quittieren der Schließung

Mercedes C-Klasse S204

Hallo Gemeinde,

mich würde interessieren, inwieweit eine Programmierung der FFB zum MOPF machbar ist.
Meine C-Klasse BJ 12.2009 quittiert die Verriegelung nur mit 3 maliges Blinken.
Gerne würde ich auch einen hörbaren Hupton wie beim MOPF nutzen.
Stelle mir das nicht so schwierig vor, den eine Hupe habe ich ja 😁

LG
codie01

Beste Antwort im Thema

Hat mich mal interessiert und habe es eben bei meinem Mopf aktiviert. Das dreimalige Hupen ist ja voll peinlich, habe es gleich wieder deaktiviert.

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Ich hab das anfangs nur benutzt um (aus einiger Entfernung)
am Auto vorbeigehende Fußgänger zu erschrecken. 😛

Heute mache ich das nicht mehr -oder benutze dafür lieber die Easy-Pack Heckklappe..

Zitat:

Original geschrieben von FM500


Ich hab das anfangs nur benutzt um (aus einiger Entfernung)
am Auto vorbeigehende Fußgänger zu erschrecken. 😛

Heute mache ich das nicht mehr -oder benutze dafür lieber die Easy-Pack Heckklappe..

Jau vor der Eisdiele sitzen Klappe auf Dieb rein Klappe zu.

Ich habe diesen Hupton bei meinem W204 Bj. 07/10 auch und habe ihn abgeschaltet, da es wirklich peinlich ist, wenn jedesmal die Rückmeldung akustisch erfolgt.
Ich frage mich, warum Mercedes es nicht genau so programmiert wie z.B. Porsche oder Jaguar:
Hier erfolgt dieses Hupen nur dann, wenn eine Tür nicht korrekt geschlossen ist sofern verriegelt werden soll.
So habe ich den Effekt, dass ich auch nicht auf die optische Rückmeldung achten muß und trotzdem akustisch gewarnt werde, wenn das Fahrzeug nicht korrekt verriegelt werden kann.
Das finde ich optimal.
Vielleicht liest ja ein Entwickler hier mit. ??

Warum brauch man ein Hupen? Das Klacken der Verriegelung ist doch laut genug. Wenn du ein Hupen brauchst, dann überprüf doch mal deine Ohren 😉

Wie wäre so ein PIEPpiep wie man es aus jedem "guten" Ami-Film kennt? 😁

PS: Glaube der Paragraph aus der Stvo mit Licht- und Akustiksignalen ist hier auch nicht zutreffen.

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Zitat:

Original geschrieben von FM500


Ich hab das anfangs nur benutzt um (aus einiger Entfernung)
am Auto vorbeigehende Fußgänger zu erschrecken. 😛
Heute mache ich das nicht mehr -oder benutze dafür lieber die Easy-Pack Heckklappe..

.

Jetzt beim Frühlingsanfang 😁 wundern sich die Omis wo die Vögel´chen singen 😁

Zitat:

Original geschrieben von -K!nickel-


Warum brauch man ein Hupen? Das Klacken der Verriegelung ist doch laut genug. Wenn du ein Hupen brauchst, dann überprüf doch mal deine Ohren 😉

Wie wäre so ein PIEPpiep wie man es aus jedem "guten" Ami-Film kennt? 😁

PS: Glaube der Paragraph aus der Stvo mit Licht- und Akustiksignalen ist hier auch nicht zutreffen.

Guten Morgen,

das dieser Fred sein für und wieder hat sehe ich an den Zahlreichen Antworten 😉
Meine Ohren btw. sind in Ordnung.
Ich bleibe bei meiner Meinung, das ich gern eine akustische Bestätigung nutzen würde.
Mein vorheriges Fahrzeug ein E46 Touring hatte auch nur eine Optische Anzeige, somit beim Verriegeln war es meine Pflicht dies wahrzunehmen, wenn dann z.B. die Heckscheibe nicht verschlossen ist, wurde es auch nicht durch Blinken angezeigt. Diese läßt sich über die FB entriegeln, mitunter bin ich darauf gekommen und habe es nicht gleich bemerkt. 😰

War bei meinem 🙂 und dieser sagte mir das dies so ohne weiteres nicht möglich ist. 🙁
eine Nachrüstung auf ein akustische Quittierung.
Sollte der eine oder andere eine Idee haben, gerne. 😎

Gruß codie01

Ich hatte einen Renault Laguna mit Keyless Go Funktion. D.H. beim Entfernen vom Auto schloss der Renault nach ca. 10 Metern die Türen automatisch ab. Quittiert wurde das durch einen Hupton.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Renault diese Funktion eingebaut hätte, wenn es verboten wäre.

Bei Mercedes wirds nicht anders sein. Das hat doch nichts mit "in Watte packen von Mercedes" zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Moondog1


Mal ne Frage am Rande..
Ist das Gepiepe beim auf und zuschliessen des Fahrzeugs eigentlich uneingeschränkt zulässig..?

Nein.

Die Nutzung der akustischen Schließmeldung stellt einen Verstoß nach StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG dar.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Moondog1


Mal ne Frage am Rande..
Ist das Gepiepe beim auf und zuschliessen des Fahrzeugs eigentlich uneingeschränkt zulässig..?
Nein.

Die Nutzung der akustischen Schließmeldung stellt einen Verstoß nach StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG dar.

Dann begründe doch bitte auch, auf welcher Grundlage Autos in Deutschland Zulassung bekommen, welche diese akustischen Eigenschaften besitzen!

Hallo,
wenn ich mich recht erinnere ist der Hupton ab Werk deaktiviert.
Ist evtl. für andere Länder vorgesehen.

Gruss Ralf

Also ich habe gestern meinen jungen Stern aus 2010 in Empfang genommen. Hier wurde das Fahrzeug vor Auslieferung resettet, so dass die Werkseinstellungen aktiv waren.

Hier war der Signalton aktiviert!

Ich hab´s dann ausgeschaltet, weil sich die bessere Hälfte dafür ausgesprochen hat, und wir machen doch alle, was die Frau ansagt, gelle?! 😉

Hallo,
bei mir war es ab Werk deaktiviert.

Gruss Ralf

Zitat:

Original geschrieben von don-paparazzo


Dann begründe doch bitte auch, auf welcher Grundlage Autos in Deutschland Zulassung bekommen, welche diese akustischen Eigenschaften besitzen!

Zulassung bekommen die Fahrzeuge in Deutschland nur, wenn die Ländereinstellung für Deutschland aktiviert ist, wobei die

akustische Schließmeldung deaktiviert

sein muß.

Zitat:

Original geschrieben von xxralfxx


Hallo,
wenn ich mich recht erinnere ist der Hupton ab Werk deaktiviert.
Ist evtl. für andere Länder vorgesehen

Bei meinem in Österreich kann ich auswählen, Hupton oder nicht.

Hallo,
ist in Deutschland auch so, aber ab Werk "aus".

Gruss Ralf

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