Qualität bei VW miserabel?
Hallo,
ich habe ein "Montagsauto" erwischt. Möglicherweise sind VW mit solch billigen Bauteilen gebaut, dass eine korrekte Funktionalität des Fahrzeugs reine Glücksache ist. Mein CrossTouran ist Bj. 11.2008. Schon bei der Abholung fielen nicht korrekt montierte Teile auf. Die Karosserie musste z.t. erneuert und neu lackiert werden. Der Verbrauch des 1.4. TSI war von Anfang an sehr hoch. Wirklich geändert hat sich das nie. Über 100 km/h schnell sollte man wohl nicht fahren, wenn man an die Werksangaben herankommen möchte. Mein Wagen war jetzt ca. 20x in der Werkstatt...es waren die üblichen Verdächtigen...also Leistungsverlust, diverse Lämpchen leuchten, Notlaufprogramm. Dann folgten die Einspritzdüsen...Benzin im Öl!!!...nicht gut. Dann kamen die "roten" Zündkerzen...wegen angeblich "schlechtem Benzin". Dann wurde der Kompressor getauscht. Zwischenzeitlich hatte ich Probleme mit der sogenannten Komfortschließung...es waren mehrmals bei verschlossenen Wagen die Scheiben komplett auf. Leider wurde der "offene" Wagen auch 2x ausgeraubt (Navi, etc.). Der Leistungsverlust bzw. überhaupt keine Leistung waren weiterhin vorhanden. Es wurde der Turbolader getauscht. Seitdem quitscht mein Gas- und Kupplungspedal. Der Werkstattmeister hörte allerdings nichts😉 Als dann ein lautes Tackern aus dem Motorraum dazukam, das bei Treten der Kupplung verschwand, meinte der Meister, es wäre wohl das "Zweimassenschwungrad". Er meinte, dass die Reparatur nicht sofort erfolgen müsste - das könnte man in ein paar Monaten noch richten. Inzwischen sind einige Wochen vergangen...der Werkstattmeister ist nicht mehr bei diesem Autohaus. Ich machte einen Termin zur Reparatur des Zweimassenschwungrads. Der neue Meister rief mich heute an und sagte, dass das Auto kein Zweimassenschwungrad hat! Das Getriebe sei kaputt und das Kupplungspedal völlig abgenutzt (65000km). WOW...ich habe 3 1/2 Jahre versucht das Auto zu Wandeln oder wenigstens sinnvolle und kompetente Hilfe zu bekommen. Ich habe mehrmals VW kontaktiert. Leider wurde mir nie geholfen! Von diesem Konzern VW hätte ich anderes erwartet.
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Hallo,
ich habe ein "Montagsauto" erwischt. Möglicherweise sind VW mit solch billigen Bauteilen gebaut, dass eine korrekte Funktionalität des Fahrzeugs reine Glücksache ist. Mein CrossTouran ist Bj. 11.2008. Schon bei der Abholung fielen nicht korrekt montierte Teile auf. Die Karosserie musste z.t. erneuert und neu lackiert werden. Der Verbrauch des 1.4. TSI war von Anfang an sehr hoch. Wirklich geändert hat sich das nie. Über 100 km/h schnell sollte man wohl nicht fahren, wenn man an die Werksangaben herankommen möchte. Mein Wagen war jetzt ca. 20x in der Werkstatt...es waren die üblichen Verdächtigen...also Leistungsverlust, diverse Lämpchen leuchten, Notlaufprogramm. Dann folgten die Einspritzdüsen...Benzin im Öl!!!...nicht gut. Dann kamen die "roten" Zündkerzen...wegen angeblich "schlechtem Benzin". Dann wurde der Kompressor getauscht. Zwischenzeitlich hatte ich Probleme mit der sogenannten Komfortschließung...es waren mehrmals bei verschlossenen Wagen die Scheiben komplett auf. Leider wurde der "offene" Wagen auch 2x ausgeraubt (Navi, etc.). Der Leistungsverlust bzw. überhaupt keine Leistung waren weiterhin vorhanden. Es wurde der Turbolader getauscht. Seitdem quitscht mein Gas- und Kupplungspedal. Der Werkstattmeister hörte allerdings nichts😉 Als dann ein lautes Tackern aus dem Motorraum dazukam, das bei Treten der Kupplung verschwand, meinte der Meister, es wäre wohl das "Zweimassenschwungrad". Er meinte, dass die Reparatur nicht sofort erfolgen müsste - das könnte man in ein paar Monaten noch richten. Inzwischen sind einige Wochen vergangen...der Werkstattmeister ist nicht mehr bei diesem Autohaus. Ich machte einen Termin zur Reparatur des Zweimassenschwungrads. Der neue Meister rief mich heute an und sagte, dass das Auto kein Zweimassenschwungrad hat! Das Getriebe sei kaputt und das Kupplungspedal völlig abgenutzt (65000km). WOW...ich habe 3 1/2 Jahre versucht das Auto zu Wandeln oder wenigstens sinnvolle und kompetente Hilfe zu bekommen. Ich habe mehrmals VW kontaktiert. Leider wurde mir nie geholfen! Von diesem Konzern VW hätte ich anderes erwartet.
16 Antworten
Warst du nur bei einem Werkstattmeister?
Wieso ist bei dir das Kupplungspedal abgenutzt,
hast du ein Reibeisen an deinen Füßen?
Ich hab bei meinen 2008 VW gar keine Probleme.
Der Verbrauch bei meinen 1.4 liegt bei 7,4 Liter im Jahresdurchschnitt.
Viktor
Hallo Viktor,
du Glücklicher...beneidenswert.
Ich war immer bei dem Werkstattmeister!
Das mit dem Kupplungspedal verstehe ich auch nicht...dürfte aber das geringste Problem sein 😉
LG Frank
Hast du schon mal unter deinen Wagen geschaut?Nicht das der von unten auch noch vergammelt(Verrostet)ist!Bei deinen Glück muß man damit auch noch rechnen...
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Verstehe da was nicht:
Das Wandeln ist kein Entgegenkommen des Herstellers, sondern eine gesetzlich festgeschriebene Art der Eskalation innerhalb der Gewährleistungspflicht des letzten gewerblichen Verkäufers an einen Privatkunden:
Stelle ich bei einem neu gekauften Produkt einen Mangel fest, muß ich diesen anzeigen, und dem Verkäufer die Möglichkeit geben, diesen innerhalb einer angemessenen Frist kostenneutral zu beseitigen.
Dazu hat er mehrere Versuche (ich glaube momentan drei). Gelingt ihm das nicht, dann habe ich das Recht auf Wandlung, ob es dem Verkäufer passt, oder nicht!
Dazu muß allerdings ein erheblicher Mangel vorliegen.
Um festzustellen, was jetzt erheblich ist, und was nicht, kann man dann, wenn es hart auf hart kommt, einen Anwalt einschalten...
Das gilt bei Dingen, wie etwa Autos: Da hat der Verkäufer die Wahl, ob er repariert, oder austauscht. Er wird da in der Regel immer reparieren.
Kaufe ich jedoch z.B. einen CD-Player im Elektronic-Markt, dann kann der Verkäufer im Falle daß das Ding nicht funktioniert, keineswegs verlangen, daß ich das Gerät zur Reparatur einschicken lasse, sondern ich, als Kunde, kann bestimmen, ob ich ein anderes Gerät will, oder das gekaufte reparieren lasse.
so long...
Hi
Ich glaube grundsätzlich kann man nicht sagen dass die Qualität miserabel ist. Nach allem was ich hier gelesen habe, scheint sie gerade beim Touran nur unglaublich stark zu schwanken. Und woran das liegt ist nicht wirklich zu fassen. Klar, es gibt immer eine Charge die am Ende der Toleranz gebaut wird, also Teile abbekommt, die zwar noch ok, aber eben nicht perfekt sind. Allerdings sollte das nicht zu so einem, man muss schon sagen Totalausfall, führen. Ich fahre ebenfalls einen Cross, Baujahr 05/2008 mit dem gleichen Motor und hatte über die gesamte Zeit nur ein defektes Umluftventil des Turboladers und eine durchgebrannte Kennzeichenleuchte. Ansonsten stimmt bei diesem Auto einfach alles. Verbrauch (zwar über Angabe, aber nicht kritisch), Leistung, Qualität. Was ich allerdings gemerkt habe, ist dass die Betreuung durch die Werkstätten sehr schlecht ist. Lustlosigkeit und Ahnungslosigkeit, gepaart mit dem ewigen Termin- und Leistungsdruck führt eben zu genau solchen Problemen. Zumal noch verschlimmert, wenn bereits im Werk geschlampt worden ist.
Kann also nicht wirklich schlechte Qualität bestätigen, möchte aber zumindest Mitgefühl äußern.
Gruß
Mirko
Zitat:
Original geschrieben von Frank Steffen
Der Verbrauch des 1.4. TSI war von Anfang an sehr hoch. Wirklich geändert hat sich das nie. Über 100 km/h schnell sollte man wohl nicht fahren, wenn man an die Werksangaben herankommen möchte.
Das wundert nicht, da die EU-Norm zur Verbrauchsmessung nun gerade einmal kurz auf 120km/h beschleunigt und sonst eher im Bereich zwischen 30 und 50km/h stattfindet. Also nicht auf VW meckern, sondern auf die EU-Norm.
Siehe: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/6/6e/NEDC.jpg bzw. http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzyklus
Hallo,
erstmal danke für die interessanten Antworten!
Der Werkstattmeister war in den 3 1/2 Jahren immer der gleiche. Das Thema Wandlung habe ich bestimmt 10 Mal angesprochen, doch die Leitung des Autohauses ging nicht darauf ein. Die Nachfrage bei VW erbrachte nichts...zuständig sei das Autohaus. Jetzt meine Frage: Gibt es die Möglichkeit der Wandlung noch (Auto ist 3 1/2 Jahre alt und hat 4 Jahre Garantie)? Ansonsten werde ich jetzt erstmal den Bescheid von VW abwarten, ob das defekte Getriebe und die dadurch defekte Kupplung übernommen werden.
Gruß Frank
moin frank,
da du ja wohl noch garantie hast, dank verlängerung, sollte das getriebe + die kupplung durch diese abgedeckt sein.
also ich habe eine wandlung mit vw durch, mein letzter bora wurde nach 14 monaten gewandelt, aber hier kam der vorschlag vom händler, da man das problem nicht in den griff bekam, trotz intensiver bemühungen (2 facher tausch des steuerteils, tausch
der gesamten verkabelung und 3 facher leuchteinheitentausch), konnte man die xenons nicht zum zuverlässigen
zünden bringen. Auch am touri gabs anfangs viele problem (guckst du : http://www.motor-talk.de/.../...e-und-14-tage-touran-t2210340.html?... ).
Es liegt sehr viel an deiner werkstatt, wie sie es angehen und dich unterstützen. hier im ländlichen blackforest raum,
kann sich der händler es eher nicht leisten, dich im regen zu lassen, da so etwas möglicherweise schnell die runde macht
und das ist schlecht fürs geschäft.
nach 3 1/2 jahren wird eine wandlung eher nachteilig für dich, da die abschläge (für gebrauch) horrend sein werden.
da wäre ein in zahlung geben und was anderes kaufen wohl besser, vielleicht die marke wechseln und die wechselprämie
mitnehmen. Oder mit dem VW händler einen deal machen für was anderes.
willi
Wandlung ist eine Maßnahme innerhalb der Gewährleistung zwischen dem letzten gewerblichen Verkäufer und dem privaten Endkunden.
Diese Gewährleistung beträgt unabhängig von der Garantie bei neuen "Geräten" zwei Jahre.
Innerhalb des ersten halben Jahres muß der Verkäufer (nicht zu verwechseln mit dem Hersteller!!!) Dir nachweisen, daß Du den Mangel selbst verursacht hast (Was ihm in der Regel schwer fallen dürfte).
Danach muss der Kunde dem Verkäufer nachweisen, daß der Mangel schon beim Kauf vorlag, wobei er sich dann fragen lassen muß, warum er diesen nicht schon innerhalb des ersten halben Jahres angezeigt hat.
Wie auch immer: Sind diese ersten zwei Jahre rum, gibt es keine Wandlung mehr!!
Daher nochmal zum Verständnis:
Garantie ist etwas, das das Werk, sprich: der Hersteller auf sein Produkt gibt. Wie die aussieht, ist ihm überlassen. Er muss die nicht mal geben, und wenn, kann er die Regeln selbst bestimmen.
Eine Garantieverlängerung schließe ich auch zu den Bedingungen des Herstellers mit diesem ab.
Die Gewährleistung ist gesetzlich zwischen dem letzten gewerblichen Verkäufer und dem ersten Privatkunden vorgeschrieben. Das ist das Risiko, das der Händler tragen muß, einfach nur, weil er etwas verkauft. Eine der Maßnahmen, die sich daraus ergeben können, wäre die Wandlung.
Daher ist es auch wichtig, zu wissen, daß ich im Zeitraum der Gewährleistung nicht einfach so ein Werkstatthopping betreiben darf! Wenn ich innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Fehler feststelle, muß ich zu dem, der mir das Auto verkauft hat. Bin ich mit dessen Reparaturversuch nicht zufrieden, so darf ich nicht einfach zum nächsten Händler marschieren, denn das Kriterium für eine Wandlung wäre da z.B. daß "mein" Verkäufer da mindestens zwei Reparaturversuche zugestanden bekommen hat.
Jetzt kommt oft das Argument: Ja gut, aber diese Gewährleistungsansprüche übernehmen da im Rahmen interner Regelungen auch andere Händler. Mag ja sein. Doch wenn es Hart auf Hart geht, dann zählt das einfach nicht! Mit dem anderen Händler habe ich keinen Vertrag geschlossen, daher auch keine Ansprüche im Rahmen der Gewährleistung!
Das gilt für alle Verkäufe von Gewerblich an Privat in Deutschland.
Kaufe ich beim Media-Markt in Hamburg ein Sony-Produkt, so ist in den ersten zwei Jahren nur dieser eine
Markt in Hamburg für die Gewährleistung zuständig.
Im Gegensatz zu Autos habe ich da sogar die Wahl, ob repariert, oder umgetauscht wird!!
Wenn die meinen: "Erstmal zu Sony einschicken und schauen, was die sagen", kann ich sagen "Nein! Ich will ein neues Gerät!" Bei z.B. Autos muß ich mehrere Reparaturversuche zulassen!
Eine Wandlung kann ich auch nur bei diesem MM fordern.
Dieser MM und auch jeder andere kann natürlich "Garantie"-Ansprüche bei Sony geltend machen, doch der Umfang der Garantie und der der Gewährleistung ist in den meisten Fällen sehr unterschiedlich: Mit der Gewährleistung ist man in der Regel besser dran, denn die ist gesetzlich geregelt.
So geben gerade in diesem Bereich die Hersteller oft nur ein Jahr Garantie! Der Händler, der das Produkt verkauft, muß aber zwei Jahre Gewährleistung leisten...
Irgendwie vermischen viele Leute diese Begriffe, obwohl da am Ende ganz unterschiedliche Dinge und böse Überraschungen herauskommen können!!
So long...
moinsen
hier nochmal ein paar zusatzerläuterungen zu triumpf's ausführungen, die ich auf die schnelle gefunden habe:
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
Hallo,
hier das neuesete Update. Im Autohaus ist der Geschäftsführer und der Serviceleiter entlassen worden. Ich habe ein neues Getriebe und Kupplung bekommen. VW/VVD haben das komplett übernommen. Inzwischen bin ich ca. 2000km damit gefahren. Die Probleme scheinen leider nicht behoben. Seit ca. 1 Woche quitscht es wenn ich bei 2000 U/min Gas gebe. Gestern hat das Auto im Standgas wieder laut getackert. Nachher werde ich wieder das Autohaus aufsuchen.
Zitat:
Original geschrieben von Triumph BGH 125
Das gilt für alle Verkäufe von Gewerblich an Privat in Deutschland.
Kaufe ich beim Media-Markt in Hamburg ein Sony-Produkt, so ist in den ersten zwei Jahren nur dieser eine
Markt in Hamburg für die Gewährleistung zuständig.
Im Gegensatz zu Autos habe ich da sogar die Wahl, ob repariert, oder umgetauscht wird!!
Wenn die meinen: "Erstmal zu Sony einschicken und schauen, was die sagen", kann ich sagen "Nein! Ich will ein neues Gerät!" Bei z.B. Autos muß ich mehrere Reparaturversuche zulassen!
Eine Wandlung kann ich auch nur bei diesem MM fordern.
Das ist Blödsinn. Erstmal hast Du kein Recht auf ein neues Gerät sondern auf ein Austauschgerät gleicher Güte. Der Händler hat zweimal die Chance das Gerät reparieren zu lassen bevor Du das Recht auf Austausch bekommst!
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Das ist Blödsinn. Erstmal hast Du kein Recht auf ein neues Gerät sondern auf ein Austauschgerät gleicher Güte. Der Händler hat zweimal die Chance das Gerät reparieren zu lassen bevor Du das Recht auf Austausch bekommst!
Das widerum ist nur eine Stammtisch-Weisheit, die keinerlei Überprüfung standhält!
Eine Stereoanlage, die so, und nicht anders produziert wird, fällt unter das Kaufrecht: Du schliesst da einen einen Kaufvertrag über ein Verbrauchsgut ab.
Ein Auto, das nach Deinen persönlichen Befindlichkeiten gebaut wird, ist ein sogenanntes Werk, und fällt daher unter den Begriff "Werk-Vertrag".
Bei einem Werkvertrag ist dem Verkäufer eine Nachbesserung in Form von (mehreren) Reparaturversuchen zugestanden.
Beim Kaufrecht (wie bei Verbrauchsgütern gültig) kann der Kunde jedoch selbst entscheiden, ob er in Form von Reparaturen nachbessern lassen will, oder lieber ein neues, fehlerfreies Gerät haben möchte!
Daß sich manche da was anderes aufschwatzen lassen, steht auf einem anderen Blatt. Doch so steht es nun mal bei uns in den Gesetzestexten!
Und da wären sie wieder, die immensen Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie!
Siehe z.B.:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Lies da mal das Kapitel "Nachbesserung-Kaufrecht"!
Und das ist nur einer von sehr vielen Artikeln dazu....
Genau nachlesen kannst Du es aber noch im BGB unter: Kaufrecht in §437 Nr. 1, bzw. §439.
nur mal so....