Probleme Tüv bzw. Autokauf - rechtliche Infos erwünscht
Guten Tag,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, der sich evtl. auch mit rechtlichen Dingen auskennt. Es geht um folgendes:
Meine Schwester hat sich am 12.09.2013 aus gesundheitlichen Gründen einen Kia Sorento mit 170.532 km gebraucht gekauft. Dem TÜV wurde dieses Auto am 10.09.2013 vorgeführt. Dort wurden erhebliche Mängel festgestellt:
Lenkübertragungsteile, Spurstangenkopf vorne links außen ausgeschlagen (EM)
Achse/Achsaufhängung, Radlager 1. links Spiel zu groß (EM)
Am 12.09.2013 (Abholungstag) erfolgte die erneute Vorführung, TÜV Bericht dann ohne Mängel. Sie wurde mit den Worten verabschiedet, dass sie noch einen Ölwechsel machen lassen müsste. So weit so gut...
Gestern wurde dann der Kia zu ihrer Vertrauenswerkstatt gebracht um den Ölwechsel durchführen zu lassen und auch die Winterreifen sollten montiert werden. Dann kam der Anruf der Werkstatt..... sie sollte doch bitte mal vorbei kommen, es gäbe schlechte Nachrichten. Folgende Sachen wurden nun bemängelt:
Bremsscheiben vorne haben die Verschleißgrenze extrem unterschritten (Ist: 20mm) - Scheibendicke 28mm - Mindestdicke 26mm, ebenso die Bremsklötze. Die Bremsleitungen sind ebenfalls durchgerostet. Die Feststellbremse hat lt. Tüvbericht folgende Werte:
links: 139 rechts: 257 Block.
Abbremsung: FBA 15%.
Auspuffaufhängung ist auch abgerissen. Fotos wurden gemacht. Nun hat das Auto 172.025 km drauf. Lt. "Hauswerkstatt" muss dieser Mangel bereits vor Verkauf bestanden haben.
Welche Möglichkeiten würden sich hier anbieten bzw. wie sieht hier die Rechtslage aus. Die Kosten für die Reparatur würden sich auf ca. € 1500,00-2000,00 belaufen.
Dankeschön vorab für jede hilfreiche Antwort.
Gruß, Melanie Weber
22 Antworten
Wenn zwischen zwei TÜV Berichten, innerhalb von nur 2 Tagen, so erhebliche Mängel plötzlich entstehen, dann stimmt etwas nicht und der TÜV Ingenieur wird sich da etwas einfallen lassen müssen. Ich denke nicht, dass er sicher heraus reden kann. Letztendlich haftet er, denn der Verkauf wurde erst durch die Plakette verbindlich. Es ist völlig egal, ob der TÜV Mann davon wußte oder nicht. Das geht ihn auch nichts an. Er wurde für seine Arbeit entlohnt und dafür haftet er eben auch.
Ich würde auf alle Fälle einen Anwalt einschalten, sofern der Händler nicht auf meine Forderungen eingeht.
Nur noch mal zum Vergleich:
Eine neue Bremsscheibe hat hier das Maß von 28mm
Die Verschleißgrenze der Bremsscheibe vorne 26mm (Mindestwert)
Die Bremsscheibe die drauf ist hat 20mm
"Jetzt fällt auf: Das Auto meiner Schwester wurde privat angekauft und der Kia wurde privat verkauft. In beiden Verträgen stehen jeweils unterschiedliche Namen. Das Darlehen wurde aber von der finanzierenden Bank an den Autohändler ausbezahlt."
vermittelt ist ein fahrzeug, wenn nicht der händler sondern der vorbesitzer im vertrag steht. schon dort könnte man eine gewährleistungsumgehung vermuten, insbesondere wenn sogar die finanzierung über den händler läuft
bei ihr steht, wenn ich es richtig verstehe offenbar eine dritte privatperson als verkäufer im kaufvertrag und trotzdem lief die finanzierung über den händler.
das ist dann oberfaul meine ich und die anzeige wegen betrugs in jedem fall sinnvoll.
kontaktier auch mal den vorbesitzer.
der wird ja auch einen kaufvertrag haben an wen er verkauft hat.
wäre mal spannend ob dort dieselbe privatperson als ankäufer auftritt die später an dich verkauft hat oder ob dort evtl der händler vermerkt ist.
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trotzdem stehen ein paar fragen:
->wer zum teufel finanziert einen gebrauchten mit 180tkm?
->war ihr tatsächlich nicht bewußt, dass sie einen privatkauf unter ausschluss der gewährleistung tätigt? das steht schließlich klipp und klar in dem vertrag den sie wohl unterschrieben hat
->war ihr tatsächlich nicht klar, dass sie das fahrzeug nicht vom händler sondern einer dritten person kauft? diese person steht ja im vertrag und normal ist man auch gut beraten sich den perso zeigen zu lassen. saß nur der händler mit am tisch so hätte sie dass doch wundern müssen - man ließt doch dann umso genauer den vertrag.
ich denke sie wird gewußt haben, dass sie nicht vom händler kauft sondern von privat, auch wenn der händler die finanzierung regelt.
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anzeige und anwalt sind trotzdem der richtige weg, wenn sie sich betrogen fühlt und gerade diese private drittperson sprich ja dafür dass dort irgendwas krum gelaufen ist.
Lange Rede, kurzer Sinn, hier wurde betrogen, wissentlich betrogen, ein Verkauf vom Händler vorgegaukelt, ein Verkauf von Privat vollzogen. Mängel sind nicht neu, sind alt und somit bei der Abnahme bereits vorhanden gewesen. Ab zum Anwalt, Kiste stehen lassen, obendrein noch Nutzungsausfall und Kosten aufrechnen und Brief mit Rückabwicklungsforderung vom Anwalt an den Händler.
Gruss
Haibarbeauto
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volles zustimmen.
und hoffentlich kommt sie auch aus der bankfinanzierung ordentlich raus.
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fairerweise muss man natürlich sagen:
172tkm sind schon einiges.
->da kann die bremse schonmal fertig sein
->rostige leitungen zeugen von schlechter pflege. wenn man die alle 2 jahre mal mit 'nem fettigen lappen abwischt halten die eigentlich ewig. wenn man das nicht macht, kanns eben bei laternenparker und etwas salzigen wintern durchaus mal sein, dass sie stark rosten
->auspuffaufhängung: kann man sicher schweissen lassen. klar falls das edelstahl sein sollte ist erfordert das schon etwas erfahrung
was die handbremswirkung angeht:
->da sind die werte aus dem tüvbericht sicher interessant. müßten ja ähnlich ungleichmäßig sein
wenn motor und getriebe einwandfrei laufen und alle agregate sowie die elektrik funktionieren muss die karre noch nichtmal 'nen schlechter kauf sein. heißt es wirkt gar nicht mal so als wurde sie über den zustand des fahrzeugs getäuscht - eher hat der händler versucht ein schnelles geschäft zu machen um sie um die gewährleistung zu drücken.
neben der rückabwicklung wäre also auch ein behalten des fahrzeugs in betracht zu ziehen.
beheben der mängel bzw entsprechende preisminderung sollte dann natürlich sein.
ob dann auch eine preisminderung wegen fehlender gewährleistung möglich rauszuschinden ist, ist fraglich. schließlich hat sie ja den vertrag so unterschrieben.
dennoch macht es sinn sich mal schlau zu machen wie hoch der händlereinkaufspreis des fahrzeugs laut dat ist und wie die von privat so gehandelt werden. eventuell ist eine einigung möglich mit der beide seiten leben können.
so umgeht man evtl einen rechtsstreit, der bekanntlich zeit und nerven kostet - der händler wird zwar, ohne verurteilung dann mit anderen kunden weitermachen wie bisher aber das anliegen der bekannten ist ja ihren fall zu klären und nicht die welt oder andere kunden zu retten.
brief vom anwalt ist natürlich trotzdem erstmal sinnvoll, denn ohne ist einige einigung sicher nicht fair möglich.
Entschuldigt bitte, dass ich jetzt erst schreibe. Meine Schwester hat mittlerweile einen Anwalt beauftragt.
Zitat:
vermittelt ist ein fahrzeug, wenn nicht der händler sondern der vorbesitzer im vertrag steht. schon dort könnte man eine gewährleistungsumgehung vermuten, insbesondere wenn sogar die finanzierung über den händler läuft
bei ihr steht, wenn ich es richtig verstehe offenbar eine dritte privatperson als verkäufer im kaufvertrag und trotzdem lief die finanzierung über den händler.
das ist dann oberfaul meine ich und die anzeige wegen betrugs in jedem fall sinnvoll.Genau so sieht es aus. Es steht eine Frau im Kaufvertrag die nie in Erscheinung getreten ist.
kontaktier auch mal den vorbesitzer.
der wird ja auch einen kaufvertrag haben an wen er verkauft hat.
wäre mal spannend ob dort dieselbe privatperson als ankäufer auftritt die später an dich verkauft hat oder ob dort evtl der händler vermerkt ist.Haben wir auch schon. Der Vorbesitzer hat es privat an privat verkauft. Wer dort im Vertrag steht haben wir nicht erfragt.
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trotzdem stehen ein paar fragen:
->wer zum teufel finanziert einen gebrauchten mit 180tkm?
->war ihr tatsächlich nicht bewußt, dass sie einen privatkauf unter ausschluss der gewährleistung tätigt? das steht schließlich klipp und klar in dem vertrag den sie wohl unterschrieben hat
->war ihr tatsächlich nicht klar, dass sie das fahrzeug nicht vom händler sondern einer dritten person kauft? diese person steht ja im vertrag und normal ist man auch gut beraten sich den perso zeigen zu lassen. saß nur der händler mit am tisch so hätte sie dass doch wundern müssen - man ließt doch dann umso genauer den vertrag.ich denke sie wird gewußt haben, dass sie nicht vom händler kauft sondern von privat, auch wenn der händler die finanzierung regelt.
Nein, wusste sie nicht. Der Händler (Angestellter) hatte sie angerufen, dass ein ähnlich gesuchtes Fahrzeug reingekommen wäre. Das Auto wurde auch beim Händler besichtigt.
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anzeige und anwalt sind trotzdem der richtige weg, wenn sie sich betrogen fühlt und gerade diese private drittperson sprich ja dafür dass dort irgendwas krum gelaufen ist.
Mittlerweile habe ich selbst Probleme mit einem im Februar von mir gekauften Fahrzeug. Vielleicht liest man sich im "Opel-Forum" wieder....
Ein paar vorab Informationen zum Fahrzeugtyp ,,Sorento'' wären vielleicht VOR dem Kauf auch nicht schlecht gewesen. 😉 Als Laie würde ich mir persönlich zumindest nicht so eine ,,Kilometerleiche'' ins Haus holen. Günstiger Preis hin oder her. Gerade solche Geländewagen gehen dann bei Reparaturen meist arg ins Geld.
Was habt ihr denn eigentlich für den Wagen bezahlt?
Aber trotz allem: Hier wurde schon versucht, den Kunde zu Vera....