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Prozesskosten berechnen

Themenstarteram 2. Februar 2010 um 17:05

Hallo zusammen,

ich hatte am 01.12.2009 einen unverschuldeten Unfall. Mein Auto erlitt dabei einen Totalschaden.

Die gegnerische Versicherung hat folgende Positionen am 22.12.2009 bezahlt:

1. WBW - Restwert

2. Gutachter

3. 20€ Pauschale

4. 60€ Pauschale für Ab und Anmeldung des neuen KFZ.

 

Das Fahrzeug war laut Gutachten bedingt fahrbereit.

Das RA Honoror, sowie den Nutzungsausfall hat die Versicherung nicht bezahlt.

Am 29.12.2009 wurden von meinem Anwalt das Honorar und der Nutzungsausfall mit Frist 15.01.2010 angemahnt.

Die Reaktion der Versicherung war ein 3 Zeiler per Fax. "War das Fahrzeug fahrbereit? Was hätte eine Notreparatur gekostet.

Diese Fragen wurden vom Gutachter beantwortet ( bedingt fahrbereit, Notreparatur 238,17€ + MwSt + 1 Tag Nutzungsausfall) und mein Anwalt hat eine Nachfrist bis zum 29.01.2010 gesetzt.

 

Da kein Lebenszeichen mehr von der Versicherung kam wirds nun vor Gericht gehen.

Nun hat mein RA mir geschrieben, das er den Namen, die Anschrift und die Versicherungsscheinnummer meiner Rechtsschutzversicherung benötigt.

Bedeutet das, ich muß in Vorkasse gehen?

Ich dachte als Geschädigter trägt die Kosten die gegnerische Versicherung.

Telefonisch war mein RA nicht mehr zu erreichen, werde ihn auch morgen direkt anrufen.

Nur könntet ihr mir eine schlaflose Nacht ersparen ( oder bereiten)

Trage ich wirklich die Kosten für das nötig werdende Verfahren?

Beste Antwort im Thema

Mir fallen spontan 2 Punkte ein:

 

Nein, ein unumstößlicher Anspruch auf Kostenübernahme durch den Unfallgegner besteht nicht!

Tatsächlich können die Kosten verlangt werden, die für die Rechtsverfolgung erforderlich sind.

 

Es wird in 99 von 100 Fällen bei juristisch nicht vorgebildeten "normalen" Menschen der Fall sein, dass der Versicherer die Kosten als erforderlich akzeptiert und übernimmt.

 

Es kann aber im Einzelfall durchaus auch anders kommen: Die Erforderlichkeit beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Geschädigten unter Berücksichtigung seiner subjektiven Fähigkeiten.

 

Die kenne ich von Joschi nicht.

 

Vielleicht war es ein Firmenwagen oder ein Leasingfahrzeug? Vielleicht sagt der Versicherer, dass es sich um einen einfach gelagterten Fall handelt, der bereits auf erstes Anfordern ohne Abzug reguliert wurde?  Oder oder oder...

Darum bin ich mit der pauschalen Aussage bezüglich der RA Kosten im Forum lieber etwas vorsichtiger.

 

Viel wahrscheinlicher finde ich allerdings, dass die Zahlung schlicht und ergreifend noch kommen wird:

 

Fristende 29.1. --> Freitag!!!

Heute ist Dienstag, da wird man kaum von "Toter-Mann-Taktik" sprechen können...

 

Alte Juristenweisheit: Fristen sind zum Ausschöpfen da!

 

Hafi

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

 

@Twelfe:

Sehr guter Rechner - direkt FAQ-fähig wie ich finde?

Zustimmung!

Den Rechner sollten wir in die FAQ aufnehmen - das Thema Prozesskosten ist ja immer interessant.

Ich würde den Rechner => http://rvg.pentos.ag/ nehmen.

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