Rabatte beim Neuwagenkauf
Hallo liebe Gemeinde,
ich möchte euch mal meinen Fall schildern und bin auf eure Antworten gespannt.
Es geht um einen F10 520d Dynamik Ef. dessen VK Preis mit allen Extras um die 56.000 € liegt.
Dieser Wagen wurde uns als Neuwagen verkauft mit einem satten Rabatt. Grund war der Wechsel von der Marke mit Stern zu BMW. Weil diese Rabbatierung für uns ein super Angebot war kauften wir dieses KfZ.
Einen Tag nach der Fahrzeugübergabe (die Aufregung meinerseits hatte sich gelegt), stellte ich fest das mir der sogenannte Fahrerlebnisschalter fehlt. Dann gegoogelt und siehe da "altesModelljahr" schnell noch mal bei BMW eingeloggt und sich die Fahrzeugdaten gedruckt. Bestätigt! BJ 01/2011......im Klartext ein Neuwagen der schon knapp 1,5 Jahre alt ist. Das es dafür Rechtssprüche gibt u.s.w. haben wir dem AH klar gemacht und unsere Forderung offengelegt. Da Fahrzeuge ja schon im ersten Jahr wahnsinnig an Wert verlieren bin ich mir aber nicht schlüssig ob der von uns geforderte Rabatt nun ausreichend ist.
Wie seht Ihr das ganze Thema.
Gruß
Djfreedom
Beste Antwort im Thema
Keine Angst, du wirst den Wagen auch behalten und der Händler wird alles versuchen, dass er die Kiste nicht mehr zurücknehmen muss.
Stell dir vor, was der Wagen jetzt noch Wert ist?
Bj. 1/11 und dann noch mit Zulassung.
Beharre auf deinen 5000,- Euro oder Sachwerte in dieser Größenordnung. Es kommt dem Händler immer noch günstiger als den Wagen zurücknehmen zu müssen.
34 Antworten
Aus der Zulassungsbescheinigung geht nicht nur die Erstzulassung hervor, sondern auch das Herstellungsdatum (s. Ziffer 6).
Hallo zusammen,
das unter Ziffer 6 der Zulassungsbescheinigung (sowohl Teil I als auch II) eingetragene Datum ist nicht das Produktionsdatum des Fahrzeugs. Diese Datumsangabe zeigt an, zu welchem Zeitpunkt der Fahrzeughersteller die Gesamtbetriebserlaubnis (für endmontierte Fahrzeuge) in Form der nationalen ABE oder EG-Typgenehmigung für den in Serie gefertigten Fahrzeugtyp erhalten hat. Die Erteilung einer solchen Gesamtbetriebserlaubnis obliegt in Deutschland dem KBA in Flensburg. Eine EG-Typgenehmigung kann darüber hinaus von jedem Mitgliedsstatt der EU erteilt werden und wird untereinander anerkannt.
Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug irgendwann nach dem in Ziffer 6 aufgeführten Datum produziert wurde.
Da beständig Änderungen in die Serienfertigung eines Fahrzeugstyps einfließen (z.B. durch bauartbedingte Modifikationen zum neuen Modelljahr o.ä.) müssen die Hersteller diese im Rahmen von Nachträgen zur ABE oder EG-Typgenehmigung genehmigen lassen. Die zwei Ziffern der Typgenehmigung nach dem letzten * (Feld K der ZB) geben den genehmigten Nachtrag an.
Bei solch großen Massenherstellern wie BMW ist es daher eher unwahrscheinlich, dass ein Fahrzeug wesentlich später als 1 Jahr nach dem in Ziffer 6 der Zulassungsbescheinigung genannten Datum produziert wurde. Mein 520d touring wurde Ende März 2012 geliefert und zugelassen und trägt unter Ziffer 6 der ZB das Datum 17.01.2012.
Gerne wird auch behauptet, dass das Datum zu Ziffer 24 in der durch einen Hersteller ausgegebenen ZB Teil II (Datum der Briefausfertigung) identisch ist mit der Fahrzeugfertigstellung.
Von Mercedes ist mir bekannt, dass dort bei Lagerfahrzeugen erst dann die ZB Teil II ausgestellt wird, wenn das Fahrzeug letztendlich verkauft werden konnte. So lagen beim C250 CDI 4matic meiner Frau
zwischen Produktion und Briefausstellung fast 5 Monate.
Zitat:
Original geschrieben von Premiumklasse
das unter Ziffer 6 der Zulassungsbescheinigung (sowohl Teil I als auch II) eingetragene Datum ist nicht das Produktionsdatum des Fahrzeugs. Diese Datumsangabe zeigt an, zu welchem Zeitpunkt der Fahrzeughersteller die Gesamtbetriebserlaubnis (für endmontierte Fahrzeuge) in Form der nationalen ABE oder EG-Typgenehmigung für den in Serie gefertigten Fahrzeugtyp erhalten hat.
Das ist natürlich die ganz korrekte Darstellung. Wie Du aber weiter richtig ausführst, liegt i. d. R. zwischen der Erteilung der Betriebserlaubnis und der EZ ein relativ kurzer Zeitraum - jedenfalls nicht mehr als ein Jahr.
Mit meiner Darstellung wollte ich - stark vereinfacht - lediglich sagen, dass man aus den Papieren sehr wohl eine Diskrepanz zwischen tatsächlichem Alter und EZ des Fahrzeugs erkennen kann.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Aus der Zulassungsbescheinigung geht nicht nur die Erstzulassung hervor, sondern auch das Herstellungsdatum (s. Ziffer 6).
Das ist nicht das Herstellungsdatum sondern das "Datum der EG-Typgenehmigungsnummer":
http://www.jena.de/.../...gung%20Teil%20I%20-%20Beschreibung.14109.pdfBei meinem E61 LCI steht da z.B. 31.01.07 der LCI wurde aber erst ab März 2007 gebaut, meiner wurde mit individueller Sonderausstattung im April 2007 bestellt, im Mai nochmal die Konfiguration geändert und im Juni ausgeliefert.
Richtig, das wurde vorher gerade schon geklärt.
Gruß
Der Chaosmanager
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Jo, hab ich inzwischen auch gelesen.😉
P.S.
Zitat:
Original geschrieben von Premiumklasse
Da beständig Änderungen in die Serienfertigung eines Fahrzeugstyps einfließen (z.B. durch bauartbedingte Modifikationen zum neuen Modelljahr o.ä.) müssen die Hersteller diese im Rahmen von Nachträgen zur ABE oder EG-Typgenehmigung genehmigen lassen.
Ein Nachtrag zur Typgenehmigung ist aber sicher nur notwendig wenn die gesetzlichen Zulassungsbestimmungen (Abgasemissionen, Motorleistung.....) tangiert sind. Insofern kann dann durchaus auch ein größerer Zeitraum zum Herstellungsdatum möglich sein.