Probleme nach Reperatur auf Garantie-- Mercedes Benz
Hallo habe folgendes Problem mit meinem Mercedes Vertragshändler:
Habe mir im Januar einen C350 Kombi privat gekauft mit ner Jungen Sterne Garantie ( Restgarantie von 5 Monaten). Bevor ich mir dieses Auto gekauft habe habe ich mich bei meinem MB Haus erkundigt ob man diese Garantie verlängern kann. Es gab dann die Möglichkeit eine Anschlußgarantie von MB für 500€ pro Jahr abzuschließen.
Dies habe ich dann auch schließlich gemacht. Im Juni die Garantie verlängert und 500€ bezahlt.
Im Juli/August fing es dann an, der Motor hat sehr viel Öl verbraucht. War dann mehrmals wegen ner Fehlersuche bei MB, es hat sich dann rausgestellt das die Kolbenringe kaputt sind.
Hatte dann die Wahl einen AT Motor zu nehmen oder eine Instandsetzung mit 6 neuen Kolben. Da ich vom Material 40% selber tragen muss und der AT Motor um die 15.000€ kostet habe ich mich fürs Instandsetzen entschieden. Man hat mir dann mal nebenbei erzählt das die Garantie für den Motor erschlischt. (da kein AT Motor verbaut wird)
Konnte ich dann nicht so richtig glauben, habe dann in den Garantiebedingen nachgeschaut und dort stand dies bezüglich nichts!
So die Reperatur dauerte dann etwa 6 Wochen, war in der Zeit ohne Auto. Leihwagen hat man mir dann angeboten für 50€/Tag. Kulanz war nicht mehr drin. Das Auto ist aus 2006 !!!!
Es waren keine Kolben lieferbar, Fahrzeug stannd demontiert in der Werkstatt und dann hatte ich den Salat...... Kein Auto, keine Auskunft wann die Kolben kommen und und........
Naja als das Auto dann endlich fertig war und ich es schon an den Nerven hatte legt mir die Werkstatt eine "Vereinbarung" hin in der steht das die Garantie nun erloschen ist für die Baugruppe Motor.
Das sollte ich unterschreiben.
Habe ich nicht gemacht, bin damit zum Anwalt und er hat das geprüft und hat klar gesagt das die Bedingungen feststehen und während der Laufzeit keine weitere Vereinbarungen getroffen werden dürfen. Selbst wenn es drin stehen würde müsste man mich vor Abschluss einer Garantie auf sowas hinweisen. Hat natürlich keiner gemacht.
So jetzt gingen ein paar Monate ins Land (unterschrieben habe ich nichts) Jetzt ruft mich die Werkstatt an ich soll endlich unterschreiben, weil die Garantie das Autohaus nichtz bezahlt. Ich habe meinen Teil (1100€) direkt nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Dem Autohaus fehlen jetzt etwa 3700€ von der Garantie die die Zahlung verweigert weil ich die Vereinbarung nicht unterschrieben habe.
Da ich klar und deutlich gesagt habe das ich nichts unterschreibe und auch keine 3700€ bezahl. Klagt das Autohaus jetzt gegen mich.
Die Garantie gibt nicht mal eine Stellungnahme ab, MB direkt hält sich raus. Das Autohaus behauptet ich hätte das gewusst sie haben mich schließlich darüber informiert. Aber die können ja nicht einfach in der Garantielaufzeit die Bedingungen ändern wie sie wollen.
DAS ist MB Live!!!
Was meint ihr dazu, würde gerne mal eure Meinungen zu dem Fall hören
mfg
Beste Antwort im Thema
Tja, das ist halt immer wieder das Problem mit diesen Garantieverlängerungen.
Im Endeffekt zahlt man drauf und wenn es dann mal nötig wird weil die Garantieverlängerung benötigt wird winden sich plötzlich die Herrschaften ganz schnell heraus.
In meinen Augen ist das mit den Garantieverlängerungen nur Geldmacherei und die Leute verarscht.
Habe dankend abgelehnt, als man mir auch so eine Garantieverlängerung angeboten hatte.
85 Antworten
Der eigentliche Fehler wurde ja in der Werkstatt gemacht, und zwar dadurch, daß man die Reparatur durchgeführt hat, ohne sich vorher alle Unterschriften vom Kunden einzuholen.
Die Fehler der Bediensteten jetzt auf dem Rücken des Kunden glattzubügeln erachte ich aus unternehmerischer Sicht für den falschen Weg.
Ich fürchte fast, daß die Unternehmensleitung hier noch nicht einmal eine Abmahnung geschrieben hat, aber das würde IMHO voll ins Bild passen.
Die fehlenden 3700 sind ein Problem zwischen dem Autohaus
und dem Garantiegeber. Der will nicht zahlen und MB versucht die Kohle vom TE
zu bekommen. Wenn der Motor durch die Garantie abgedeckt ist hat der TE mit den 3700
nix am Kleid.
Das ist dann ne Sache zwischen MB und der Versicherung.
Und den Vertrag im nachhinein ändern,weil ein Garantiefall eingetreten ist geht nicht.
Die Sache mit dem Schlichter ist aber einen Versuch wert.
Ansonsten würde ich die Sache meinen Anwalt übergeben.
Vorher zahlen würde ich in keinem Fall.
Wundere mich immer wieder, wie hier keck Behauptungen aufgestellt werden. Wenn jemand ein Auto zur Reparatur bringt, ist er Auftraggeber und damit der Schuldner. Er hat die Rechnung zu bezahlen und bei Nichtzahlung die Konsequenzen zu tragen. Der Werkstatt ist es egal, ob er den Reparaturpreis von seiner Versicherung, seiner Tante oder sonst wem erstattet bekommt.
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Der Werkstatt ist es egal, ob er den Reparaturpreis von seiner Versicherung, seiner Tante oder sonst wem erstattet bekommt.
Das entbindet die Werkstatt (und deren Mitarbeiter) aber nicht von ihrer Sorgfaltspflicht bei der Auftragsabwicklung.
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Ich bin langjährig mit meinen Fahrzeugen bei einer NL. Ich schließe aus, dass eines meiner Fahrzeuge ohne schritlichen Auftrag repariert wird.
@F.Kannenberg
Bei dir habe ich das ja auch nicht in Frage gestellt. 😉
Aber offensichtlich ist beim Vorgang, den der TE hier beschreibt, geschlampt worden.
Wollte hier nur meine Erfahrung wieder geben. So ein Werkstattverhalten, wie vom TE geschildert, kann ich mir aufgrund eigener Erfahrungen und Beobachtungen nicht vorstellen. Eine Reparatur ohne Auftrag schließe ich bei einer MB-Werkstatt aus. Es sei denn, es handelt sich um eine Werkstatt, die ganz neu eröffnet hat und noch auf Erfahrungssuche ist.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@F.Kannenberg
Bei dir habe ich das ja auch nicht in Frage gestellt. 😉Aber offensichtlich ist beim Vorgang, den der TE hier beschreibt, geschlampt worden.
Kann ja durchaus möglich sein.
Ist dann aber nicht den TE sein Problem.
Die versuchen jetzt über den vermeindlich schwächeren an ihre Kohle zu kommen.
Denen würd ich was scheissen.
Hoi, ich bin da nicht so zuversichtig wie die meisten hier, denn anscheinend (zumindest steht darüber nichts) hat sich der TE keine Kostenübernahmeerklärung der Versicherung geben lassen. Gleichwohl wusste die Werkstatt von der Versicherung und hat diese wohl angeschrieben.
Die Versicherung möchte nun eine Erklärung, dass der Motor nicht mehr bestand der Versicherung ist, sonst werden die Kosten für die Reperatur nicht übernommen.
Weshalb die Versicherung sich so gebahren kann ist: Auch eine Versicherung darf den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn ein Schadensfall vorgelegen hat. Dann würde sie aber auf die Prämien verzichten, also versuchen sie den Vertrag dahingehend abzuändern, daß der Motor aus der Garantie herausgenommen wird.
Ich denke (als Laie): Der TE wird den Rechtsstreit gegen die Werkstatt wegen der fehlenden Kostenübernahmeerklärung auf jeden Fall verlieren und müsste dann Ersatz von der Versicherung einklagen. Die Gerichts- und Anwaltkosten aus dem 1ten Rechtsstreit trägt er dann leider selber.
Mein Vorschlag: Den Wisch der Versicherung unterschreiben, Schaden von der Versicherung regulieren lassen, Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen (denn das darf natürlich auch der Versicherungsnehmer).
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Hoi, ich bin da nicht so zuversichtig wie die meisten hier, denn anscheinend (zumindest steht darüber nichts) hat sich der TE keine Kostenübernahmeerklärung der Versicherung geben lassen. Gleichwohl wusste die Werkstatt von der Versicherung und hat diese wohl angeschrieben.Die Versicherung möchte nun eine Erklärung, dass der Motor nicht mehr bestand der Versicherung ist, sonst werden die Kosten für die Reperatur nicht übernommen.
Weshalb die Versicherung sich so gebahren kann ist: Auch eine Versicherung darf den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn ein Schadensfall vorgelegen hat. Dann würde sie aber auf die Prämien verzichten, also versuchen sie den Vertrag dahingehend abzuändern, daß der Motor aus der Garantie herausgenommen wird.
Ich denke (als Laie): Der TE wird den Rechtsstreit gegen die Werkstatt wegen der fehlenden Kostenübernahmeerklärung auf jeden Fall verlieren und müsste dann Ersatz von der Versicherung einklagen. Die Gerichts- und Anwaltkosten aus dem 1ten Rechtsstreit trägt er dann leider selber.
Mein Vorschlag: Den Wisch der Versicherung unterschreiben, Schaden von der Versicherung regulieren lassen, Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen (denn das darf natürlich auch der Versicherungsnehmer).
Das stimmt nicht ganz. Die VS kann zwar nach einem Schaden kündigen, aber sie muss zwingend den Schaden, sofern er gedeckt ist, erst regulieren. Sonst müsste sie rückwirkend kündigen, damit die Kündigung vor Schadenseintritt stattfindet. Und genau das geht nicht. Der TE kann zwar auch kündigen, hat aber trotzdem Anspruch auf Regulierung. Nur, dass will er ja gar nicht. aNDERERSEITS könnte er das ruhig tun und sich ne andere Garantievers. suchen, sofern das Baujahr und die KM-Leistung stimmen. Lt. TE steht das aber gar nicht zur Debatte.
Die VS kann sich eben nicht so gebaren, eine einseitige nachträgliche Änderung von Vertragsbedingungen gibt es nunmal nicht. Erst recht gibt es nicht die Option, dass die VS sagt, wir sind zwar Leistungspflichtig, kommen dieser Vertragspflich aber nur nach, wenn wir die Bedingungen nachträglich anpassen dürfen. Klar möchte die VS nen neuen Motor einbauen lassen, dann ist sie ja für den Rest der laufzeit bei dem Motor aussen vor und kann auf die Gewährleistung verweisen.
Es gelten nunmal die Bedingungen, die bei Vertragsabschluss dem Kunden zu Kenntnis gegeben wurden. Nicht und auch nicht weniger. Interessant wäre zu erfahren, ob die VS den Reparaturweg überhaupt vorgeben darf. Ich glaube nicht, denn dazu wäre widerum zwingend ein SV nötig. Denn so ausgereift ist das System mit der Ferndiagnose denn doch noch nicht, als das man vom Schreibtisch nach Diagnose der Werkstatt nach Aktenlage einen Reparaturweg vorgeben kann, noch dazu, wenn "man" ein normaler SB der VS ist. Sonst könnte die VS auch sagen, kauf ein anderes Auto, sonst fallen alle BAugruppen aus der Deckung.
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
.Es gelten nunmal die Bedingungen, die bei Vertragsabschluss dem Kunden zu Kenntnis gegeben wurden. Nicht und auch nicht weniger. Interessant wäre zu erfahren, ob die VS den Reparaturweg überhaupt vorgeben darf. Ich glaube nicht, denn dazu wäre widerum zwingend ein SV nötig.
Und diese Bedingungen lauten u.a.(Kopie aus mb(100):
"§ 6 5. "Voraussetzung für Garantieansprüche des GarantienehmersDie CG ist mit der Schadensregulierung beauftragt. Voraussetzung
für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) der CG an deren Gesellschaftssitz den Schaden unverzüglich,
in jedem Fall aber vor Reparatur beginn, anzeigt;
b) einem Beauftragten der CG jederzeit die Untersuchung des
Kraftfahrzeugs gestattet und ihm auf Verlangen die für die
Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte erteilt;
c) den Schaden nach Möglichkeit mindert und dabei die Weisungen
der CG befolgt; er hat, wenn die Umstände es gestatten,
solche Weisungen vor Reparaturbeginn einzuholen;"
Stellt sich die Frage, ob dieses Verfahren eingehalten wurde. Wenn nicht, dürfte Diskussion beendet sein.
O.
zu a: hat er wohl gemacht
zu b: da ist wohl die Werke der Beauftragte geworden und den Austausch empfohlen, was ja auch in deren Interesse liegen würde
zu C: hat er ja versucht
alles mal angenommen
Tja, das ist halt immer wieder das Problem mit diesen Garantieverlängerungen.
Im Endeffekt zahlt man drauf und wenn es dann mal nötig wird weil die Garantieverlängerung benötigt wird winden sich plötzlich die Herrschaften ganz schnell heraus.
In meinen Augen ist das mit den Garantieverlängerungen nur Geldmacherei und die Leute verarscht.
Habe dankend abgelehnt, als man mir auch so eine Garantieverlängerung angeboten hatte.
Zitat:
Original geschrieben von Nicsen1711
Hab jetzt gerade mit dem Kundencenter in Sindelfingen telfoniert.
Das bringt absolut garnix. Das Autohaus arbeitet selbständig da kann der Hersteller MB nichts dafür. Und deswegen bekomme ich da rein garnix ausser ein Schulter zucken.Kommt mir gerade so vor als ob mein Autohaus die Garantien selber druckt und verkauft. Steht zwar überall MERCEDES BENZ drauf aber soll alles selbständig übers Autohaus laufen........
Saftladen! Lässt sich wohl nur noch übers Gericht klären. Ich warte bis etwas kommt dann sieht man weiter.
Wie würdet ihr den vorgehen? Unterschreiben? 3700€ zahlen? Oder so wie ich vor Gericht?
Du willst das Auto doch ohnehin verkaufen, also unterschreiben, Garantie kündigen und Restwert der Garantie zurückfordern.
Recht haben (hast Du, glaub ich) und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Versicherungen haben eigene Anwälte, ein Rechtsstreit kostet die nichts, auch wenn er verloren geht. Dann zahlen sie, was sie sowieso zahlen müssen. Oder gehen nochmal in Revision...
Dein Anwalt rät zur Klage, damit verdient er sein Geld. Kein unabhängiger Berater also.
Wirf dem schlechten Geld kein gutes hinterher.
Die CG ist jetzt nicht die schlechteste Versicherung in dem Bereich. Neben der Multipart die einzige die ich empfehlen würde. Und ich hab schon einige gesehen (davon auch inzwischen insolvente).
TE hat die Versicherung extra selbst abgeschlossen.
Und sie wäre auch willig zur Zahlung.
Aber eben mit 2 Angeboten.
AT Motor mit ~6.000 € Eigenbeteiligung oder
Instandsetzung mit ~1.100 € Eigenbeteiligung
und Ausschluß Motor aus Restgarantie.
Wenn ich die Bedingungen richtig lese hätte die CG durchaus das Recht auf einem AT Motor zu bestehen.
Aber das ist echt was fürn Anwalt.