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Produktions Datum ermitteln

BMW X3 F25
Themenstarteram 9. Oktober 2012 um 19:14

Hallo zusammen

Kann ich mit der Fahrgestellnr das Produktions Datum

Ermitteln.

Mein X3 Ist Ez 01/2012 was mir auf gefallen ist

Die Reifen sind DOT 14/2010 und jezt zeigt mir

Der Bordcomputer nach 16000km Öl und Bremsflüssigkeit

Wechseln an

Beste Antwort im Thema
am 11. Oktober 2012 um 9:12

Das scheint ein zuverlässiger und seriöuser Händler (Verkäufer) zu sein.

33 weitere Antworten
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33 Antworten
am 11. Oktober 2012 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von sieglo

Das scheint ein zuverlässiger und seriöuser Händler (Verkäufer) zu sein.

vielleicht kann man den Namen hier mal öffentlich machen, um den druck zu erhöhen.

gruss

Zitat:

Original geschrieben von biker800

Meiner stand als Neuwagen in

Der Ausstellung und habe ihn dann

Als VFW gekauft

Vorführ- und Ausstellungswagen sind nun wirklich zwei verschiedene Paar Schuhe.

Deshalb: Was steht im (hoffentlich schriftlichen) Kaufvertrag?

Gruss peppino1

 

Themenstarteram 11. Oktober 2012 um 15:42

Zitat:

Original geschrieben von Adanech

Zitat:

Original geschrieben von sieglo

Das scheint ein zuverlässiger und seriöuser Händler (Verkäufer) zu sein.

vielleicht kann man den Namen hier mal öffentlich machen, um den druck zu erhöhen.

gruss

Hallo

Es ist ein großer Händler in NRW

mit NL in Hessen

Themenstarteram 11. Oktober 2012 um 15:48

Zitat:

Original geschrieben von peppino1

Zitat:

Original geschrieben von biker800

Meiner stand als Neuwagen in

Der Ausstellung und habe ihn dann

Als VFW gekauft

Vorführ- und Ausstellungswagen sind nun wirklich zwei verschiedene Paar Schuhe.

Deshalb: Was steht im (hoffentlich schriftlichen) Kaufvertrag?

Gruss peppino1

Hallo

Ich war der Meinung der Wagen ist

Neu eingetroffen den ich war 6 Wochen

Zuvor dort da hatte er nur einen 30d

Sagte aber das er wie'n 20d bekäme

Im Kaufvertag steht VFW

Lg

Zitat:

Original geschrieben von biker800

Ich war der Meinung der Wagen ist

Neu eingetroffen den ich war 6 Wochen

Zuvor dort da hatte er nur einen 30d

Sagte aber das er wie'n 20d bekäme

Im Kaufvertag steht VFW

Hast Du diesen 20d-VFW im Ausstellungsraum überhaupt besichtigen können? Und hast Du Dich über dessen km-Stand mündlich erkundigt und was steht diesbezüglich im Kaufvertrag?

Gruss peppino1

Themenstarteram 11. Oktober 2012 um 17:21

Zitat:

Original geschrieben von peppino1

Zitat:

Original geschrieben von biker800

Ich war der Meinung der Wagen ist

Neu eingetroffen den ich war 6 Wochen

Zuvor dort da hatte er nur einen 30d

Sagte aber das er wie'n 20d bekäme

Im Kaufvertag steht VFW

Hast Du diesen 20d-VFW im Ausstellungsraum überhaupt besichtigen können? Und hast Du Dich über dessen km-Stand mündlich erkundigt und was steht diesbezüglich im Kaufvertrag?

Gruss peppino1

Hallo peppino1

Ja ich habe das Auto vorher besichtigen

Können und habe ihn auch als erster

Mit Roternummer Gefahren km Stand war

24km

am 11. Oktober 2012 um 17:36

Zitat:

Original geschrieben von biker800

Zitat:

Original geschrieben von peppino1

 

Hast Du diesen 20d-VFW im Ausstellungsraum überhaupt besichtigen können? Und hast Du Dich über dessen km-Stand mündlich erkundigt und was steht diesbezüglich im Kaufvertrag?

Gruss peppino1

Hallo peppino1

Ja ich habe das Auto vorher besichtigen

Können und habe ihn auch als erster

Mit Roternummer Gefahren km Stand war

24km

Ich würde mich mit dem Kaufvertrag vom Anwalt beraten lassen.

Themenstarteram 11. Oktober 2012 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von Adanech

Zitat:

Original geschrieben von biker800

 

Ich würde mich mit dem Kaufvertrag vom Anwalt beraten lassen.

Das habe ich auch gedacht man

Weiß nicht wenn man das Auto wieder

Verkaufen will

Zitat:

Ich würde mich mit dem Kaufvertrag vom Anwalt beraten lassen.

Damit wirst Du wohl kein Glück haben, da der Händler ja keinen Neuwagen, sondern einen VFW verkauft hat.

Da das Fzg über 12 Monate alt war, durfte er ihn als Neuwagen nicht mehr verkaufen. Deshalb als VFG.

 

Wenn ein Händler mir einen Neuwagen mit 24 Km auf dem Tacho als VFW verkaufen will, dann erfrage ich den Grund.

 

Dem Händler wird man nichts können, da er ja wie vom Gesetz vorgeschrieben den Neuwagen als Gebrauchtwagen verkauft hat.

 

Gruß

Hartmtuh

 

 

Themenstarteram 11. Oktober 2012 um 18:17

Zitat:

Original geschrieben von habu01

Zitat:

Ich würde mich mit dem Kaufvertrag vom Anwalt beraten lassen.

Damit wirst Du wohl kein Glück haben, da der Händler ja keinen Neuwagen, sondern einen VFW verkauft hat.

Da das Fzg über 12 Monate alt war, durfte er ihn als Neuwagen nicht mehr verkaufen. Deshalb als VFG.

Wenn ein Händler mir einen Neuwagen mit 24 Km auf dem Tacho als VFW verkaufen will, dann erfrage ich den Grund.

Dem Händler wird man nichts können, da er ja wie vom Gesetz vorgeschrieben den Neuwagen als Gebrauchtwagen verkauft hat.

Gruß

Hartmtuh

Der Wagen stand als Neuwagen mit 24km beim

Händler

Als ich ihn gekauft habe als VFW habe war er 3Monate alt

Und hatte 7000km gelaufen

Zitat:

Original geschrieben von biker800

Zitat:

Original geschrieben von habu01

 

 

Damit wirst Du wohl kein Glück haben, da der Händler ja keinen Neuwagen, sondern einen VFW verkauft hat.

Da das Fzg über 12 Monate alt war, durfte er ihn als Neuwagen nicht mehr verkaufen. Deshalb als VFG.

 

Wenn ein Händler mir einen Neuwagen mit 24 Km auf dem Tacho als VFW verkaufen will, dann erfrage ich den Grund.

 

Dem Händler wird man nichts können, da er ja wie vom Gesetz vorgeschrieben den Neuwagen als Gebrauchtwagen verkauft hat.

 

Gruß

Hartmtuh

 

Der Wagen stand als Neuwagen mit 24km beim

Händler

Als ich ihn gekauft habe als VFW habe war er 3Monate alt

Und hatte 7000km gelaufen

Ach so,hatte es falsch verstanden.

Wirst aber wohl trotzdem mit leben müssen, weil der Händler nicht verpflichtet ist Dir das Bj. mitzuteilen.

Es sei denn Du hast ihn speziell danach gefragt. Ansonsten steht auf der Preisauszeichnung immer die EZ. nicht das Bj.

Ich jedenfalls kann kein Fehlverhalten des Händlers entdecken, soleid es mir für Dich tut.

Gruß

Hartmuth

 

PS: nehm's einfach hin, und freu Dich auf das schöne Auto. Er fährt genau so wie einer aus Bj. 2012.

Außerdem hast Du ja für den NotfallGewährleistung (BMW gibt ja keine Garantie)

Zitat:

Original geschrieben von biker800

Der Wagen stand als Neuwagen mit 24km beim

Händler

Als ich ihn gekauft habe als VFW habe war er 3Monate alt

Und hatte 7000km gelaufen

Wenn ich's richtig verstanden habe, dann wurden die 7000 km in bloss 3 Monaten draufgejasst. Das ist dann unzweifelhaft KEIN VFW mehr, sondern ein Zweithand-Fzg!

Deshalb - und nicht wegen des Jahrgangs - würde auch ich die Konsultation eines Anwalts ins Auge fassen. Ein wichtiger Pfeiler für eine Klage könnte dann auch noch die Höhe des Nachlasses sein, der Dir gewährt wurde. Dieser müsste ja deutlich höher sein als jener für Neuwagen! Darüber hast Du jedoch noch nichts geschrieben.

Gruss peppino1

Ein Vorführwagen ist ein Gebrauchtwagen, ganz einfach. Der Begriff "Vorführwagen" sagt nichts anderes aus,

als das er auf das Autohaus zugelassen war. Wie viel Kilometer in welcher Zeit gefahren wurden ist dabei unwichtig.

Ein VFW ist kein Zweithand-Fahrzeug, sondern ein Fahrzeug aus 1. Hand (Vorbesitzer der Händler).

Dein Argument mit den Prozenten zieht auch nicht. Wo bitte steht geschrieben, wie viel Prozente der Händler auf einen VFW geben muss.

Wenn ein Käufer das Fzg. mit 10% Nachlass kaufen würde, wäre er zwar dumm bzw. kann nicht verhandeln.

Es ist und bleibt aber legitim. Den Preis bestimmt der Händler. Wenn er jemanden zu teuer ist, gilt verhandeln, oder kauft woanders.

Man sollte sich, wenn man sich nicht auskennt, vorher genau informieren.

Biker 800 hat die Daten und Prozente vor Vertragsunterschrift genau gewusst. Deshalb sollte er es einfach abhaken.

Gruß Hartmuth

Themenstarteram 13. Oktober 2012 um 6:33

Zitat:

Original geschrieben von habu01

Ein Vorführwagen ist ein Gebrauchtwagen, ganz einfach. Der Begriff "Vorführwagen" sagt nichts anderes aus,

als das er auf das Autohaus zugelassen war. Wie viel Kilometer in welcher Zeit gefahren wurden ist dabei unwichtig.

Ein VFW ist kein Zweithand-Fahrzeug, sondern ein Fahrzeug aus 1. Hand (Vorbesitzer der Händler).

Dein Argument mit den Prozenten zieht auch nicht. Wo bitte steht geschrieben, wie viel Prozente der Händler auf einen VFW geben muss.

Wenn ein Käufer das Fzg. mit 10% Nachlass kaufen würde, wäre er zwar dumm bzw. kann nicht verhandeln.

Es ist und bleibt aber legitim. Den Preis bestimmt der Händler. Wenn er jemanden zu teuer ist, gilt verhandeln, oder kauft woanders.

Man sollte sich, wenn man sich nicht auskennt, vorher genau informieren.

Biker 800 hat die Daten und Prozente vor Vertragsunterschrift genau gewusst. Deshalb sollte er es einfach abhaken.

Gruß Hartmuth

Hallo Hartmuth

Es geht hier nicht um den Kaufpreis

Der war meiner Meinung nach in

Ordnung wenn das Bj der Ez entspräche

Mir geht es um den wieder Verkauf

Evtl Wertminderung

Der Bordcomputer zeigte Öl und

Bremsflüßigkeit Wechsel das wurde

Nur zurück gestellt auf die Erstzulassung

Da das Auto ja schon 2 Jahr alt

ist sollte diese ja auch gewechselt werde

und der seriös Händler gibt mir dazu keine

Antwort und wer zahlt das alles

Gruß

Biker800

Zitat:

Original geschrieben von habu01

Man sollte sich, wenn man sich nicht auskennt, vorher genau informieren.

Zu dumm nur: Wer sich informieren will, muss fragen (können)! Woher nimmt also jemand das Wissen, wonach er fragen sollte, wenn er die Materie nicht kennt?

Es gibt auch so was wie Usanzen. Die 7000 km zusammen mit dem 2-jährigen Alter entsprechen nicht mal einer grosszügigen Auslegung für einen VFW.

Es gibt auch den Straftatbestand der Übervorteilung. Immer vorausgesetzt, die Aussagen des TE seien wahr, läge hier eine solche unbestrittenermassen vor.

Zum Dritten wäre dem Händler vermutlich nicht sehr wohl beim Gedanken, den Namen seiner Firma durch ein Rechtsverfahren zu beflecken. Immerhin würde dies in seinem Geschäftsumfeld stattfinden.

Zum Vierten: Möglicherweise wurde ihm dieses miserable Geschäftsgebahren schon in anderen Fälle vor Gericht vorgeworfen oder ist der Leitung des BMW-Vertriebes bekannt.

Deshalb ist wenigstens die Konsultation eines Anwaltes ratsam. Sollte dieser die Sache wie Hartmuth einstufen, könnte der TE aber doch den Anwalt mindestens beauftragen, in seinem Namen eine schriftliche Beschwerde an den BMW-Vorstand zuzustellen.

Gruss peppino1

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