R e t t u n g s g a s s e , unbekannt ? oder gar ein Fremdwort ?

Mercedes B-Klasse W246

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

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https://anwaltauskunft.de/.../
https://www.motorradonline.de/.../...stau-nicht-ueberholen.645106.html

Im Zweifel könnte sich also der Weg zum EGMR lohnen;

https://...nschenrechtskonvention.eu/.../

Zitat:

Artikel 7 – Keine Strafe ohne Gesetz[?]

Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verur­teilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Es darf auch keine schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden.
Dieser Artikel schließt nicht aus, dass jemand wegen einer Handlung oder Unter­­lassung verurteilt oder bestraft wird, die zur Zeit ihrer Begehung nach den von den zivili­sierten Völkern anerkannten allgemeinen Rechts­grundsätzen strafbar war.

BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 04. Mai 2011
- 2 BvR 2365/09 - Rn. (1-178),

http://www.bverfg.de/e/rs20110504_2bvr236509.html

Zitat:

L e i t s ä t z e
[...]
2 a) Die Europäische Menschenrechtskonvention steht zwar innerstaatlich im Rang unter dem Grundgesetz. Die Bestimmungen des Grundgesetzes sind jedoch völkerrechtsfreundlich auszulegen. Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dienen auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes (BVerfGE 74, 358 <370>; stRspr).
b) Die völkerrechtsfreundliche Auslegung erfordert keine schematische Parallelisierung der Aussagen des Grundgesetzes mit denen der Europäischen Menschenrechtskonvention (vgl. BVerfGE 111, 307 <323 ff.>).
c) Grenzen der völkerrechtsfreundlichen Auslegung ergeben sich aus dem Grundgesetz. Die Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention darf nicht dazu führen, dass der Grundrechtsschutz nach dem Grundgesetz eingeschränkt wird; das schließt auch die Europäische Menschenrechtskonvention selbst aus (vgl. Art. 53 EMRK). Dieses Rezeptionshemmnis kann vor allem in mehrpoligen Grundrechtsverhältnissen relevant werden, in denen das „Mehr“ an Freiheit für den einen Grundrechtsträger zugleich ein „Weniger“ für den anderen bedeutet. Die Möglichkeiten einer völkerrechtsfreundlichen Auslegung enden dort, wo diese nach den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung und Verfassungsinterpretation nicht mehr vertretbar erscheint.

Keine Strafe ohne Gesetz!

Könnte also auch bezüglich der Bußgelder so sein, daß diese nur verhängt werden dürfen, wenn sie gesetzlich explizit für einen konkret benannten Fall vorgesehen sind.

Hallo,
ich durfte vor paar Tage ein für neues Phänomen feststellen,
im Stau belegten LKW bei einer dreispurigen Bahn alle
DREI SPUREN im Stau !
Da fehlen mir die Worte !

Gruß
summercap

ich finde es auch oft eine Frechheit, was sich die LKW Fahrer erlauben...Handy im Steuer, Zeitung lesen am Steuer, Essen am Steuer...das sind alles Sachen, die ich schon mit meinen eigenen Augen gesehen habe...und dann wundert's noch wen, dass Unfälle (und dann leider meist auch tödlich...) oft aufgrund von solchen LKW Fahrern passieren - ich möchte jetzt nicht alle in einen Topf werfen, aber leider nehmen manche ihren Beruf etwas mehr als die anderen auf die leichte Schulter...

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Zitat:

@summercap schrieb am 31. Januar 2018 um 22:15:57 Uhr:


ich durfte vor paar Tage ein für neues Phänomen feststellen,
im Stau belegten LKW bei einer dreispurigen Bahn alle
DREI SPUREN im Stau !

Das gibts doch schon länger. So neu ist das nicht, wurde auch schon in den Medien thematisiert - was die Sache natürlich nicht besser macht.

Gruss
Jürgen

Dass LKW alle drei Spuren belegen, und nicht nur im Stau, kann man hier im Raum Stuttgart laufend beobachten. Da interessiert es auch keinen, dass LKW-Überholverbot besteht. Wenn der Kumpel aus LT, RO, RU, PL, CZ, BG, E oder wo auch immer vorbei will, dann wird eben rausgezogen. Warum auch nicht? Schließlich zahlt er ja dafür, dass er die Autobahn benutzen darf... 😁

na toll haha die machen wohl ein Wettrennen und sehen wer am schnellsten fahren kann...ich habe das zum Glück noch nicht wirklich mitbekommen, dafür aber eben die schönen anderen Dinge, die die LKW Fahrer so gerne am Steuer erledigen...deshalb versuche ich auch so gut es geht zu vermeiden, hinter oder neben LKWs zu fahren, da man ja nie sicher sein kann, was sie gerade machen...

Gerade frisch eingetroffen, genau der Fall mit LKWs auf allen drei Spuren, was dazu führte, dass die Rettungskräfte gar nicht mehr durchkamen:

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Lkw-blockieren-auf-der-A10-die-Rettungsgasse-article20262324.html

Warum sollen Lkw Fahrer besser die StVO einhalten, als die Typen, die wegen Nichteinhaltung der StVO den Unfall vorne verursacht haben?
Rein rhetorische Frage.

Zitat:

@otto2111 schrieb am 2. Februar 2018 um 01:37:20 Uhr:


Warum sollen Lkw Fahrer besser die StVO einhalten, als die Typen, die wegen Nichteinhaltung der StVO den Unfall vorne verursacht haben?
Rein rhetorische Frage.

Weil dir möglicherweise einer in die Karre gefahren ist und du nichts falsch gemacht hattest.
Trotzdem brauchst du dringenst medizinische Hilfe.
Das ist leider bei vielen Unfällen so, es erwischt immer auch unschuldige.

Ausserdem berechtigen niemand die Fehler anderer selbst alle Vorschriften zu ignorieren.

Moorteufelchen

Zitat:

@otto2111 schrieb am 2. Februar 2018 um 01:37:20 Uhr:


Warum sollen Lkw Fahrer besser die StVO einhalten, als die Typen, die wegen Nichteinhaltung der StVO den Unfall vorne verursacht haben?
Rein rhetorische Frage.

Gut erkannt.

Entweder halten sich alle an die StVO oder gar keiner.

Da gibt's nur entweder oder, schwarz oder weiß, 1 oder 0. Alles andere ist weltfremd und unrealistisch.

Das wäre ja auch noch schöner.
Ich soll mich an die StVO halten, obwohl es andere nachweislich nicht getan haben? Ich soll mich besser verhalten als andere? Das kann doch niemand ernsthaft verlangen.
Wo kommen wir denn da hin?

😮

Ottos Frage war wohl eher: warum glaubt man, dass sich jeder Lkw-Fahrer an die StVO haelt waehrend man die Verstoesse von Pkw Fahrern als gottgegeben hinnimmt? Es verhalten sich beide falsch. Nicht nur die Lkw-Fahrer.

Völlig wurscht, wie Ottos Frage gemeint war - sie geht völliig an der Sache vorbei. Tatsache ist doch, dass es mit PKW vielleicht gerade noch geht, "nachträglich" eine Rettungsgasse zusammenzurangieren, mit Sattelzügen aber garantiert nicht. Wenn die erst mal dicht an dicht stehen, weil sie ums Verrecken meinen, auch ganz links fahren (stehen) zu müssen, dann sind sie wie verkeilt. Und darauf kann jeder LKW-Fahrer auch ganz von alleine kommen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 2. Februar 2018 um 07:39:05 Uhr:


Ottos Frage war wohl eher: warum glaubt man, dass sich jeder Lkw-Fahrer an die StVO haelt waehrend man die Verstoesse von Pkw Fahrern als gottgegeben hinnimmt? Es verhalten sich beide falsch. Nicht nur die Lkw-Fahrer.

Nun ja, da wo man beim PKW-Fahrer genau hinschaut, schaut man beim LKW-Fahrer bewusst weg.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 2. Februar 2018 um 09:39:13 Uhr:


Völlig wurscht, wie Ottos Frage gemeint war - sie geht völliig an der Sache vorbei. Tatsache ist doch, dass es mit PKW vielleicht gerade noch geht, "nachträglich" eine Rettungsgasse zusammenzurangieren, mit Sattelzügen aber garantiert nicht. Wenn die erst mal dicht an dicht stehen, weil sie ums Verrecken meinen, auch ganz links fahren (stehen) zu müssen, dann sind sie wie verkeilt. Und darauf kann jeder LKW-Fahrer auch ganz von alleine kommen.

Du sagst es "vielleicht gerade noch geht" der PKW Fahrer darf Fehler machen, weil sie irgendwie korrigiert werden können, der LKW Fahrer nicht. Klappt nur oft genug nicht nachträglich in angemessener Zeit.

Es ist schwachsinnig auf die LKW Fahrer zu schauen und selbst kein Stück besser zu sein, aber eine seltsame Rechtfertigung bereitet zu halten.

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