R e t t u n g s g a s s e , unbekannt ? oder gar ein Fremdwort ?
Hallo,
ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.
Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..
Gruß
summercap
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.
Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..
Gruß
summercap
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Sorry, sehe ich anders.
Solange ich Niemanden behindere wird jede Lücke genützt.
Vorgestern, bei Starkregen war's der Pannenstreifen.
Spurverenngung auf A4, keine Überraschung, bestand schon länger.
Wenn dann wirklich nicht mehr weiter geht dann ist das halt hinzunehmen.
Was nicht explizit geregelt ist, kann und darf nicht geahndet werden; keine Strafe ohne Regel, die diese Strafe bei Mißachtung der Regel explizit vorsieht. Um das zu wissen, genügen je ein Blick ins Grundgesetz und in die Europäische Menschenrechtskonvention, die seit der Ratifizierung durch die Bundesrepublick Deutschland im Range von einfachem Bundesrecht ist. Ein entsprechender Wortlaut findet sich übrigens auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wieder.
Geregelt wurde, daß eine Rettungsgasse zu bilden ist und daß Rettungsfahrzeuge nicht behindert werden dürfen.
Solange sich ein Motorradfahrer durch eine Rettungsgasse schlängelt, kein Rettungsfahrzeug oder dessen Besatzung dabei behindert, darf er das, wenn die üblichen Überholungs- bzw. Vorbeifahrregeln eingehalten werden.
Bei einem Pkw ist das wieder was ganz anderes, weil es bei dem u. U. am Platz für das Wiedereinreihen in den Stau mangelt und er alleine wegen letztlicher Blockade der Rettungsgasse Rettungsfahrzeuge behindern würde.
Nur daß der offizielle Bußgeldkatalog es anders interpretiert. Und leider gibt es nicht wenige Gesetze und Verordnungen, welche erst durch irgendwelche Verwaltungsvorschriften oder gutachterliche Stellungnahmen interpretiert werden müssen. Und europäische Gesetzte machen es da nicht einfacher.
Aber selbst der Bußgeldkatalog ist an Gesetze und Regulierungen gebunden. Das Problem des Überholens habe ich schon geschildert und wie es bei einer Rettungsgasse erlaubt ist ebenso.
Bei Bußgeldkatalog . org ist das einfache Problem, das alle Bußgelder die irgendwann einmal gemeldet wurden da stehen. Teilweise mit Gesetzesbezug, wie in diesem Beispiel ohne. Falsch überholt, 100,-Euro 1Punkt ist kein Problem. Wie der Sachbearbeiter das dann im Endeffekt im Bußgeldbescheid nennt ein anderer.
Das erste Urteil zum Durchschlängeln im Stau ist von 1990. Und wenn es seitdem was gibt, dann immer Überholverbot.
links überholen in der gleichen Spur darf ich. Ist diese Spur rechts und ich habe genug Platz und halte die Abstände ein und fahre gemäßigte Geschwindigkeit, dann darf ich im Stau auch an linken Fahrzeugen vorbeifahren.
Wer anderes behauptet, bitte Gesetzesbezug.
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Hallo, Wauhoo,
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 28. Oktober 2017 um 22:02:55 Uhr:
Solange sich ein Motorradfahrer durch eine Rettungsgasse schlängelt, kein Rettungsfahrzeug oder dessen Besatzung dabei behindert, darf er das, wenn die üblichen Überholungs- bzw. Vorbeifahrregeln eingehalten werden.
es gibt hier keine "Überholungs - bzw. Vorbeifahrregeln", die der Motorradfahrer einhalten kann, wenn er im Stau die Rettungsgasse nutzt, denn das ist schlicht und ergreifend laut StVO verboten und dazu gibt es genug Urteile im Netz, die das belegen.
Es wird allerdings in manchen Fällen toleriert, wenn es z. B. brütend heiß ist und wenn der Motorradfahrer wirklich langsam und vorsichtig durch die Rettungsgasse fährt.
Hier nur mal ein Beispiel: Petition abgelehnt
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@uhu110 schrieb am 29. Oktober 2017 um 15:14:05 Uhr:
Hallo, Wauhoo,es gibt hier keine "Überholungs - bzw. Vorbeifahrregeln", die der Motorradfahrer einhalten kann, wenn er im Stau die Rettungsgasse nutzt, denn das ist schlicht und ergreifend laut StVO verboten und dazu gibt es genug Urteile im Netz, die das belegen.
Es wird allerdings in manchen Fällen toleriert, wenn es z. B. brütend heiß ist und wenn der Motorradfahrer wirklich langsam und vorsichtig durch die Rettungsgasse fährt.
Hier nur mal ein Beispiel: Petition abgelehnt
Viele Grüße,
Uhu110
Ich habe es direkt im Post vor dir geschrieben.
Da du dich auf die STVO berufst, wirst du den entsprechenden Paragraphen bestimmt nennen können. Jeder Zeitungsartikel den du findest ist immer ohne Bezug. Alternativ wären Urteile die sich nicht auf Überholen (die habe ich schon gelesen) beziehen willkommen
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 29. Okt. 2017 um 17:0:04 Uhr:
Alternativ wären Urteile die sich nicht auf Überholen (die habe ich schon gelesen) beziehen willkommen
Das mag daran liegen, dass es sich um einen Überholvorgang handelt. 😉
Ich denke mal es gibt tatsächlich kein Urteil explizit zum Befahren der RG, weil niemand so blöd wäre bei eventueller Ahndung auch noch vor Gericht zu gehen. 😁
Aber vielleicht sollte es mal jemand (du vielleicht?) tun, damit da endlich Klarheit herrscht! 😁 😁
Zitat:
@Bobber07 schrieb am 29. Oktober 2017 um 18:14:09 Uhr:
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 29. Okt. 2017 um 17:0:04 Uhr:
Alternativ wären Urteile die sich nicht auf Überholen (die habe ich schon gelesen) beziehen willkommen
Das mag daran liegen, dass es sich um einen Überholvorgang handelt. 😉
...und was willst du uns damit sagen, bzw. wieso soll der verboten sein oder wo steht das, dass er verboten ist?
Gruß
Uwe
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 28. Okt. 2017 um 23:13:09 Uhr:
links überholen in der gleichen Spur darf ich.
Das glaube ich nicht. Schon gar keinen PKW, der (im Höchstfall) maximal 1.8m Platz übrig lassen könnte. Selbst wenn dein FZ nur 1cm breit wäre hättest du weniger als 1m rechts und links übrig.
Realistisch wäre ne (minimalste) Eigenbreite von 1.2m, was ganze 30cm übrig lässt. Das mag bequem reichen bei Schrittgeschwindigkeit, ist dennoch nicht erlaubt.
Hallo, Bobber07,
Zitat:
@Bobber07 schrieb am 29. Oktober 2017 um 18:14:09 Uhr:
Das mag daran liegen, dass es sich um einen Überholvorgang handelt. 😉
Ich denke mal es gibt tatsächlich kein Urteil explizit zum Befahren der RG, weil niemand so blöd wäre bei eventueller Ahndung auch noch vor Gericht zu gehen. 😁
in meiner aktiven Zeit im Streifendienst habe ich so manchen Motorradfahrer zur Anzeige gebracht, der z. B. hinter uns her durch die Rettungsgasse gefahren ist und einige sind auch vor Gericht gegangen und alle haben dann gezahlt.
Solche AG - Urteile werden allerdings selten veröffentlicht.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@uhu110 schrieb am 29. Okt. 2017 um 18:38:46 Uhr:
Motorradfahrer zur Anzeige gebracht, der z. B. hinter uns her
Das kam dann vermutlich daher. Er dachte wohl "Das kann er doch garnicht beweisen!"
Zitat:
Deswegen empfinde ich die Verallgemeinerung zu Neidhammeln als etwas gewagt, nur weil einige versuchen, diverse Meinungen als nicht rechtmäßig zu kritisieren.
Äh, es geht um Leute auf der Autobahn, die aus Neid, dass ein Mopedfahrer vorwärts kommt und sie selbst nicht, diese blockieren. Es geht nicht um Leute, die hier irgendwas kritisieren.
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 29. Oktober 2017 um 21:09:28 Uhr:
Äh, es geht um Leute auf der Autobahn, die aus Neid, dass ein Mopedfahrer vorwärts kommt und sie selbst nicht, diese blockieren. Es geht nicht um Leute, die hier irgendwas kritisieren.
Das viele KFZ-Lenker neidisch sind, wenn Motorradfahrer vorwärtskommen ist sicher nicht von der Hand zu weißen.
Dennoch finde ich es persönlich verantwortungslos und zudem noch eine Frechheit, daß eine "Rettungsgasse" dafür regelrecht missbraucht wird.
Was ist denn nun, wenn der Motorradfahrer eben keine Lücke findet, wo er sich beim Anfahren von Rettungsdienst oder Feuerwehr mal schnell irgendwo reinquetschen kann ?!
Zitat:
@Geisslein schrieb am 30. Oktober 2017 um 09:24:58 Uhr:
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 29. Oktober 2017 um 21:09:28 Uhr:
Äh, es geht um Leute auf der Autobahn, die aus Neid, dass ein Mopedfahrer vorwärts kommt und sie selbst nicht, diese blockieren. Es geht nicht um Leute, die hier irgendwas kritisieren.Das viele KFZ-Lenker neidisch sind, wenn Motorradfahrer vorwärtskommen ist sicher nicht von der Hand zu weißen.
Dennoch finde ich es persönlich verantwortungslos und zudem noch eine Frechheit, daß eine "Rettungsgasse" dafür regelrecht missbraucht wird.Was ist denn nun, wenn der Motorradfahrer eben keine Lücke findet, wo er sich beim Anfahren von Rettungsdienst oder Feuerwehr mal schnell irgendwo reinquetschen kann ?!
Dann wird es teuer für Ihn/Sie