ProVida - Kennzeichen
Hallo! Man weiss, daß die Zivilstreifen der Polizei in Deutschland unterwegs sind, um Verkehrsverstosse zu verfolgen, was ja gut ist. Man weiss, daß die dunkle BMW´s fahren. Aber was ist mit Kennzeichen? Sind sie ganz "normal" oder gibt´s da Anhaltspunkte? Wer weiss was drüber?
Beste Antwort im Thema
Würde man die gleiche Aufmerksamkeit, die man dazu benötigt, versteckte Blitzer, unangekündigte Kontrollen und getarnte Videofahrzeuge zu erkennen, einfach dem Einhalten der Verkehrsregeln widmen, bestünde das Problem hier gar nicht. 😉
99 Antworten
Fakten
a) über die Zuständigkeit des MPG:
Bundesministerium des Innern über das MPG:
- Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 93/42/EWG des Rates......
Richtlinie 93/42/EWG:
- .....ist es das vorrangige Ziel der Richtlinie, den freien Warenverkehr zu ermöglichen. Dies belegt Artikel 2 der Richtlinie 93/42/EWG, der fordert: "Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, damit die Produkte nur in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie bei sachgemäßer Lieferung, Installation, Instandhaltung und ihrer Zweckbestimmung entsprechender Verwendung die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen."
Fakt ist, die Bußgeldvorschriften gem. § 42/II Nr.1 MPG treffen nicht auf den abgelaufenen Verbandskasten zu!
b) MHD:
Das MHD ist kein Verfalldatum und es liegt alleine im Ermessen des Herstellers, mit welcher MHD er seine Medizinprodukte beklebt. Ein reines Überschreiten des MHD ist grundsätzlich nicht bußgeld- oder strafbewehrt, selbst nicht im Lebensmittelrecht!
c) über die Beschaffenheit von Verbandskasten im Fahrzeug:
§ 35h/III StVZO:
...ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
- Inhalt gem. DIN 13164 B:
1 Heftpflaster DIN 13019-A 5m * 2,5cm
8 Wundschnellverband DIN 13019-E 10cm * 6cm
1 Verbandspäckchen DIN 13051-G 10cm * 12cm
3 Verbandspäckchen DIN 13151-M 8cm * 10cm
1 Verbandstuch DIN 13152-A 60cm * 80cm
2 Verbandstuch DIN 13152-BR (für Brandwunden)
6 Kompresse 100mm * 100mm
2 Fixierbinde DIN 61634-FB 6 oder Mullbinde DIN 61631-MB-6 CV/CO
3 Fixierbinde DIN 61634-FB 8 oder Mullbinde DIN 61631-MB-8 CV/CO
2 Dreieckstuch DIN 13168-D
1 Rettungsdecke Mindestmaße 2100mm x 1600mm, Mindestfoliendicke 12 µm
1 Schere DIN 58279 A 145
1 Behältnis mit 12 Sicherheitsnadeln nach DIN 7404 mit einer Nenngröße 48mm, aus Stahl, vernickelt
4 Einmalhandschuhe nach DIN EN 455-1 und DIN EN 455-2
1 Erste-Hilfe-Broschüre
1 Inhaltsverzeichnis
Bußgeldvorschrift §§ § 35h Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 206.2 BKat:
"Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb"
Diese Vorschrift, die auf diverse DIN-Normen verweist, sieht keine Bußgeldbewehrung für einen abgelaufenen Verbandskasten (auch nicht in den diversen DIN-Normen) vor!
Zusammenfassung: Ein Mitführen eines Verbandskastens mit abgelaufenem MHD dürfte weder ein Verstoß nach dem MPG noch ein Verstoß gem. §§ 69a; § 24 StVG sein.
N.T.
Mahlzeit.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Faktena) über die Zuständigkeit des MPG:
Fakt ist, die Bußgeldvorschriften gem. § 42/II Nr.1 MPG treffen nicht auf den abgelaufenen Verbandskasten zu!
Fakt ist leider vor allem, dass du keinerlei Beleg für diese (und die folgenden) Behauptungen vorträgst. Aus dem Wortlaut der Vorschrift kann ich das nämlich absolut nicht herauslesen, ganz im Gegenteil.
Ist ja nicht so, dass ich einem entsprechenden Beleg nicht aufgeschlossen gegenüber stehen würde. Dummerweise konnte mich die Argumentation der anderen Richtung aber deutlich überzeugen.
Gruß,
HK
Zitat:
Original geschrieben von Ritschimuc
Laut STVO kostet es auch nur 20 Euro Strafe wenn ich mit Blaulicht und Martinshorn dich die Gegend fahre.
Aber so sicher wäre ich mir da auch nicht.
wie immer: RICHTIG lesen! der polizist der mit blaulicht und seinem DIENSTWAGEN zum feierabend brettert...den kost das 20€.
wen du mit einer illegalen waffe in die luft schiesst an sylvester dann bist du auch wegen illegalem schusswaffen besitz (für alle korintenkacker: sollte der begriff nicht 100% juristisch sein.....mich juckts net!) dran. der bundeswehr soldat der das selbe macht eben nur wegen spielerischer umgang mit der waffe. weil der eine eben eine waffe "führen" darf, der andere eben net. und so isses auch mit den blaulicht. du als privatperson darfst kein blaulicht führen...auch hier für die klugscheisser: den dorfdoktor der im privatwagen ein blaulicht privat führen darf auch den lassen wir aussen vor.
wer immer diese geistigen tiefflieger sprüche aus dem netz von wegen "kost 20€" immer noch glauben...kontaktiert doch mal bitte meinen ex azubi. der hat den mist nämlich auch geglaubt: http://www.stuttgarter-wochenblatt.de/stw/page/detail.php/2375629 mitlerweile weiss er es aber BESSER!
Die 20 Euro mögen schon stimmen. Hinzu dürfte noch die Anzeige wegen Amtsanmaßung kommen und ich glaube kaum, dass man dann noch mit nem weiteren 10er hinkommt....
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
wie immer: RICHTIG lesen! der polizist der mit blaulicht und seinem DIENSTWAGEN zum feierabend brettert...den kost das 20€.Zitat:
Original geschrieben von Ritschimuc
Laut STVO kostet es auch nur 20 Euro Strafe wenn ich mit Blaulicht und Martinshorn dich die Gegend fahre.
Aber so sicher wäre ich mir da auch nicht.wen du mit einer illegalen waffe in die luft schiesst an sylvester dann bist du auch wegen illegalem schusswaffen besitz (für alle korintenkacker: sollte der begriff nicht 100% juristisch sein.....mich juckts net!) dran. der bundeswehr soldat der das selbe macht eben nur wegen spielerischer umgang mit der waffe. weil der eine eben eine waffe "führen" darf, der andere eben net. und so isses auch mit den blaulicht. du als privatperson darfst kein blaulicht führen...auch hier für die klugscheisser: den dorfdoktor der im privatwagen ein blaulicht privat führen darf auch den lassen wir aussen vor.
wer immer diese geistigen tiefflieger sprüche aus dem netz von wegen "kost 20€" immer noch glauben...kontaktiert doch mal bitte meinen ex azubi. der hat den mist nämlich auch geglaubt: http://www.stuttgarter-wochenblatt.de/stw/page/detail.php/2375629 mitlerweile weiss er es aber BESSER!
Bärenstark!
Und? Hat er die Gesellenprüfung noch geschafft?
Warum Ex Azubi?
Er ist doch sehr kreativ🙂
Ich würde es unter Jugendstreich verbuchen, das kann er mal seinen Kindern erzählen.
Interessant, wie viel man über einen alten Verbandskasten schreiben kann, hoffe die Beiträge wurden nicht alle eingenhändig getippt.
Wie kann man nur so viel Staub um einen Verbandskasten für 5.48 Euro machen?
http://www.ebay.de/.../180992614513?...
Manche haben echt zuviel Zeit.
wenn er mehr als 20€ gelatzt hat, würd ich ihm den tipp geben sich darüber zu beschweren, schließlich sagen hier ja alle das es nur 20€ kostet, evtl kommt er ja damit durch 😁😁
Wo soll er sich beschweren? Da hilft wohl nur ein Einspruch...😁
Zitat:
Original geschrieben von Ritschimuc
Bärenstark!
Und? Hat er die Gesellenprüfung noch geschafft?
ja aber frag net wie 😉
Zitat:
Warum Ex Azubi?
aus dem "frag net wie" grund 😉
Zitat:
Er ist doch sehr kreativ🙂
Ich würde es unter Jugendstreich verbuchen, das kann er mal seinen Kindern erzählen.
das mit dem kreativ hab ich auch gesagt...aber man sollte wenigstens EINMAL in seinem leben zu einem termin pünktlich kommen...
aber wiegesagt...20 taler waren DAS nicht! die genaue summe kenne ich jetzt nicht, da sich das verfahren eben dahingezogen hat und der gute nichtmehr in meiner bude arbeitet und aus verschiedenen quellen verschiedene zahlen ...
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Mahlzeit.Fakt ist leider vor allem, dass du keinerlei Beleg für diese (und die folgenden) Behauptungen vorträgst. Aus dem Wortlaut der Vorschrift kann ich das nämlich absolut nicht herauslesen, ganz im Gegenteil.
Gruß,
HK
Hallo HK,
der Fakt, dass die Bußgeldvorschriften des MPG nicht zutreffen ist die logische Konsequenz aus den von mir zitierten Eingangsfakten. Diese stammen vom BMI und regeln die Zuständigkeit des MPG woraus eigentlich klar zu entnehmen ist, auf welche Bereiche dieses Gesetz zutrifft.
Hier nochmals eine vereinfachte Zusammenfassung der Richtlinie 93/42/EWG: Das vorrangige Ziel der Richtlinie ist, den freien Warenverkehr (bezieht sich auf den gewerblichen Im- und Export in der EU) zu ermöglichen. ....... Die Mitgliedstaaten (EU) treffen alle erforderlichen Maßnahmen, damit die Produkte nur in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie bei sachgemäßer Lieferung, Installation, Instandhaltung und ihrer Zweckbestimmung entsprechender Verwendung die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Mahlzeit.......Aus dem Wortlaut der Vorschrift kann ich das nämlich absolut nicht herauslesen....
Gruß,
HK
....ändert aber nichts an den bestehenden Bestimmungen/Fakten!
N.T.
Noch ein paar Anmerkungen zum Thema "Geistige Tiefflieger"!
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
wie immer: RICHTIG lesen! der polizist der mit blaulicht und seinem DIENSTWAGEN zum feierabend brettert...den kost das 20€.Zitat:
Original geschrieben von Ritschimuc
Laut STVO kostet es auch nur 20 Euro Strafe wenn ich mit Blaulicht und Martinshorn dich die Gegend fahre.
Aber so sicher wäre ich mir da auch nicht.
Falsch, dies trifft auf alle Verkehrsteilnehmer zu. Ein alleiniges "durch die Gegend fahren" kostet nicht mehr insofern nicht andere Vorschriften (Rotlicht; Geschwindigkeitsübertretung; StVZO, 240 StGB; 315c StGB) verletzt werden.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
wen du mit einer illegalen waffe in die luft schiesst an sylvester dann bist du auch wegen illegalem schusswaffen besitz (für alle korintenkacker: sollte der begriff nicht 100% juristisch sein.....mich juckts net!) dran. der bundeswehr soldat der das selbe macht eben nur wegen spielerischer umgang mit der waffe. weil der eine eben eine waffe "führen" darf, der andere eben net.
Falsch: Das "Soldatentum" berechtigt den Soldaten nicht zum Führen der Schusswaffe in seiner Freizeit. Er verstösst ebenso gegen dass WaffG wie der "Nichtsoldat". Sollte mit dem "dienstliche G 36" an Sylvester in die Luft geschossen werden, ist dies ein
Verbrechen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetzund kein
"spielerischer Umgangmit der Waffe"!
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
wer immer diese geistigen tiefflieger sprüche aus dem netz von wegen "kost 20€" immer noch glauben...kontaktiert doch mal bitte meinen ex azubi. der hat den mist nämlich auch geglaubt: http://www.stuttgarter-wochenblatt.de/stw/page/detail.php/2375629 mitlerweile weiss er es aber BESSER!
Nicht das Benutzen von Sondersignalen war bei deinem Azubi das Schlimme, sondern die weiteren begangenen Owi´s und Straftaten! Ich zitiere aus dem Stuttgarter Wochenblatt:
Um schneller voranzukommen, schaltete der Renault-Lenker erneut sein Blaulicht ein und zwang so die anderen Verkehrsteilnehmer, eine Gasse zu bilden.Ganz klare Nötigung gem. § 240 StGB. Hier fällt die 20 € Owi nicht ins Gewicht!
N.T.
du hast den sinn meines postings nicht verstanden.....aber egal.
...klär mich auf!
Was kann man an diesem Posting nicht/falsch verstehen?
Zitat:
wie immer: RICHTIG lesen! der polizist der mit blaulicht und seinem DIENSTWAGEN zum feierabend brettert...den kost das 20€.
wen du mit einer illegalen waffe in die luft schiesst an sylvester dann bist du auch wegen illegalem schusswaffen besitz (für alle korintenkacker: sollte der begriff nicht 100% juristisch sein.....mich juckts net!) dran. der bundeswehr soldat der das selbe macht eben nur wegen spielerischer umgang mit der waffe. weil der eine eben eine waffe "führen" darf, der andere eben net. und so isses auch mit den blaulicht. du als privatperson darfst kein blaulicht führen...auch hier für die klugscheisser: den dorfdoktor der im privatwagen ein blaulicht privat führen darf auch den lassen wir aussen vor.
wer immer diese geistigen tiefflieger sprüche aus dem netz von wegen "kost 20€" immer noch glauben...kontaktiert doch mal bitte meinen ex azubi. der hat den mist nämlich auch geglaubt: http://www.stuttgarter-wochenblatt.de/stw/page/detail.php/2375629 mitlerweile weiss er es aber BESSER!
Ironie kann ich hier nirgends erkennen, lediglich eine offene und provokative Darstellung von überschaubarem Wissen auf diesem Gebiet!
N.T.
Witzig,
http://www.ebay.de/.../251140873775?...
das Blaulicht von ebay wurde schon 26x verkauft.
Nur für die Party?
Neue Idee.. man legt es ohne Funktion auf das Armaturenbrett und parkt im Halteverbot..
Also nicht fahren mit Blaulicht, sondern parken mit Blaulicht.
Die Leuchte ist für die nächste Party gekauft und liegt zufällig im Auto.
Genial oder?
Ob man dann noch einen Strafzettel bekommt für das falsch parken bekommt?
Für 11.99 Euro wäre es einen Test wert.
So billig kommt man nie mehr zu einem Polizeiauto😁
Rentiert sich bereits nach einem Strafzettel.
Es geht noch billiger..
Das könnte dir gefallen!😁 Wenn es aber aus jedem 2. Auto die Politesse angrinst, wird wohl schnell Essig sein mit der Knöllchen-Abwehr. Vorschlag: Du kaufst das Ding, legst es in dein Auto und berichtest uns dann über deine Erfahrungen. Irgendeiner muss doch den Vorreiter machen🙂
Mahlzeit.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
der Fakt, dass die Bußgeldvorschriften des MPG nicht zutreffen ist die logische Konsequenz aus den von mir zitierten Eingangsfakten. Diese stammen vom BMI und regeln die Zuständigkeit des MPG woraus eigentlich klar zu entnehmen ist, auf welche Bereiche dieses Gesetz zutrifft.Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Fakt ist leider vor allem, dass du keinerlei Beleg für diese (und die folgenden) Behauptungen vorträgst. Aus dem Wortlaut der Vorschrift kann ich das nämlich absolut nicht herauslesen, ganz im Gegenteil.
Die Zuständigkeit des MPG wird in §2 geregelt: "Dieses Gesetz gilt für Medizinprodukte und deren Zubehör". Ausnahmen für rein private Anwendung werden auch in den folgenden Vorschriften nicht gemacht.
Ich habe inzwischen von einem Fachmann für Medizinrecht die Bestätigung bekommen, dass zumindestens nach herrschender Meinung §4 MPG auch jeder Privatperson die Anwendung von "abgelaufenem" Verbandmaterial verbietet (jedoch im Ernstfall die Verfolgung i.d.R. an §16 OWiG scheitern wird).
Eine verbindliche Erklärung zur straßenverkehrsrechtlichen Seite versuche ich nächste Woche von zuständiger Stelle zu bekommen...
(Der Medizinrecht-Mann hält grundsätzlich beide Sichtweisen für denkbar, teilt selber aber eher die Ansicht "auch wenn ich es nicht anwenden dürfte, dabei haben reicht"😉
Gruß,
HK