Rabatte und Kopie des Zulassungsscheines bei BMW
Ich weiß ja nicht, wie andere Händler es handhaben. Hab meinen BMW M4 Competition Cabrio mit tollen Rabatten (zusätzliche Eintauschstütze wegen Rückgabe eines anderen BMW, Firmenkondition, M-Prämie etc. etc.) im Juli 2021 bestellt, jetzt verlangt der Händler als Nachweis wenn ich jetzt das Auto 11 Monate später ausgeliefert bekomme eine Kopie vom Zulassungsschein, der auf meine Firma lauten muss.
Jetzt frage ich mich:
Was aber, wenn ich das Auto einfach in die Garage stellen will und 20 Jahre später als Oldtimer verkaufen möchte und daher gar nie anmelden möchte? Oder wenn ich es nur auf Messen als Dekoobjekt nutze?
Kann BMW die Gewährung der Konditionen tatsächlich von der Kopie eines Zulassungsscheines abhängig machen? Hat da jemand mehr Infos?
20 Antworten
Zitat:
@audi_tts schrieb am 6. Juni 2022 um 17:36:40 Uhr:
Leistung=Auto, Gegenleistung=Geld
Eigentum=machen damit was man willVerkaufen kann ich natürlich auch mit oder ohne Zeigen des Zulassungsscheines, das hindert doch nicht am Weiterverkauf und wie immer und überall je nach Verhandlungsgeschick auch mit Gewinn!
Soweit richtig. Aber
Nächste Leistung = gewerberabatt - Gegenleistung Nachweis Anmeldung auf die Firma ggf. auf dich als Inhaber.
Du willst es nicht verstehen, oder?
Und jetzt mal ernsthaft nachgefragt: das Ganze ist doch nur hypothetisch, zulassen wirst du das Auto doch sowieso, der hier genannte Sachverhalt ist doch nicht ernst gemeint. Sag mir wenn ich irre.
Noch einen drauf… in 20 Jahren ist das ohnehin kein Old- sondern Max. Ein Youngtimer. Den du aber ohne vorherige Zulassung nicht mehr zulassen werden kannst. Stichwort verbrennerverbot.
Deine Vergleiche mit dem TV sind Quatsch.
Gewerberabatte haben eine gewisse Aussenwirkung, warum zahlen zB Bürgermeister bei Audi nur 1/3 des normalen Preises?
Zitat:
@x3black schrieb am 6. Juni 2022 um 20:09:46 Uhr:
Zitat:
@audi_tts schrieb am 6. Juni 2022 um 17:36:40 Uhr:
Leistung=Auto, Gegenleistung=Geld
Eigentum=machen damit was man willVerkaufen kann ich natürlich auch mit oder ohne Zeigen des Zulassungsscheines, das hindert doch nicht am Weiterverkauf und wie immer und überall je nach Verhandlungsgeschick auch mit Gewinn!
Soweit richtig. Aber
Nächste Leistung = gewerberabatt - Gegenleistung Nachweis Anmeldung auf die Firma ggf. auf dich als Inhaber.
Du willst es nicht verstehen, oder?
Und jetzt mal ernsthaft nachgefragt: das Ganze ist doch nur hypothetisch, zulassen wirst du das Auto doch sowieso, der hier genannte Sachverhalt ist doch nicht ernst gemeint. Sag mir wenn ich irre.Noch einen drauf… in 20 Jahren ist das ohnehin kein Old- sondern Max. Ein Youngtimer. Den du aber ohne vorherige Zulassung nicht mehr zulassen werden kannst. Stichwort verbrennerverbot.
Deine Vergleiche mit dem TV sind Quatsch.
Gewerberabatte haben eine gewisse Aussenwirkung, warum zahlen zB Bürgermeister bei Audi nur 1/3 des normalen Preises?
Völlig richtig! Sollte der Händler den Gewerbenachlass (oder auch Presse, Behinderte, etc.) gegenüber dem Werk nicht nachweisen können, wird ihm dieser nachträglich berechnet.
Sollte es das Unternehmen gar nicht geben, ist der Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung erfüllt und theoretisch kann natürlich der Vertrag auch rückabgewickelt werden..
Im übrigen findet das FA die Aktivierung eines Fahrzeuges in einem Unternehmen, welches gar nie angemeldet, dort genutzt und zur Verfügung gestellt wird, nicht wirklich prickelnd.
Um es auf den Punkt zu bringen, dieser Thread hier ist sinnlos!
1. Der Gewerbenachlass lässt sich prima nachweisen, denn der Käufer ist ein Unternehmen/Unternehmer.
Das ist hier überhaupt nicht strittig, es geht um die Frage, ob das Auto auch zugelassen werden muss.
2. Was soll 'die Aktivierung eines Fahrzeuges' sein?
Zitat:
@Don_Blech schrieb am 06. Juni 2022 um 22:38:19 Uhr:
1. Der Gewerbenachlass lässt sich prima nachweisen, denn der Käufer ist ein Unternehmen/Unternehmer.
Das ist hier überhaupt nicht strittig, es geht um die Frage, ob das Auto auch zugelassen werden muss.2. Was soll 'die Aktivierung eines Fahrzeuges' sein?
Zu 1. Wenn es in den Bedingungen steht, um den Gewerberabatt zu bekommen dann ja. Finde ich auch ok. Sich einerseits brüsten was für ach so tolle Rabatte und Nachlässe man bekommen hat und dann jammern, wenn man es nachweisen soll.
Es ist nunmal die Gegenleistung für die Gewährung der Nachlässe. Wenn man das nicht möchte hat man ne ganz einfache Möglichkeit. Einfach das Auto zum Listenpreis kaufen und gut. Dann hat man solche Diskussionen gar nicht.
Ich finde es aber schon befremdlich alle möglichen Rabatte und Nachlässe haben zu wollen, sich dann aber über Bedingungen aufzuregen, zu denen man die Nachlässe bekommen hat.
@TE: statt hier sich zu beschweren sag deinem Verkäufer, dass du auf die Rabatte verzichtest - dann musst du auch keine Nachweise erbringen.
Zu 2.: er meint damit, dass das Fahrzeug auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführt werden muss. Hat nichts mit dem Aktivieren (in Betrieb nehmen) eines Fahrzeuges zu tun.
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1. Gewerbeschein bzw. -nachweis: genau, um das gehts hier nicht, den gabs ja schon bei der Bestellung und natürlich auch jetzt noch
und
2. da habens die Österreicher nicht so einfach, so ein Auto kann man auf die Firma kaufen, aber eine "Aktivierung" (nehme an der Tn meint die Aktivierung im Anlagevermögen) ist wegen der in Österreich geltenden Luxustangente eher sinnlos, es dürfen anteilig maximal 40.000 Euro aktiviert werden und bei jeder Treibstoffrechnung gilt dann das Gleiche, die darf nur aliquotiert abgesetzt werden und zusätzlich muss noch ein 100%iger Nutzungsgrad für die Firma nachgewiesen werden, sonst wird nochmals alqiuotiert - dafür hat man ja meist ohnedies sowas wie einen 1-er BMW im Anlagevermögen ;-)
Also besser gleich privat fahren, was aber einen Kauf mit Gewerbeschein nicht verbietet - zudem schürt man nicht unnötig den Neid der Finanzbeamten wenn das Fahrzeug gleich gar nicht im Anlagevermögen aufscheint.
Und ja: meine Frage war nur theoretisch-juristischer Natur und es stimmt, in meinem letzten KV standen noch die 6 Monate Verkaufsverbot drin, aber das konnte BMW nicht halten - also eine Eigentumsbeschränkung von einem Riesenkonzern diktiert wie BMW sieht man halt generell nicht gern.. schön, wenn das Thema so polarisiert (hat).
Zitat:
aber das konnte BMW nicht halten
Echt? Du hast erfolgreich dagegen geklagt? Oder war es BMW am Ende *****egal, was du tust?