Punt 176,Airbagkontrolllampe leuchtet ständig?
Hallo,
die Airbagkontrolllampe leuchtet immer. Wie kann mann den Fehler finden? Auch ohne Diagnosegerät?
16 Antworten
hört sich nach einem wackelkontakt an oder nach nem dekfekten steuergerät, evtl. auch eine fehlfunktion des steuergerätes duch mangelnde stromversorgung!? leuchtet die lampe direkt nach dem starten oder geht sie während der fahrt an? hast du 1 oder 2 airbags?
Zitat:
Original geschrieben von invader22
hört sich nach einem wackelkontakt an oder nach nem dekfekten steuergerät, evtl. auch eine fehlfunktion des steuergerätes duch mangelnde stromversorgung!? leuchtet die lampe direkt nach dem starten oder geht sie während der fahrt an? hast du 1 oder 2 airbags?
Hallo Wels,
was möchtest du ohne Diagnosegerät finden, währe toll wenn es so funktionieren
würde, dann könnten wir unser Geld für Urlaub ausgeben anstatt dauernd in software
und Schulung unserer Mitarbeiter zu investieren.
nun mal ehrlich du hast keine Ahnung und möchtest an einem Airbag rumarbeiten.
Gruss Elektro
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Hatte das Gleiche an meinem Punto 55. War eine defekte Kabelaufwicklung hinterm Lenkrad. Hatte das Lenkrad mal runter und niemand hat mir damals gesagt, dass zur Demotage das Lenkrad ganz nach rechts eingeschlagen sein muss, sonst geht diese Kabelaufwicklung kaputt.
Habe dann festgestellt, dass in dieser Kabelaufwicklung ein Flachbandkabel ist und dort waren zwei Leiterbahnen geknickt. Reparieren hilft da nur kurzfristig, auf lange Sicht hilft nur erneuern (ca. 85 € bei Fiat plus Einbau).
Nach der Reparatur muss auf jeden Fall der Fehlerspeicher gelöscht werden, sonst geht die Störkontrolle nicht aus.
Hallo Jobo
du hast recht, allerdigns nützt es den Leute im Forum nichts wenn man
was erraten muss, es kann dies sein es kann das sein, so kann man
doch nicht ein fahrzeug reparieren.
Ich verstehe ja noch das die Leute sparen wollen, und lieber mit dicken Reifen
rum fahren und das Geld dann an der Reparatur knausern, aber das kann doch nur
in die Hose gehen.
Grüsse Elektro Paul
Zitat:
Original geschrieben von elektro paul
Hallo Jobodu hast recht, allerdigns nützt es den Leute im Forum nichts wenn man
was erraten muss, es kann dies sein es kann das sein, so kann man
doch nicht ein fahrzeug reparieren.
Ich verstehe ja noch das die Leute sparen wollen, und lieber mit dicken Reifen
rum fahren und das Geld dann an der Reparatur knausern, aber das kann doch nur
in die Hose gehen.Grüsse Elektro Paul
Dem stimme ich zu! Das forum soll ja dazu da sein, jemandem mit eigenen erfahrungen vielleicht weiter zu helfen. Allerdings bin ich bei Sachen, die am rande der Legalität liegen wie z.B. umgang mit Airbags der Meinung: FINGER WEG! Bekanntlich ist der umgang damit nicht ungefährlich und zudem verboten! Bei sowas sollte man wirklich nicht am falschen ende sparen.
Das gleiche gilt auch für andere sicherheitsrelevante baugruppen wie bremsen, lenkung, etc. Die beste Reperaturanleitung hilft nix wenn man zwei linke Hände und sonst nie was mit autos zu tun hat.
In diesem Sinne... 😉
Zitat:
Original geschrieben von elektro paul
Hallo Wels,was möchtest du ohne Diagnosegerät finden, währe toll wenn es so funktionieren
würde, dann könnten wir unser Geld für Urlaub ausgeben anstatt dauernd in software
und Schulung unserer Mitarbeiter zu investieren.
nun mal ehrlich du hast keine Ahnung und möchtest an einem Airbag rumarbeiten.Gruss Elektro
Zitat:
Original geschrieben von wels70
Zitat:
Original geschrieben von elektro paul
Hallo Wels,was möchtest du ohne Diagnosegerät finden, währe toll wenn es so funktionieren
würde, dann könnten wir unser Geld für Urlaub ausgeben anstatt dauernd in software
und Schulung unserer Mitarbeiter zu investieren.
nun mal ehrlich du hast keine Ahnung und möchtest an einem Airbag rumarbeiten.Gruss Elektro
Zitat:
Original geschrieben von elektro paul
Hallo Jobodu hast recht, allerdigns nützt es den Leute im Forum nichts wenn man
was erraten muss, es kann dies sein es kann das sein, so kann man
doch nicht ein fahrzeug reparieren.
Ich verstehe ja noch das die Leute sparen wollen, und lieber mit dicken Reifen
rum fahren und das Geld dann an der Reparatur knausern, aber das kann doch nur
in die Hose gehen.Grüsse Elektro Paul
Hallo Paul,
wo steht denn geschrieben, dass man am Airbag nix machen darf? Ich gebe dir Recht, dass Arbeiten am Airbag nicht ungefährlich sind, insbesondere dann, wenn man nicht weis was man tut. Aber es steht nirgendwo geschrieben, dass du daran nicht arbeiten darfst. Im Übrigen habe ich nur den Hinweis gegeben, wie man das Lenkrad ausbaut und an diese Kabelaufwicklung kommt, die auch hier mit grösster Warscheinlichkeit die Ursache ist. Vielleicht hätte ich vorher noch schreiben sollen, dass es besser ist, die Batterie abzuklemmen oder zumindest die Zündung auszuschalten und während der Arbeiten auf jeden Fall auszulassen. O.k. dass habe ich vergessen.
Falsch anschließen oder falsch einbauen kannst du die Aufwicklung nicht, die ist kodiert und geht nur auf eine Art und Weise rein. Einzig die Lenkradstellung muss beachtet werden. Am Airbag selber wird doch gar nichts gemacht, ausser das Teil komplett aus- / eingebaut, zusammen mit dem Lenkrad.
Der Ersatzteillagerist unseres "freundlichen" Fiathändlers hat auch gemeint, er müsste meine Frau rund machen, aber den Hinweis mit der Lenkradstellung hat er dann doch nicht gegeben, ob vorsätzlich oder nichts ahnend sei mal dahingestellt und will ich hier auch nicht komentieren.
Habe übrigens auch meinen Blinkerschalter / Kombischalter repariert, obwohl es bei Fiat heist, das Teil kann man nicht reparieren. ES GEHT! Hatte schon nach ca. 30 000 Km das Problem, das der Blinker zeitweise überhaupt nicht ging und das Blinkrelais war nicht die Ursache. Es waren die Kontakte dahinter (vernietet). Schalter komplett zerlegt, Lötpunkte gesetzt und wieder zusammengebaut, Teil funktioniert wieder ( derzeit 110 000 Km auf dem Tacho) und ca. 195 € plus Einbau bei Fiat gespart. Ist das nix?
Hallo Joachim
alles darf man machen solange nichts passiert,
Mich wundert es nur das du als Kfz-Meister so eine Antwort gibst.
hast du Sicherheitshinweise der Hersteller bezüglich umgang mit Airgab gelesen
"Repatraturen,Wartungs-und Instandsetzungsarbeiten aun Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen und deren Komponenten dürfen ausschließlich nur von hierzu ausgebildeten und unterwiesenen Fachkräften in entsprechend ausgerüsteten und autorisierten Fachwerkstätten durchgeführt werden.
Grüsse Paul
Hallo Joachim,
muss dir noch was sagen, hier tummeln sich Leute im Forum die keine Ahnung von Plus und Minus haben, lass die mal an ein Airbagsystem ran.
Meiner Meinung gehören Reparaturen an Sicherheitsrellevanten Bauteilen in eine Fachwerkstätte, den hier kann ich mich selber und auch andere gefährden.
zu deiner Reparatur, natürlich kann man viel reparieren, das kanst du selber machen den das könntest du in einer Werkstatt nie bezahlen und zudem müssen wir ja auch noch eine Gewährleistung geben.
Grüße Elektro Paul
Das ist gesetzlich festgelegt!Zitat:
Original geschrieben von jobo2811
Hallo Paul,
wo steht denn geschrieben, dass man am Airbag nix machen darf?...
solltest du als KFZ-Waldmeister eig. wissen 😉
Eine Zusammenlagerung von Airbag- und Gurtstraffereinheiten mit Materialien, die explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich und / oder entzündlich im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind, ist nicht zulässig. Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Klasse T1 ist nur unterwiesenen Personen über 18 Jahren gestattet.
P Transport und Versand Aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften unterliegen Airbags/ Sidebags/ Gurtstraffer beim Transport den Vorschriften des ADR bzw. der GGVS. Bedingt durch den Einsatz unterschiedlicher Treibmittel bestehen für die Hersteller verschiedene Vorgaben, Airbags und Gurtstraffer gemäß den ADR/GGVS-Vorschriften zu klassifizieren. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, für jeden Versand den Airbag-Gurtstraffertyp eindeutig zu ermitteln und die ursprüngliche Deklaration (Lieferdeklaration) zu übernehmen. Die Verwendung der Originalverpackung erleichtert die Einhaltung der Transportbestimmungen.
der Austausch, Verkauf und Überlassen von Airbagmodulen: Nach § 22 Sprengstoffgesetz dürfen explosionsgefährliche Stoffe nur von verantwortlichen Personen vertrieben / verbaut oder anderen Personen überlassen werden, wenn diese nach dem Sprengstoffgesetz damit umgehen dürfen.
Airbag-/Gurtstraffermodule dürfen nur Personen überlassen werden, die über den erforderlichen Sachkundenachweis verfügen und den gewerblichen Umgang und Verkehr mit Sprengstoffen gemäß § 14 SprengG bei der für sie zuständigen Behörde ordnungsgemäß angezeigt haben. Das bedeutet: Der Verkauf und das Überlassen solcher Bauteile an Privatpersonen ist gesetzlich untersagt.
Der Verkauf an gewerbliche Kunden ist gestattet, sofern: - der Kunde den erforderliche Sachkundenachweis vorgelegt und - die Anzeige nach § 14 SprengG schriftlich bestätigt hat. Airbag- und Gurtstraffereinheiten „Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz“:
Der Umgang und Verkehr sowie die Beförderung pyrotechnischer Gegenstände wie Airbags / Sidebags oder Gurtstraffer unterliegt grundsätzlich dem "Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe" (SprengG vom 13.09.76). Nach § 14 Sprengstoffgesetz ist der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen (Airbags, Sidebags, Gurtstraffer) ausschließlich gewerblich zulässig und mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit dem zuständigen staatlichen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen und eine verantwortliche Person namentlich zu benennen.
Unter „Umgang“ fallen:
-Erwerb / Verkauf -Lagerung -Transport -Montage und Prüfarbeiten -Verschrottung bzw. Entsorgung
Hallo Invader,
dank dir für die vervollständigung, ich glaub man muss einfach mal
sagen was sache ist.
es sollte sich einfach jeder bewußt sein was er macht.
wie heißt es tausendmal ist nix pssiert und dann hat es ............gemacht.
auch ich habe jedesmal noch ein komisches Gefühl wenn ich an einem Airbag arbeite
es ist immer auf höchste Sicherheit zu achten.
Beste Grüße Elektro Paul