ProVida - Kennzeichen
Hallo! Man weiss, daß die Zivilstreifen der Polizei in Deutschland unterwegs sind, um Verkehrsverstosse zu verfolgen, was ja gut ist. Man weiss, daß die dunkle BMW´s fahren. Aber was ist mit Kennzeichen? Sind sie ganz "normal" oder gibt´s da Anhaltspunkte? Wer weiss was drüber?
Beste Antwort im Thema
Würde man die gleiche Aufmerksamkeit, die man dazu benötigt, versteckte Blitzer, unangekündigte Kontrollen und getarnte Videofahrzeuge zu erkennen, einfach dem Einhalten der Verkehrsregeln widmen, bestünde das Problem hier gar nicht. 😉
99 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von infuso
es gibt KEINE mängelkarte, auch wenn es einige polizisten nicht wissen. zeige mir den tatbestand.
Ist zwar müssig, mit dir zu diskutieren, aber eine Mängelkarte kann es auch geben, wenn der Mangel, und das ist es ja nun mal, nicht bußgeldbewehrt ist, heißt: es kostet nichts.
Du bekommst nur die Karte und eine Frist, den Mangel zu beheben.
Für Mängelkarten braucht man keinen Tatbestand. Ist nun mal so
Hallo, Infuso,
den Tatbestand wird sicher niemand finden, auch, wenn der ADAC in der aktuellen Zeitschrift wieder mal behauptet, dass ein abgelaufener Verbandskasten sanktioniert, bzw. bemängelt werden kann.
Es kann hier allenfalls ein belehrendes Gespräch über den Nutzen eines aktuellen Verbandskasten geben.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hallo, Infuso,den Tatbestand wird sicher niemand finden, auch, wenn der ADAC in der aktuellen Zeitschrift wieder mal behauptet, dass ein abgelaufener Verbandskasten sanktioniert, bzw. bemängelt werden kann.
Es kann hier allenfalls ein belehrendes Gespräch über den Nutzen eines aktuellen Verbandskasten geben.
Viele Grüße,
Uhu110
Das mag bei euch so sein. Hier kann´s dafür eine Mängelkarte geben. Von Sanktionen hat keiner gesprochen.
Gruß Andreas
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Hallo ins Forum,
die ProVida-Fahrzeuge in Hessen, RP und NRW (da gurke ich meistens rum) sind i.d.R. 5er, A6 oder E (manchmal auch noch ein uralter Omega V6), die m.W. jeden Tag ein anderes Kennzeichen haben (auch aus anderen Bundesländern !!).
Ach ja, Funkantenne haben die nicht (im Fall des Falls holen die per GSM die Kavallerie), auch keinen zweiten Innenspiegel (wozu auch: der Beifahrer hat ja die Bildschirme und Kameras vorne und hinten). Bei den aktuellen Fahrzeugen werden übrigens die Bildschirme der Navi genutzt, so dass die einzige Änderung die Kameras sind, die man aber kaum erkennen kann.
Alles in allem glaube ich nicht, dass man die ProVida-Fahrzeug irgendwie regelmäßig erkennen kann. Ich hab' in mehreren Jahren nur ein einziges ProVida-Fahrzeug gesehen, welches einen LKW rausgezogen hat, der im LKW-Überholverbot rausgezogen hat und gerade das ProVida-Fahrzeug abgedrängt hat. Der dachte wohl frühmorgens ist noch niemand da.
Viele Grüße
Peter
@AS60:
Nö - ein abgelaufener Verbandskasten ist kein Grund, eine Mängelkarte zu schreiben - guggst Du [url=FAQ: Erste-Hilfe-Kasten, Verbandkasten, Sanikasten - Verfalldatum]hier[/url] .
@Uhu110 wird das kennen. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
@AS60:Nö - ein abgelaufener Verbandskasten ist kein Grund, eine Mängelkarte zu schreiben - guggst Du [url=FAQ: Erste-Hilfe-Kasten, Verbandkasten, Sanikasten - Verfalldatum]hier[/url] .
@Uhu110 wird das kennen. 🙂
Ich kenne das auch.
Lies deinen eigenen Link. Da steht was von Verwarnung und nicht von einer Möglichkeit zu kontrollieren, ob der Kasten auf Grund des Verfallsdatum ersetzt wird. Und diese Möglichkeit ist durch das Aushändigen der Mängelkarte gegeben. Von einer Verwarnung hat keiner gesprochen.
Wird aber wahrscheinlich wenig praktiziert, weil es bei der Polizei lange nicht so viele Erbsenzähler gibt, wie manche denken.
Ist aber auch egal jetzt, da sowieso am Thema vorbei.
Gruß Andreas
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Das mag bei euch so sein. Hier kann´s dafür eine Mängelkarte geben. Von Sanktionen hat keiner gesprochen.Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hallo, Infuso,den Tatbestand wird sicher niemand finden, auch, wenn der ADAC in der aktuellen Zeitschrift wieder mal behauptet, dass ein abgelaufener Verbandskasten sanktioniert, bzw. bemängelt werden kann.
Es kann hier allenfalls ein belehrendes Gespräch über den Nutzen eines aktuellen Verbandskasten geben.
Viele Grüße,
Uhu110
Gruß Andreas
was es nicht gibt, kann nicht bemängelt werden.
Zitat:
Original geschrieben von infuso
was es nicht gibt, kann nicht bemängelt werden.
Verbandskästen mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum gibt es. Sogar häufiger, als sich manche Leute vorstellen können.
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Lies deinen eigenen Link. Da steht was von Verwarnung und nicht von einer Möglichkeit zu kontrollieren, ob der Kasten auf Grund des Verfallsdatum ersetzt wird. Und diese Möglichkeit ist durch das Aushändigen der Mängelkarte gegeben. Von einer Verwarnung hat keiner gesprochen.
Wird aber wahrscheinlich wenig praktiziert, weil es bei der Polizei lange nicht so viele Erbsenzähler gibt, wie manche denken.
Ist aber auch egal jetzt, da sowieso am Thema vorbei.Gruß Andreas
Nö - lies mal genau. Allein wegen abgelaufener MHD ist nicht mal eine Mängelkarte gerechtfertigt.
Also laut ichtyos darf ich auf der linken Spur der Autobahn die Lichthupe und Blinker betätigen, dass mein Vordermann den Weg frei macht?
Das ist mir neu.
War da nicht was mit Nötigung?
Da ich das fast nie mache, kenne ich mich damit auch nicht aus.
Die anderen fahren immer freiwillig zur Seite🙂
Frage: Darf man tatsächlich mit der Lichthupe und Blinker nachhelfen, um den Weg frei zu machen?
Natürlich nur, wenn rechts genügend Platz für den Vorderen ist, das ist schon klar.
stimmt, DU darfst das, DU darfst auch aufm flughafen und aufm bahnhof ruhig deine koffer überall rumstehen lassen und erstmal nen kaffee trinken gehen
Bin jetzt verwirrt.
Ist es erlaubt oder nicht?
Ich gehe mal von einem ausreichenden Abstand aus.
Dann darf ich mich von hinten mit Lichthupe und Blinker ankündigen?
Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen..