Proceed GT Winderräder
Hallo liebe Forumsgemeide,
hier mal eine kleine Frage zum Thema Winterräder am GT.
Ein Verkäufer sagte: es können 16, 17 oder 18‘ Räder sein...
Ein weiterer Verkäufer sagte: es DÜRFEN nur 18 zöller am GT genutzt werden.
...
Welcher von Beiden hat Recht?
Ganz davon abgesehen, dass alles unter 18‘ bestimmt nicht 🙂😎 aussieht, würde mich das trotzdem mal interessieren.
Danke euch schonmal.
45 Antworten
Wo steht eigentlich, dass der Proceed keine Schneeketten haben darf? Lediglich in der BA hab ich was dazu gelesen!
Wenn man sich die stvzo anschaut 22 und 37 finde ich nichts, was gegen eine Nutzung spricht. In der Typgenehmigung steht auch nichts.
MUSS denn der Eintrag wie vor 2005 im Fahrzeugschein oder sonstwo stehen, wenn es erlaubt bzw. nicht erlaubt ist?
Kann dass durch die Räder verboten sein (Rad-ABE oder sowas)?
Anders gefragt: woher weiß der der grüne oder blaue Bewegungsmelder ob die zulässig sind?
Lies meinen letzten Beitrag. Stress bekommst du wohl maximal mit der Versicherung, wenn sie Wind davon bekommt, dass Felgen- und Autohersteller die Nutzung von Schneeketten untersagt haben, du sie aber trotzdem angebracht und dir damit die Karre zerlegt hast. Und ob das tatsächlich passiert, ist ja noch nicht mal sicher (eine gegenteilige Werkstattmeinung haben wir hier ja schon mal).
(Das gilt für DE. Was in AT los ist, wenn man am Berg deshalb z.B. nen Abgang macht, weiß ich nicht. Gut möglich, dass dort ganz andere Regeln gelten und dann auch die Staatsmacht schlechte Laune bekommt.)
Aber ohne Schneeketten bei Anlegepflicht den Wagen in den Graben oder den Vordermann setzen ist versicherungstechnisch noch übler. Aber ich muss das hier nicht mehr diskutieren und weiß was ich bei Bedarf mache.
Hab Deinen Beitrag ja gelesen. Daher ja meine Frage 😉
Wenn man schreibt "... wohl ...", ist das für erst mal keine Aussage zu dem "wo steht das".
Ich sehe es ja wie Du! Aber ein Gesetzestext dazu würde mich schon interessieren. Insbesondere, da es ihn bis 2004 ja gab 😉
Also in die Runde gefragt:
Gibt es eine gesetzliche Regelung, die eine Verbindlichkeit zum Nachweis für Schneekettenerlaubnis oder -verbot herstellt?
Wenn ja, welche?
Oder ist es tatsächlich so, dass es jedem grundsätzlich selbst überlassen ist, die Schneeketten bei Bedarf aufzuziehen, solange die Fahrzeugfunktionen nicht beeinträchtigt werden?
Steht DAS irgendwo?
Unabhängig von BA-Hinweisen oder Versicherungshaftungsproblemen, die dann ja auf einem anderen Blatt stehen und keine Gesetze darstellen.
Vlt tummelt sich hier ja ein Rechtsexperte, der das weiss!?
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Rechtlich wahrscheinlich schwierig. Deutsches Recht ? Österreichisches Recht ? Welche Rolle spielt „Verbot“ von Kia ? Was ist versicherungsrechtlich ? Da muss man ja ein Rechtsgutachten haben !??
Ich habe meine Aussagen bewusst vage gehalten, weil ich kein Rechtsanwalt bin. Meine Quelle ist ein mir bekannter Mensch in einer Polizeibehörde, der die StVo im Schlaf aufsagen kann und auf solche Themen spezialisiert ist. Aber das muss ja nichts heißen. Ich denke, wer eine möglichst verbindliche Aussage sucht, sollte mal mit einem Anwalt sprechen ;-).
Eben! 😉
Ich finde, durch diese Kia-Angabe werden doch reichlich Leute hier verunsichert. Und wie viele lesen das überhaupt?
Da ist es dann schon nützlich, wenn man nen Gesetzestext hat. Aber ich finde ums verrecken nichts im Netz. 🙁
Aber ob das heisst, dass OlafKrahl und ich mit der Meinung richtig liegen?
MIR wäre das zu wenig.
Und keine Ahnung ob man ggf. sehr viel riskieren sollte ...
Was machen die, die in den Bergen ständig rumfahren (müssen)?
Also zu nem Anwalt will ich jetzt nicht gehen 😉
Wenn der Polizeibehördenmensch das sagt, darf man dem wohl glauben schenken!
Wie gesagt, ging bei Deiner Aussage nicht um "nicht glauben"!
Ist logisch was Du (Der P.) schreibst und ergibt Sinn!
Mein Händler hat auch gemeint, dass auf dem GT keine Schneeketten erlaubt sind. Klar muss ersagen, wenn es so in der BA steht.
Aber mit solchen enganliegenden Schneeketten (https://www.amazon.de/dp/B009PHQQKW), sollte das ganze doch gehen, oder? Damit sollte man sich ja nicht den Kotflügel aufreißen
Hallo in die Runde,
die Diskussion ist ja nun drei Jahre her. Gibt es neuere Erkenntisse zum Thema Schneeketten und Proceed GT?
Hallo Senator, das sind allerdings zu allgemeine Forumlierungen, um das Thema GT und Schneeketten zu klären. Ich habe dazu aber einen weiteren Beitrag geschrieben:
https://www.motorbasar.de/...w-oder-felgen-7x17-et53-t7368473.html?...
Ich nehme das Thema noch einmal auf, und zwar spezifischen für den Proceed GT mit 150 KW. Die Eingangsdiskussion ist ja von 2019. Ich habe vor dem Erwerb meines GT CD bei KIA Deutschland nachgefragt und telefonisch und schriftlich die Aussage erhalten, dass 17 Zoll-Räder 225/45 R17 auf Felgen 7.0Jx17 EP53 (inzwischen) eine Herstellerfreigabe für den Proceed GT CD von KIA haben. Hier dürfen dann auch SChneeketten montiert werden.
Nun habe ich auch einen Winterrädersatz mit KIA-Thebe-Felgen 17 Zoll erworben, die ABE-Bescheinung für diese KBA 52821 ist allerdings bereits vom 2.3.2020 mit einem Gutachten vom TÜV Rheinland vom 19.2.2020.
In die Runde gefragt: Gibt es für diese Felge (KBA 52821) ein neueres Gutachten und hat das jemand?
@Andrew-GT,
wenn dir KIA die Freigabe für dein Auto und die Schneekettennutzung bestätigt hat, hätten sie dir dazu nicht gleich ein offizielles Schriftstück mitliefern können?
Zitat:
@Octaviaumsteiger schrieb am 30. November 2022 um 22:10:24 Uhr:
@Andrew-GT,
wenn dir KIA die Freigabe für dein Auto und die Schneekettennutzung bestätigt hat, hätten sie dir dazu nicht gleich ein offizielles Schriftstück mitliefern können?
Das Schriftstück lässt Fragen offen, ob auch bei Original KIA-Felgen noch ein Eintrag notwendig ist...