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Probleme Tüv bzw. Autokauf - rechtliche Infos erwünscht

Kia Sorento 1 (JC)
Themenstarteram 18. Oktober 2013 um 10:58

Guten Tag,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, der sich evtl. auch mit rechtlichen Dingen auskennt. Es geht um folgendes:

Meine Schwester hat sich am 12.09.2013 aus gesundheitlichen Gründen einen Kia Sorento mit 170.532 km gebraucht gekauft. Dem TÜV wurde dieses Auto am 10.09.2013 vorgeführt. Dort wurden erhebliche Mängel festgestellt:

Lenkübertragungsteile, Spurstangenkopf vorne links außen ausgeschlagen (EM)

Achse/Achsaufhängung, Radlager 1. links Spiel zu groß (EM)

Am 12.09.2013 (Abholungstag) erfolgte die erneute Vorführung, TÜV Bericht dann ohne Mängel. Sie wurde mit den Worten verabschiedet, dass sie noch einen Ölwechsel machen lassen müsste. So weit so gut...

Gestern wurde dann der Kia zu ihrer Vertrauenswerkstatt gebracht um den Ölwechsel durchführen zu lassen und auch die Winterreifen sollten montiert werden. Dann kam der Anruf der Werkstatt..... sie sollte doch bitte mal vorbei kommen, es gäbe schlechte Nachrichten. Folgende Sachen wurden nun bemängelt:

Bremsscheiben vorne haben die Verschleißgrenze extrem unterschritten (Ist: 20mm) - Scheibendicke 28mm - Mindestdicke 26mm, ebenso die Bremsklötze. Die Bremsleitungen sind ebenfalls durchgerostet. Die Feststellbremse hat lt. Tüvbericht folgende Werte:

links: 139 rechts: 257 Block.

Abbremsung: FBA 15%.

Auspuffaufhängung ist auch abgerissen. Fotos wurden gemacht. Nun hat das Auto 172.025 km drauf. Lt. "Hauswerkstatt" muss dieser Mangel bereits vor Verkauf bestanden haben.

Welche Möglichkeiten würden sich hier anbieten bzw. wie sieht hier die Rechtslage aus. Die Kosten für die Reparatur würden sich auf ca. € 1500,00-2000,00 belaufen.

Dankeschön vorab für jede hilfreiche Antwort.

Gruß, Melanie Weber

 

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22 Antworten
am 18. Oktober 2013 um 11:55

Worum konkret geht es Dir denn? Traust Du der Werkstatt nicht? Oder willst Du den Verkäufer belangen? Eventuell den TÜV?

Sorry, geht nicht aus dem Text hervor.

Themenstarteram 18. Oktober 2013 um 12:56

Sorry, hab ich gar nicht weiter ausgeführt.

Den Verkäufer halt mit den Mängeln konfrontieren und auf Behebung dieser Mängel bestehen oder auf Rückabwicklung des Vertrages.

Ich denke mal, dass da ordentlich was gemauschelt wurde mit dem TÜV. Gegebenefalls auch den TÜV-Prüfer ansprechen.

Ist es nicht so, dass er aufgrund der genannten Mängel eigentlich gar keinen TÜV hätte bekommen können?

Themenstarteram 18. Oktober 2013 um 12:57

Also sie traut dem Verkäufer nicht.

am 18. Oktober 2013 um 13:37

Also für was der Verkäufer haftet und für was nicht kannst Du hier nachlesen:

http://www.adac.de/.../default.aspx?...

Eine verrostete Bremsleitung z.B. ist nichts, was man als Fahrer sehen kann. Die Dinger verlaufen teilweise sehr verdeckt. Und wovon man nichts weiß, davon kann man auch nichts berichten.

Und ob da was gemauschelt wurde... Puh. Kann durchaus sein, gab es schon öfter. Nur musst Du es halt nachweisen können. Insofern müsstest Du Dir schon einen Anwalt nehmen.

Themenstarteram 18. Oktober 2013 um 18:02

Hallo,

meine Schwester wird auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen. Wir waren heute beim Händler und auch bei dem der TÜV gemacht hat. Sind aber noch nicht sehr viel weiter gekommen.

Themenstarteram 18. Oktober 2013 um 18:03

Danke für den Link.

Ich würde zum Konkurenzunternehmen DEKRA oder KÜS gehen und die Situation

dort schildern. Normalerweise gefundenes Fressen für die.

Im Fernsehen wurden diese Kumpaneien/Mauscheleien zwischen Sachverständigen

und Werkstätten bereits gesendet.

Außerdem mal vom ADAC-Justiziar beraten lassen.

Man kann da mächtig was lostreten.!!

Jagdhorni

Zitat:

12.09.2013

Bei dem Kaufdatum gar keine Kompromisse eingehen. Gewährleistungsrechte = 6 Monate, ohne Beweislastumkehr, geltend machen. Sofern der Kauf/Verkauf nicht als Privatverkauf etc., mit Haftungsasuschluss, deklariert wurde.

Eigentlich ganz klare Rechtslage. :D

wenn vom händler, dann gewährleistung.

und dann haben solche mängel nicht zu sein. sind zwar verschleißsachen aber die passieren nicht innerhalb von 2 tagen.

geh dem händler an den kragen. gegen den tüv zu prozessieren ist äußerst schwierig. da hakt eine krähe der anderen kein auge aus.

es geht um die mängel an sich und nicht darum ob der tüv sie übersehen hat.

wenn von privat und ohne gewährleistung:

naja, wenn sie einen mängelbericht vom tüv hat und er die nachprüfung dann ohne mängel bestanden hat aber diese mängel noch da sind dann stimmt da was nicht.

sind es andere mängel dann pech.

aber auch hier: ob der tüv die mängel beim zweiten mal übersehen hat sollte zweitrangig sein. erstrangig ist dass mängel da waren, sie dem besitzer des fahrzeugs anhand des tüv berichts bekannt waren und sie offenbar nicht abgestellt wurden (trotz bestandener nachprüfung)

wenn 'im kundenauftrag' verkauft wurde um die gewährleistung zu umgehen dann dem händler an den kragen. ist 'ne masche die immer häufiger vorkommt und meist einfach zwielichtig ist.

--------------

und ein tip fürs nächste mal:

ein auto mit solch einer laufleistung von privat kaufen.

am besten erste hand mit scheckheft. zweite hand geht auch, wenn kurz in einer und dann langjährig beim aktuellen verkäufer.

mit etwas menschenkenntnis bekommt man mit wie der verkäufer und langjährige besitzer das fahrzeug wohl behandelt hat, kann sich sämtliche werkstattrechnungen und eventuell geführtes tankheft usw angucken.

steht die karre beim händler siehste den ursprünglichen fahrer nicht, weißt meist nicht was alles gemacht wurde es sei denn neben einem hoffentlich vorhandenem scheckheft kannst sämtliche werkstattaufenthalte irgendwie nachvollziehen weil beim händler im system oder sogar zentral gespeichert.

von privat isser dann viel günstiger. dekra oder adac check machen oder jemand mitnehmen der ahnung hat. lackprüfer ist auch hilfreich.

das gesparte geld gegenüber dem teuren händlerfahrzeug dann besser direkt in reperaturen stecken falls beim privat gekauften fahrzeug doch kurzfristig was kaputtgeht.

im grunde aber macht sie zwei sachen richtig:

->sie hat trotz 'tüv neu' das fahrzeug offenbar prüfen lassen. macht man besser vor kauf aber so unmittelbar danach dürfte vor gericht eben schon als nachweis gelten dass sie bei kauf schon da waren

->sie nimmt sich einen anwalt. klar kann man auch erstmal ein klärendes gespräch mit dem händler führen aber wenn man das gefühl hat die gesamte nachuntersuchung ist gemauschelt kann man sich diesen weg eigentlich sparen.

am 20. Oktober 2013 um 12:29

Hast Du bzw. Deine Schwester vom Händler mit Gewährleistung gekauft? Wenn ja, sehe ich da keine Probleme, die Mängel müssen beseitigt werden.

Wenn von privat unter Gewährleistungsausschluss, dann dürfte es schwer werden. Der Verkäufer wird sagen, ihm waren die Mängel nicht bekannt und als Beweis das erste TÜV-Protokoll vorlegen. Dann war es das.

Themenstarteram 20. Oktober 2013 um 15:40

Tja, das mit dem Händler ist so'ne Sache....

Es ist so:

Die Schwester hat im Internet nach einem Auto gesucht. Dieser Händler hatte aber keines da. Ca. 2-3 Stunden später kam ein Anruf, dass ein Sorento in den nächsten Tagen reinkommt und sie sich diesen dann am Montag, den 09.09.2013 anschauen könnte. Das wurde auch gemacht, Auto war so weit in Ordnung. Es wurde so verblieben, dass das Auto gekauft wird wenn es neuen TÜV bekommt. Am 10.09.13 war die erste TÜV Vorführung - nicht bestanden. Am 12.09.2013 erneute TÜV Vorführung, bestanden da die beim ersten Termin beanstandenen Mängel behoben wurden. Zulassung und Abholung erfolgte ebenfalls am 12.09.2013. Finanzierung war auch durch. Allerdings fehlte noch der Kaufvertrag und der Ankaufvertrag für das Fahrzeug der Schwester. Der Händler sei erstmal im Urlaub.... Am 14.10.2013 endlich hat meine Schwester die Verträge abgeholt.

Jetzt fällt auf: Das Auto meiner Schwester wurde privat angekauft und der Kia wurde privat verkauft. In beiden Verträgen stehen jeweils unterschiedliche Namen. Das Darlehen wurde aber von der finanzierenden Bank an den Autohändler ausbezahlt.

Es scheint hier alles nicht ganz so mit rechten Dingen zuzugehen. Der TÜV Gutachter vom 10.09.2013 ist erst am Montag wieder im Haus. Dort sollen wir nochmal vorbeifahren, der Herr würde sich dann dazu äußern.

Der Händler sagt im Moment, dass das TÜV-Unternehmen die Schuld hat. Wir waren gestern bei der Polizei zwecks Anzeige wegen Betruges. Auch die meinen, dass hier irgendwas oberfaul ist.

Morgen gehts also zum TÜV-Gutachter. Dann mal sehen wie es weiter geht. Demnach erfolgte der Kauf ohne Gewährleistung.

Themenstarteram 20. Oktober 2013 um 15:43

Zitat:

Original geschrieben von jagdhorni

Ich würde zum Konkurenzunternehmen DEKRA oder KÜS gehen und die Situation

dort schildern. Normalerweise gefundenes Fressen für die.

Im Fernsehen wurden diese Kumpaneien/Mauscheleien zwischen Sachverständigen

und Werkstätten bereits gesendet.

Außerdem mal vom ADAC-Justiziar beraten lassen.

Man kann da mächtig was lostreten.!!

Jagdhorni

Das sagte die Werkstatt auch. Ich sage deshalb TÜV-Unternehmen, da ich nicht weiß ob ich die namentlich nennen darf.

Hi,

die Gewährleistung läßt sich nicht so ohne weiteres umgehen,der Händler kann vermitteln dann müßte aber der Name des Vorbesitzer im Kaufvertrag stehen.

Einige Dinge z.b. die Bremsscheiben fallen aber gar nicht unter Gewährleistung (Verschleißteil).

Den Tüv kannst du auch net in die Pflicht nehmen,der wird einfach sagen zum Prüfzeitpunkt war alles ok,beweiß ihm mal das gegenteil.

Ich würde dennoch die entsprechende Prüforganisation einschalten,der Prüfer bekommt dann wahrscheinlich schon ärger,bringt euch aber wahrscheinlich nix.

Auch ich würde in so einem komplizierten fall den Rat eines Fachanwalts suchen!

Gruß Tobias

am 20. Oktober 2013 um 16:16

Gebe dem Händler eine Chance uns sage, du bestehst auf Nachbesserung. Und zwar sehr (!) kurzfristig.

Meiner Meinung nach hat der Händler hier versucht, die Gewährleistung zu umgehen, was nicht zulässig ist.

Ist sogar noch eine Finanzierung über den Händler gelaufen, na umso besser.

Ansonsten ab zum Anwalt.

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