Provokationsobjekt R 8

Audi R8 42

hallo ihr lieben,

grad neu angemeldet, sehr interessante Themen entdeckt und hier mal unser Beitrag!!!!!

Seit wir unser Baby haben, müssen wir fast bei jeder Fahrt erstaunt feststellen, das dieses Auto über einen sehr hohen Provokationsfaktor verfügt!!!!!!!
Faszinierend wer letztendlich alles beweisen möchte, das er auch schnell fahren kann(Opel Calibra, MB 180, etc)!!!
Diese Aktionen werden untermauert durch gefährliche Eingriffe in den Strassenverkehr (überholen in geschlossenen Ortschaften mit Gefährdung der Fussgänger, dichtes Auffahren und sogar Verfolgungen bis hin zum Ziel)!!!!
wie siehts bei euch aus??? Von lauten zurufen an der Ampel sehen wir mal ab 😉

Grüzli
Steff&Tom (STOM)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von JaegeR8


Frage: Haltet Ihr Euren Dienstausweis vorher aus dem Eurem Fenster bevor Ihr in der dienstfreien Zeit ohne Uniform jemanden „rauszieht“ oder sehe ich die Welt schwarzer als sie ist? Oder habt Ihr immer ne Kelle in der Hosentasche?
Muss ja nicht ein krimineller Raser sein, könnte ja auch ein ganz legal bewaffneter Privatmann sein, der denkt man wolle ihn überfallen. Man stelle sich dieses Riesenmissverständnis vor!

Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dürfen Verkehrskontrollen nur von Polizeivollzugsbeamten durchgeführt werden,

die als solche erkennbar sind oder deren Fahrzeug als Polizeifahrzeug erkennbar ist.

Für mich ist ein Polizeivollzugsbeamter nicht alleine dadurch klar erkennbar, indem er mir aus dem fahrenden Auto (

auch wenn es ein R8 ist

) mit einer Art Dienstausweis zuwinkt. Da muß schon mehr kommen 😎

Und zum Thema "mal eben den Schlüssel abnehmen" – ich hau' mich hier gleich doppeltweg 😁😁
Ohne hier weiter auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip einzugehen… unterliegt die Anordnung einer Beschlagnahme einem Richtervorbehalt. Ohne den geht es besten falls noch bei Gefahr im Verzug aber auch hier ist mindestens ein Staatsanwalt dabei. Ganz sicher darf sie nicht von einem Polizeivollzugsbeamten in Eigenregie durchgeführt werden... der die Auffassung vertritt: Ich fahre zu sportlich 🙄 ...und das noch in seiner Freizeit. Und wenn er sich wirklich in den Dienst versetzt, sollte er nicht vergessen seine Vorgesetzten zu informieren, da er sonst keinen Versicherungsschutz hat, wenn ich ihm "aus versehen" über den Fuß fahre. Zumindest nicht den Versicherungsschutz eines Dienstunfalls!!

Grüße
Can

PS: Sollte ich mich irren, freue ich mich über jede fundierte Falsifizierung 🙂
PPS: Alles o.g. vorbehaltlich das es sich nicht um den Beamten handelt, der für den MI6 arbeitet, dessen Vorgesetze M heißt, der technisch von Q unterstützt wird und eine Liebschaft mit Eve Moneypenny hat... und nebenbei noch orange Schuhe trägt 😁😁😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von R8er


Durch den geringen Wertverlust und etwas Pflege verkauft man den Wagen ein Jahr später und hat nicht mehr Kohle gelassen als würde man den 7er Golf kaufen und ein Jahr fahren.

Merkwürdige Logic, nach meiner Erfahrung gibt es kaum ein Fahrzeug welches im ersten Jahr einen so hohen Wertverlust aufweist wie ein R8. Je nach Motor und Ausstattung dürfte Wertverlust beim R8 im ersten Jahr 3-6 mal so hoch sein wie bei einem Golf 7.

Zitat:

Merkwürdige Logic, nach meiner Erfahrung gibt es kaum ein Fahrzeug welches im ersten Jahr einen so hohen Wertverlust aufweist wie ein R8. Je nach Motor und Ausstattung dürfte Wertverlust beim R8 im ersten Jahr 3-6 mal so hoch sein wie bei einem Golf 7.

Wer bitte hat denn von einem R8 als Neuwagen gesprochen ???

Zitat:

Original geschrieben von JaegeR8


Frage: Haltet Ihr Euren Dienstausweis vorher aus dem Eurem Fenster bevor Ihr in der dienstfreien Zeit ohne Uniform jemanden „rauszieht“ oder sehe ich die Welt schwarzer als sie ist? Oder habt Ihr immer ne Kelle in der Hosentasche?
Muss ja nicht ein krimineller Raser sein, könnte ja auch ein ganz legal bewaffneter Privatmann sein, der denkt man wolle ihn überfallen. Man stelle sich dieses Riesenmissverständnis vor!

Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dürfen Verkehrskontrollen nur von Polizeivollzugsbeamten durchgeführt werden,

die als solche erkennbar sind oder deren Fahrzeug als Polizeifahrzeug erkennbar ist.

Für mich ist ein Polizeivollzugsbeamter nicht alleine dadurch klar erkennbar, indem er mir aus dem fahrenden Auto (

auch wenn es ein R8 ist

) mit einer Art Dienstausweis zuwinkt. Da muß schon mehr kommen 😎

Und zum Thema "mal eben den Schlüssel abnehmen" – ich hau' mich hier gleich doppeltweg 😁😁
Ohne hier weiter auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip einzugehen… unterliegt die Anordnung einer Beschlagnahme einem Richtervorbehalt. Ohne den geht es besten falls noch bei Gefahr im Verzug aber auch hier ist mindestens ein Staatsanwalt dabei. Ganz sicher darf sie nicht von einem Polizeivollzugsbeamten in Eigenregie durchgeführt werden... der die Auffassung vertritt: Ich fahre zu sportlich 🙄 ...und das noch in seiner Freizeit. Und wenn er sich wirklich in den Dienst versetzt, sollte er nicht vergessen seine Vorgesetzten zu informieren, da er sonst keinen Versicherungsschutz hat, wenn ich ihm "aus versehen" über den Fuß fahre. Zumindest nicht den Versicherungsschutz eines Dienstunfalls!!

Grüße
Can

PS: Sollte ich mich irren, freue ich mich über jede fundierte Falsifizierung 🙂
PPS: Alles o.g. vorbehaltlich das es sich nicht um den Beamten handelt, der für den MI6 arbeitet, dessen Vorgesetze M heißt, der technisch von Q unterstützt wird und eine Liebschaft mit Eve Moneypenny hat... und nebenbei noch orange Schuhe trägt 😁😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von r8mg



Den Burschen gefällt der R8 und bleibt meist ein Traum - da sollte der Sportwagenfahrer schon etwas Verständnis für die Fans zeigen. Doch Verfolgungsjagd bis vor meine Haustür und zu dichtes Auffahren dulde ich nicht. Zu dichtes Auffahren läuft unter Nötigung (=Vergehen keine OWi) und ist gefährlich, da der R8 einen kürzeren Bremsweg hat und der Rowdy dann draufknallt. Ich ziehe die grassen Typen dann schon aus dem Verkehr. Die glauben zuerst nicht, dass auch ein Sheriff einen R8 fährt und sind dann ganz erstaunt, wenns eine ordentliche Belehrung gibt. Hab auch schon die Schlüssel abgenommen u auf der nächsten Dienststelle zur Abholung deponiert. Eine Anzeige ist dann nicht nötig, doch der Schreck hat Wirkung. Der letzte Irre (BMW Fahrer /läuft sowieso unter Aggressionsfahrer) dachte es wäre ein Dienstwagen und ich wäre Sonderermittler in Bond Manier.
Gruß aus Augsburg

Zu dichtes Auffahren ist schon gefährlich, aber wann wird der Punkt erreicht wo aus einer OWI ein Vergehen wird? Hast Du eine geeichte Rückfahrkamera, die das alles aufnimmt so dass die Aufnahmen vor Gericht als Beweis dienen können? Oder stellst Du das selbst im eigenen Ermessen fest?

Wenn es dann tatsächlich ein Vergehen ist, dann sprichst Du lediglich eine Belehrung aus?🙄
Bei einer OWI gilt das Opportunitätsprinzip, bei einer Straftat (hier ein Vergehen) das Legalitätsprinzip. Somit muss eine Strafanzeige gestellt werden. Da reicht eine Belehrung wohl nicht ganz aus.

Zu den anderen Punkten (Erkennbarkeit des Polizisten/Sicherstellung/Beschlagnahme etc.) kann ich mich Can nur anschließen. Weiterhin stelle ich mal den Begriff Eigensicherung in den Raum. Führst Du die dienstlich zugewiesene Schusswaffe auch privat? Falls nicht kann sowas ganz schnell nach hinten losgehen, siehe die dargestellten Eskalationsstufen von JaegeR8 😉

15 USD Schuhe sorgen ja für mächtig fettes "Grinsen" 😉😁

Gruß

Iggi

Zitat:

Original geschrieben von BOND6872


15 USD Schuhe sorgen ja für mächtig fettes "Grinsen" 😉😁

Gruß

Iggi

...ich bin immer noch geblitztdingst von den Dingern 😁

Zitat:

Original geschrieben von brave dave



Zitat:

Original geschrieben von r8mg



Den Burschen gefällt der R8 und bleibt meist ein Traum - da sollte der Sportwagenfahrer schon etwas Verständnis für die Fans zeigen. Doch Verfolgungsjagd bis vor meine Haustür und zu dichtes Auffahren dulde ich nicht. Zu dichtes Auffahren läuft unter Nötigung (=Vergehen keine OWi) und ist gefährlich, da der R8 einen kürzeren Bremsweg hat und der Rowdy dann draufknallt. Ich ziehe die grassen Typen dann schon aus dem Verkehr. Die glauben zuerst nicht, dass auch ein Sheriff einen R8 fährt und sind dann ganz erstaunt, wenns eine ordentliche Belehrung gibt. Hab auch schon die Schlüssel abgenommen u auf der nächsten Dienststelle zur Abholung deponiert. Eine Anzeige ist dann nicht nötig, doch der Schreck hat Wirkung. Der letzte Irre (BMW Fahrer /läuft sowieso unter Aggressionsfahrer) dachte es wäre ein Dienstwagen und ich wäre Sonderermittler in Bond Manier.
Gruß aus Augsburg
Zu dichtes Auffahren ist schon gefährlich, aber wann wird der Punkt erreicht wo aus einer OWI ein Vergehen wird? Hast Du eine geeichte Rückfahrkamera, die das alles aufnimmt so dass die Aufnahmen vor Gericht als Beweis dienen können? Oder stellst Du das selbst im eigenen Ermessen fest?

Wenn es dann tatsächlich ein Vergehen ist, dann sprichst Du lediglich eine Belehrung aus?🙄
Bei einer OWI gilt das Opportunitätsprinzip, bei einer Straftat (hier ein Vergehen) das Legalitätsprinzip. Somit muss eine Strafanzeige gestellt werden. Da reicht eine Belehrung wohl nicht ganz aus.

Zu den anderen Punkten (Erkennbarkeit des Polizisten/Sicherstellung/Beschlagnahme etc.) kann ich mich Can nur anschließen. Weiterhin stelle ich mal den Begriff Eigensicherung in den Raum. Führst Du die dienstlich zugewiesene Schusswaffe auch privat? Falls nicht kann sowas ganz schnell nach hinten losgehen, siehe die dargestellten Eskalationsstufen von JaegeR8 😉

so ihr Spezialisten, damit ihr mal wisst, wies wirklich geht:

http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=4049

Zitat:

Original geschrieben von R8-Racer


so ihr Spezialisten, damit ihr mal wisst, wies wirklich geht:

http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=4049

...danach hat zwar keiner gefragt, aber schön dass Du Dich in die Tiefen des StGB begeben hast um uns auf unserem dunklen Weg mit Deiner unendlichen Weisheit zu erleuchten 😉

stimmt- da hast du recht- und lies es genau, auch du kannst noch was lernen! 😁

schon mal was von den 7 todsünden im verkehr gehört?- ich denke mal- eher nicht...🙄

Zitat:

Original geschrieben von R8-Racer


stimmt- da hast du recht- und lies es genau, auch du kannst noch was lernen! 😁

schon mal was von den 7 todsünden im verkehr gehört?- ich denke mal- eher nicht...🙄

...hast Du nicht mehr auf der Pfanne?

Die größte Todsünde im Verkehr wäre Dich an der Ampel neben sich zu haben. Da würde ich sogar über ne rote Ampel abhauen 😛

stimmt- man weiss nie, wie wenig der nachbar im hirn hat...😁 da müsste ich ja angst um meinen r8 haben...(als Neuwagen übrigens gekauft)

schlimm ist nur, dass mittlerweile hier viele ex-gti-fahrer nun r8 fahren(leasing sei dank und gesunkenen gebrauchtwagenpreisen)- gibt's in anderen foren def. so gsd nicht...

Wenn ich teilweise die Arroganz hier lese (schön PRADA betonen) muss ich kotzen 😁
Leute die Geld haben (viel) pralen i.d.R. nicht damit, ich will nicht wissen wie die meisten hier ausgelacht werden ven den ganzen "großen".

Hört sich für mich an nach: Schatz ich habe diesen Monat wieder 5 stellig verdient, eine Prada Tasche ist drinne, dafür muss meine Hublot halt noch einen Monat warten aber scheiss drauf.

es geht hier nicht um Arroganz- zumindest von meiner Seite... nicht bös gemeint gegenüber den ehrenwerten gti-fahrern- aber das problem ist dort besonders ausgeprägt und bekannt nach 30j gti und einstiegspreisen von wenigen einhundert euro in der jeweiligen club...- ein paar wenige i.... meinen im internet vermeindlich geschützt jeden schw.... verbreiten zu können und vor allem andere anzugreifen...

es geht darum, dass leider mittlerweile leute r8 fahren (wie auch immer finanziert) und/oder hier im forum rumpfollen, dass es die hälfte auch tut- leider fehlen ganz offensichtlich die grundlagen ordentlicher Erziehung...

ist halt ein problem bei einigen, die keinerlei kinderstube genossen haben...leider....

Zitat:

Original geschrieben von STOM1



Zitat:

Original geschrieben von r8mg


Den Burschen gefällt der R8 und bleibt meist ein Traum - da sollte der Sportwagenfahrer schon etwas Verständnis für die Fans zeigen. Doch Verfolgungsjagd bis vor meine Haustür und zu dichtes Auffahren dulde ich nicht. Zu dichtes Auffahren läuft unter Nötigung (=Vergehen keine OWi) und ist gefährlich, da der R8 einen kürzeren Bremsweg hat und der Rowdy dann draufknallt. Ich ziehe die grassen Typen dann schon aus dem Verkehr. Die glauben zuerst nicht, dass auch ein Sheriff einen R8 fährt und sind dann ganz erstaunt, wenns eine ordentliche Belehrung gibt. Hab auch schon die Schlüssel abgenommen u auf der nächsten Dienststelle zur Abholung deponiert. Eine Anzeige ist dann nicht nötig, doch der Schreck hat Wirkung. Der letzte Irre (BMW Fahrer /läuft sowieso unter Aggressionsfahrer) dachte es wäre ein Dienstwagen und ich wäre Sonderermittler in Bond Manier.
Gruß aus Augsburg

Hi,

dann werde ich das nächstes Mal auch machen und meinen Dienstausweis zücken.....also gibt es noch einen R8 fahrenden Cop......dachte schon ich wäre der einzige :-)

Gruß,

STOM

Hy Stom,

schön, dass es noch einen vernünftigen Cop gibt, welcher Geschmack zeigt.

Gruß G.

Zitat:

Original geschrieben von R8-Racer



Zitat:

Original geschrieben von brave dave


Zu dichtes Auffahren ist schon gefährlich, aber wann wird der Punkt erreicht wo aus einer OWI ein Vergehen wird? Hast Du eine geeichte Rückfahrkamera, die das alles aufnimmt so dass die Aufnahmen vor Gericht als Beweis dienen können? Oder stellst Du das selbst im eigenen Ermessen fest?

Wenn es dann tatsächlich ein Vergehen ist, dann sprichst Du lediglich eine Belehrung aus?🙄
Bei einer OWI gilt das Opportunitätsprinzip, bei einer Straftat (hier ein Vergehen) das Legalitätsprinzip. Somit muss eine Strafanzeige gestellt werden. Da reicht eine Belehrung wohl nicht ganz aus.

Zu den anderen Punkten (Erkennbarkeit des Polizisten/Sicherstellung/Beschlagnahme etc.) kann ich mich Can nur anschließen. Weiterhin stelle ich mal den Begriff Eigensicherung in den Raum. Führst Du die dienstlich zugewiesene Schusswaffe auch privat? Falls nicht kann sowas ganz schnell nach hinten losgehen, siehe die dargestellten Eskalationsstufen von JaegeR8 😉

Wie es wirklich geht sollte doch dem am besten bekannt sein, der den Job schon 37 Jahre macht!
Die Theorie, welche so ausführlich beschrieben wurde unterscheidet sich doch maßgeblich von der Realität auf der Piste. Und glaub mir, der erwischte Sünder ist mit ALLEM einverstanden um seinen Schein behalten zu dürfen (auch Du mein Freund). Außerdem schreite außerhalb der DZ nur bei grassen Fällen ein und bin dazu sogar verpflichtet. Der Ausweis reicht völlig aus. Einbehalten der Schlüssel ist ok bis geklärt ist ob irgend etwas eingeworfen wurde, was die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Nötigung ist ein Vergehen. Als Beweismittel genügt meine Aussage. Das mit der Schußwaffe u Eigensicherung lasse ich jetzt weg, da genau die Sache mein Fachgebiet im Job ist u. das zu weit führen würde.
Ich freue mich wirklich über das Interesse an dem Thema und wünsche Euch bei Kontrollen auch so einen netten PB wie mich.
Rückfragen diesbezüglich gerne per PN.

so ihr Spezialisten, damit ihr mal wisst, wies wirklich geht:

http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=4049

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