ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Prozesskosten berechnen

Prozesskosten berechnen

Themenstarteram 2. Februar 2010 um 17:05

Hallo zusammen,

ich hatte am 01.12.2009 einen unverschuldeten Unfall. Mein Auto erlitt dabei einen Totalschaden.

Die gegnerische Versicherung hat folgende Positionen am 22.12.2009 bezahlt:

1. WBW - Restwert

2. Gutachter

3. 20€ Pauschale

4. 60€ Pauschale für Ab und Anmeldung des neuen KFZ.

 

Das Fahrzeug war laut Gutachten bedingt fahrbereit.

Das RA Honoror, sowie den Nutzungsausfall hat die Versicherung nicht bezahlt.

Am 29.12.2009 wurden von meinem Anwalt das Honorar und der Nutzungsausfall mit Frist 15.01.2010 angemahnt.

Die Reaktion der Versicherung war ein 3 Zeiler per Fax. "War das Fahrzeug fahrbereit? Was hätte eine Notreparatur gekostet.

Diese Fragen wurden vom Gutachter beantwortet ( bedingt fahrbereit, Notreparatur 238,17€ + MwSt + 1 Tag Nutzungsausfall) und mein Anwalt hat eine Nachfrist bis zum 29.01.2010 gesetzt.

 

Da kein Lebenszeichen mehr von der Versicherung kam wirds nun vor Gericht gehen.

Nun hat mein RA mir geschrieben, das er den Namen, die Anschrift und die Versicherungsscheinnummer meiner Rechtsschutzversicherung benötigt.

Bedeutet das, ich muß in Vorkasse gehen?

Ich dachte als Geschädigter trägt die Kosten die gegnerische Versicherung.

Telefonisch war mein RA nicht mehr zu erreichen, werde ihn auch morgen direkt anrufen.

Nur könntet ihr mir eine schlaflose Nacht ersparen ( oder bereiten)

Trage ich wirklich die Kosten für das nötig werdende Verfahren?

Beste Antwort im Thema

Mir fallen spontan 2 Punkte ein:

 

Nein, ein unumstößlicher Anspruch auf Kostenübernahme durch den Unfallgegner besteht nicht!

Tatsächlich können die Kosten verlangt werden, die für die Rechtsverfolgung erforderlich sind.

 

Es wird in 99 von 100 Fällen bei juristisch nicht vorgebildeten "normalen" Menschen der Fall sein, dass der Versicherer die Kosten als erforderlich akzeptiert und übernimmt.

 

Es kann aber im Einzelfall durchaus auch anders kommen: Die Erforderlichkeit beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Geschädigten unter Berücksichtigung seiner subjektiven Fähigkeiten.

 

Die kenne ich von Joschi nicht.

 

Vielleicht war es ein Firmenwagen oder ein Leasingfahrzeug? Vielleicht sagt der Versicherer, dass es sich um einen einfach gelagterten Fall handelt, der bereits auf erstes Anfordern ohne Abzug reguliert wurde?  Oder oder oder...

Darum bin ich mit der pauschalen Aussage bezüglich der RA Kosten im Forum lieber etwas vorsichtiger.

 

Viel wahrscheinlicher finde ich allerdings, dass die Zahlung schlicht und ergreifend noch kommen wird:

 

Fristende 29.1. --> Freitag!!!

Heute ist Dienstag, da wird man kaum von "Toter-Mann-Taktik" sprechen können...

 

Alte Juristenweisheit: Fristen sind zum Ausschöpfen da!

 

Hafi

 

 

30 weitere Antworten
Ähnliche Themen
30 Antworten

Wenn der Anwalt die RSV-Daten hat, kümmert er sich selbst um die Kostenzusage.

Mir fallen spontan 2 Punkte ein:

 

Nein, ein unumstößlicher Anspruch auf Kostenübernahme durch den Unfallgegner besteht nicht!

Tatsächlich können die Kosten verlangt werden, die für die Rechtsverfolgung erforderlich sind.

 

Es wird in 99 von 100 Fällen bei juristisch nicht vorgebildeten "normalen" Menschen der Fall sein, dass der Versicherer die Kosten als erforderlich akzeptiert und übernimmt.

 

Es kann aber im Einzelfall durchaus auch anders kommen: Die Erforderlichkeit beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Geschädigten unter Berücksichtigung seiner subjektiven Fähigkeiten.

 

Die kenne ich von Joschi nicht.

 

Vielleicht war es ein Firmenwagen oder ein Leasingfahrzeug? Vielleicht sagt der Versicherer, dass es sich um einen einfach gelagterten Fall handelt, der bereits auf erstes Anfordern ohne Abzug reguliert wurde?  Oder oder oder...

Darum bin ich mit der pauschalen Aussage bezüglich der RA Kosten im Forum lieber etwas vorsichtiger.

 

Viel wahrscheinlicher finde ich allerdings, dass die Zahlung schlicht und ergreifend noch kommen wird:

 

Fristende 29.1. --> Freitag!!!

Heute ist Dienstag, da wird man kaum von "Toter-Mann-Taktik" sprechen können...

 

Alte Juristenweisheit: Fristen sind zum Ausschöpfen da!

 

Hafi

 

 

Themenstarteram 3. Februar 2010 um 7:02

Hallo Hafi,

es war ein Privatwagen, nicht geleast, nicht finanziert.

Der RA war vom ersten Tag an im Boot.Und das auf Anraten des Gutachters.

Er sagte (nicht wörtlich) . Totalschaden, geringer Restwert, Auto 10 Jahre alt, such dir nen Anwalt.

am 3. Februar 2010 um 7:57

Simple Frage:

Wurde der Ausfallschaden (durch Kopie Zulassung Ersatzfahrzeug) denn überhaupt durch dich/deinen RA nachgewiesen?

Gruß

traumzauber

Themenstarteram 3. Februar 2010 um 9:09

Die Abmeldebescheinigung und eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins wurden am 16.12.09 (Tag der Zulassung) vorab per Fax und einen Tag später auf dem Postweg der Versicherung übermittelt.

Das ein Fax verloren geht, ok. Ein Brief kann auch verschwinden.

Das beides die Versicherung nicht erreicht hat ist wohl unwahrscheinlich.

am 3. Februar 2010 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Hallo Hafi,

es war ein Privatwagen, nicht geleast, nicht finanziert.

Der RA war vom ersten Tag an im Boot.Und das auf Anraten des Gutachters.

Er sagte (nicht wörtlich) . Totalschaden, geringer Restwert, Auto 10 Jahre alt, such dir nen Anwalt.

Und wieso gehst du sofort auf den "Rat" des Gutachters ein?

Muss in diesem Sinne das geschriebene von Hafi545 aufnehmen:

Was wäre (falls es so sein sollte) mit den Anwaltskosten, wenn die Haftpflicht sofort ausdrücklich bereit war deine Forderungen zu erfüllen?

Soll heißen: "Sehr geehrter Hr. Joschi67, Sie hatten einen Unfall mit einem bei uns versicherten Fahrzeug. Gern kommen wir für den Ihnen entstandenen Schaden auf und bemühen uns um eine schnelle Regulierung! MfG Haftplicht XYZ"

MUSS DANN WIRKLICH DIE HAFTPFLICHT DEN ANWALT BEZAHLEN?

(wollten ja sofort alles zur Zufriedenheit des TE erledigen!)

Themenstarteram 3. Februar 2010 um 18:06

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Und wieso gehst du sofort auf den "Rat" des Gutachters ein?

1.Wegen MotorTalk :D

2.Der Gutachter wird seine Schweine schon am Gang erkennen.

Such doch mal im Forum hier nach den Worten Restwert und H*K

Da schien mir der RA dann doch angeraten.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Muss in diesem Sinne das geschriebene von Hafi545 aufnehmen:

Was wäre (falls es so sein sollte) mit den Anwaltskosten, wenn die Haftpflicht sofort ausdrücklich bereit war deine Forderungen zu erfüllen?

Mit Sicherheit wusste ich vor dem Unfall nicht, was ich fordern kann.Das wäre der Versicherung sehr sympatisch gewesen wenn ich ein paar Posten vergessen hätte.

Und da die Versicherung nun rumzickt ist das eine sich selbsterfüllende Prophezeiung.

Sie wird wohl nie vorgehabt haben schnell und vollständig zu regulieren.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

MUSS DANN WIRKLICH DIE HAFTPFLICHT DEN ANWALT BEZAHLEN?

(wollten ja sofort alles zur Zufriedenheit des TE erledigen!)

Ja, muss sie in jedem Falle.

Bei einem Privatmann immer - Stichwort Waffengleichheit.

Im Falle einer Privatperson kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass diese alle ihr zustehenden Ansprüche und zu beachtenden rechtlichen Voraussetzungen kennt (auch ein Verweis auf das Versicherungsforum von MT hilft hier nicht;) ).

 

Dass eine Versicherung schnell zahlen will, heisst ja nicht automatisch, dass sie auch alles zahlt, was dem Geschädigten zusteht - und von dem kann nicht verlangt werden, dass er das auch alles kennt, was ihm zusteht und was er fordern kann.

Von daher ist bei Privatpersonen praktisch immer von einer Erforderlichkeit der Übernahme der Anwaltskosten auszugehen.

 

Etwas anderes haben wir bei Firmen, z.B. einer Autoleasingfirma.

Hier kann man nicht grundsätzlich von einer "geschäftlichen Ungewandtheit" dieses Geschädigten sprechen.

Da kann, zumindest teilweise (z.B.) in einfach gelagerten Fällen davon ausgegangen werden, dass eine Autoleasingfirma zunächst selbst ihre Ansprüche geltend machen kann (diese Fälle waren von Hafi auch gemeint).

 

 

So isses.

Diese Fälle habe ich gemeint: Ist das Fahrzeug z.B. geleast, gemietet  oder ein Frimenwagen, sind Leasinggeber, Vermieter oder Firma anspruchsberechtigt. Hier wird man -jedenfalls bei klarer Haftung- die Erforderlichkeit anwaltlicher Hilfe regelmäßig bestreiten können.

 

Zweite Fallgruppe: Der Anwalt in eigener Sache, der für seine "eigene" Inanspruchnahme eine Kostennote stellt, bekommt -jedenfalls für die außergerichtliche Tätigkeit- regelmäßig auch kein Geld.

 

Interessant wäre auch, wenn es einen KFZ-Schadenssachbearbeiter erwischen würde. So einen Fall hatte ich allerdings noch nie. Ich selbst hab meine insgesamt 4 Unfälle in den letzten 22 Jahren als Autofahrer jedenfalls alle ohne Anwalt und zu meiner Zufriedenheit abgewickelt bekommen...

:D

 

Gruß

Hafi

 

 

 

 

am 3. Februar 2010 um 21:44

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

So einen Fall hatte ich allerdings noch nie. Ich selbst hab meine insgesamt 4 Unfälle in den letzten 22 Jahren als Autofahrer jedenfalls alle ohne Anwalt und zu meiner Zufriedenheit abgewickelt bekommen...

:D

Hast Du schon mal die Uniwagnis gecheckt?

:D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Interessant wäre auch, wenn es einen KFZ-Schadenssachbearbeiter erwischen würde. So einen Fall hatte ich allerdings noch nie. Ich selbst hab meine insgesamt 4 Unfälle in den letzten 22 Jahren als Autofahrer jedenfalls alle ohne Anwalt und zu meiner Zufriedenheit abgewickelt bekommen...

:D

 

Gruß

Hafi

Ich habe Ende 2009 für so einen Sachbearbeiter ein Gutachten erstellt. Er hat keinem seiner Kollegen Haussachverständigen zugetraut ein Gutachen zu erstellen...... :D

 

Sein Arbeitgeber musste den Schaden nämlich auch regulieren......:eek:

 

Er hat sich auch einen Anwalt genommen.

 

Diese wurde auch bezahlt. Aber es hat wohl im Hause "interne Gespräche" gegeben......:D

 

Nunja, kann man drüber denken wie man will, aber:

 

Der RA wurde bezahlt.

 

Gruß

 

Delle

hmmmm. Der war ja bestimmt richtig beliebt bei den Kollegen, wenn er sowas nötig hat...

:rolleyes:

 

Gruß

Hafi

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Hast Du schon mal die Uniwagnis gecheckt?

 

:D:D:D

Zwei Totalschäden, die sind inzwischen Bierdosen oder fahren in Afrika und zwei ordnungsgemäß reparierte Schäden. Juckt mich also nicht.

;):D

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

hmmmm. Der war ja bestimmt richtig beliebt bei den Kollegen, wenn er sowas nötig hat...

:rolleyes:

 

Gruß

Hafi

er Arbeitet ja mittlerweile auch im Front Office...........:D

 

Böse Zungen sagen dazu Telefonzentrale........:(

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 26. Februar 2010 um 17:36

Die Versicherung lebt.

Habe heute Post von meinem Anwalt bekommen.

Die Versicherung hat sich gemeldet.

Sehr geehrter Herr Anwalt,

wir haben heute den Betrag xxx€ für Ihr Honorar und xxx€ für den Nutzungsausfall auf Ihr Konto überwiesen.

Damit sehen wir Ihre Klage als gegenstandslos an.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Prozesskosten berechnen