R1234yf oder Das neue Extra: Tod durch Klimaanlage?
Das gilt für alle Hersteller, alle Marken, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen!!!
Hallo Zusammen,
in den letzten Jahren gab es immer wieder Artikel in den allgemein bekannten Zeitungen und Zeitschriften zum Thema "Neues Kältemittel für Klimaanlagen". Verschiedene Systeme waren in der Diskussion aber jetzt ist das Rennen lt. VDA entschieden: An the Winner is:
HFO-1234yf oder auch R1234yf genannt.
Dieses Mittel wird ab Sommer 2011 in Neufahrzeugen und beim Kältemittelservice dann auch in Gebrauchtwagen unterwegs sein. Im Normalfall ist die Frage, welches Kältemittel in der Klimaanlage ist, auch eher uninteressant aber dieses neue Mittel geht, so finde ich, uns alle an.
So ist es durchaus wahrscheinlich, dass in man Zukunft einen Autounfall durch die ganzen bekannten Systeme (Airbags, aktive Kopfstützen, Gurtstraffer usw.) zwar im ersten Moment überlebt aber dann von seiner eigenen Klimaanlage getötet oder schwerstverletzt wird.
Ein schlechter Scherz? Leider nicht. Dieses neue Mittel ist:
Hochentzündlich
Bereits bei 450 Grad (Motorteile, Auspuffanlage, Bremsscheiben usw. erreichen im Auto deutlich höhere Temperaturen!!!) brennt das Gas mit großer Flamme ab, dabei entsteht eine
Giftige und Ätzende
Substanz: Fluorwasserstoff. Sollte nun jemand auf die Idee kommen (z.b. die Feuerwehr) den Brand mit Wasser zu löschen, entsteht Flusssäure (damit kann man Glas ätzen!).
Schaut Euch das mal an:
R1234yf
Fluorwasserstoff
Flusssäure
Man kann ja nicht sagen, dass das alles nicht an die Öffentlichkeit gekommen wäre, aber offenbar halten der VDA und damit indirekt auch alle Hersteller ihre Kunden, mit Verlaub, für dumm:
Brandgefährliches Gemisch
Natürliche Kältemittel in Klimaanlagen
Wenn Ihr mal zum Thema "R1234yf" oder "HFO-1234yf" googelt, dann könnt Ihr euch selbst ein Bild von diesem tödlichen Mittel machen.
Falls das alles Euch nicht weiter stört: Das Mittel ist auch deutlich TEURER als die bisher verwanten Kältemittel. Das alles Zusammen ist, mit Verlaub, eine bodenlose Frechheit.
Die CO2-Klimaanlage wurde bereits durch deutsche Autohersteller bis zur Serienreife entwickelt und wurde bis vor kurzem von ALLEN deutschen Herstellern (auch durch den VDA) favorisiert.
CO2-Klimaanlage
CO2-Klimaanlage - deutsche Hersteller führend
Also, keine Gefahr für Leib und Leben aber leider damit auch kein Geschäft für den Hersteller von R1234yf, der für das Mittel gerade eine Fabrik in China (!) baut, um dann damit alle PKW Hersteller zu versorgen.
Die Kunden (und damit wir) sollten das nicht akzeptieren! Egal welcher Hersteller oder welche Marke:
Kein R1234yf als Kältemittel in unseren Klimaanlagen!
Sprecht Euren Hersteller (Kundenhotline) darauf an, fragt Eure Autoverkäufer, fragt beim Service der Klimaanlage danach, usw. Die Hersteller müssen merken, dass wir mündige Kunden sind und das nicht akzeptieren werden!
Auf MT gab/gibt es auch einen BLOG (von Salamipizza) dazu.
PS: Anbei noch das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers für den Umgang mit R1234yf.
Wer das gelesen hat kann nur dagegen sein - unfassbar... 😠
Beste Antwort im Thema
Das gilt für alle Hersteller, alle Marken, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen!!!
Hallo Zusammen,
in den letzten Jahren gab es immer wieder Artikel in den allgemein bekannten Zeitungen und Zeitschriften zum Thema "Neues Kältemittel für Klimaanlagen". Verschiedene Systeme waren in der Diskussion aber jetzt ist das Rennen lt. VDA entschieden: An the Winner is:
HFO-1234yf oder auch R1234yf genannt.
Dieses Mittel wird ab Sommer 2011 in Neufahrzeugen und beim Kältemittelservice dann auch in Gebrauchtwagen unterwegs sein. Im Normalfall ist die Frage, welches Kältemittel in der Klimaanlage ist, auch eher uninteressant aber dieses neue Mittel geht, so finde ich, uns alle an.
So ist es durchaus wahrscheinlich, dass in man Zukunft einen Autounfall durch die ganzen bekannten Systeme (Airbags, aktive Kopfstützen, Gurtstraffer usw.) zwar im ersten Moment überlebt aber dann von seiner eigenen Klimaanlage getötet oder schwerstverletzt wird.
Ein schlechter Scherz? Leider nicht. Dieses neue Mittel ist:
Hochentzündlich
Bereits bei 450 Grad (Motorteile, Auspuffanlage, Bremsscheiben usw. erreichen im Auto deutlich höhere Temperaturen!!!) brennt das Gas mit großer Flamme ab, dabei entsteht eine
Giftige und Ätzende
Substanz: Fluorwasserstoff. Sollte nun jemand auf die Idee kommen (z.b. die Feuerwehr) den Brand mit Wasser zu löschen, entsteht Flusssäure (damit kann man Glas ätzen!).
Schaut Euch das mal an:
R1234yf
Fluorwasserstoff
Flusssäure
Man kann ja nicht sagen, dass das alles nicht an die Öffentlichkeit gekommen wäre, aber offenbar halten der VDA und damit indirekt auch alle Hersteller ihre Kunden, mit Verlaub, für dumm:
Brandgefährliches Gemisch
Natürliche Kältemittel in Klimaanlagen
Wenn Ihr mal zum Thema "R1234yf" oder "HFO-1234yf" googelt, dann könnt Ihr euch selbst ein Bild von diesem tödlichen Mittel machen.
Falls das alles Euch nicht weiter stört: Das Mittel ist auch deutlich TEURER als die bisher verwanten Kältemittel. Das alles Zusammen ist, mit Verlaub, eine bodenlose Frechheit.
Die CO2-Klimaanlage wurde bereits durch deutsche Autohersteller bis zur Serienreife entwickelt und wurde bis vor kurzem von ALLEN deutschen Herstellern (auch durch den VDA) favorisiert.
CO2-Klimaanlage
CO2-Klimaanlage - deutsche Hersteller führend
Also, keine Gefahr für Leib und Leben aber leider damit auch kein Geschäft für den Hersteller von R1234yf, der für das Mittel gerade eine Fabrik in China (!) baut, um dann damit alle PKW Hersteller zu versorgen.
Die Kunden (und damit wir) sollten das nicht akzeptieren! Egal welcher Hersteller oder welche Marke:
Kein R1234yf als Kältemittel in unseren Klimaanlagen!
Sprecht Euren Hersteller (Kundenhotline) darauf an, fragt Eure Autoverkäufer, fragt beim Service der Klimaanlage danach, usw. Die Hersteller müssen merken, dass wir mündige Kunden sind und das nicht akzeptieren werden!
Auf MT gab/gibt es auch einen BLOG (von Salamipizza) dazu.
PS: Anbei noch das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers für den Umgang mit R1234yf.
Wer das gelesen hat kann nur dagegen sein - unfassbar... 😠
402 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Ein wenig viel Bildzeitung und VorverurteilungZitat:
Original geschrieben von GM07
Genauso ist es.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Und Du hast zufällig keine Ahnung, was das ist?Zitat:
Hier der Text aus dem Vertragsverletzungsverfahren:
Das ist nichts weiter als ein "Anhörungsbogen", aber noch lange keine Feststellung, oder gar ein "Urteil". Das ist nicht mal eine "Klageschrift" mit einem "Tatvorwurf". Ein VVV ist nur eine Anhörung im Rahmen einer Verfahrenseröffnung aufgrund eines Verdachts.
Das Vertragsverletzungsverfahren ist Ende Januar in Gang gesetzt worden, Anfang April hat die Bundesregierung ihre Stellungsnahme dazu abgegeben, und ab da hat die EU-Kommission 3 Monate, bis Anfang Juli Zeit, darauf zu reagieren.
Reaktion ist dann das Verfahren einstellen oder weiterverfolgen. Will sie letzteres tun, versendet die EU eine "mit Gründen versehenen Stellungnahme". Darin muss sie begründen, wie und warum sie unter Einbeziehung der Stellungnahme des Staates zu dem Schluss gekommen ist, dass der betreffende Staat seine Verpflichtung aus dem EU-Vertrag nicht erfüllt hat.
Diese "mit Gründen versehenen Stellungnahme" muss wiederum durch die Bundesregierung innerhalb von zwei Monaten beantwortet werden, eine Möglichkeit zur Fristverlängerung wird eingeräumt. In einem weiteren Schritt entscheidet die Europäische Kommission, ob sie das Verfahren einstellt oder eine Vertragsverletzungsklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreicht.
Erst dann - wenn nicht vorher eingestellt wurde - gibt es eine Anklage und ein Gerichtsverfahren, und erst am Ende dieses Gerichtsverfahrens gibt es ein Urteil mit Bußgeld oder Freispruch.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Das ist falschZitat:
... fing die Bundesregierung an eigene Versuche zum Beweis der Gefährlichkeit durchzuführen, was allerdings nicht richtig gelungen ist,
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Das ist so nicht richtig.Zitat:
denn 1234yf ist als nicht gefährlich im Sinne der Produktsicherheit durch das Kraftfahrt-Bundesamt eingestuft worden.
Die BAM hat begutachtet, dass die Selbstenzündungstemperatur je nach Randbedingungen zwischen 405° und 575°C liegen kann und dies ist unterhalb der zulässigen Grenzwerte.
Ebenso hat das KBA festgestellt, dass von den insgesamt etwa 350.000 Unfällen jährlich in Deutschland bei rund 2.100 Unfällen das Kältemittel austreten und einen Brand verursachen würde. Einen Fahrzeugbrand, den es mit dem alten Kältemittel oder CO2 nicht geben würde.
Allerdings werden diese 2.100 Fahrzeugbrände von der EU als völlig irrelevant betrachtet, da die primär bei Volllastszenarios entstehen und als reine "engineering curiosity" aufgrund eines fehlenden Tempolimits auf deutschen Autobahnen gesehen werden (siehe JRC-Report).
Würde in Deutschland ein allgemeines Tempolimit auf 120 km/h eingeführt, dann würde das Brandrisiko nur noch bei Bergfahrten mit Anhängern vorhanden sein, wäre keine signifikante Größe mehr und könnte vernachlässigt werden.
Erst lief ein Pilotverfahren, jetzt läuft seit Anfang Januar das Vertragsverletzungsverfahren. Die Vorwürfe sind ja wohl klar beschrieben! Das der Begriff "Klage" erst in die Verwendung kommt, wenn es zum EUGH geht ist doch klar.
Deutschland hat die Antwortfrist von 2 Monaten eingehalten (Eine Verlängerung der Antwortfrist kann gewährt werden, muss aber nicht und wurde auch nicht).
Ich wundere mich, dass unsere Volksvertreter die Antwort an unsere EU als vertrauenswürdig und damit geheim eingestuft hat. Warum erfahren die Bürger nicht bereits jetzt, was in der Antwort steht?
Ja, ca. Anfang Juli wird die EU dann Klage beim EUGH einreichen.
Der Bundesregierung ist bislang definitiv nicht gelungen das neue Kältemittel wissenschaftlich als zu gefährlich zu begründen und man das Zeug nicht verbauen könnte -> "keine Gefahr im Sinne der Produktsicherheit"-> Das ist eindeutig das Ergebnis des KBA-Berichts und damit von mir exakt richtig dargestellt.
Das was die BAM gemacht hatte war keine Bewertung im Sinne der Produktsicherheit, also ein ganz anderer Aspekt.
Leider hatte die Bundesregierung frühzeitige Tests der BAM einfach ignoriert. Hier hätte man 1234yf ggf. noch verhindern können, mit der Begründung, dass man wegen der Entzündungstemperatur keine Gefahrenerhöhung (wie gering oder hoch sie rechnerisch, hyptotetisch auch sein mag) akzeptieren würde. Diese Chance liegt in der Vergangenheit.
Ich gespannt, was dabei am Ende rauskommt, wobei Ende ein Datum fern in der Zukunft sein wird. Was ich wichtig finde: Am Ende darf auf keinen Fall der Steuerzahler blechen, falls es zu einer Geldstrafe kommen sollte.
Zitat:
Original geschrieben von GM07
Die Vorwürfe sind ja wohl klar beschrieben! Das der Begriff "Klage" erst in die Verwendung kommt, wenn es zum EUGH geht ist doch klar.
Richtig ein Vorwurf, oder auch "Verdacht auf" im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, keine Klage kein Urteil, sondern auch bei einem Staat oder dessen Regierung die Unschuldsvermutung.
Zitat:
Ich wundere mich, dass unsere Volksvertreter die Antwort an unsere EU als vertrauenswürdig und damit geheim eingestuft hat. Warum erfahren die Bürger nicht bereits jetzt, was in der Antwort steht?
Es ist eine laufende Vorermittlung.
Veröffentlichst Du den gesamten Schriftverkehr Deines Anwalts, wenn wegen dem Verdacht einer Straftat gegen Dich eine Vorermittlung laufen würde? Mit ein wenig suchen findet man jedoch Argumente und Gutachteninhalte.
Zitat:
Ja, ca. Anfang Juli wird die EU dann Klage beim EUGH einreichen.
Die EU-Kommission kann dann Klage einreichen, ob sie das auch macht, werden wir dann sehen. Aber bis dahin läuft noch mindestens ein mal Papier von der EU nach Berlin und von Berlin zur EU.
Zitat:
Der Bundesregierung ist bislang definitiv nicht gelungen das neue Kältemittel wissenschaftlich als zu gefährlich zu begründen und man das Zeug nicht verbauen könnte
Fühlst Du dich als Richter, dass Du hier schon das Ende bescheinigst?
Und es ist als gefährlich nachgewiesen: Grenzwert Selbstentzündung ist >650°C, die BAM hat reproduzierbar nachgewiesen, dass die Selbstentzündungstemperatur deutlich darunter liegt.
Zitat:
-> "keine Gefahr im Sinne der Produktsicherheit"-> Das ist eindeutig das Ergebnis des KBA-Berichts und damit von mir exakt richtig dargestellt.
Richtig heißt vollständig und damit hast Du es nicht richtig, sondern falsch dargestellt:
Das KBA hat für ihren Zuständigkeitsbereich, die Produktsicherheit eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr bei üblicher Nutzung keine Gefahr festgestellt. Bei üblicher Nutzung ist das Zeug für das Kraftfahrzeug völlig harmlos, keine Einschränkung der Bremsen, der Lenkung, ...
Das KBA macht eine Betrachtung nach den Auswirkungen auf das Kraftfahrzeug und dessen Nutzung, die BAM für das Zeugs ans sich.
Nicht immer Zuständigkeiten und Begriffsdefinitionen einfach so verwürfeln, nur um etwas nachzuweisen. Das ist doch irgendwie unseriös. Die Produktsicherheit des Kraftfahrzeugs ist doch auch nicht betroffen, sondern die Sicherheit bzw. Risiken und besonderen Gefährdungssituation von Insassen und Helfern im Rahmen eines Unfalls.
Ist ja soweit richtig, was Du zu einem Fahrzeug schreibst, nur ist das alles komplett neben der Thematik und Diskussion zu einem Produkt, dem 1234yf.
Bei der üblichen Nutzung - also ohne Unfall - ist das Zeug völlig harmlos und mit dem neu ermittelten GWP-Wert von unter 1 klimatisch sogar besser als CO2. Auch interessant, die Bundesregierung weißt über die BAM eine Selbstentzündungstemperatur unterhalb des Grenzwertes nach und Dupont schickt als Antwort auf eine dahingehend spezifizierte Anfrage den Hinweis, dass es um Klimaziele geht und ein Gutachten, was einen ganz tollen neuen GWP-Wert beinhaltet.
Zitat:
Das was die BAM gemacht hatte war keine Bewertung im Sinne der Produktsicherheit, also ein ganz anderer Aspekt.
Es geht doch auch nicht um die Produktsicherheit eines Kraftfahrzeugs, sondern um genau diesen anderen Aspekt: Die situative Gefährlichkeit eines einzelnen Betriebsmittels, wenn sich das Kraftfahrzeug außerhalb seiner üblichen Nutzung, seiner Produktsicherheit befindet.
Zitat:
Leider hatte die Bundesregierung frühzeitige Tests der BAM einfach ignoriert. Hier hätte man 1234yf ggf. noch verhindern können, mit der Begründung, dass man wegen der Entzündungstemperatur keine Gefahrenerhöhung (wie gering oder hoch sie rechnerisch, hyptotetisch auch sein mag) akzeptieren würde. Diese Chance liegt in der Vergangenheit.
Die BAM wurde erst mit Beginn des VVV einbezogen, sämtliche vorhergehende Test hat ausschließlich das KBA gemacht und hat es - entsprechend seiner Aufgabe - auf die Sicherheit des KFZ selbst betrachtet.
Zitat:
Ich gespannt, was dabei am Ende rauskommt,
Ich auch
Zitat:
Was ich wichtig finde: Am Ende darf auf keinen Fall der Steuerzahler blechen, falls es zu einer Geldstrafe kommen sollte.
Wenn die Bundesregierung aufgrund eines unzulässigen Verhaltens zu einem Bußgeld verurteilt werden sollte, wer sollte dies dann sonst bezahlen, als der Steuerzahler, Hr. Dobrindt von seinem Sparbuch?
Nebenbei:
Der Steuerzahler müsste dann nicht nur das EU-Bußgeld bezahlen, sondern auch Schadensersatz an Mercedes, weil die dann diese rund 130.000 dann "falsch" befüllten Fahrzeuge mit 1234yf befüllen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Die brennenden Aluteile klingen genauso spektakulär und sind genauso harmlos wie das R1234yf.
Von dem Kältemittel sind etwa 0,6l an Bord. Verglichen zu 60l Benzin quasi ein Witz. Ich verweise hierzu auch noch mal gerne auf meinen Beitrag auf Seite 5
Eine zusätzliche und vermeidbare Gefahrenquelle wird damit negiert, dass man auf andere Gefahren verweist.
Dann stell ich mir jetzt eine Flasche Benzin (nur 1 Liter) unters Bett, weil sind wir doch mal ehrlich:
Wenn die Vorhänge zu brennen anfangen, die Holzdecke, der Plastikfernseher etc.
Da bin ich doch schon lange erstickt, bevor das Feuer überhaupt erst die Plastikflasche unter meinem Bett erreicht hat.
Mag sich komisch lesen, aber das sind deine Argumente, auch schon auf Seite 5. 😉
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Tztztz... Selbst das aktuelle Kühlmittel kann giftige Substanzen freisetzen.
Das stand außerdem gar nicht zur Debatte:
Die Alternative ist CO2 und ja ich weiß, auch CO2 kann einen töten.
Zitat:
Original geschrieben von einsdreivier
Eine zusätzliche und vermeidbare Gefahrenquelle wird damit negiert, dass man auf andere Gefahren verweist.Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Die brennenden Aluteile klingen genauso spektakulär und sind genauso harmlos wie das R1234yf.
Von dem Kältemittel sind etwa 0,6l an Bord. Verglichen zu 60l Benzin quasi ein Witz. Ich verweise hierzu auch noch mal gerne auf meinen Beitrag auf Seite 5Dann stell ich mir jetzt eine Flasche Benzin (nur 1 Liter) unters Bett, weil sind wir doch mal ehrlich:
Wenn die Vorhänge zu brennen anfangen, die Holzdecke, der Plastikfernseher etc.
Da bin ich doch schon lange erstickt, bevor das Feuer überhaupt erst die Plastikflasche unter meinem Bett erreicht hat.
Mag sich komisch lesen, aber das sind deine Argumente, auch schon auf Seite 5. 😉
Zitat:
Original geschrieben von einsdreivier
Das stand außerdem gar nicht zur Debatte:Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Tztztz... Selbst das aktuelle Kühlmittel kann giftige Substanzen freisetzen.Die Alternative ist CO2 und ja ich weiß, auch CO2 kann einen töten.
Du hast es erfasst. Dein Beispiel ist prima! Wie gefährlich ist der Sprit unterm Bett? An sich schon sehr gefährlich, aber bei Deinem Szenario völlig irrelevant für den Zimmerbewohner...
Und genau darum gehts!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Und genau darum gehts!
Nunja, genau genommen geht es um 2.100 Fahrzeugbrände jährlich in Deutschland, die ohne 1234yf nicht brennen würden.
Wenn es ohnehin brennt, dann ist das zusätzliche Gefahrenpotenzial von dem Zeugs keine sonderlich zu beachtende Größe, aber wenn das nur und ausschließlich wegen diesem Zeug zu einem Fahrzeugbrand kommt und dies jeden Tag rund 6 Fahrzeuge sind, dann wird es schon etwas anders.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Nunja, genau genommen geht es um 2.100 Fahrzeugbrände jährlich in Deutschland, die ohne 1234yf nicht brennen würden.Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Und genau darum gehts!Wenn es ohnehin brennt, dann ist das zusätzliche Gefahrenpotenzial von dem Zeugs keine sonderlich zu beachtende Größe, aber wenn das nur und ausschließlich wegen diesem Zeug zu einem Fahrzeugbrand kommt und dies jeden Tag rund 6 Fahrzeuge sind, dann wird es schon etwas anders.
Nur.... wer entscheidet, dass ein jetziges Auto bei einem Unfall mit dem neuen Zeugs auf einmal brennt?
Ich weiss es: Statistisch ist das so zu erwarten... Schön, dass es Statistiken gibt...
Wenn ich jetzt glaubhaft versichern würde, dass rechtsdrehende Joghurtkulturen bei 12 von 10000 Personen einen allergischen Schock auslösen? Wird dann auf die Joghurtindustrie eingedroschen, weil der Joghurt tödlich ist?
Sorry, aber solch fundamentierte Zahlen sind fúr mich ein guter Witz zum Abendbrot....
Hier stellt sich aber zumindest die Frage, welche zusätzlichen Sicherheits-maßnahmen technischer Art die Hersteller bei den mit 1234yf befüllten Klimaanlagen gegenüber "herkömmlichen" Klimaanlagen ergreifen, um der Gefährdung entgegenzuwirken.
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Nur.... wer entscheidet, ...Wenn ich jetzt glaubhaft versichern würde, ...
Womit Deine Frage geklärt sein dürfte - Du nicht.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Womit Deine Frage geklärt sein dürfte - Du nicht.Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Nur.... wer entscheidet, ...Wenn ich jetzt glaubhaft versichern würde, ...
Nö, zum Glück nicht!
Aber dann lasst auch die mögliche Gefahr für Rettungskräfte aus der Diskussion raus. Die gibts nâmlich definitiv nicht, und da lass ich mir auch keinen Bären aufbinden!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hier stellt sich aber zumindest die Frage, welche zusätzlichen Sicherheits-maßnahmen technischer Art die Hersteller bei den mit 1234yf befüllten Klimaanlagen gegenüber "herkömmlichen" Klimaanlagen ergreifen, um der Gefährdung entgegenzuwirken.
Keine, wie soll das auch bei der Problemstellung gehen?
Der Eigner kann aber ganz einfach die Problemstellung beseitigen. Als guter Kunde mal nett fragen, dann macht das ab und an bereits der Händler im Rahmen der Bereitstellung noch vor der Übergabe des Neuwagens.
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Aber dann lasst auch die mögliche Gefahr für Rettungskräfte aus der Diskussion raus. Die gibts nâmlich definitiv nicht, und da lass ich mir auch keinen Bären aufbinden!
Für Rettungskräfte macht es keinen Unterschied, ob ein Unfallfahrzeug brennt oder nicht?
Wusste ich auch noch nicht. Letztendlich aber egal, denn den Insassen wird das mit Sicherheit nicht egal sein.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Für Rettungskräfte macht es keinen Unterschied, ob ein Unfallfahrzeug brennt oder nicht?Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Aber dann lasst auch die mögliche Gefahr für Rettungskräfte aus der Diskussion raus. Die gibts nâmlich definitiv nicht, und da lass ich mir auch keinen Bären aufbinden!Wusste ich auch noch nicht. Letztendlich aber egal, denn den Insassen wird das mit Sicherheit nicht egal sein.
So hab ich das nie gesagt und das weisst du auch. Verdreh hier bitte nicht die Tatsachen!
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
So hab ich das nie gesagt und das weisst du auch. Verdreh hier bitte nicht die Tatsachen!
Ich verdrehe nichts, ich nehme allerdings eine andere Aussage von Dir: Die, dass Du theoretische Ableitungen aus Statistiken mangels vorhandener Realitäten nicht beachtest.
Genau das ist aber der Knackpunkt dabei. Du magst es der Einfachheit halber, Deiner Einfachheit halber dies ignorieren, es sollte Dich aber dann vielleicht doch stutzig machen, wenn hier die komplette "Gegenseite" aus EU, deren technischen Kommissionen, herbeigezogene Gutachter und auch die Hersteller (Dupont, ...) genau diese Sache als tatsächlich korrekt nehmen, dass sie die Ermittlung wie auch die Zahlen selbst nicht im Geringsten anzweifeln, widersprechen, nicht mal reduzieren, sondern uneingeschränkt als korrekt betrachten und bestätigen.
Deine Empörung ist ja ganz nett und der Nachweis, dass bei einem Fahrzeugbrand die durch das Kältemittel entstehenden Schadstoffe in Relation zur Gesamtmenge recht unbedeutend sind ist auch interessant - aber einfach weglassen, dass dieses Zeug für den Fahrzeugbrand in vielen Fällen ursächlich ist, nur wegen 1234yf der Brand überhaupt existiert, da fängt es dann doch an, fadenscheinig zu werden.
Warum sollte denn ein Feuerwehrmann etwas gegen Feuer haben? Zumindest in der Berufsfeuerwehr, was ja auch nicht schlecht bezahlt wird, lebt man von der Gefahr!🙂
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Ich verdrehe nichts, ich nehme allerdings eine andere Aussage von Dir: Die, dass Du theoretische Ableitungen aus Statistiken mangels vorhandener Realitäten nicht beachtest.Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
So hab ich das nie gesagt und das weisst du auch. Verdreh hier bitte nicht die Tatsachen!Genau das ist aber der Knackpunkt dabei. Du magst es der Einfachheit halber, Deiner Einfachheit halber dies ignorieren, es sollte Dich aber dann vielleicht doch stutzig machen, wenn hier die komplette "Gegenseite" aus EU, deren technischen Kommissionen, herbeigezogene Gutachter und auch die Hersteller (Dupont, ...) genau diese Sache als tatsächlich korrekt nehmen, dass sie die Ermittlung wie auch die Zahlen selbst nicht im Geringsten anzweifeln, widersprechen, nicht mal reduzieren, sondern uneingeschränkt als korrekt betrachten und bestätigen.
Deine Empörung ist ja ganz nett und der Nachweis, dass bei einem Fahrzeugbrand die durch das Kältemittel entstehenden Schadstoffe in Relation zur Gesamtmenge recht unbedeutend sind ist auch interessant - aber einfach weglassen, dass dieses Zeug für den Fahrzeugbrand in vielen Fällen ursächlich ist, nur wegen 1234yf der Brand überhaupt existiert, da fängt es dann doch an, fadenscheinig zu werden.
Nur leider vermisse ich genau diesen Nachweis. Alle hier gezeigten Berichte, Videos und Statistiken behaupten dies, aber nirgends ist auch nur ein direkter Zusammenhang als Ursache dokumentiert...