Rabatte und Kopie des Zulassungsscheines bei BMW

BMW

Ich weiß ja nicht, wie andere Händler es handhaben. Hab meinen BMW M4 Competition Cabrio mit tollen Rabatten (zusätzliche Eintauschstütze wegen Rückgabe eines anderen BMW, Firmenkondition, M-Prämie etc. etc.) im Juli 2021 bestellt, jetzt verlangt der Händler als Nachweis wenn ich jetzt das Auto 11 Monate später ausgeliefert bekomme eine Kopie vom Zulassungsschein, der auf meine Firma lauten muss.

Jetzt frage ich mich:
Was aber, wenn ich das Auto einfach in die Garage stellen will und 20 Jahre später als Oldtimer verkaufen möchte und daher gar nie anmelden möchte? Oder wenn ich es nur auf Messen als Dekoobjekt nutze?

Kann BMW die Gewährung der Konditionen tatsächlich von der Kopie eines Zulassungsscheines abhängig machen? Hat da jemand mehr Infos?

20 Antworten

Ja, ihre Konditionen = ihre Regeln.
Wenn die das haben wollen dann ist das so.
Hat ja einen Grund warum die Konditionen für Firmenkunden so sind wie sie sind.

Die Gewährung von besonderen Rabatten erfolgt unter der Auflage, dass das Fahrzeug mindestens 6 Monate auf den Käufer zugelassen ist. Steht im Kaufvertrag.

Das mit den 6 Monaten gibts schon lange nicht mehr, hier hat wohl BMW alle Prozesse verloren, in meinem Kaufvertrag steht auch nichts drinnen, dass das Fahrzeug zugelassen werden muss.

Fehlt noch, dass ich beim nächsten Kauf eines TV ihn unbedingt am Stromnetz anschließen muss, damit ich ihn erwerben kann...

Du kaufst zu besonders guten gewerblichen Konditionen und der Händler möchte einen Nachweis darüber, dass das auch so stimmt?

Äh, ja. Natürlich. Was für eine Frage!

Aber jetzt ist durch den erzwungenen Haltereintrag deine schöne Berechnung für den Wiederverkauf etwas dezimiert?
Hmmmm, vielleicht besteht da ja ein direkter Zusammenhang….

Ähnliche Themen

Zitat:

@audi_tts schrieb am 6. Juni 2022 um 10:36:00 Uhr:


Ich weiß ja nicht, wie andere Händler es handhaben. Hab meinen BMW M4 Competition Cabrio mit tollen Rabatten (zusätzliche Eintauschstütze wegen Rückgabe eines anderen BMW, Firmenkondition, M-Prämie etc. etc.) im Juli 2021 bestellt, jetzt verlangt der Händler als Nachweis wenn ich jetzt das Auto 11 Monate später ausgeliefert bekomme eine Kopie vom Zulassungsschein, der auf meine Firma lauten muss.

Jetzt frage ich mich:
Was aber, wenn ich das Auto einfach in die Garage stellen will und 20 Jahre später als Oldtimer verkaufen möchte und daher gar nie anmelden möchte? Oder wenn ich es nur auf Messen als Dekoobjekt nutze?

Kann BMW die Gewährung der Konditionen tatsächlich von der Kopie eines Zulassungsscheines abhängig machen? Hat da jemand mehr Infos?

Was steht denn in Deinem Kaufvertrag den Du unterschrieben hast? Das ist doch maßgeblich. Prinzipiell gilt, dass sich beide Vertragsparteien an ihre jeweiligen Pflichten halten müssen.

Zitat:

Zitat:

@audi_tts schrieb am 6. Juni 2022 um 10:36:00 Uhr:


Ich weiß ja nicht, wie andere Händler es handhaben. Hab meinen BMW M4 Competition Cabrio mit tollen Rabatten (zusätzliche Eintauschstütze wegen Rückgabe eines anderen BMW, Firmenkondition, M-Prämie etc. etc.) im Juli 2021 bestellt, jetzt verlangt der Händler als Nachweis wenn ich jetzt das Auto 11 Monate später ausgeliefert bekomme eine Kopie vom Zulassungsschein, der auf meine Firma lauten muss.

Jetzt frage ich mich:
Was aber, wenn ich das Auto einfach in die Garage stellen will und 20 Jahre später als Oldtimer verkaufen möchte und daher gar nie anmelden möchte? Oder wenn ich es nur auf Messen als Dekoobjekt nutze?

Kann BMW die Gewährung der Konditionen tatsächlich von der Kopie eines Zulassungsscheines abhängig machen? Hat da jemand mehr Infos?


Was steht denn in Deinem Kaufvertrag den Du unterschrieben hast? Das ist doch maßgeblich. Prinzipiell gilt, dass sich beide Vertragsparteien an ihre jeweiligen Pflichten halten müssen.

Genau, bei mir stand z.B.:

Zitat:

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Der Käufer verpflichtet sich, die Ansprüche aus dem Kaufvertrag nicht abzutreten und das Fahrzeug nicht innerhalb von 4 Monaten ab Erhalt des Fahrzeugs weiterzuverkaufen, es sei denn, dass dieser Verkauf nicht zu kommerziellen Zwecken durchgeführt wird (siehe Ziffer I.2 der Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge).
Der Käufer versichert, das Fahrzeug nicht zum sofortigen oder alsbaldigen Weiterverkauf zu er­ werben, sondern zur Eigennutzung als Endverbraucher (siehe Ziffer I.2 der Verkaufsbedingun­ gen für neue Fahrzeuge).[/]

Schon erstaunlich, wie unterschiedlich die Kaufverträge gestaltet sind - glaubt man gar nicht -manche werden 4 Monate "geknebelt", andere sogar 6 Monate, in Österreich dürfte das alles nicht gehalten haben - privat kann ich machen was ich will:

"Der Käufer bestätigt, das Kraftfahrzeug nicht zum Zwecke des gewerblichen Weiterverkaufs zu kaufen, ausgenommen der Käufer ist selbst ein autorisierter Vertragshändler des Fahrzeugherstellers. Wird das Kaftfahrzeug entgegen der vorstehenden Regelung weiterverkauft, so ist der Käufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der Höhe von 15% des Gesamtkaufpreises an den Verkäufer verpflichtet."

Es gibt sonst keinerlei Beschränkungen, Haltefristen etc.

Zitat:

@Bavariacruiser schrieb am 6. Juni 2022 um 12:43:22 Uhr:


Du kaufst zu besonders guten gewerblichen Konditionen und der Händler möchte einen Nachweis darüber, dass das auch so stimmt?

Äh, ja. Natürlich. Was für eine Frage!

Aber jetzt ist durch den erzwungenen Haltereintrag deine schöne Berechnung für den Wiederverkauf etwas dezimiert?
Hmmmm, vielleicht besteht da ja ein direkter Zusammenhang….

Um das gehts nicht - es geht darum, dass mir jemand vorschreiben will dass ich trotz Barzahlung bzw. Überweisung den Kaufgegenstand nutzen muss (=Zulassungsschein), das widerspricht allen rechtlichen Grundsätzen.
Mit Übergabe und Bezahlung bin ich Eigentümer, nicht Leasingnehmer, nicht Handlanger von BMW oder sonst was - ich gehe mal davon aus, dass ich das Auto dann auch in alle Einzelteile zerlegen darf, vernichten darf oder was auch immer!

Ich denke, wenn ein Dritter (z.B. beim gewerblichen Wiederverkauf) es anmelden würde, wäre es ein Leichtes, dass BMW das mitbekommt. Aber es geht eben um die Frage, was ist wenn NIE angemeldet wird.

Muss ich jetzt bald auch dem Mediamarkt gegenüber nachweisen, dass ich den TV auch wirklich in Betrieb genommen habe?

Natürlich gehts um genau das. Kauf das Auto zum Listenpreis und zerlege ihn anschließend in seine Einzelteile.
Völlig legitim.
Kassiere Rabatte bis zur schmerzgrenze und leg die dafür geforderten Unterlagen vor.
Keine Leistung ohne Gegenleistung.
Jetzt verstanden?

Leistung=Auto, Gegenleistung=Geld
Eigentum=machen damit was man will

Verkaufen kann ich natürlich auch mit oder ohne Zeigen des Zulassungsscheines, das hindert doch nicht am Weiterverkauf und wie immer und überall je nach Verhandlungsgeschick auch mit Gewinn!

Ich würde einfach mal mit dem Händler reden ob die Vorlage eines Gewerbescheins genügt. Wie du das Fahrzeug dann letzten Endes nutzt bleibt ja dir überlassen.

Zitat:

@audi_tts schrieb am 6. Juni 2022 um 16:19:30 Uhr:


Schon erstaunlich, wie unterschiedlich die Kaufverträge gestaltet sind - glaubt man gar nicht -manche werden 4 Monate "geknebelt", andere sogar 6 Monate, in Österreich dürfte das alles nicht gehalten haben - privat kann ich machen was ich will:

"Der Käufer bestätigt, das Kraftfahrzeug nicht zum Zwecke des gewerblichen Weiterverkaufs zu kaufen, ausgenommen der Käufer ist selbst ein autorisierter Vertragshändler des Fahrzeugherstellers. Wird das Kaftfahrzeug entgegen der vorstehenden Regelung weiterverkauft, so ist der Käufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der Höhe von 15% des Gesamtkaufpreises an den Verkäufer verpflichtet."

Es gibt sonst keinerlei Beschränkungen, Haltefristen etc.

Kannte ich zuletzt so vom Ford GT. Und Porsche hatte da doch auch mal sowas. Wobei ich’s bei letzterem nicht mehr genau sagen kann.

Ist bei Porsche noch immer so. Beim M3 habe ich es auch drin. Störte mich da nicht. Aber: hätte ich keinen Rabatt bekommen, hätte ich es nicht unterschrieben bzw streichen lassen. So aber -mit Rabatt- finde ich es legitim.

Zitat:

"Der Käufer bestätigt, das Kraftfahrzeug nicht zum Zwecke des gewerblichen Weiterverkaufs zu kaufen, ausgenommen der Käufer ist selbst ein autorisierter Vertragshändler des Fahrzeugherstellers. Wird das Kaftfahrzeug entgegen der vorstehenden Regelung weiterverkauft, so ist der Käufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der Höhe von 15% des Gesamtkaufpreises an den Verkäufer verpflichtet."

Es gibt sonst keinerlei Beschränkungen, Haltefristen etc.

Ist es das, was im Kaufvertrag steht? Dann braucht es doch keinen Zulassungsbescheinigung. Oder gibt es noch Nebenabreden? Deine Frage ist vielleicht weniger fürs BMW-Forum geeignet sondern mehr fürs Juristenforum ;-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen