Quittungston beim Abschließen

VW Passat B6/3C

Huhu Gemeinde,

gesucht und nichts gefunden. Gibt es die Möglichkeit, das der Hobel einen Bestätigungston beim Ab-/Aufschließen von sich gibt ? Ob ich ne DWA drin habe, kann ich nicht sagen.

Danke für Eure Hilfe

Stefan

Beste Antwort im Thema

Hier so hört es sich beim Golf V von meiner Frau an.
Beim Passat hört es sich genauso an.
Ich habe es nämlich auch bei meinem Firmen Passat

104 weitere Antworten
104 Antworten

220 km bis zu mir.wer bietet weniger 😉

Zitat:

Original geschrieben von mika85


falls dir der weg nach 99706 nicht zu weit ist könnte ich dir alles codieren

Danke für Dein Angebot. Knapp 400km Gesamtfahrstrecke lassen mich im Moment noch zögern. Gegebenenfalls komme ich darauf zurück, wenn ich mal sowieso in Deine Richtung fahre.

Zitat:

Original geschrieben von erna_online


DWA ist an Bord, ich residiere im Zwickauer Land.

mika85 bietet ne 99706 und ich ne 02994

Ich kenne mich so überhaupt gar nicht mit diesem "Programmierkram" aus:

Wie hoch ist eigentlich der Zeitaufwand um den Quittungston zu programmieren?
Wenn ich dann noch "Regenschließen" programmieren lasse - wieviel länger wird das dann?

Für mich als Laie klingt das alles danach, dass man "bloß 'n Stecker in die dafür vorgesehene Buchse steckt, 'n paar Tasten drückt und fertig ist die Laube". Ist das wirklich so?

Vielleicht kann ja mal jemand einem vollkommen Unerfahrenen (hinsichtlich vag-com) erklären wie das so funktioniert...oder gibts dafür etwa einen anderen Thread und ich hätte die SuFu mal nutzen sollen?

Ähnliche Themen

Quittierton beim Verriegeln der ZV KLICK
(der Ton kommt natürlich nur 1x, aber für das Video hab ich öfters mal zu gemacht 😉)

und Regenschließen dauert ca 5min wenn es schnell gehen soll.

Warum haste es so eilig 😕

Zitat:

Original geschrieben von sportline155



Zitat:

Original geschrieben von erna_online


DWA ist an Bord, ich residiere im Zwickauer Land.
mika85 bietet ne 99706 und ich ne 02994

Danke für Eure Angebote.

Also 02994 hört sich ja schon circa 100km kürzer an.
Wie könnten wir das denn arrangieren ?

Meld Dich einfach per PN wenn Du bereit bist Dein "Regierungsviertel" zu verlassen 😉😁😉

aber pass auf dein auto dann auf😉 hab gehört bei sportline is es nen heißes pflaster.wurde nicht in deiner gegend nen passi geklaut?

GEBORGT ... wir wollen doch niemanden böse Absichten unterstellen bei der Entwendung von privaten Eigentum.

😁😁😁😁

Ick hau mir weg... Jipp, nicht aussteigen, oder vorher Selbstschussanlagen installieren.... 🙂

Hi,
ich habe mir heute von einem anderen Forenuser den Quittungston beim Zu- und Aufschließen per VCDS einschalten lassen, funktioniert auch soweit, aber ich finde keinen neuen Menüpunkt im MFA+... muss für den Menüpunkt noch was anderes freigeschaltet werden?
Es soll ja ein DWA-Menü geben?! Hab ich aber nicht...

Grüße
othu

Das Menü muss extra codiert werden.

Zitat:

Original geschrieben von Roach13



Zitat:

Original geschrieben von hollowman01


Geht das beim Modelljahr 2009 auch noch?
Habe eben mit meinem Freundlichen gesprochen.
Der meinte das esnicht möglich sei das zu programmieren....
Mist. Will es aber haben.
sicher geht das aber ist in deutschland nicht zulässig, daß ist wohl eher das problem

Hallo,

ich glaube nicht daß dies der eigentliche Grund für die ablehnende Haltung des 😉 ist. Vielmehr ist Ahnungslosigkeit im Umgang mit Bits and Bytes der Grund. Manche sind ja schon mit dem Fehlerspeicher auslesen überfordert.

Gruß
Reinhold

Zitat:

Original geschrieben von Roach13


wird dir aber kein händler codieren, da in de nicht erlaubt soweit ich weiß

Korrekt.

Durch die Benutzung der akustischen Quittier-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Roach13


wird dir aber kein händler codieren, da in de nicht erlaubt soweit ich weiß
Korrekt.

Durch die Benutzung der akustischen Quittier-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.

Echt, gegen so viele Paragraphen verstoße ich😁.

Was so ein Pieps, den man in normaler verkehrsbelasteter Umgebung kaum hört, alles anrichtet.

Vorschlag, Bremsenquietschen ist viel lauter, das müsste verboten werden, damit läßt sich viel mehr verdienen.😁😁

Darf ich in der Öffentlichkeit überhaupt nocht husten und niessen😕😕

Deutschland, ein Land welches sich über Verbote refinanziert. Naja wenn sich der marode Staat nur so über Wasser halten kann, irgendwer muss schließlich die Schulden bezahlen die unsere Politiker über Jahrzehnte angehäuft haben.😰😰

Einen schönen Sonntag
Rolf

Deine Antwort
Ähnliche Themen