Rabatte beim Neuwagenkauf
Hallo liebe Gemeinde,
ich möchte euch mal meinen Fall schildern und bin auf eure Antworten gespannt.
Es geht um einen F10 520d Dynamik Ef. dessen VK Preis mit allen Extras um die 56.000 € liegt.
Dieser Wagen wurde uns als Neuwagen verkauft mit einem satten Rabatt. Grund war der Wechsel von der Marke mit Stern zu BMW. Weil diese Rabbatierung für uns ein super Angebot war kauften wir dieses KfZ.
Einen Tag nach der Fahrzeugübergabe (die Aufregung meinerseits hatte sich gelegt), stellte ich fest das mir der sogenannte Fahrerlebnisschalter fehlt. Dann gegoogelt und siehe da "altesModelljahr" schnell noch mal bei BMW eingeloggt und sich die Fahrzeugdaten gedruckt. Bestätigt! BJ 01/2011......im Klartext ein Neuwagen der schon knapp 1,5 Jahre alt ist. Das es dafür Rechtssprüche gibt u.s.w. haben wir dem AH klar gemacht und unsere Forderung offengelegt. Da Fahrzeuge ja schon im ersten Jahr wahnsinnig an Wert verlieren bin ich mir aber nicht schlüssig ob der von uns geforderte Rabatt nun ausreichend ist.
Wie seht Ihr das ganze Thema.
Gruß
Djfreedom
Beste Antwort im Thema
Keine Angst, du wirst den Wagen auch behalten und der Händler wird alles versuchen, dass er die Kiste nicht mehr zurücknehmen muss.
Stell dir vor, was der Wagen jetzt noch Wert ist?
Bj. 1/11 und dann noch mit Zulassung.
Beharre auf deinen 5000,- Euro oder Sachwerte in dieser Größenordnung. Es kommt dem Händler immer noch günstiger als den Wagen zurücknehmen zu müssen.
34 Antworten
Hallo,
ich würde auf jeden Fall nachdrücklich auf gesprochenes Recht bestehen und androhen das Fahrzeug zurückzugeben! Wenn Du aber hier genauere Antworten erwartest bzgl. des Rabatts, solltest Du vielleicht sagen wieviel Rabatt Du denn letztendlich bekommen hast?
Grüße
Patrick
Zitat:
Original geschrieben von djfreedom
Da Fahrzeuge ja schon im ersten Jahr wahnsinnig an Wert verlieren bin ich mir aber nicht schlüssig ob der von uns geforderte Rabatt nun ausreichend ist.Wie seht Ihr das ganze Thema.
Wir sind uns auch nicht schlüssig, da wir den geforderten Rabatt nicht kennen.
..also VK Preis 56.000 € darauf gabs 20%. Jetzt haben wir nochmals ca. 5000 € als Nachlass gefordert oder wir treten vom Vertrag zurück. Da auch in der Auftragsbestätigung das Modelljahr 2012 ( also mit Fahrerlebnisschalter) beschrieben ist.
Zitat:
Original geschrieben von djfreedom
..also VK Preis 56.000 € darauf gabs 20%. Jetzt haben wir nochmals ca. 5000 € als Nachlass gefordert oder wir treten vom Vertrag zurück. Da auch in der Auftragsbestätigung das Modelljahr 2012 ( also mit Fahrerlebnisschalter) beschrieben ist.
Dann ist ja alles klar, und nur noch abzuwarten, was dabei rauskommt 😉
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Tja, das klingt für mich zunächst einmal nach einer vernünftigen Größenordnung.
Es liegt jedenfalls ein Sachmangel vor und du darfst vom Vertrag zurücktreten.
In welcher Höhe eine Minderung verlangt werden kann, ist kaum eindeutig zu beantworten. Am plausibelsten erscheint mir der Ansatz, über die Gebrauchtwagenpreislisten die Zeitkomponente des Wertverfalls zu ermitteln. Dazu bräuchtest du aber entsprechende Daten.
Hallo
Ein wagen der 1,5 jahre alt ist ist kein neuwagen ein neuwagen ist unter 100 kmstand. Bei dem wert verlust ist es eben so. Schau msl ich habe mein bmw 520 d F10 (E dynamic) für knapp 40 tausend und wollte ihn zurück verkaufen und die baten mir 26 tausend euro an den ich nicht mal 1 woche gefahren hatte.
Mfg
..das ist doch wohl der totale Wahnsinn!!!???!! Bist du in der Zeit 100.000 km gefahren??? Mal im Ernst, meiner hatte vor 5 Tagen als ich Ihn abgeholt habe 102 km drauf. Also in der hinsicht war er schon Neuwertig. Aber....17 Monate alt und altes Modelljahr?? Normal müssten die mir ein Auto stellen was wie in der AB auch mit Fahrerlebnisschalter ist, oder. Ich werde einfach mal Abwarten was heute passiert. Es sollte heute ja ein Anruf vom AH kommen.
MfG
Hallo
Lass dich nicht verarschen. Du wolltest ein neuwagen haben aktuelles model, Melde dich wenn anruf von AH kommt was die sagen.
10% hätte ich erwartet, wenn alles auf dem Tisch gewesen wäre. So dürften es ruhig auch 15% extra sein. Aber wenn du schon 5000 gesagt hast, dann kannst du danach nicht einfach noch höher gehen. Bestehe auf die 5000 und wenn der Wagen ansonsten passt, dann behalt ihn.
Also ganz so eindeutig wie hier manche meinen ist das wohl nicht; Es gibt Urteile, wonach auch Fahrzeuge die über ein Jahr alt waren, noch nicht zugelassen und gefahren waren als Neuwagen anerkannt wurden.
Ein Auto ist solange aktuell, wie es ohne wesentliche Änderungen noch genau so gebaut wird. Ob da der fehlende Fahrerlebnisschalter als wesentlich angesehen werden kann ist wohl Ansichtssache.
Das Fahrzeug hat ja wohl auch im Laden gestanden und konnte vor dem Kauf überprüft werden.
Wenn im Kaufvertrag jedoch Modell 2012 steht, ist die Sache klar - ein Fahrzeug, das 01/2011 gebaut wurde ist definitiv nicht Modell 2012!
Den Rabatt von 20% finde ich dennoch auch für ein Fahrzeug aus MJ 2011 als nicht so schlecht; (wir reden hier ja nicht über Fiat, Renault oder Peugeot).
Üblich sind im Moment beim örtlichen Autohaus Nachlässe bis ca. 13 %, die hier oftmals genannten 18 - 20 % sind nur erreichbar, wenn man über Internet bei irgendwelchen Vermittlern die anschließend das Fahrzeug niemals mehr zu Gesicht bekommen und ohne Rücknahme eines Altfahrzeugs erreichbar.
KH
Übrigens:
Auch ein F10/11 aus 02/2012 ist nicht mehr ganz aktuell, da zu diesem Zeitpunkt der Schadstoffausstoß gesenkt wurde (durch welche Maßnahmen ist mir nicht bekannt) und dadurch die KFZ-Steuer geringer wurde!
...erstmal Danke für eure Meinungen. Ich werde jetzt mal abwarten was passiert. Werde euch auf dem laufenden halten.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von djfreedom
..also VK Preis 56.000 € darauf gabs 20%. Jetzt haben wir nochmals ca. 5000 € als Nachlass gefordert oder wir treten vom Vertrag zurück. Da auch in der Auftragsbestätigung das Modelljahr 2012 ( also mit Fahrerlebnisschalter) beschrieben ist.
Also auf Grund der Auftragsbestätigung würde ich auch auf den ZNachlass bestehen, andernfalls Rücktritt. Wäre interessant, wenn du hier das Ergebnis bekanntgeben würdest.
Gruß Andreas