Radfahrer benutzt "falsche" Seite und ich bin 100% Schuld !
Hallo,
heute mittag fahre ich auf einer Hauptstraße, und will nach rechts abbiegen. Plötzlich prallte ich mit einem Radfahrer zusammen, der mir auf dem Radweg in falscher Richtung entgegen kam.
Ich habe ihm gesagt, dass er schuld ist, und wir in Deutschland das Rechtsfahrgebot haben. Er meinte, dass er dort fahren darf. Also habe ich die Polizei angerufen.
Jetzt kommt aber der Hammer: Der Polizist sagte mir, dass ich zu 100% schuld bin, und der Radfahrer nicht nur den Radweg in der "falschen" Richtung benutzen darf, sondern sogar MUSS!!!
(Es sei ein sog. linksseitiger benutzungspflichtiger Radweg.
Das kann doch wohl nicht sein!
Ich habe mich bis jetzt ja immer nur über die Radwege auf Bürgersteigen geärgert, da man Radfahrer dort leicht beim abbiegen übersieht (gut finde ich solche Streifen auf der Straße die extra für Radfahrer sind), aber sowas ist doch wohl total gefährlich?
Beste Antwort im Thema
Moin Moin.
Sorry,Für mich ist es normal,das ein Radfahrer mir beim abiegen entgegen
kommt,und ich anhalte um ihn durchfahren zu lassen.
Wenn ich Ehrlich bin,verstehe ich deine Aufregung nicht.
Ich glaube es bedarf einer Nachschulung,anders kann ich mir deinen
post nicht erklären.
Mfg.alrock01
296 Antworten
Radfahrer dürfen an der Ampel zwischen den Autos durchfahren?
Das hab ich auch nicht gewusst.
Es macht halt fast jeder.
Zitat:
Original geschrieben von bald Liegeradfahrer
Radfahrer dürfen an der Ampel die Autokolonne legal überholen, sollten es aber NICHT tun, Stichwort toter Winkel. Ich finde diese Unsitte sollte eh verboten werden. Mal erlich was hat das für ein Sinn wenn der Radfahrer an der Ampel die Autos überholt? Das führt nur zu unnötigen teils gefährlichen Überholmanövern der Autos, der Radfahrer ist trotzdem nicht schneller am Ziel.
Sichtbarkeit.
An vielen Ampeln gibt es bereits extra Wartezonen für Radfahrer hinter der Haltelinie für Fahrzeuge.
Es macht absolut Sinn, als Radfahrer rechts an den Fahrzeugen vorbei zu fahren und vor ihnen zu warten. Man wird gesehen und wahrgenommen.
Das Bedürfnis gesehen und wahrgenommen zu werden - Sichtbarkeit - , würde in der Regel erst gar nicht entstehen, wenn die Radfahrer nicht vorbei fahren würden, sondern die Reihenfolge der gemischten Fahrzeuggruppe aufrechterhalten würde.
Diese an der Ampel immer wieder nach vorne fahren führt nur dazu, dass die Radfahrer immer wieder von denselben Fahrzeugen überholt werden mit den damit verbundenen Risiken. Der damit verbundene Zeitvorteil, resultierend aus dem vorbeifahren während alle anderen Stehen, rechtfertigt diese Unruhe im Verkehrfluß und die Risiken m.E. nicht.
http://www.radverkehr-duelmen.de/index.php?id=1202
Es geht unter Anderem ja auch darum, ein sicheres Abbiegen zu ermöglichen.
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Zitat:
Sichtbarkeit.
An vielen Ampeln gibt es bereits extra Wartezonen für Radfahrer hinter der Haltelinie für Fahrzeuge.
Es macht absolut Sinn, als Radfahrer rechts an den Fahrzeugen vorbei zu fahren und vor ihnen zu warten. Man wird gesehen und wahrgenommen.
Wenn man sich vor alle Autos direkt vor die Ampel stellen kann ("Fahrradschleuse"😉, dann ja.
Wenn das aber nicht geht - nichts ist nerviger, als rechts direkt neben einem Auto oder Lkw an der Ampel zu warten. Dann lieber hinten anstellen - allerdings warte ich in so einer Situation nicht ganz rechts, sondern in der Mitte meiner Spur, damit sich nicht das nächste Auto direkt links neben mich stellt und der Fahrer mich womöglich beim Rechtsabbiegen übersieht. Bei Grün ziehe ich dann wieder ganz nach rechts, um Überholen zu ermöglichen, wer mich jetzt überholt, wird mich auch beim Rechtsabbiegen nicht übersehen.
Für die Situation des linksabbiegenden Fahrradfahrer hat diese Konstruktion sicher Vorteile.
Aber für die anderen Standardsituationen sehe die genannten Nachteile. Einen Spezialfall verbessert, dafür die anderen verschlechtert. Keine gute Bilanz.
PS: Bzgl. der Rechtsabbiegesituation schließe ich mich CV... an.
Da erzeugt das nach vorne Durchfahren eben zusätzliche Risiken, weil die Wahrnehmung für einen Radfahrer der u.U. etliche Strecke vorher irgendwann mal überholt wurde, schon wieder weg sein kann.
Bevor ihr hier weiterdiskutiert, man darf nur vorbeifahren, wenn AUSREICHEND Platz ist. Es gibt 1,50m Mindestabstand zu Fahrrädern.
Das hat zur Folge, dass man nur Überholen kann, wenn ein Autofahrer Platz lässt oder ein extra Radstreifen vorhanden ist.
Alles andere ist illegal und find ich auch sinnlos und gefährlich.
Zitat:
Original geschrieben von d.i.b
… Es gibt 1,50m Mindestabstand zu Fahrrädern. …
Das stimmt so nicht. Man muss dem Radler 1,50 m Platz zum Fahren lassen, wobei der Abstand vom Radler zum Bordstein bereit berücksichtigt ist.
Zum Thema an der Ampeln vordrängeln: Ich beobachte oft das Radfahrer sich noch vordrängeln wenn zum Rindstein kaum noch Platz ist, dieses Radfahrer behindern nicht nur den restlichen Verkehr sondern am meisten sich selbst.
Eig. ist es doch so einfach: Wenn man sich als Zweiradfahrer hinter die Ohren schreibt ,,Weg aus dem toten Winkel'' dann kann eig. fast nichts passieren wenn man auf der Fahrbahn fährt und sich an die grundlegensten Regeln hält.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Das stimmt so nicht. Man muss dem Radler 1,50 m Platz zum Fahren lassen, wobei der Abstand vom Radler zum Bordstein bereit berücksichtigt ist.Zitat:
Original geschrieben von d.i.b
… Es gibt 1,50m Mindestabstand zu Fahrrädern. …
Woher nimmst du diese Erkenntnis?
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Woher nimmst du diese Erkenntnis?Zitat:
Original geschrieben von d.i.b
… Es gilt 1,50m Mindestabstand zu Fahrrädern. …
Es steht nicht direkt im Gesetz (STVO), sondern es gibt ein
Urteildes
Oberlandesgerichts Hamm (Az. 9 U 66/92). Das Urteil hab ich noch nicht gefunden, sondern Zitate dazu:
http://adfc-blog.de/2012/09/abstand-halten/http://www.adfc.de/.../seitliche-sicherheitsabstaendeIch kann nur echt jedem raten, Abstand zu halten. Den braucht mal als Radfahrer, da es keine passiven Sicherheitseinrichtungen gibt und man somit aktiven Handlungsspielraum braucht. Beim Auto dreht man mal kurz am Lenkrad, beim Fahrrad muss man den Schwerpunkt verlagern, der dazu noch sehr hoch ist.
Ich hatte mal eine Situation, Seitenwind, ich mit dem Rad unterwegs und offensichtlicher Schäglage, wegen des Seitenwinds. Autofahrer überholen mit zu geringen Abstand, was natürlich diese Schräglage aus dem Gleichgewicht bringt und zu einem Schlenker auf die Straße führt.
Zwei Sekunden später bremst man natürlich, weil die Überholenden nicht schneller fahren können.
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Woher nimmst du diese Erkenntnis?
Beispielsweise aus jenem Urteil:
KG Berlin v. 12.09.2002:
Wenn ein Kraftfahrer auf einen neben seinem Fahrzeug befindlichen Radfahrer zu achten hat, weil er diesen überholen will, hat er stets dessen Ausschwenken zu berücksichtigen. Deshalb und wegen der eigenen Geschwindigkeit hat der Kraftfahrer einen Seitenabstand von regelmäßig mindestens 1,5 m bis 2 m – jedenfalls 1 m – einzuhalten. Zu diesem Seitenabstand ist noch ein weiterer Abstand auf der anderen Seite des Radfahrers von jedenfalls 35 cm zu berücksichtigen. Hiernach hat ein Busfahrer beim Überholen eines Radfahrers mit seinem Bus einen Abstand von jedenfalls 1,50 m zum Bürgersteig einzuhalten; hierbei ist … der Abstand des Radfahrers zum Bürgersteig eingerechnet.
Es gibt aber sicher zig andere Richter, die etwas anderes entschieden haben.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Beispielsweise aus jenem Urteil:Zitat:
Original geschrieben von shathh
Woher nimmst du diese Erkenntnis?
.............
Es gibt aber sicher zig andere Richter, die etwas anderes entschieden haben.
Ja, aber in dem Urteil ist die Rede vom "weiteren" Abstand.
Je nach Situation musst du also trotzdem bis zu 2 Meter Abstand zum Rad halten PLUS ausreichend Abstand zum Bordstein seitens des Fahrradfahrers.
Parken Autos am rechten Rand, dann hat der Radfahrer zu diesen auch Abstand zu halten und schon reden wir hier von Abständen zum Fahrbahnrand von insgesamt 3 Metern oder mehr.
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Parken Autos am rechten Rand, dann hat der Radfahrer zu diesen auch Abstand zu halten
Das darf man auch nicht vernachlässigen. Es öffnet sich gern einmal eine Tür, dann hat man keine Chance. Mit dem Fahrrad an sich könnte man ja noch akrobatische Kunststücke vorführen, aber den Schwerpunkt zu verlagern geht eben nicht schnell genug.
Wenn keine Autos parken und die Straße eine ordentliche Qualität hat, kein Schnee, Steine ..., dann kann man relativ weit rechts fahren. Und nur dann kann man über den Abstand Auto <-> Bordsteinkante nachdenken.
Zitat:
Original geschrieben von shathh
… Ja, aber in dem Urteil ist die Rede vom "weiteren" Abstand. Je nach Situation musst du also trotzdem bis zu 2 Meter Abstand zum Rad halten PLUS ausreichend Abstand zum Bordstein seitens des Fahrradfahrers. …
Nein, genau das steht eben nicht in dem Urteil. Ich zitiere: Hiernach hat ein Busfahrer beim Überholen eines Radfahrers mit seinem Bus
einen Abstand von jedenfalls 1,50 m zum Bürgersteigeinzuhalten.