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ProVida - Kennzeichen

Hallo! Man weiss, daß die Zivilstreifen der Polizei in Deutschland unterwegs sind, um Verkehrsverstosse zu verfolgen, was ja gut ist. Man weiss, daß die dunkle BMW´s fahren. Aber was ist mit Kennzeichen? Sind sie ganz "normal" oder gibt´s da Anhaltspunkte? Wer weiss was drüber?

Beste Antwort im Thema

Würde man die gleiche Aufmerksamkeit, die man dazu benötigt, versteckte Blitzer, unangekündigte Kontrollen und getarnte Videofahrzeuge zu erkennen, einfach dem Einhalten der Verkehrsregeln widmen, bestünde das Problem hier gar nicht. 😉

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@hk_do: Kannst Du Deine Aussagen mit Fakten untermauern, außer mit der Aussage:

Zitat:

und zwar von jemandem, der in Sachen Medizin-Zeugs deutlich besser ausgebildet ist als ich

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


@hk_do: Kannst Du Deine Aussagen mit Fakten untermauern, außer mit der Aussage:

klar:

MPG §4 Absatz 1 Nummer 2.

Gruß,
hk

Okay - also das hier .

Ich schau mal nach, dass ich das klären kann - dabei bin ich aber auf User in einem anderen Forum angewiesen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Okay - also das hier .

genau das.

Ich habe weder im Anwendungsbereich und den Definitionen noch in den Ausnahmen etwas gefunden was dagegen spricht, dass das MPG auch für Privatpersonen greift.

Dabei war ich selber so überzeugt davon, dass das einfach nicht sein kann ;-)

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Sodele - die Leute im anderem Forum haben mich nicht hängen lassen - schau mal hier .

@Mods: Bitte nicht wegen dem offtopic hauen. 🙄

Würde mal sagen, ein abgelaufener Verbandkasten, ist besser als gar keiner.
Und einen neuen, frischen Verbandskasten gibt es schon unter 10 Euro...
Der Verblutende wird es euch danken🙂

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Okay - also das hier .

Ich schau mal nach, dass ich das klären kann - dabei bin ich aber auf User in einem anderen Forum angewiesen.

jaja, erst im vp nachfragen

😁

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


@hk_do: Kannst Du Deine Aussagen mit Fakten untermauern, außer mit der Aussage:

Zitat:

klar:
MPG §4 Absatz 1 Nummer 2.

Gruß,
hk

Nachdem wir nun vom Eingangsthread etwas abgeschwenkt sind, hier noch ein paar Gedanken zu den letzten Kommentaren betreffend dem abgelaufenen Verbandskasten

1.) Das MPG ist nicht für Verbandskasten des originären Staatsbürgers zuständig, vielmehr regelt das Gesetz die Anforderungen für Hersteller und Importeur

2.) Wäre das MPG für den originären Staatsbürger doch zuständig, so sind die TB-Merkmale von §4/I MPG "in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben oder anzuwenden...." schon mal nicht zutreffend auf das reine "Mitführen des Verbandskastens" im Fahrzeug!

3.) Würde man gem. o. g. Paragraphen Medizinprodukte anwenden obwohl das Datum abgelaufen ist, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist... würde man - Gültigkeit des Gesetzes vorausgesetzt - eine Owi gem. § 42 MPG begehen....
Andererseits, hätten wir keine andere Möglichkeit und würden die abgelaufenen Medizinprodukte nicht anwenden (zwecks Owi), würden wir dann nicht eine Straftat gem. § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung - begehen....

NT

Zitat:

Original geschrieben von Ritschimuc


Und einen neuen, frischen Verbandskasten gibt es schon unter 10 Euro...

Gerade deswegen sollte es jedem Fahrzeughalter möglich sein, den Verbandkasten regelmäßig zu erneuern.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Sodele - die Leute im anderem Forum haben mich nicht hängen lassen - schau mal hier .

@Mods: Bitte nicht wegen dem offtopic hauen. 🙄

sorry, die Argumentation kann mich nun wirklich nicht überzeugen...

Die Hilfsargumentation "das Mitführen ist ja nicht verboten, nur das Anwenden!" ist auch ungefähr genau so sinnvoll wie "mit der angerosteten Bremsleitung passiert doch nichts - so lange man nicht bremst!".

Richtig scheint mir zu sein, dass nach dem MPG das Mitführen von "abgelaufenen" Medizinprodukten nicht verboten ist. Ich gehe aber fest davon aus, dass §35h StVZO das Mitführen von solchem Material verlangt, was im Zweifelsfall auch angewendet werden darf.

(gibt es denn wirklich kein weniger als 10 Jahre altes Urteil zu dem Thema, am besten noch von einem OLG?)

Zitat:

Original geschrieben von hk_do



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Sodele - die Leute im anderem Forum haben mich nicht hängen lassen - schau mal hier .
sorry, die Argumentation kann mich nun wirklich nicht überzeugen...

Ich bin mir auch nicht zu 100 % sicher. Aber dort tummeln sich unter den normalen Usern auch Fachleute aller Fakultäten (Anwälte, Verkehrspolizisten, HU-Prüfer etc.). Wenn der Beitrag in den dortigen FAQs falsch wäre, hätte sich schon jemand zu Wort gemeldet.*

Zitat:

Die Hilfsargumentation "das Mitführen ist ja nicht verboten, nur das Anwenden!" ist auch ungefähr genau so sinnvoll wie "mit der angerosteten Bremsleitung passiert doch nichts - so lange man nicht bremst!".

Nicht ganz - die Bremsleitung ist immer ein Mangel am KfZ. Den Inhalt des Verbandkastens muss ich nicht zwangsläufig verwenden. Einen Druckverband kann ich auch mit Taschentüchern und Gürtel machen. Ob das sinnvoller wäre?

Zitat:

Richtig scheint mir zu sein, dass nach dem MPG das Mitführen von "abgelaufenen" Medizinprodukten nicht verboten ist.

Da sind wir uns schon mal einig.

Zitat:

Ich gehe aber fest davon aus, dass §35h StVZO das Mitführen von solchem Material verlangt, was im Zweifelsfall auch angewendet werden darf.

Da werden diverse DIN-Normen genannt. Ich kann die gerade nicht online einsehen. Kannst Du herausfinden, ob da was zum Thema "Verfallsdatum" drinsteht?

Zitat:

(gibt es denn wirklich kein weniger als 10 Jahre altes Urteil zu dem Thema, am besten noch von einem OLG?)

* wäre mir nicht bekannt.

Ansonsten greife ich noch mal den Aspekt auf:

Zitat:

§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln (...)

Ohne das ich mich da festlegen will: "Verkehr" wird sich wohl wirklich an gewerbliche Beteilige (Hersteller / Importeure / Hänlder ...) richten.

Du bist aber gerne eingeladen, auch im anderen Forum mitzudiskutieren. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ich bin mir auch nicht zu 100 % sicher. Aber dort tummeln sich unter den normalen Usern auch Fachleute aller Fakultäten (Anwälte, Verkehrspolizisten, HU-Prüfer etc.). Wenn der Beitrag in den dortigen FAQs falsch wäre, hätte sich schon jemand zu Wort gemeldet.*

um so seltsamer, dass dort niemand harte Fakten liefern konnte

(im Sinne von "die technische Leitung der ÜO A hat angeordnet" oder "für die Polizei des Landes B wurde angeordnet" oder gar "Gericht C hat entschieden"😉

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Ich gehe aber fest davon aus, dass §35h StVZO das Mitführen von solchem Material verlangt, was im Zweifelsfall auch angewendet werden darf.

Da werden diverse DIN-Normen genannt. Ich kann die gerade nicht online einsehen. Kannst Du herausfinden, ob da was zum Thema "Verfallsdatum" drinsteht?

die Normenauslegestelle hat um die Uhrzeit schon geschlossen...

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln (...)

Ohne das ich mich da festlegen will: "Verkehr" wird sich wohl wirklich an gewerbliche Beteilige (Hersteller / Importeure / Hänlder ...) richten.

Du bist aber gerne eingeladen, auch im anderen Forum mitzudiskutieren. 🙂

Da dort bereits so ziemlich alle möglichen Meinungen vertreten wurden, könnte ich nur ein "me2" hinzufügen, das möchte ich nicht.

Ich versuche mal, einen Anwalt für Medizinrecht zu befragen..

Zitat:

Original geschrieben von hk_do



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ich bin mir auch nicht zu 100 % sicher. Aber dort tummeln sich unter den normalen Usern auch Fachleute aller Fakultäten (Anwälte, Verkehrspolizisten, HU-Prüfer etc.). Wenn der Beitrag in den dortigen FAQs falsch wäre, hätte sich schon jemand zu Wort gemeldet.*
um so seltsamer, dass dort niemand harte Fakten liefern konnte

(im Sinne von "die technische Leitung der ÜO A hat angeordnet" oder "für die Polizei des Landes B wurde angeordnet" oder gar "Gericht C hat entschieden"😉

Sehe ich anders: Solange sämtliche Beanstandungen hinsichtlich abgelaufener Verbandkästen direkt korrigiert werden, wird es kaum harte Fakten geben. Das läuft dann halt intern und landet halt nicht vor Gericht.

Zitat:

Original geschrieben von hk_do



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Da werden diverse DIN-Normen genannt. Ich kann die gerade nicht online einsehen. Kannst Du herausfinden, ob da was zum Thema "Verfallsdatum" drinsteht?
die Normenauslegestelle hat um die Uhrzeit schon geschlossen...

Egal - falls Du die Tage mal zu Öffnungszeiten dort vorbeikommst, kannst Du ja mal Dein Glück versuchen. Ich habe da keine Quelle.

Zitat:

Original geschrieben von hk_do



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Ohne das ich mich da festlegen will: "Verkehr" wird sich wohl wirklich an gewerbliche Beteilige (Hersteller / Importeure / Hänlder ...) richten.

Du bist aber gerne eingeladen, auch im anderen Forum mitzudiskutieren. 🙂

Da dort bereits so ziemlich alle möglichen Meinungen vertreten wurden, könnte ich nur ein "me2" hinzufügen, das möchte ich nicht.

Ich habe da gerade noch mal nachgelesen - die von Dir vertretene Sicht konnte ich bislang nicht bestätigt finden.

Zitat:

Ich versuche mal, einen Anwalt für Medizinrecht zu befragen..

Keine schlechte Idee - ich habe keine Zugang zu einem solchen.

Schaun wir mal weiter.

Um das ganz klar zu sagen: Ich bin nur an einer rechtlich sicheren Klärung der Frage interessiert. Wenn Du mich überzeugst, habe ich kein Problem damit, meine Sicht der Dinge zu ändern.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von hk_do


Da dort bereits so ziemlich alle möglichen Meinungen vertreten wurden, könnte ich nur ein "me2" hinzufügen, das möchte ich nicht.

Ich habe da gerade noch mal nachgelesen - die von Dir vertretene Sicht konnte ich bislang nicht bestätigt finden.
Beitrag #10

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Um das ganz klar zu sagen: Ich bin nur an einer rechtlich sicheren Klärung der Frage interessiert. Wenn Du mich überzeugst, habe ich kein Problem damit, meine Sicht der Dinge zu ändern.

mir gehts ähnlich...

Zitat:

Original geschrieben von hk_do



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Ich habe da gerade noch mal nachgelesen - die von Dir vertretene Sicht konnte ich bislang nicht bestätigt finden.
Beitrag #10

Ah - Du warst in dem alten FAQ-Thema.

Ich habe den Autor des Beitrages mal per PN dort angeschrieben - er war schon länger nicht mehr online. Aber falls er eine e-mail bei eingehender PN eingerichtet hat, könnte er es mitbekommen.

Er ist laut Signatur freiwilliger Mitarbeiter bei einer Hilfs-Orga. Da könnten vielleicht andere Regeln gelten als für eine Privatperson. So mit dem Thema "Verkehr". Die Orgas könnten "in-Verkehr-Bringer" sein, ich als Privatperson wohl nicht. Ist aber auch nur von mir geraten.

Zitat:

Original geschrieben von hk_do



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Um das ganz klar zu sagen: Ich bin nur an einer rechtlich sicheren Klärung der Frage interessiert. Wenn Du mich überzeugst, habe ich kein Problem damit, meine Sicht der Dinge zu ändern.
mir gehts ähnlich...

Dann schaun wir mal, ob wir das Thema irgendwie klären können.

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