R e t t u n g s g a s s e , unbekannt ? oder gar ein Fremdwort ?

Mercedes B-Klasse W246

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

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Habe ich ja selbst auch schon geschrieben, dann muss Ihn wohl die volle Härte des Gesetzes treffen.

Links überholen in der echten Spur bei 2 Spuriger Fahrbahn, geht schon. Ich riskiere dann ein Bußgeld wegen nicht einhalten des erforderlichen Seitenabstands. Wenn ich das in gemäßigter Geschwindigkeit mache ist es aber ein vorbeifahren an der linken Spur im Stau und kein links überholen. Kostet dann 30,- Euro. Verhältnismäßig gering.

Wird die Fahrbahn 3 Spurig dann habe ich immer genug Platz nach Rechts. 3,75m rechte Spur + 3,5m mittlere Spur =7,25m .Ziehe ich jetz 5m für einen LKW und einen PKW plus Abstand zwischen beiden ab bleiben 2,25 m. 1,5m Abstand muss ich halten, reicht also für ein Mopped.

Jetzt zu uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 29. Oktober 2017 um 18:38:46 Uhr:



in meiner aktiven Zeit im Streifendienst habe ich so manchen Motorradfahrer zur Anzeige gebracht, der z. B. hinter uns her durch die Rettungsgasse gefahren ist und einige sind auch vor Gericht gegangen und alle haben dann gezahlt.

Solche AG - Urteile werden allerdings selten veröffentlicht.

Viele Grüße,

Uhu110

Da ich mich ja gerne überzeugen lassen möchte dass ich es nicht darf. Wenn du das zur Anzeige gebracht hast weisst du ja auch warum. Wie hast du das rechtssicher aus der STVO abgeleitet. Endlich der Profi der sich da auskennt.

Bitte erleuchte mich.

Hallo, Frank170664,

außer diesem Urteil kann ich Dir leider nichts belegbares bieten, da alles andere zum Einen aus eigenen Erfahrungen basiert und zum Anderen aus Kommentaren verschiedener Verkehrsrechtler, wie z. B. Jagusch / Hentschel, die ich hier nicht zitieren kann, da mir diese zu Hause nicht vorliegen.

Zum links überholen auf der linken Fahrspur, wenn sich dort schon ein Fahrzeug befindet:

Du riskierst nicht nur ein Bußgeld, sondern je nach Sachlage eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung und ggf auch Dein Leben, wenn der PKW - Lenker, den Du unvermittelt überholst, erschrickt und das Lenkrad verreißt und Dich in die Leitplanke drückt.

Viele Grüße,

Uhu110

Urteil links überholen, klar. Das findet man. Frage ist jetzt wann ist es links überholen. Dazu habe ich alles was man findet ausgeführt.

Gruß frank

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 28. Oktober 2017 um 22:02:55 Uhr:



Solange sich ein Motorradfahrer durch eine Rettungsgasse schlängelt, kein Rettungsfahrzeug oder dessen Besatzung dabei behindert, darf er das, wenn die üblichen Überholungs- bzw. Vorbeifahrregeln eingehalten werden.

Wäre mir neu das ein Motoradfahrer auf der Autobahn die selber Spur zum überhole nutzen darf auf der sich schon ein Auto befindet.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 30. Oktober 2017 um 09:24:58 Uhr:


Was ist denn nun, wenn der Motorradfahrer eben keine Lücke findet, wo er sich beim Anfahren von Rettungsdienst oder Feuerwehr mal schnell irgendwo reinquetschen kann ?!

Ich bin kein Motorradfahrer, doch behaupte ich, daß ein Motorradfahrer mit seinem Motorrad immer eine Lücke finden wird; bei einer Gruppe von Motorrädern ist das schon was anderes.

@thalhom

Zitat:

Wäre mir neu das ein Motoradfahrer auf der Autobahn die selber Spur zum überhole nutzen darf auf der sich schon ein Auto befindet.

Es ging hier um die Nutzung der Rettungsgasse, die im Zweifel fahrspurübergreifend ist.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 30. Okt. 2017 um 22:41:21 Uhr:


Es ging hier um die Nutzung der Rettungsgasse, die im Zweifel fahrspurübergreifend ist.

Was aber wiederum als "Überholen auf gleicher Spur" interpretiert wurde (was ja physikalisch möglich wäre). Und selbst wenn das nun zutrifft, immernoch illegal. Und natürlich gefährlich.

Wenn ich das mache, seh ich jedenfalls zu soviel Platz wie möglich nach beiden Seiten zu haben (erlaubt ist es sowieso nicht und da mach ich mir auch keine Illusionen). Das ist dann also meisst auf den Linien bzw ständiger Wechsel zwischen leicht rechts/links.

Hilfreich ist auch evtl Lücken zu beobachten. Gern wechselt mal einer unverhofft die Seite.

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 30. Okt. 2017 um 21:10:15 Uhr:


Wird die Fahrbahn 3 Spurig dann habe ich immer genug Platz nach Rechts. 3,75m rechte Spur + 3,5m mittlere Spur =7,25m .Ziehe ich jetz 5m für einen LKW und einen PKW plus Abstand zwischen beiden ab bleiben 2,25 m. 1,5m Abstand muss ich halten, reicht also für ein Mopped.

Die 5m werden nicht reichen. Nimm mal besser 6 (Spiegel nicht vergessen 😉 ). Und auch nur wenn der PKW halb auf der rechten Spur steht.

Und dass dein Motorrad in den 2.25m Rest auch selbst noch Platz beansprucht vergisst du ebenfalls. Sicherlich mehr als 75cm, wohl eher 150. 😉

Zitat:

@Bobber07 schrieb am 31. Oktober 2017 um 07:50:04 Uhr:


Gern wechselt mal einer unverhofft die Seite.

Was im Grunde bei durchgezogener weisser Linie auch niemand dürfte. Da hatte es schon weit und breit Diskussionen, betreffs der Bedeutung unterbrochener und nicht unterbrochener Linien; denn korrekterweise dürfen nur die unterbrochenen Linien zwecks Überholen und Co. überquert werden. Da halten sich aber nicht einmal Profis daran, (hier: Busfahrer), die einen Fahrplan einzuhalten haben, und überholen eben, wenn kein Gegenverkehr, und die Kehrmaschine vor ihnen einsatzbedingt herschleicht. (Hier kann man überlegen, ob die unbedingt zum frühmorgendlichen Berufsverkehr auf ortsverbindenden Hauptstraßen mit je einer Fahrspur pro Fahrtrichtung unterwegs sein müssen.)

Mit ein wenig Vernunft käme man in allen Bereichen weiter.

Ich gehe jetzt hier nur noch auf wirklich neues ein. Wie man und wo man in gleicher Spur überholt und ob es erlaubt ist habe ich alles schon geschrieben. Bitte neues und dann melde ich mich auch gerne wieder zu Wort. Ewig wiederholen macht keinen Spaß.

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 31. Okt. 2017 um 11:30:28 Uhr:


Ewig wiederholen macht keinen Spaß.

Besonders wenn du dich einfach irrst aber es nicht einsehen willst.

Dann viel Spaß beim Warten. 🙂

Hallo Bobber07,

speziell für dich noch einmal zur Info. Ich habe alle meine Argumente soweit möglich anhand der STVO belegt. Der Hinweis zur Strafe mit Überholverbot stammt ebenfalls von mir und ich habe geschildert wie es rechtlich korrekt möglich ist.
Bisher ist aber Tatsache:
Einzig die, die sagen man darf nicht die Rettungsgasse dazu nutzen langsam mit dem Motorrad in der rechten Spur vorbeizufahren sofern genug Platz ist, lassen bisher jedweden rechtlichen Bezug vermissen.

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass alles was nicht verboten ist wohl erlaubt ist. Und ich rede nur vom Durchfahren bei gebildeter Rettungsgasse.

Aber da du ja ebenfalls sagst ich irre mich, kannst du es sicher besser als alle anderen.

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 31. Okt. 2017 um 14:41:42 Uhr:


Einzig die, die sagen man darf nicht die Rettungsgasse dazu nutzen langsam mit dem Motorrad in der rechten Spur vorbeizufahren sofern genug Platz ist, lassen bisher jedweden rechtlichen Bezug vermissen.

Du willst es tatsächlich nicht verstehen.

Dann kommt jetzt mein letzter Beitrag dazu.

Es ist nicht genug Platz!

Egal wie dus drehst und wendest, es reicht nicht. Habe es beteits 2x dargelegt. Nie, nirgends, auf keiner normalen Straße in D, auch nicht mit 16 Spuren. Da brauch ich keinen Rechtsbezug, nur Grundschul-Algebra.

Nun auchnoch ein letztes Mal:

Viel Spaß beim Warten 😁

@Frank170664
Die Rettungsgasse ist ja nur die Lücke zwischen der linken und der rechten Spur.
Dadurch dass jeder VT auf seiner Spur nach außen fährt, wird die Lücke maximal groß, sodass Einsatzfahrzeuge durchpassen.
Fährst du nun durch die entstandene Rettungsgasse, so machst du als normaler VT ohne Sonderrechte eine dritte Spur auf, die es so nicht gibt, da es nur einen Trennstrich gibt und nicht 2.
Ob der Sicherheitsabstand nach links und rechts, jeweils 1,5m eingehalten wird, überlasse ich dir zum ausrechnen, da ich die Breite deines Motorrades nicht kenne. Aber dies nur zusätzlich zum 1. Absatz.

Das ist hier mittlerweile extrem bizarr ...

Ich sag ja, Herbstloch 😁

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