Radarwarner bleiben verboten

Gestern im Fernsehen, heute in der Tageszeitung die Entscheidung: Radarwarngeräte bleiben weiterhin verboten! 12 von 16 Bundesländern waren für die Beibehaltung.
Warum haben wohl 4 Bundesländer dafür votiert? War das ein Einknicken in dem Wissen, dass sowieso zu viele bereits in Betrieb sind oder die Überwachung des Verbots schlichtweg unmöglich ist?

Beste Antwort im Thema

Kannst du in deinem Beitrag irgendwie noch eine Umfrage anhängen?

Ich bin der Meinung, dass eine Aufhebung des Verbots, keinen Einfluss auf das Rasen hat. Ein notorischer Raser, der ständig gegen Tempoloimits verstößt, wird auch kein Problem damit haben, gegen das Radarwarnerverbot zu verstoßen.
Für mich ist dieses Verbot total überflüssig und wirkungslos.

Ich hatte mal das Navigationsgerät von einem Bekannten, wo auch ein Radarwarner installiert war. Da wurden auch mögliche mobile Kontrollstellen angezeigt und das waren ziemlich viele.
Wenn ein Raser bei allen möglichen mobilen Kontrollstellen gewarnt wird und entsprechend angepasst fährt, dann fährt er langsamer, als ohne Radarwarner.

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Zitat:

Original geschrieben von usernamevergeben



Niemand bestreitet, daß überhöhte Geschwindigkeit die Ursache vieler schwerer Verkehrsunfälle ist. Nur, was hat das Überschreiten von Speedlimits mit überhöhter Geschwindigkeit zu tun? Eigentlich sollte doch jeder wissen, daß man langsamer als das Limit fahren kann und trotzdem mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist. Genauso kann man schneller als erlaubt fahren und noch weit von überhöhter Geschwindigkeit entfernt sein. Überhöhte Geschwindigkeit hat mit dem Limit rein gar nichts zu tun. Also, was soll der Unfug?

Genau so ist es. Aber das Wort "Raser" ist nun mal das, was den gemeinen Pöbel in Entzücken versetzt und die Auflage steigert. Sehr schön zu sehen auch bei MT, wir haben hier auch einen User, welcher überhöhte V automatisch mit Raserei gleichsetzt. Ist immer wieder köstlich zu lesen.

😉

So long

Ghost

@ all, Eure Reaktion ist der typische Beißreflex der Argumentlosigkeit.

Durchschnitt halt.

Zitat:

Um aus Unfällen zu lernen, müsste also z.B. dafür gesorgt werden, dass bei Unfällen immer hinterfragt wird, ob die Geschwindigkeit der Situation angepasst war und weniger, ob das Limit eingehalten wurde.

Zitat:

Original geschrieben von usernamevergeben



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Nochmals meine Frage an jene Foristen welche meinen, dass gegen das Negieren von Regeln dann nichts einzuwenden sei, wenn niemand geschädigt wird. Heute in der Tageszeitung folgende Meldung: Schwerpunktkontrolle durch die Polizei bei LKW und Leichtkrafträder/Mofas. Unter anderem zog man einen Jugendlichen aus dem Verkehr, dessen Mofa statt der erlaubten 25 km/h in der Spitze 115 km/h erreicht hat. Dadurch wurde ja niemand geschädigt - ergo kann man eigentlich nichts dagegen einwenden🙄🙄 s. Handynutzung am Steuer, Nutzung des Radarwarners, ständig über TL unterwegs sein - hat sich da für manchen ein rechtsfreier Raum aufgetan?
Jede Nutzung eines Kraftfahrzeuges ist mit einen Risiko verbunden. Das gilt immer, selbst dann, wenn man völlig konform mit der StVO in seinem Auto unterwegs ist. Daraus resultiert die sogenannte Gefährdungshaftung, die zur anteiligen Haftung bei einem Unfall führen kann, obwohl kein schuldhaftes Verhalten vorliegt.

Aufgabe staatlicher Regeln und Vorschriften ist es nun, dieses Risiko in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Dadurch bedingt sind Strecken mit einem hohen Gefährdungspotential, wie etwa innerörtliche Strassen, stärker limitiert, als etwa Autobahnen, auf denen das Risiko verschwindend gering ist.

Wie bereits angemerkt wurde, ist ein Mofa bauartbedingt nicht für eine Geschwindigkeit von über 100km/h ausgelegt. Darüber hinaus besteht der Verdacht, daß dem jugendlichen Fahrzeugführer die notwendige Sachkunde für das sichere Beherrschen derartiger Geschwindigkeiten fehlt. Zusammenfassen ist diese Kombination im besondern Maße geeignet, ein hohes Gefährdungspotential darzustellen. Selbst wenn im konkreten Fall niemand geschädigt wurde, so ist doch das Gefährdungspotential hinreichend genug, den weiteren Betrieb des Mofas zu unterbinden.

Diese Argumentation ist im Bezug auf Geschwindigkeitsbegrenzungen nur dort anwendbar, wo durch das Überschreiten eines Tempolimits ein unvertretbares Gefährdungspotential realisiert wird, nicht aber, wo das Limit das Resultat von politisch motiviertem Bedenkenträgertum in Verbindung mit dem Wunsch nach Einnahmeoptimierung ist.

Abschließend zur Klärung steht die Frage, ob der durchschnittliche Autofahrer überhaupt in der Lage ist, die Sinnhaftigkeit eines Limits zu erkennen. Natürlich ist er das. Vorrausetzung dafür ist allerdings die Bereitschaft, das eigene Gehirn denkend zu nutzen. Wer das als Zumutung empfindet und das Denken lieber fremden Geistesgrößen in ihren Amtsstuben überläßt, der wird das kaum nachvollziehen können. Das muß er auch nicht. Ihm bleibt es unbenommen, sich weiterhin am Gängelband führen zu lassen und sich der Einbildung hinzugeben, Unmündigkeit und Unterwürfigkeit wären die Kennzeichen der Elite.

Sehr schön auf den Punkt gebracht! Kann ich vollumfänglich unterschreiben.

Ich werde mich nicht noch einmal wiederholen, daher lest sorgfältig und bedenkt bei jedem Beitrag!

Dieser Thread wird nicht das Erbe des aTL-Threads antreten und Schauplatz ähnlicher Schlammschlachten werden. Weitere Schläge unter die Gürtellinie ziehen einen kräftigen Ordnungsruf nach sich. Hier ist es mir völlig gleichgültig, ob dies durch Vulgärvokabular oder geschliffene Bösartigkeiten geschieht! Wird mit gleicher Münze heimgezahlt, ist der Thread dicht. Die derzeitigen Diskussionsmanieren sind eine Katastrophe und des neuen V&S unwürdig!

twindance/MT-Moderation

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Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


@meggi 2001

Du vermengst mir hier Äpfel mit Birnen:  Der Tenor hier war der lässliche Umgang mit eigentlich verbotenen Handlungen, weil dadurch niemand geschädigt wird: Handy am Steuer, zu dichtes Auffahren und dergleichen mehr. Und nun bringst du mit dem Mofa des Jungen die Gefährdung ins Spiel: Die ist wohl beim Telefonieren am Steuer nicht vorhanden, beim Drängeln, beim Heizen etc.🙄🙄 Schon komisch diese Denke!  Und wie die Reaktion des Fahrers beim Betrieb des Radarwarners ist und die Folgen für seinen Hintermann hat ja einer schön beschrieben.😉

1.Das Beispiel mit dem Mofa hast du gerbracht nicht Ich.

2.Man muss m.E. bei den "verbotenen Handlungen" unterscheiden ob dadurch eine Gefährdung vorliegt oder nicht.Bei der Geschichte mit dem Mofa und dem Drängeln sehe Ich eine Gefährdung bei der Überschreitung des TL hingegen kommt es immer auf die Umstände (Strassen Beschaffenheit,Verkehrsdichte etc.) und auf den Grund warum das TL aufgestellt wurde an

3.was macht es für einen Unterschied für den Hintermann ob man wegen der Meldung des Radarwarners oder wegen dem Blitzer selber abrupt bremst?

@meggi 2001

Zu 1) Der Mofa-Fahrer ist doch das explizite Beispiel dafür, dass er niemanden schädigt, solange er seine Karre im Griff hat. Wo ist da der Unterschied zum Handynutzer am Steuer, der auch solange niemand schädigt, wenn er seine Karre trotz fehlendem 3. Arm und dem total vom Verkehrsgeschehen anlenkenden Gespräch mit dem Chef oder der bösen Schwiegermutter😁😁 um die Kurve zirkelt. Im schlimmsten aller anzunehmenden Fälle können beide Handlungen in Schädigung seiner selbst oder eines anderen VT enden!!
Zu 2) Wenn also keine Gefährdung vorliegt, können Gebote und Verbote deiner Meinung nach unterlaufen werden.😕 Wozu existieren sie denn dann eigentlich? Und TLs sind deiner Lesart nach Einfühlungs- und Auslegungssache, es sei denn, dichter Verkehr, Schlaglöcher, Nebel und Glatteis nötigen dich, etwas langsamer zu machen😉
zu 3) Also da sehe ich schon einen Unterschied: Beim Tappen in die Blitzerfalle wird wohl keiner so auf die Bremse latschen, denn da hilft es nix mehr😎 während mit dem Radarwarner ja etwas verhindern soll und da ist eben eine ganz plötzliche und kräftige Verzögerung angesagt😉 Das lässt mich kalt, da mein Si-Abstand stimmt, aber einen Drängler könnte es in Gefahr bringen!

Das Problem ist:

Ob eine Gefährdung vorliegt bzw. vorlag oder nicht, weiss man erst hinterher und niemals vorher...

Daher:

Tempolimits sind Gesetze und an die hat man sich zu halten. Wer das nicht tut, bitte. Aber dann muss er halt bezahlen...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Das Problem ist:

Ob eine Gefährdung vorliegt bzw. vorlag oder nicht, weiss man erst hinterher und niemals vorher...

Hallo

Wenn Leute Gefahren nicht abschätzen könnten wären die Unfallzahlen deutlich höher, nicht nur aber auch im Straßenverkehr.
Seltsam finde ich die Mischung aus Regel Apostel in dem einen Thread und Blindfliegenden Dunkelrasern die Nachts mit 250 über die Bahn knattern im anderen.
Sinn macht das für mich keinen außer MT hat Beitragsschreiber auf 400 Euro Basis um die Stimmung aufrecht zu halten🙄

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni



Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Das Problem ist:

Ob eine Gefährdung vorliegt bzw. vorlag oder nicht, weiss man erst hinterher und niemals vorher...

Hallo

Wenn Leute Gefahren nicht abschätzen könnten wären die Unfallzahlen deutlich höher,

Du willst jetzt aber nicht behaupten das VTs die bei 150 auf 10 Meter auffahren die Gefahr richtig einschätzen, oder VTs die bei Regen 200 fahren...

Weist Du was die Wahrheit ist, sie haben, sollten sie die Fahrt ohne Unfall beenden, nur Glück gehabt.

Ich stelle die Behauptung auf das ich ohne Mühe auf der AB einen Unfall mit mehreren Beteiligten auslösen kann. Hohe Geschwindigkeit, dichter Verkehr, dichtes auffahren, also ein alltägliches Bild.
Die wenigsten sind drauf vorbereitet.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ich stelle die Behauptung auf das ich ohne Mühe auf der AB einen Unfall mit mehreren Beteiligten auslösen kann. Hohe Geschwindigkeit, dichter Verkehr, dichtes auffahren, also ein alltägliches Bild.
Die wenigsten sind drauf vorbereitet.

Hallo

EDIT

😁

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Das Problem ist:

Ob eine Gefährdung vorliegt bzw. vorlag oder nicht, weiss man erst hinterher und niemals vorher...

Daher:

Tempolimits sind Gesetze und an die hat man sich zu halten. Wer das nicht tut, bitte. Aber dann muss er halt bezahlen...

...oder halt auch nicht...😁

Naja gut... wer den angegeben Fuhrpark zwar in der Realität besitzt, aber eben nur als 1:18 Modell, der zahlt natürlich nicht...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Naja gut... wer den angegeben Fuhrpark zwar in der Realität besitzt, aber eben nur als 1:18 Modell, der zahlt natürlich nicht...

Spar Dir doch einfach mal Dein mißgönnendes Frustrationsgepöbel...

Es zahlt vor allem derjenige nicht, der intelligent genug ist sich nicht erwischen zu lassen, im Idealfalle durch eine Kombination aus Intuition, Erfahrung und sicher auch Glück (des Tüchtigen).

Ich bin übrigens der beste Beweis, dass es funktioniert. Mein Punktekonto in FL hat den Stand NULL und das obwohl ich weder Regelerotiker, noch §§-reiter bin und Geschwindigkeitsbegrenzungen gern mal als unverbindliche Empfehlungen ansehe...

Das ganze gilt übrigens ausschließlich für meine motorisierten Fahrzeugen im Maßstab 1:1. So richtig "Wilde Sau" spiele ich grundsätzlich dann in den Maßstäben 1:10/12 (RC-Cars) und 1:32 (Carrera Digital).

Neuerdings gibt es halt die Möglichkeit o.g. Kombination noch effektiv und kostengünstig durch Nutzung von besagten Apps, Poi-Warnern, usw. effektiv zu ergänzen.

Nicht mehr und nicht weniger.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


Neuerdings gibt es halt die Möglichkeit o.g. Kombination noch effektiv und kostengünstig durch Nutzung von besagten Apps, Poi-Warnern, usw. effektiv zu ergänzen.

Wobei wir wieder beim Thema sind.

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ich stelle die Behauptung auf das ich ohne Mühe auf der AB einen Unfall mit mehreren Beteiligten auslösen kann. Hohe Geschwindigkeit, dichter Verkehr, dichtes auffahren, also ein alltägliches Bild.
Die wenigsten sind drauf vorbereitet.

Hallo

EDIT

😁

Kannst Mir ja dein EDIT als PN schicken wenns keiner lesen darf.

😁

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