Radfahrer benutzt "falsche" Seite und ich bin 100% Schuld !

Hallo,

heute mittag fahre ich auf einer Hauptstraße, und will nach rechts abbiegen. Plötzlich prallte ich mit einem Radfahrer zusammen, der mir auf dem Radweg in falscher Richtung entgegen kam.

Ich habe ihm gesagt, dass er schuld ist, und wir in Deutschland das Rechtsfahrgebot haben. Er meinte, dass er dort fahren darf. Also habe ich die Polizei angerufen.

Jetzt kommt aber der Hammer: Der Polizist sagte mir, dass ich zu 100% schuld bin, und der Radfahrer nicht nur den Radweg in der "falschen" Richtung benutzen darf, sondern sogar MUSS!!!
(Es sei ein sog. linksseitiger benutzungspflichtiger Radweg.

Das kann doch wohl nicht sein!

Ich habe mich bis jetzt ja immer nur über die Radwege auf Bürgersteigen geärgert, da man Radfahrer dort leicht beim abbiegen übersieht (gut finde ich solche Streifen auf der Straße die extra für Radfahrer sind), aber sowas ist doch wohl total gefährlich?

Beste Antwort im Thema

Moin Moin.

Sorry,Für mich ist es normal,das ein Radfahrer mir beim abiegen entgegen
kommt,und ich anhalte um ihn durchfahren zu lassen.

Wenn ich Ehrlich bin,verstehe ich deine Aufregung nicht.

Ich glaube es bedarf einer Nachschulung,anders kann ich mir deinen
post nicht erklären.

Mfg.alrock01

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Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Es sind halt Ferien oder es ist Vollmond oder beides. Also ich habe beim abbiegen ein U-Boot geschnitten, das trotz Ankerverbot im Rhein-Herne-Kanal parkte. Muß ich jetzt zahlen ?😕

das kommt drauf an, das u-boot darf ja dort solange vor anker liegen wie es dauert die vorräte aufzufüllen.

natürlich hätte es nach §1 auf periskoptiefe gehen müssen damit es dich nicht behindert, aber es ist ja gut möglich das die stelle zu seicht war 😉

Zitat:

Original geschrieben von Destructor



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Es sind halt Ferien oder es ist Vollmond oder beides. Also ich habe beim abbiegen ein U-Boot geschnitten, das trotz Ankerverbot im Rhein-Herne-Kanal parkte. Muß ich jetzt zahlen ?😕
das kommt drauf an, das u-boot darf ja dort solange vor anker liegen wie es dauert die vorräte aufzufüllen.
natürlich hätte es nach §1 auf periskoptiefe gehen müssen damit es dich nicht behindert, aber es ist ja gut möglich das die stelle zu seicht war 😉

Kommt das nicht auf die Farbe der Feinstaubplakette des U-Boots an?

Zitat:

Original geschrieben von Linus66



Zitat:

Original geschrieben von Destructor


das kommt drauf an, das u-boot darf ja dort solange vor anker liegen wie es dauert die vorräte aufzufüllen.
natürlich hätte es nach §1 auf periskoptiefe gehen müssen damit es dich nicht behindert, aber es ist ja gut möglich das die stelle zu seicht war 😉

Kommt das nicht auf die Farbe der Feinstaubplakette des U-Boots an?

das kommt nu auch wieder drauf an, denn die neuen Atom uboote ham ja die grün leuchtende plakette, die ist ja im gesetz noch gar net verankert.

aber wenns nen schnöder diesel tanker war hätt er sich dort gar net blicken lassen dürfen, es sei denn er hat ne unterwasserrusspartikelfilterung nachgerüstet.

Zitat:

Original geschrieben von Destructor



Zitat:

Original geschrieben von Linus66


Kommt das nicht auf die Farbe der Feinstaubplakette des U-Boots an?

das kommt nu auch wieder drauf an, denn die neuen Atom uboote ham ja die grün leuchtende plakette, die ist ja im gesetz noch gar net verankert.
aber wenns nen schnöder diesel tanker war hätt er sich dort gar net blicken lassen dürfen, es sei denn er hat ne unterwasserrusspartikelfilterung nachgerüstet.

Beim Atom-U-Boot wäre natürlich noch die Restlaufzeit zu berücksichtigen ...

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Bahnhof ?!?!😰 

Wenn ein alter Diesel wegmuss, gibts beim U-Boot zwei Möglichkeiten
a) Als Zivilist: Anklopfen

b) Als Okkupant: Tag der offenen Tür einführen

😕 🙂

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Wenn ein alter Diesel wegmuss, gibts beim U-Boot zwei Möglichkeiten
a) Als Zivilist: Anklopfen

b) Als Okkupant: Tag der offenen Tür einführen

😕 🙂

cheerio

aber niemals vergessen, wo nen altes dieselross schwimmt ist die besatzung auch nicht weit 😉

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Wenn ein alter Diesel wegmuss, gibts beim U-Boot zwei Möglichkeiten
a) Als Zivilist: Anklopfen

b) Als Okkupant: Tag der offenen Tür einführen

😕 🙂

cheerio

Es gibt noch eine dritte Möglichkeit

F 213 😁

Oh la la.

Da ist man mal einen Tag arbeiten und schon gibt es 7 Seiten.

Ich habe mir mal die entsprechende Homepage angeschaut.

Wenn ich mir die Animation anschaue, dann ist es durchaus verständlich, warum es soviele Unfälle gibt.

Solch eine Situation läßt sich ganz einfach entschärfen: SCHULTERBLICK !!!

Wenn man durch eine Straße fährt an der plötzlich ein Kind auftaucht, dann ist man doch automatisch vorsichtiger oder ?

Wenn man nun neben einem Radweg fährt und abbiegen will, dann kann es doch nicht so schwer sein sich vor dem Abbiegen zu vergewissern, daß auch wirklich kein Radfahrer etc. kommt.

Was Statistiken angeht:

Immer mal schauen, wer sie in Auftrag gegeben hat bzw. ob die veröffentlichende Stelle nicht irgendwie in Verbindung mit einem Auftraggeber steht.

Kurz gesagt: Traue keiner Statistik, die du selbst gefälscht hast.

wenn ein Radfahrer in gleicher Richtung fährt, dann sieht man ihn ja auch schon vorher, wenn man an ihm vorbeifährt
wenn er entgegenkommt, dann sieht man ihn auch, weil er eigentlich voll im Sichtfeld ist

Rausreden ist nicht, Schuld eingestehen, unddas nächste Mal besser machen

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984



Zitat:

Original geschrieben von DarthTK


Wenn nur ein Radweg vorhanden ist, muss er auch benutzt werden. Von daher hast du die Ordnungswidrigkeit begangen.
Das ist Schwachsinn !

Zu dem ersten Satz:

§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

Wenn nur ein Radweg vorhanden ist, DARF dieser nur auf der rechten Seite in Fahrtrichtung benutzt werden, außer es stehen Schilder, die eine Pflicht anordnen diesen Weg zu benutzen (was in beide Richtungen der Fall sein kann).

SZum 2. Satz: Seit wann ist es nur eine Ordnungswidigkeit einfach zu fahren, weil man glaubt Vorfahrt zu haben. Sowas erkämpft man sich nicht. Wer sich da nicht beherschen kann, hat nix im Straßenverkehr zu suchen.

Endlich mal jemand, der im richtigen § der StVO geschaut hat.

Ich persönlich weise abe aus anderm Grund besonders darauf hin, dass Radwege nur dann benutzt werden müssen, wenn sie mit einem der drei genannten Schilder beschildert sind.

Da auch ich ein paar Tage abwesend war, kann ich mir nicht alles durchlesen. Hab selber gerade Krempel wegen einem Unfall an der Backe (VT wusste nicht, wie man einen Kreisverkehr verlässt).

@F213
Ein Schulterblick entschärft Situationen aber nur dann, wenn einer von hinten kommt. Kommt ein VT aber von vorne, hilft der Schulterblick nicht. Da hilft nur, sich auf üblichem Wege zu vergewissern. Das Beispiel mit dem Kind ist auch relativ fern vom geschilderten Geschehen. Ein Kind hat unter Garantie eine andere Geschwindigkeit drauf, als ein Radler.😉

Ansonsten schließe ich mich den Worten des Polizisten von heute an:

Zitat:

Wenn sie (der VT, der mir ins Auto gefahren ist) gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, geht das vors Gericht und wird dort von einem hochbezahlten Richter geklärt. Ansonsten stellt die Polizei nur vorerst den Unfallverursacher anhand der ersten Schilderungen fest.

Zitat:

Ein Schulterblick entschärft Situationen aber nur dann, wenn einer von hinten kommt. Kommt ein VT aber von vorne, hilft der Schulterblick nicht. Da hilft nur, sich auf üblichem Wege zu vergewissern. Das Beispiel mit dem Kind ist auch relativ fern vom geschilderten Geschehen. Ein Kind hat unter Garantie eine andere Geschwindigkeit drauf, als ein Radler.😉

Is klar patti.

Deshalb habe ich mich ja auch speziell auf die im Link vorgegebene Situation berufen was den Schulterblick angeht. 😉

Und mit beiden von mir gemachten Aussagen (Schulterblick, Kind) wollte ich nur eins verdeutlichen:

Eine Gefahrensituation läßt sich manchmal ganz einfach entschärfen indem man mal ganz einfach auf sein Recht verzichtet bzw. mal nicht den Egoisten raushängen läßt oder versucht dem Anderen mal zu zeigen wo der Hammer hängt.

Dazu muß man aber die Gefahr erkennen. Das geht nur, wenn man aktiv am Verkehr teilnimmt.

Zitat:

Original geschrieben von winjen66



Zitat:

Original geschrieben von pappen


auch dann, wenn er auf der "falschen" Seite ist
Und das kostet - wenn der Radweg für die "falsche Richtung" nicht freigegeben ist, 15.- Euro. Und die werden - zumindest hier in Aurich - auch erhoben!

Moin moin,

also...hier gibt's kaum Radwege an beiden Seiten der Fahrbahn, und deswegen ist der "einseitige" auch freigegeben.

Sonst hätte ich "falsche Seite" nicht in "" gesetzt 🙂

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von ronny0280


wenn ein Radfahrer in gleicher Richtung fährt, dann sieht man ihn ja auch schon vorher, wenn man an ihm vorbeifährt
wenn er entgegenkommt, dann sieht man ihn auch, weil er eigentlich voll im Sichtfeld ist

Rausreden ist nicht, Schuld eingestehen, unddas nächste Mal besser machen

+1

Fußgänger kommen ja auch stets aus beiden Richtungen! Egal ob auf Schusters Rappen oder Inlineskates.

Das wir nach 7 (!) Seiten immer noch nicht wissen, ob der TE den Radfahrer vor dem Zusammenprall gesehen hat oder nicht, bringt mich jetzt wirklich ins Grübeln...

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