Rabatte beim Neuwagenkauf
Hallo liebe Gemeinde,
ich möchte euch mal meinen Fall schildern und bin auf eure Antworten gespannt.
Es geht um einen F10 520d Dynamik Ef. dessen VK Preis mit allen Extras um die 56.000 € liegt.
Dieser Wagen wurde uns als Neuwagen verkauft mit einem satten Rabatt. Grund war der Wechsel von der Marke mit Stern zu BMW. Weil diese Rabbatierung für uns ein super Angebot war kauften wir dieses KfZ.
Einen Tag nach der Fahrzeugübergabe (die Aufregung meinerseits hatte sich gelegt), stellte ich fest das mir der sogenannte Fahrerlebnisschalter fehlt. Dann gegoogelt und siehe da "altesModelljahr" schnell noch mal bei BMW eingeloggt und sich die Fahrzeugdaten gedruckt. Bestätigt! BJ 01/2011......im Klartext ein Neuwagen der schon knapp 1,5 Jahre alt ist. Das es dafür Rechtssprüche gibt u.s.w. haben wir dem AH klar gemacht und unsere Forderung offengelegt. Da Fahrzeuge ja schon im ersten Jahr wahnsinnig an Wert verlieren bin ich mir aber nicht schlüssig ob der von uns geforderte Rabatt nun ausreichend ist.
Wie seht Ihr das ganze Thema.
Gruß
Djfreedom
Beste Antwort im Thema
Keine Angst, du wirst den Wagen auch behalten und der Händler wird alles versuchen, dass er die Kiste nicht mehr zurücknehmen muss.
Stell dir vor, was der Wagen jetzt noch Wert ist?
Bj. 1/11 und dann noch mit Zulassung.
Beharre auf deinen 5000,- Euro oder Sachwerte in dieser Größenordnung. Es kommt dem Händler immer noch günstiger als den Wagen zurücknehmen zu müssen.
34 Antworten
Hallo,
da bin ich wieder und möchte euch mal von dem Ergebnis des Gespräches berichten.
Gestern Abend im AH mit dem Inhaber wie folgt. Meine Forderung waren ja wie v.g. 5000 €. Endresultat: AH hat mir 1500 € + Winterreifen (Kompl) zum EK angeboten sowie 1 Jahr einlagerung und wiederum wechseln der Reifen.
Das entspricht nicht meinen Vorstellungen!! Was sagt Ihr dazu??
MfG
Zitat:
Original geschrieben von djfreedom
Was sagt Ihr dazu?
Hallo,
das ist erstmal ein Anfang, womit das AH wohl auch anzeigt, irgendetwas "vergeigt" zu haben.
Die 1,5k finde ich trotzdem etwas mager, zumal die Zugabe dem AH keineswegs weh tut.
Diese WR Geschichte hat mir mein 🙂 auch so gewährt. 😉
Fazit: 1,5k + WR Satz gratis = OK. 🙂
Gruß Micha
Stelle dir die Frage: Will ich das Auto mit Wissen um sein Alter und für 1500 € weniger und mit Winterreifen haben?
Wenn ja, nimm das Angebot an. Wenn nein, tritt vom Verkauf zurück. Dass das möglich ist, ist aufgrund der in diesem BGH-Urteil aufgestellten Grundsätze zweifelsfrei geklärt: http://autokaufrecht.info/2003/10/fabrikneuheit-eines-kraftfahrzeugs/ (Achtung: Die dort beschriebenen Rechtsfolgen sind nicht auf heutige Verträge übertragbar, es gilt das neue Schuldrecht!)
Obwohl einige richtig sagten das man sich das auto vorher hätte genau anschauen können, bin ich dennoch der meinung, dass du da einfach übern tisch gezogen wirst, denn im vertrag steht ja nunmal Mj 12 und nicht 11!
ich würde an deiner stelle mindestens bei den 5000 € bleiben oder kiste zurück geben!!
Ps. mir tut es wirklich weh, zu sehen wie "wechsler"/neukunden übern tisch gezogen werden!!!
lg
smashracer
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...ich kann auch dieses ganze rumgejaule von den Händlern nicht mehr höhren. Wir sind im minus und mehr ist nicht drin, wir packen schon tüchtig drauf .....und und und ...
Den Fehler haben die aber gemacht und die Kosten natürlich Lehrgeld. Das blöde ist nur das mir der Wagen so gefällt und ich Ihn ungern zurück geben würde. In der Ausstattung (also mit M-Packet und hellem Leder) bekommst den nichtmal gebraucht ( kosten dann auch 43Tsd-44Tsd und haben 15000- 25000 km runter)
Ich werd nochmal drüber nachdenken. Euch erstmal vielen Dank für die Meinungen.
MfG
Keine Angst, du wirst den Wagen auch behalten und der Händler wird alles versuchen, dass er die Kiste nicht mehr zurücknehmen muss.
Stell dir vor, was der Wagen jetzt noch Wert ist?
Bj. 1/11 und dann noch mit Zulassung.
Beharre auf deinen 5000,- Euro oder Sachwerte in dieser Größenordnung. Es kommt dem Händler immer noch günstiger als den Wagen zurücknehmen zu müssen.
Laut BGB hast du auch das Recht auf Minderung und muisst nicht wandeln. Es ist aber schwierig zu ermitteln, in welcher Höhe die Minderung ausfallen kann.
Du kannst natürlich einen Gutachter beauftragen, den Wertverlust zu ermitteln, den der Wagen durch sein Alter erleidet, und damit zum Händler gehen, um deine Forderung objektiver zu gestalten.
Den Gutachter müsstest du dann aber erst einmal beauftragen und bezahlen, und wenn der Händler nicht darauf eingeht, hast du erst einmal Pech. Dann hilft nur noch die Klageerhebung.
Alternativ kannst du auch bei Schwacke den dort ermittelten VK zweier Fahrzeuge - eines nagelneuen und eines 1,5 Jahre alten - mit exakt deiner Konfiguration ermitteln und vergleichen. Kostet 2 * 7,90 € und ist günstiger als ein Gutachter. Allerdings kann es passieren, dass so neue Fahrzeuge noch nicht drin sind.
Theoretisch kann das dein Händler auch kostenlos tun, aber da da auch weniger rauskommen könnte, als dir lieb ist, würde ich ihn lieber nicht darauf stoßen.
Hallo zusammen,
habe auf meinen 520d touring (EZ Ende März 2012) als Barzahler insg. knapp 16,3 % Nachlass erhalten. Trotz Inzahlungnahme meines A3 Sportback TFSI durch den BMW-Händler. Dazu
erhalte ich den ersten Ölwechselservice gratis.
Es handelte sich um ein Bestellfahrzeug ohne Internetvermittlung.
Ich persönlich finde daher einen 20%igen Nachlass auf ein Fahrzeug aus 01/2011 etwas zu
gering. Hier sollte der Händler fairerweise nachbessern.
Viel Glück
Zitat:
Original geschrieben von Premiumklasse
Hallo zusammen,habe auf meinen 520d touring (EZ Ende März 2012) als Barzahler insg. knapp 16,3 % Nachlass erhalten. Trotz Inzahlungnahme meines A3 Sportback TFSI durch den BMW-Händler. Dazu
erhalte ich den ersten Ölwechselservice gratis.
Es handelte sich um ein Bestellfahrzeug ohne Internetvermittlung.Ich persönlich finde daher einen 20%igen Nachlass auf ein Fahrzeug aus 01/2011 etwas zu
gering. Hier sollte der Händler fairerweise nachbessern.
Fair? Mag sein. Aber für Fairness geht es da um zu viel Geld, damit kommt man nicht weit.
Und rechtlich gesehen spielt es überhaupt keine Rolle, ob der vereinbarte Preis fair, völlig überteuert oder spottbillig war.
Wenn der Wagen dir gefält und du den gerne fahren willst, dann tue es. Rabatt und noch mal 1500 Euro sowie WR ist okay.
Ich habe mein 520dA F10 seit Ende 2010 und bin 47000 km damit gefahren. Verbrauch 6,8 Liter und ich genieße jede Fahrt wie am ersten Tag.
Gruß Sam
das theater mit der alten möre was du nun hast wird dich bis zum verkauf verfolgen ... dem welchem du das auto abgibst wird dich aus den bekannten umständen auch ordentlich preislich drücken ....
ob du aber juistisch gute karten hast kann ich nicht sagen ... der kaufvertrag lag dir ja vor das bj wird sicherlich auch genannt worden sein ... denke du hast dich blenden lassen und voreilig gekauft ...
Zitat:
Original geschrieben von -> Neurocil <-
dem welchem du das auto abgibst wird dich aus den bekannten umständen auch ordentlich preislich drücken ....
Das bezweifle ich, denn das Herstellungsdatum ist aus den Papieren ja gar nicht ersichtlich. In der Regel schauen Käufer man aufs EZ-Datum und das war's.
Zitat:
Original geschrieben von Dadof3
Das bezweifle ich, denn das Herstellungsdatum ist aus den Papieren ja gar nicht ersichtlich.
... sagt wer?
Aus der Zulassungsbescheinigung geht nicht nur die Erstzulassung hervor, sondern auch das Herstellungsdatum (s. Ziffer 6).
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Aus der Zulassungsbescheinigung geht nicht nur die Erstzulassung hervor, sondern auch das Herstellungsdatum (s. Ziffer 6).Zitat:
Original geschrieben von Dadof3
Das bezweifle ich, denn das Herstellungsdatum ist aus den Papieren ja gar nicht ersichtlich.
Du hast Recht, im neuen Fahrzeugschein ist es drin. Ich kannte das noch aus dem alten, dass es da nicht drin stand.
Zitat:
Original geschrieben von karl.napp
Also ganz so eindeutig wie hier manche meinen ist das wohl nicht; Es gibt Urteile, wonach auch Fahrzeuge die über ein Jahr alt waren, noch nicht zugelassen und gefahren waren als Neuwagen anerkannt wurden.
Ein Auto ist solange aktuell, wie es ohne wesentliche Änderungen noch genau so gebaut wird. Ob da der fehlende Fahrerlebnisschalter als wesentlich angesehen werden kann ist wohl Ansichtssache.
Soweit ich weiss, ist die Rechtslage eine ganz andere. Spätestens nach einem Jahr darf ein Neuwagen offiziell nicht mehr als Neuwagen verkauft werden, und bei signifikanten Änderungen der Serienausstattung ggfls. auch schon vorher nicht mehr. Es merkt nur im Regelfall niemand.
Im normalfall achten die Händler schon selber drauf, und hauen ihre Lagerfahrzeuge gerne auch mit Sonderrabatt nach Möglichkeit zum Quartalsende raus. (Zulassung natürlich noch im Quartal.)
Da der Fahrerlebnisschalter besonders wenn er den Eco Pro Modus aufweist, unter Umweltschutzgesichtspunkten ein wichtiges Extra darstellt, hat man eigentlich keine schlechte Karten.
Ob 5000 Euro angemessen sind, weiss ich nicht, aber das Angebot des Händlers mit 1500 Euro zeigt doch dass er die Rechtslage so wie ich sehe, ansonsten hätte er gar nichts angeboten.
Was der Händler am meisten fürchtet ist die Rückabwicklung, da er dann einen 2 Jahre alten gebrauchten auf dem Hof stehen hat,
Verwechselt, hier war das Problem ja, dass es keinen vergleichbaren Wagen zu dem Preis auf dem Markt zu bekommen ist.
Die Verhandlung ist was für Pokerspieler :-)