Radfahrer benutzt "falsche" Seite und ich bin 100% Schuld !

Hallo,

heute mittag fahre ich auf einer Hauptstraße, und will nach rechts abbiegen. Plötzlich prallte ich mit einem Radfahrer zusammen, der mir auf dem Radweg in falscher Richtung entgegen kam.

Ich habe ihm gesagt, dass er schuld ist, und wir in Deutschland das Rechtsfahrgebot haben. Er meinte, dass er dort fahren darf. Also habe ich die Polizei angerufen.

Jetzt kommt aber der Hammer: Der Polizist sagte mir, dass ich zu 100% schuld bin, und der Radfahrer nicht nur den Radweg in der "falschen" Richtung benutzen darf, sondern sogar MUSS!!!
(Es sei ein sog. linksseitiger benutzungspflichtiger Radweg.

Das kann doch wohl nicht sein!

Ich habe mich bis jetzt ja immer nur über die Radwege auf Bürgersteigen geärgert, da man Radfahrer dort leicht beim abbiegen übersieht (gut finde ich solche Streifen auf der Straße die extra für Radfahrer sind), aber sowas ist doch wohl total gefährlich?

Beste Antwort im Thema

Moin Moin.

Sorry,Für mich ist es normal,das ein Radfahrer mir beim abiegen entgegen
kommt,und ich anhalte um ihn durchfahren zu lassen.

Wenn ich Ehrlich bin,verstehe ich deine Aufregung nicht.

Ich glaube es bedarf einer Nachschulung,anders kann ich mir deinen
post nicht erklären.

Mfg.alrock01

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Zitat:

Original geschrieben von Zerch


Es geht hier nicht um Kinder, sondern um einen erwachsenen Menschen, der für mich ein Geisterfahrer ist, und dieses geisterradeln auch noch vom Staat angeordnet wurde!

Der hätte damit rechnen müßen, dass ich nicht weiß, dass er auf der falschen Seite fahren muß, und mich vorlassen sollen.

Es wäre doch kein Problem für den gewesen zu denken: "Ich weiß zwar, dass ich hier auf der falschen Seite fahren muß, das Auto da vorne weiß es aber nicht, und sieht mich evtl. nicht, also warte ich lieber und lasse das Auto vorbei."

Der soll sein Rad meinetwegen schieben, oder mit dem Auto oder Bus fahren wenn in der richtigen Richtung kein Radweg ist.

Ich glaube deine Uneinsichtigkeit wird dir noch einmal zum Verhängnis lese einfach mal in der STVO den § 9 durch oder frage einen Fahrlehrer , mache ein paar freiwillige Unterrichtstunden in der Fahrschule du bist im Unrecht und hast zu 100% Schuld.

Ich wußte garnicht das man als Radfahrer "falsch" fahren kann. Ansonsten versteh ich auch nicht ganz wie man gegenüber eines Radfahrers/Füßgängers meint eine Vorfahrt zu haben. Egal was für Fehler dieser macht 😕

Ich habe "zum Glück" auch schon mal eine Frau zusammen gefahren. Sie ist mir in einer 30er Zone vor mein Auto gesprungen und an der Motorhaube leicht abgeprallt. Gedankt habe ich ihr das ihr nichts passiert ist 🙂. Und "zum Glück" weil ich nun deutlich vorsichtiger fahre!

Ansonsten ist es einerseits traurig das mir jemand vor das Auto springen kann und ich als fahrer die Schuld zugesprochen bekomme. Andererseits fahre ich selber Fahrrad und danke den meisten für die Vorsichtige Fahrweiße

Zitat:

Original geschrieben von Zerch


Der hätte damit rechnen müßen, dass ich nicht weiß, dass er auf der falschen Seite fahren muß, und mich vorlassen sollen.

Auf Grund welches Paragraphen sollte sich in dieser Situation ein Vorfahrtsrecht für dich ergeben?

@ andryx:

Zitat:

das Rechtsempfinden entspricht nicht immer der tatsächlichen Rechtslage,beim nächsten mal eventuell die Polizei aussen vor lassen und das untereinander regeln

Geht leider nicht, wenn jemand wie in diesem Fall, bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde.

@ Zerch:

Ob der Radweg für beide Richtungen freigegeben ist, ist ganz einfach feststellbar.

Denn wie heißt es so schön: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Fahr doch nochmal zu der Kreuzung und schaue Dir dort das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" an.

Ist an diesem Verkehrszeichen ein Zusatzschild angebracht mit einem Fahrrad und zwei entgegengesetzten untereinander stehenden Pfeilen, dann erhält das Zeichen das Gebot: "Vorfahrt gewähren und auf kreuzenden Radverkehr von links und rechts achten!"

Nachzulesen unter § 41 Abs. 2 Nr. 1b StVO.

Da es sich hier aber um eine Kann-Vorschrift handelt besteht durchaus die Möglichkeit, daß dieses Zusatzschild fehlt.

Sollte sogar ein Stop-Schild vor dem Radweg stehen, dann spricht dies ebenfalls dafür, daß beide Fahrtrichtungen freigegeben ist.

Beide Varianten sind für Dich als Fahrender auf der Vorfahrtsstraße eher nebensächlich und vielleicht auch gar nicht erkennbar. Aber wenn eine der beiden Varianten vorhanden ist, dann bin ich mir 100 % sicher, daß am "falschen Anfang" das Zeichen Radweg steht.

Dann würde ich an den "falschen" Anfang des Radwegs fahren und schauen, ob dort das Zeichen Radweg steht.

Fehlt hier das Schild, dann gibt es noch die Möglichkeit, daß der Radweg durch Markierung für beide Fahrtrichtungen freigegeben ist.

Fehlt auch das, dann ist der Radweg nicht für beide Fahrtrichtungen freigegeben.

Somit wärst Du aber von einer gewissen Teilschuld nicht freizusprechen.

Denn Du, wie der Radfahrer auch, habt beide gegen § 1 Abs. 1 StVO verstoßen:

Gegenseitige Rücksicht und ständige Vorsicht bzw. immer mit dem Fehlverhalten anderer rechnen.

Davon abgesehen:

Wenn ich mir über eine Verkehrslage nicht sicher bin, dann bleibe ich halt einfach stehen.

Die 10 Sekunden warten und ein evtl. "Besserwisser-Hupen" vom Hintermann sind durchaus verschmerzbarer wie das jetzige Rumgeiere.

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Moin,

Ja, die STVO und die Rechtsprechung sehen das anders, wenn der Radfahrer durch ein blaues Gebotsschild auf diesem Radweg fahren musste. Du bist als Autofahrer immer verpflichtet dich davon zu überzeugen, dass du ohne Gefährdung dritter abbiegen kannst. Du darfst ja auch keinen Fussgänger überfahren, nur weil er die entgegenkommt.

Wenn du der Meinung bist, das dieses Schild dort gefährlich oder falsch ist, musst du eine Eingabe machen, damit diese Beschilderung beseitigt wird.

Das ist die einzige Möglichkeit die du da hast. Rein rechtlich gesehen bist du derjenige der für diesen Unfall verantwortlich zu machen ist. Ist leider so, du musst immer damit rechnen, dass irgendwer sich falsch verhält, und dass irgendwo eine schwachsinnige Beschilderung steht. Das ist leider das normale "Betriebsrisiko" beim befahren des öffentlichen Verkehrsraums.

Gruß Kester

Zitat:

Original geschrieben von Zerch


Habe gerade das gefunden:

"Polizeihauptkommissar Gerd Brendel von der Führungsstelle der Direktion Verkehr der Bonner Polizei erläuterte: "Durch die Benutzung von Radwegen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und zu teilweise folgenschweren Verkehrsunfällen. Ein vorfahrtspflichtiger Autofahrer vergewissert sich beim Einfahren in die übergeordnete Straße zwar, dass für ihn aus der "richtigen" Richtung niemand kommt, rechnet aber nicht mit dem Radfahrer, der den Radweg "verkehrt" aus der Gegenrichtung befährt."

Also ist der, der das Schild, dass den Radfahrer dazu gebracht hat auf der "falschen" Seite zu fahren eigentlich schuld, da ich nicht damit rechnen konnt das er da fahren MUSS!!

Sieht das jeamand anders?

Selten so jemand uneinsichtigen erlaubt. Erst fährt er einen Radfahrer über den Haufen und dann erdreistet er sich hier noch, die Schuld auf andere zu schieben. Selbst wenn er keine Vorfahrt gehabt hätte, zeugt es doch von mangelnder Fahreignung, wenn jemand gegen einen schwächerern Verkehrsteilnehmer voll drauf hält. In diesem Fall ist es aber einfach nur dummdreist, erst einen schweren Fehler zu begehen und anschließend auch noch völlig uneinsichtig zu sein und sich selbst als Opfer darzustellen.

Zum Kotzen! 😠

Zitat:

"Polizeihauptkommissar Gerd Brendel von der Führungsstelle der Direktion Verkehr der Bonner Polizei erläuterte: "Durch die Benutzung von Radwegen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und zu teilweise folgenschweren Verkehrsunfällen. Ein vorfahrtspflichtiger Autofahrer vergewissert sich beim Einfahren in die übergeordnete Straße zwar, dass für ihn aus der "richtigen" Richtung niemand kommt, rechnet aber nicht mit dem Radfahrer, der den Radweg "verkehrt" aus der Gegenrichtung befährt."

 

Also ist der, der das Schild, dass den Radfahrer dazu gebracht hat auf der "falschen" Seite zu fahren eigentlich schuld, da ich nicht damit rechnen konnt das er da fahren MUSS!!

 

Sieht das jeamand anders?

Auch wenn es so aussieht, als ob sich alle gegen Dich verschworen haben Zerch.

Aber derjenige der den Fahrradweg für beide Richtungen freigegeben hat, hat vielleicht einen ganz einfachen Hintergrundgedanken.

Natürlich ist das nicht das Optimum wie der PHK es treffend schildert.

Doch wahrscheinlich ist dies die Variante, die für alle Verkehrsteilnehmer die Beste ist.

Wenn der Radweg nicht für beide Richtungen freigegeben ist, dann müßte der Radfahrer auf der Straße fahren.

Dies könnte dann nicht nur für den Radfahrer gefährlich werden sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer.

Beim Überholen wird der Radfahrer geschnitten, oder aber es wird mit zu geringem Seitenabstand überholt (auf einer Landstraße besonders lustig wenn der Autofahrer mit 100 Sachen vorbeifährt, oder ein LKW mit 80).

Gegenverkehr wird beim Überholen evtl. gefährdet.

Und wenn man mal nicht überholen kann, dann entsteht ein Stau.

Und wird dann noch ein Radfahrer umgefahren, dann kommt sofort die Frage, warum denn der vorhandene Radweg nicht freigegeben wurde ?

Es besteht zwar auch hier eine Unfallgefahr bei Kreuzungen und Einfahrten. Aber die Verletzungen eines Radfahrers bei solch einem Unfall sind durchaus geringer einzustufen, weil bei Abbiegevorgängen langsamer gefahren wird.

Desweiteren bestehen die o. g. Gefahren wie z. B. Geschnittenwerden, Hindernis für den schnelleren Verkehr etc. nicht.

Wenn man nun also feststellt, daß man mehrere Gefahren auf nur noch eine einzige reduziert, dann könnte man durchaus sagen, daß die Freigabe beider Fahrtrichtungen eines Radweges sogar durchaus sinnvoll ist.

Alles Ansichtssache.

Zitat:

Original geschrieben von Zerch


Es wäre doch kein Problem für den gewesen zu denken: "Ich weiß zwar, dass ich hier auf der falschen Seite fahren muß, das Auto da vorne weiß es aber nicht, und sieht mich evtl. nicht, also warte ich lieber und lasse das Auto vorbei."

Gegenfrage: Hätte es ein Problem für dich dargestellt, in dieser Situation im Sinne von §1 der StVO zu handeln?

du musst ja erstmal grundsätzlich davon ausgehen das der Radfahrer/Fussgänger oder sonstige VT auf dem radweg keinerlei verkehrsausbildung genossen haben und deshalb nicht zu 100% über jegliche regelung bescheid wissen.
abgesehen davon das der Fahrradfahrer in dieser situation absolut keinen Fehler gemacht hat, und du (auch wenn es aus unwissenheit geschah) den unfall verursacht hast, da du ganz einfach dem fahrradfahrer die vorfahrt genommen hast.
du kannst nicht davon ausgehen das andere verkehrsteilnehmer dein fehlverhalten erahnen, deswegen ist alles nach der art "er hätte ja wissen müssen das es für mich nicht ersichtlich ist . . ." hinfällig.
es wird hier oft von §1 der STVO gesprochen, aber lassen wir den mal aussen vor.
gehen wir davon aus das du den radler nicht gesehen hast, und er nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte.
dann war es für beide nicht möglich den unfall zu verhindern.
dann stellt sich die frage warum du ihn nicht gesehen hast, da gibts da so möglichkeiten wie ungenügende verkehrsbeobachtung, fahrlässigkeit usw.
dem fahrradfahrer kann man noch unterstellen das es zu schnell unterwegs war, weil auch für ihn gilt das er innerhalb seines sichtbereichs zum stehen kommen muss. da stellt sich aber nunwieder die frage ob er dich hat kommen sehen können, in welchem zeitraum bist du abgebogen usw.

zum schluss wird es nur darauf hinauslaufen,
er hat dort fahren dürfen und hat gegen keine gesetze verstossen/keine rechte anderer beeinträchtigt
du jedoch hast nicht die nötige sorgfalt walten lassen, hast ihm die vorfahrt genommen und warst in einer dir unklaren verkehrssituation deutlich zu schnell unterwegs.
jetzt schon allein ohne die standard argumente wie das der fahradfahrer das unterlegene VT ist und du mit deinem Auto ein grösseres betriebsrisiko hast wärst du 100% schuldig.
die Tatsache das du die situation nicht richtig erkannt hast, und bis zum schluss der auffassung warst das dich keine Schuld trifft gibt mir zu überlegen ob es nicht vllt. sinnvoll wäre wenn du nicht für ein paar stunden mal in den theorie unterricht einer fahrschule setzt, lieber jetzt freiwillig als wenn es dann mal wegen einer solchen situation angeordnet wird.
ich möchte dich hier nicht persönlich angreifen, sondern sehe es hier rein objektiv.
ich bin selbst auto und radfahrer, wenn ich autofahre rege ich mich gern mal über radfahrer auf, und wenn ich aufm rad sitze denke ich mir desöfteren ob die autofahrer denn gar nicht auf radfahrer achten.
ich versuch dann wenn ich im auto sitze es immer mal aus der anderen perspektive zu sehen.
denn bedenke auch das, du hast ne beule im auto, das ist von ner guten smart repair werkstatt evt. innerhalb ner stunde repariert.
hättest du jetzt aber den radfahrer blöd erwischt und er hätte sich was gebrochen, oder noch schlimmer dann steht das in keiner relation zu deinem schaden. deswegen solltest du in solchen situation besonders auf andere VT achten.

So wie ich das ganze jetzt kombiniere dürfte der TE eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung (im Straßenverkehr) bekommen und zusätzlich eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige. Höhe des Bußgeldes und der Punkte sind mir jetzt nicht bekannt. Die fahrlässige Körperverletzung wird wohl eingestellt aufgrund der geringe der Verletzung.

Sollte das alles nicht der Fall sein, dann schätze dich jetzt glücklich und sieh ein, was DU falsch gemacht hast. Eine Teilschuld des anderen wäre maximal im zivilrechtlichen Forderungsstreit möglich.

Das ist genau das Gleiche wie mit Kranführerscheinen. Wenn Du einen hast, bist Du der Blöde.
Das gibt es doch oft, dass da Leute ohne Kranschein ein Fahrzeug mit Ladekran kriegen, ne kurze Einweisung, ohne Führerschein. Wenn dann was passiert, ist der Chef dumm dran.
Hat der Fahrer aber noch nen Kranschein, hat er die alleinige Verantwortung und muss damit rechnen, dass andere sein Wissen nicht haben und er muss das kompensieren.
Klingt hart, aber ist so. Normalerweise geht ohne Kranschein natürlich nix, aber grau ist wie immer alle Theorie.
Das ist halt das Dumme. Man ist erwachsen und muss für Andere entscheiden, die dazu selbst nicht in der Lage sind.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Zerch


Es geht hier nicht um Kinder, sondern um einen erwachsenen Menschen, der für mich ein Geisterfahrer ist, und dieses geisterradeln auch noch vom Staat angeordnet wurde!

Der hätte damit rechnen müßen, dass ich nicht weiß, dass er auf der falschen Seite fahren muß, und mich vorlassen sollen.

Es wäre doch kein Problem für den gewesen zu denken: "Ich weiß zwar, dass ich hier auf der falschen Seite fahren muß, das Auto da vorne weiß es aber nicht, und sieht mich evtl. nicht, also warte ich lieber und lasse das Auto vorbei."

Der soll sein Rad meinetwegen schieben, oder mit dem Auto oder Bus fahren wenn in der richtigen Richtung kein Radweg ist.

Für mich liest sich das immer noch so, als hätte der TE den Radfahrer sehr wohl vorher gesehen. Ich habe den Eindruck, er wollte "auf seiner Vorfahrt beharren".

Wenn dem wirklich so gewesen sein sollte, dann muss er froh sein, dass er seinen Schein noch hat und sollte wirklich langsam wieder zur Landung ansetzen. Blöd gelaufen ist blöd gelaufen und er kann unter Umständen noch mit einem blauen Auge (Bussgeld und Übernahme des Schadens) davon kommen.

Zitat:

Original geschrieben von torre01


Für mich liest sich das immer noch so, als hätte der TE den Radfahrer sehr wohl vorher gesehen. Ich habe den Eindruck, er wollte "auf seiner Vorfahrt beharren".

Eben. Deswegen sollte er im Falle eines Rechtsstreites dieses Argument möglichst nicht aus der Tasche ziehen, da man es gegen ihn verwenden kann.

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK


Wenn nur ein Radweg vorhanden ist, muss er auch benutzt werden. Von daher hast du die Ordnungswidrigkeit begangen.

Das ist Schwachsinn !

Zu dem ersten Satz:

§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

Wenn nur ein Radweg vorhanden ist, DARF dieser nur auf der rechten Seite in Fahrtrichtung benutzt werden, außer es stehen Schilder, die eine Pflicht anordnen diesen Weg zu benutzen (was in beide Richtungen der Fall sein kann).

SZum 2. Satz: Seit wann ist es nur eine Ordnungswidigkeit einfach zu fahren, weil man glaubt Vorfahrt zu haben. Sowas erkämpft man sich nicht. Wer sich da nicht beherschen kann, hat nix im Straßenverkehr zu suchen.

Habe noch etwas zu Radwegen gesucht, und das gefunden:

http://www.erika-ciesla.privat.t-online.de/radweg-sicher.html

Jetzt weiß ich sicher, dass ich MORALISCH nicht schuld bin (rechtlich aber schon).

Radfahren (warum fahren die eigentlich nicht mit dem Bus?) sollte man verbieten, da die Statistik klar zeigt wie gefährlich das ist.

Morgen rufe ich erstmal meine Versicherung an evtl ist das ja auch billiger wenn ich selbst zahle.

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