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Punto HGT, riesen Ärger mit Fiat, was nun?

Themenstarteram 5. August 2005 um 11:12

Hallo,

kann mir jemand sagen ob ich irgendwelche Schadensersatzansprüche oder so was geltend machen kann?

Folgende Geschichte hat sich zugetragen.

Also, ich fange ganz vorne an.

Ich fahre einen Punto HGT 2001er BJ mit ca. 70.000 km gelaufen.

Diesen wollte ich gerne ca. Mitte Juli verkaufen.

Der Wagen war in einem TOP Zustand. Einziges Problemchen war das er im Standgas etwas unruhig lief.

Also habe ich ihn zu Fiat gebracht. Das war am 6.7.05

Nach einem Check wurde mir gesagt das es wohl eine größere Sache ist, Kopfdichtung, Wasserpumpe, bla bla bla, Reparaturkosten würden sich auf max. 1400 Euro belaufen und die Reparatur würde aber ein paar Tage dauern. Wohlgemerkt, ein paar Tage.

Nach ca. 14 Tagen rief ich an und wollte mich mal erkundigen wie so der Stand der Dinge ist.

Da hieß es der Mechaniker habe sich am Finger verletzt und ist krankgeschrieben.

Ein anderer Mechaniker traut sich nicht dran.

Dann nach ca. einer Woche noch mal nachgefragt und da hieß es das der Motor 1A läuft aber sie brauchen beide Schlüssel und den Wegfahrsperrencode.

OK, dann hat sich laut Fiat rausgestellt das der Bodycomputer irgendwie gehimmelt ist. Da das Fiat´s verschulden sei bekomme ich einen Neuen.

Heute nach 4,5 Wochen fragte ich mal nach ob ich mein Auto jemals wieder sehe?

Und siehe da, der Bodycomputer war gar nicht gehimmelt. Also hatten die ein Steuergerät bestellt welches leider einen Defekt hat.

Ein neues Ding ist bestellt und dann, mal sehen ob alles OK ist.

So der Heini bei Fiat. Der Motor ist ja nun repariert und läuft schön rund. Aber er lässt sich nur über den Fiat-Computer starten.

Habe bei der Fiat Kundenbetreuung angerufen und mich beschwert. Nun soll sich ein Sachbearbeiter bei mir melden. Das kann aber etwas dauern, weil ja Urlaubszeit ist.

Zusammengefasst ist mir durch die Geschichte mein Urlaub flöten gegangen, den ich mit dem Erlös finanzieren wollte.

Kann man da was machen? Bim übrigens im ADAC Rechtschutz.

Nochwas, wer einen…

…Punto HGT, BJ.2001, TÜV/AU 11/2007( durch Vollabnahme, hatte den Wagen in Belgien privat gekauft). Klima, Fiat-Navi, CD Wechsler, Subwoofer, Funkfernbedienung, elekt. Fensterheber, elekt. Spiegel, Traktionskontrolle, Citylenkung, Stahlgrau, ca. 70.000 km gelaufen, 1A Zustand, Scheckheft gepflegt, Nichtraucher, Garage etc…

…kaufen möchte, bald habe ich ihn.

Kopfdichtung neu

Kopf platt geschliffen

Zahnriemen neu

Ölwechsel + Filter neu

Wasserpumpe neu

Bodycomputer neu

Steuergerät neu

Und mal sehen was noch alles?

Gruß Vito

 

P.S. Was darf so was eigentlich kosten?

Kopfdichtung neu

Kopf platt geschliffen

Zahnriemen neu

Ölwechsel + Filter neu

Wasserpumpe neu

+ Montage

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23 Antworten

Hallo Darkwin,

ich frage mich warum du sofort diesen Aussagen getraut hast. Bekanntermaßen haben Fiat Werkstätten eine riesige Qualitätsstreung. Ich hätte zumindest die Auskunft einer zweiten Werkstatt eingeholt. Da hier im Forum keine Rechtsberatung erfolgen darf, würde ich doch mal über die Rechtschutzversicherung eine anwaltliche Beratung beantragen.

Themenstarteram 5. August 2005 um 11:24

Zitat:

Original geschrieben von lobau43

Hallo Darkwin,

ich frage mich warum du sofort diesen Aussagen getraut hast. Bekanntermaßen haben Fiat Werkstätten eine riesige Qualitätsstreung. Ich hätte zumindest die Auskunft einer zweiten Werkstatt eingeholt. Da hier im Forum keine Rechtsberatung erfolgen darf, würde ich doch mal über die Rechtschutzversicherung eine anwaltliche Beratung beantragen.

Das frage ich mich mittlerweile auch

HI!

Das ist mal wieder ein negatives Beispiel, warum man immer mehrere Meinungen einholen sollte. Und da der Motor nur unruhig lief, wäre ja die Zeit vorhanden gewesen. Naja, jetzt ist es so.

Also wenn du nen Rechtschutz hast, dann ruf da mal beim ADAC an und melde mal, dass du nen Rechtsanwalt aufsuchst und frage gleich ob die dir einen guten empfehlen können.

Knackpunkt wird sein, wie du das Auto zur Reparatur gebracht hast. Hast du gesagt, sie sollen den Fehler beheben, dann kann ich nur sagen, dass der Fehler ja jetzt weg ist und die Werkstatt eigentlich erfolgreich war. Ob das was gemacht wurde überhaupt notwendig war ist eine andere Sache.

Ich denke, egal welch große Geschichte gemacht werden muss, das darf keine 4 - 5 Wochen dauern, auch wenn mal ein Mechaniker krank ist.

Ich würde euch vorschlagen, wenn ihr euer Fahrzeug in Reparatur gebt, immer einen verbindlichen Termin vereinbaren, bei dem das Fahrzeug fertig sein muss.

Schadensersatzansprüche wegen der Reise treffen meiner Meinung nach leider in Leere!

Aber frag mal den Anwalt...

Gruss

Themenstarteram 5. August 2005 um 14:45

Der Fehler ist behoben. Richtig. Aber nun läuft der Wagen nicht mehr und die wissen nicht woran es liegt.

Da muss man doch was machen können.

Auch ist mir nun ein potentieller Käufer durch die Lappen gegangen.

Problem kann auch sein das das ein EU-Fahrzeug ist und unter umständen die Teile der Elektronik nicht mit den d-Fahrzeugen identisch ist.

Grundsätzlich hätte ich auch eine andere Meinung eingeholt bevor ich einen Auftrag vergebe.

 

Desweiteren ist jetzt im nachhinein die Prognose nicht mehr zu kontrollieren.

italo

und lasst euchimemrnen kosten voranschalg vorher machen denich hab draus gelernt das einige werkstätten aus 700€ mal schnell das doppelte dan amchen und nicht mal nach fragen und einem sagen das es mehr kostet .

Themenstarteram 6. August 2005 um 6:46

Zitat:

Original geschrieben von Darkwin

Der Fehler ist behoben. Richtig. Aber nun läuft der Wagen nicht mehr und die wissen nicht woran es liegt.

Da muss man doch was machen können.

Auch ist mir nun ein potentieller Käufer durch die Lappen gegangen.

Die Teile werden mit der Fahrzeugnummer bestellt, dann wissen die für welches Auto das ist.

hallo Darkwin,

auch auf ausgeführte Reparaturen erhält man eine Garantie. Sollte die Reparatur nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden sein, können sich hieraus eventuelle Ansprüche ableiten Schadensersatz?).

Hallo,

ein Trugschluss ist das die Werkstatt nur behobene Fehler berechnen darf......die einschlägige Rechtssprechung besagt das unabhängig vom Erfolg der Reperatur die geleistete Arbeit in Rechnung gestellt werden darf.

Im Zweifel Die Innung oder Schiedsstelle anrufen....ist in meinen Augen der bessere Weg

Andy

am 6. August 2005 um 15:44

Mein Rat ist: Den Wagen verscherbeln. Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende. Der Wagen wird NICHT besser mit dem Alter, die Werkstätten sowieso nicht. Die haben beste Beziehung nach Sizilen habe ich gehört....

wie kann man verhindern, daß sich solche Schwachmaten wie LS4oo hier so unqualifiziert austoben?

Themenstarteram 6. August 2005 um 19:47

Zitat:

Original geschrieben von lobau43

wie kann man verhindern, daß sich solche Schwachmaten wie LS4oo hier so unqualifiziert austoben?

Das habe ich mich auch gefragt

links gibts bei jedem beitrag einen "ignore"-knopf. nach einem klick darauf werden alle beiträge dieser leute ausgeblendet. und ls400 hat die ehre, der erste auf dieser liste zu sein.

am 8. August 2005 um 12:39

Vielen Dank Olgaar,

habe gleich mal den Button betätigt!

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