Q4 e-tron: Wartezimmer und Liefertermine
Hallo zusammen,
ich wollte heute meinen bestellten Q5 Hybrid Sportback umbestellen in den neuen Q4 50 etron quattro, es gibt keine Kontingente derzeit mehr die zugesagt werden können, was macht denn Audi da wieder ?
Mein Händler meint im Juni bekommen sie evtl wieder Kontingente zugesagt, wir war das denn bei euch ? Ein auswärtiger Händler hat mir den Dezember zugesagt aber ich will meinem Händler nicht den Rücken kehren.
Ist bezüglich den Förderungen der Bafa schon näheres raus? Geplant war ja dass die Förderungen über den 31.12.2021 hinausgehen, das wäre ja nur in Ordnung, dann kann meiner auch erst im Februar kommen.
Freue mich auf Eure Erfahrungen usw. und freue mich natürlich mit jedem der einen Liefertermin zugesagt bekommt und der Thread soll auch als Wartezimmer dienen also nur her mit euren Konfigurationen und später auch Bilder.....
Gruß,
Thomas
10232 Antworten
Zitat:
@KWStE schrieb am 18. Oktober 2022 um 09:42:16 Uhr:
Zitat:
@Kuschi36 schrieb am 18. Oktober 2022 um 07:25:18 Uhr:
Schade, gibt bei mir schon an dass er veraltet ist.Wenn du auf "PDF Wiederherstellen" klickst, bekommst du die originale Fassung, siehe Screenshot.
Darf ich fragen, wie man an diese Ansicht kommt? Bei mir wird immer nur angezeigt, dass meine Konfiguration nicht aktuell ist...das war´s. Die Möglichkeit das PDF wieder herzustellen, so wie im angehängten Bild, habe ich nicht. Benötige ich einen speziellen Browser.
Zitat:
@Lycra schrieb am 19. Oktober 2022 um 15:18:02 Uhr:
Und ein Kaufvertrag ist dann also nur eine "Bestellung"?
....
Ja, der Vertrag kommt erst mit der Annahme der Bestellung ( von Audi ) zustande.
Allerdings auch nur, wenn die Auftragsbestätigung der Bestellung entspricht. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, dann ist die Auftragsbestätigung als Angebot zu sehen und muss vom Käufer bestätigt werden.
Korrekt - hier noch einmal in der juristischen Sichtweise -> Jura Basics
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Zitat:
@MRTTR schrieb am 19. Oktober 2022 um 16:10:06 Uhr:
Allerdings auch nur, wenn die Auftragsbestätigung der Bestellung entspricht. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, dann ist die Auftragsbestätigung als Angebot zu sehen und muss vom Käufer bestätigt werden.
Und wenn er nicht bestätigt oder widerspricht, kommt dann ein Vertrag unter den in der Bestellung angegebenen Daten zustande oder gar kein Vertrag?
Mich würde insbesondere der Sachverhalt interessieren, wenn man auf der Bestellung einen Liefertermin ergänzt hat, z.B. 06/22, und auf der AB dann steht „Unverbindlicher Liefertermin gem. Bestellung“.
Als Laie hätte ich dann gesagt, angepasste Bestellung angenommen und Verzug nach 6 Wochen also ab spätestens Mitte 08/22.
Bei mir ist auch wieder Bewegung... Q4 Sportback 50 bestellt Jan 22 Liefertermin Ursprünglich WLW 46 2022 dann letzte Woche auf Juni 23, jetzt zurück auf LTK Woche 43 2022. Das wäre nächste Woche was ich wirklich nicht glauben kann.
Weis jemand was LTK bedeutet
Ich bin kein Jurist. Kenne nur einen Teil des Vertragsrechts aus dem Studium.
Normalerweise muss die Bestellung innerhalb von 3 Wochen bestätigt werden (steht auch oft so in den AGBs). Erfolgt keine Auftragsbestätigung, so ist kein Vertrag zustande gekommen. Ausnahme ist, wenn anstatt einer Auftragsbestätigung ein konkludentes Handeln, z.B. Lieferung der Ware, vorliegt. Deshalb braucht man beim Brötchen kaufen keine Auftragsbestätigung.
Wenn die Bestellung einen unverbindlichen Liefertermin enthält und die Auftragsbestätigung nicht, würde ich erstmal davon ausgehen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Die Änderungen in der Auftragsbestätigung muss der Käufer in einer definierten Zeit (wahrscheinlich auch 3 Wochen) bestätigen. Falls nicht, ist kein Vertrag zustande gekommen. Ausser es hat ein konkludentes Handeln stattgefunden (irgendwas dem Verkäufer geschrieben, aus dem man ablesen kann, dass man die Ware zu den Änderungen nehmen würde).
Es gibt definitiv keine stillschweigende Zustimmung.
Wenn auf der Auftragsbestätigung steht „ Unverbindlicher Liefertermin gem. Bestellung“, dann würde ich das als eine Annahme des Angebotes (Bestellung) sehen. Damit wäre ein Vertrag geschlossen, der von beiden Seiten einzuhalten ist. 6 Wochen nach Ablauf des unverbindlichen Liefertermins kann der Verkäufer in Lieferverzug gesetzt werden.
Aber bei sowas immer von einem Juristen klären lassen. Der Teufel sitzt im Detail.
Zitat:
@MRTTR schrieb am 19. Oktober 2022 um 18:27:46 Uhr:
Ich bin kein Jurist. Kenne nur einen Teil des Vertragsrechts aus dem Studium.Normalerweise muss die Bestellung innerhalb von 3 Wochen bestätigt werden (steht auch oft so in den AGBs). Erfolgt keine Auftragsbestätigung, so ist kein Vertrag zustande gekommen. Ausnahme ist, wenn anstatt einer Auftragsbestätigung ein konkludentes Handeln, z.B. Lieferung der Ware, vorliegt. Deshalb braucht man beim Brötchen kaufen keine Auftragsbestätigung.
Wenn die Bestellung einen unverbindlichen Liefertermin enthält und die Auftragsbestätigung nicht, würde ich erstmal davon ausgehen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Die Änderungen in der Auftragsbestätigung muss der Käufer in einer definierten Zeit (wahrscheinlich auch 3 Wochen) bestätigen. Falls nicht, ist kein Vertrag zustande gekommen. Ausser es hat ein konkludentes Handeln stattgefunden (irgendwas dem Verkäufer geschrieben, aus dem man ablesen kann, dass man die Ware zu den Änderungen nehmen würde).
Es gibt definitiv keine stillschweigende Zustimmung.
Wenn auf der Auftragsbestätigung steht „ Unverbindlicher Liefertermin gem. Bestellung“, dann würde ich das als eine Annahme des Angebotes (Bestellung) sehen. Damit wäre ein Vertrag geschlossen, der von beiden Seiten einzuhalten ist. 6 Wochen nach Ablauf des unverbindlichen Liefertermins kann der Verkäufer in Lieferverzug gesetzt werden.
Aber bei sowas immer von einem Juristen klären lassen. Der Teufel sitzt im Detail.
So sehe ich es auch, war in unserem Fall ein Bestandswagen der dann anderweitig vergeben wurde.
Nachlieferung sollte in 09/22 erfolgen, erfolglos.
Jetzt muss es ein Jurist in die Hand nehmen :-(.
Aufgrund der Formulierung in der AB denke ich, wir haben ganz gute Karten auf der Hand.
Zitat:
@stevoboy schrieb am 20. Oktober 2022 um 08:18:38 Uhr:
So sehe ich es auch, war in unserem Fall ein Bestandswagen der dann anderweitig vergeben wurde.
Nachlieferung sollte in 09/22 erfolgen, erfolglos.
Jetzt muss es ein Jurist in die Hand nehmen :-(.
Aufgrund der Formulierung in der AB denke ich, wir haben ganz gute Karten auf der Hand.
Was ist das Ziel? Auto früher erhalten? Finanzieller Schadenersatz? Kostenloses Ersatzfahrzeug zur Nutzung? ...
Zitat:
@MRTTR schrieb am 19. Oktober 2022 um 18:27:46 Uhr:
Ich bin kein Jurist. Kenne nur einen Teil des Vertragsrechts aus dem Studium.Normalerweise muss die Bestellung innerhalb von 3 Wochen bestätigt werden (steht auch oft so in den AGBs). Erfolgt keine Auftragsbestätigung, so ist kein Vertrag zustande gekommen. Ausnahme ist, wenn anstatt einer Auftragsbestätigung ein konkludentes Handeln, z.B. Lieferung der Ware, vorliegt. Deshalb braucht man beim Brötchen kaufen keine Auftragsbestätigung.
Wenn die Bestellung einen unverbindlichen Liefertermin enthält und die Auftragsbestätigung nicht, würde ich erstmal davon ausgehen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Die Änderungen in der Auftragsbestätigung muss der Käufer in einer definierten Zeit (wahrscheinlich auch 3 Wochen) bestätigen. Falls nicht, ist kein Vertrag zustande gekommen. Ausser es hat ein konkludentes Handeln stattgefunden (irgendwas dem Verkäufer geschrieben, aus dem man ablesen kann, dass man die Ware zu den Änderungen nehmen würde).
Es gibt definitiv keine stillschweigende Zustimmung.
Wenn auf der Auftragsbestätigung steht „ Unverbindlicher Liefertermin gem. Bestellung“, dann würde ich das als eine Annahme des Angebotes (Bestellung) sehen. Damit wäre ein Vertrag geschlossen, der von beiden Seiten einzuhalten ist. 6 Wochen nach Ablauf des unverbindlichen Liefertermins kann der Verkäufer in Lieferverzug gesetzt werden.
Aber bei sowas immer von einem Juristen klären lassen. Der Teufel sitzt im Detail.
Siehe bei uns:
(Fahrzeug wurde vom Händler 12/21 bestellt)
Kaufvertrag vom 30.03.2022 Liefertermin Kunde KW 28
Auftragsbestätigung vom 31.03.2022 Liefertermin wird ermittelt
Das heißt wir hätten die Veränderung annehmen müssen?
Zitat:
@KWStE schrieb am 20. Oktober 2022 um 08:39:46 Uhr:
Zitat:
@stevoboy schrieb am 20. Oktober 2022 um 08:18:38 Uhr:
So sehe ich es auch, war in unserem Fall ein Bestandswagen der dann anderweitig vergeben wurde.
Nachlieferung sollte in 09/22 erfolgen, erfolglos.
Jetzt muss es ein Jurist in die Hand nehmen :-(.
Aufgrund der Formulierung in der AB denke ich, wir haben ganz gute Karten auf der Hand.
Was ist das Ziel? Auto früher erhalten? Finanzieller Schadenersatz? Kostenloses Ersatzfahrzeug zur Nutzung? ...
Erstes Ziel: ein fahrbarer Untersatz, wir haben 2 Kinder. Die aktuelle Situation mit dem engen 4-Sitzer Coupe ist auf Dauer untragbar.
Zweites Ziel: Den Vermögensschaden begrenzen. Also Erstattung der ergangenen Förderung und falls wir einen Ersatzwagen anmieten müssen, die Differenz zur Leasingrate.
Als passiver Mitleser/Mitleider dieses "Tals der Tränen" kann ich nun auch ein kurzes Update geben:
Q4 SUV 40 (ziemlich mit allem...ohne AHK, Phonebox und PANO und ja mit Umgebungskameras) - bestellt Okt/2021 in der Schweiz/AMAG als Firmenleasingfahrzeug. Die erste (!!) Übermittlung einer geplanten Produktionswoche nun für 46/2022.
Da bin ich mal gespannt wie realistisch dieser Termin ist. Auslieferung ist der Regel Produktionswoche + 4 Wochen je nachdem wie die AMAG halt "importiert". Keep you posted....
Zitat:
@Ir0nY schrieb am 20. Oktober 2022 um 12:59:15 Uhr:
Als passiver Mitleser/Mitleider dieses "Tals der Tränen" kann ich nun auch ein kurzes Update geben:
Q4 SUV 40 (ziemlich mit allem...ohne AHK, Phonebox und PANO und ja mit Umgebungskameras) - bestellt Okt/2022 in der Schweiz/AMAG als Firmenleasingfahrzeug. Die erste (!!) Übermittlung einer geplanten Produktionswoche nun für 46/2022.Da bin ich mal gespannt wie realistisch dieser Termin ist. Auslieferung ist der Regel Produktionswoche + 4 Wochen je nachdem wie die AMAG halt "importiert". Keep you posted....
Hä? Du hast jetzt erst bestellt und in 4 Wochen soll das Ding produziert werden? Das wäre ein Schlag ins Gesicht für alle anderen wartenden…..