R8 in Chrom

Audi R8 42

Extrem! ist in De aber nicht erlaubt meines Wissens?

http://www.youtube.com/watch?v=njThI7fr0k4&feature=related

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hummerman


Das ist doch kein Chrom, sondern poliertes Aluminium.

richtig :-)

hier mal eine kleine Bildersession gemacht.. abends.. ohne lästige Absperrungen und Schaulustige :-) Danke nochmal an Audi dafür :-)

R8 POLIERT

40 weitere Antworten
40 Antworten

sehr schön🙂 erlaubt isses nicht, stimmt soll aber bestimmt nur als show dienen 😁
im audimuseum in Ingolstadt sind nochn paar verchromte, aufjedenfall nen älteren A8

Im Audiforum in Neckarsulm steht auch einer. Wie der Betreuer dort mir mitteilte ist er nur mit erheblichen Auflagen für den Straßenverkehr zuzulassen. Wenn ich mich richtig erinnere, darf man damit nur ca 25 km/h fahren

Zitat:

Original geschrieben von Harry2


Im Audiforum in Neckarsulm steht auch einer. Wie der Betreuer dort mir mitteilte ist er nur mit erheblichen Auflagen für den Straßenverkehr zuzulassen. Wenn ich mich richtig erinnere, darf man damit nur ca 25 km/h fahren

25 reichen doch😛

es gibt doch heut zu tage schon die möglichkeit chrom zu lackieren, wie stehts bei so was mit der zulassung?

Zitat:

Original geschrieben von Harry2


Im Audiforum in Neckarsulm steht auch einer. Wie der Betreuer dort mir mitteilte ist er nur mit erheblichen Auflagen für den Straßenverkehr zuzulassen. Wenn ich mich richtig erinnere, darf man damit nur ca 25 km/h fahren

Mir hat der Betreuer gesagt, dass dieses Chromauto überhaupt nicht in Deutschland zugelassen werden kann.

Wahrscheinlich hat er 25 km/h nicht als Fahren definiert 😉

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Single Malt



Zitat:

Original geschrieben von Harry2


Im Audiforum in Neckarsulm steht auch einer. Wie der Betreuer dort mir mitteilte ist er nur mit erheblichen Auflagen für den Straßenverkehr zuzulassen. Wenn ich mich richtig erinnere, darf man damit nur ca 25 km/h fahren
Mir hat der Betreuer gesagt, dass dieses Chromauto überhaupt nicht in Deutschland zugelassen werden kann.

Wahrscheinlich hat er 25 km/h nicht als Fahren definiert 😉

Der IAA Chrom R8 durfte fahren...

Zudem geht mit einer arabischen Zulassung alles 😉.

Bis vor kurzem Stand in unserer Tiefgarage noch ein SLR komplett in Chrom.

Wenn es erlaubt wäre, würde man die in Deutschland sehn - spätestens manch 3er BMW Fahrer wäre dann so unterwegs.

Glaub mir - auch ein arababisches Kennzeichen bringt da sicher nix in DE....

Das ist doch kein Chrom, sondern poliertes Aluminium.

Zitat:

Original geschrieben von R8Michael


Zudem geht mit einer arabischen Zulassung alles 😉.

Das stimmt. Ist

der hier

nicht schön?

Hier nochmal

und

hier einer in glänzend

. Den Matten würde man sicher auch in D durch kriegen. Finde ihn auch viel schöner. Verspiegelte Oberflächen dürfen in Deutschland nur einen bestimmten Prozentsatz der gesamten Oberfläche einnehmen. Finde aber gerade den Paragraphen nicht.

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von roostapusta


Glaub mir - auch ein arababisches Kennzeichen bringt da sicher nix in DE....

Sorry aber wenn man keine Ahnung hat...

Daher fahren ja auch soviele in Deutschland rum....weil es erlaubt ist ;-)

Fahrzeuge aus Dubai bekommen eine vorübergehende Zulassung an unserem Straßenverkehr teilzunehmen. Diese erlischt nach 28 Tagen. Danach muss Sie neu beantragt werden. Somit ist es möglich ein vollverchromtes Fahrzeug zu fahren oder auch eines mit verspiegelten Frontscheiben.

Zudem gibt es immer die Möglichkeit das Fahrzeug mit einer Showzulassung zuzulassen und mit roten Nummer von A nach B zu bringen.

Von daher ist es möglich mein Guter.

Um es in deinen Worten zu sagen: "Glaub mir". 🙄

Ja mag sein, aber nicht für dauerhaft. Das verstehe ich unter einer Zulassung.

Ist ja ein Unterschied, ob man ein Showcar ausnahmesweise von A nach B bringen darf oder eine normale Zulassung ohne Beschränkung erhält.

Zitat:

Original geschrieben von roostapusta


Ja mag sein, aber nicht für dauerhaft. Das verstehe ich unter einer Zulassung.

Ist ja ein Unterschied, ob man ein Showcar ausnahmesweise von A nach B bringen darf oder eine normale Zulassung ohne Beschränkung erhält.

Kurzerklärung:

die für die Teilnahme von Kraftfahrzeugen am öffentlichen Verkehr vorgeschriebene Erlaubnis durch die zuständige Zulassungsstelle. Die Zulassung von Kraftfahrzeugen besteht in der Erteilung der Betriebserlaubnis und der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens. Nach der Zulassung zur Überwachung der Verkehrssicherheit in gewissen Abständen Haupt- und Zwischenuntersuchungen durch die anerkannten Überwachungsorganisationen vorgeschrieben. Einzelheiten regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vom 25.4.2006 (BGBl I 3226) m.spät.Änd.

Das ist eine Zulassung 😉

Das mit Showcars kenne ich auch. Ich rede aber von einer dauerhaften Zulassung, die ich mir nicht vorstellen konnte und die ja auch nicht gewährt wird - auch nicht mit arabischem Kennzeichen.

Wir reden beide aneinander vorbei und haben beide Recht :-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen