Rad-/Reifenkombination

Audi

Hallo,

Ich blicke irgendwie nicht durch welche Felgen und Reifen ich nun auf meinen Audi A5 2.0 TFSI Quattro Sline EZ 2011 draufmachen darf ohne das ich zum TÜV muss.

Folgendes habe ich mir gekauft:

MAM A1 schwarz glanz 8.0 x 19 (LK 5/112, ET 30) mit Reifen 235/35 R19 91.

Beigefügt ein Bild der Größen welche in meiner Übereinstimmungsbescheinigung stehen.

Darf ich die gekauften Felgen/Reifen nun einfach montieren, oder muss ich damit zum TÜV? Ansonsten ist alles Serie an meinem Fahrzeug.

Vielen Dank für eure Hilfe.

VG
Patrick

25 Antworten

Das ist ein Gutachten und keine ABE - d.h. Du musst IMMER zum TÜV für die Anbauabnahme nach §19.3. Ohne Abnahme fährst Du ohne gültige Betriebserlaubnis.

ABE = Keine TÜV Vorführung

Gutachten = Anbauabnahme nach §19.3

Materialgutachten = Einzelabnahme nach §19.2

da gibt es nichts zu interpretieren 😉

okay dann lass ich das lieber von einem Sachverständigen prüfen.

Aber nochmal zum Verständnis...das Gutachten bezieht sich doch auf eine ABE (http://www.felgenoutlet.de/.../49107_MAMA1_80x19_ABE.pdf) und wenn alle Auflagen im Gutachten erfüllt sind hat man die Allgemeine Betriebserlaubnis. So steht es zumindest auf der letzten Seite des Gutachtens. Für was gibt es dann solche Gutachten und Auflagen?

Es gibt einige Gutachten die sich auf eine ABE beziehen, allerdings ist das Gutachten nur in Verbindung mit einer Anbauabnahme gültig.

Ob alle Auflagen erfüllt sind, kann nur eine technische Prüfstelle/Prüfer bescheinigen und nicht Du oder sonst wer in der Werkstatt.
Es wird eine Anbauabnahme gemacht, das wird vom Prüfer bestätigt und das war es. Es entfällt die Eintragung !

Wie gesagt .. da gibt es nichts zu interpretieren 😉

Zitat:

@Padde83 schrieb am 6. März 2016 um 21:48:34 Uhr:


okay dann lass ich das lieber von einem Sachverständigen prüfen.

Aber nochmal zum Verständnis...das Gutachten bezieht sich doch auf eine ABE (http://www.felgenoutlet.de/.../49107_MAMA1_80x19_ABE.pdf) und wenn alle Auflagen im Gutachten erfüllt sind hat man die Allgemeine Betriebserlaubnis. So steht es zumindest auf der letzten Seite des Gutachtens. Für was gibt es dann solche Gutachten und Auflagen?

Oh, sorry
ich hatte in meinem Beitrag noch das "alte Teilegutachten" zitiert.

Inzwischen gibt´s ja ein Gutachten + ABE 49107.

Im Gutachten bleibt´s bei der Auflage R37.

Sofern diese für Dich nicht zutrifft ist Deine Rad-Reifen-Kombination
" TÜV- und eintragungsfrei" 🙂

Zitat aus dem Gutachten:

"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Zitat aus dieser ABE Seite 2:

"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich."

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Zitat:

@DottoreFranko schrieb am 6. März 2016 um 22:56:49 Uhr:


Es gibt einige Gutachten die sich auf eine ABE beziehen, allerdings ist das Gutachten nur in Verbindung mit einer Anbauabnahme gültig.

Im Fall des TE trifft das nicht zu, da beim A5 die ("TÜV"😉 Auflage A01 nicht aufgeführt ist;

> siehe im Gutachten zur zitierten ABE 49107:

http://files.pneu.jfnet.de/pdf/00225473/00225473.pdf

Ja, so wird da ein Schuh draus 😉

Okay, also hatte ich das doch richtig verstanden. Wenn ich das mit den Reifen ändere muss ich auch nicht zum TÜV?

Bin ich ja froh, dass ich scheinbar nicht der Einzige bin, der nicht so ganz durchblickt bei der ganzen Geschichte. Ist doch irgendwie ein kompliziertes Thema ??

Danke

Es sei denn, Du hast noch andere Änderungen, z. B. eine Tieferlegung, die nicht von Audi ab Werk verbaut war und/oder Distanzscheiben etc.

Ja, ein Gutachten mit möglichen Auflagen und Bezug auf eine ABE ist schon ein Sonderfall. Meisten enthalten die Gutachten aber nur Gültigkeitserweiterungen der ABE ( neue Fahrzeug Modelle ) ohne Auflagen.
Von daher war die ganze Sache hier schon ein bissel verwirrend.

Nein sonst ist alles ab Werk.

Na Hauptsache ich weiß jetzt dank euch Bescheid und es hat sich sogar meine Anfangsvermutung bestätigt.

Ich danke euch allen nochmals. Ich schau jetzt mal wo ich 245' er Reifen bekomme.

Vg
Patrick

Ich hab nochmal eine kleine Frage zur Reifenauflage R37, diese besagt ja, dass die Reifengröße nicht geprüft ist für Fahrzeuge die Serienmäßig ausschließlich mit größeren/breiteren Reifen ausgerüstet sind.

In meinem COC steht allerdings, dass der Wagen damals mit 225/50r17 Reifen ausgeliefert wurde (siehe Anhang), dann kann ich doch jetzt auch 235/35/r19 reifen fahren. Also damit müsste doch dann Auflage R37 auch erfüllt sein. Sehe ich das richtig?

Vg
Patrick

PS: letzte Frage hierzu versprochen ??

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