Probleme nach Reperatur auf Garantie-- Mercedes Benz
Hallo habe folgendes Problem mit meinem Mercedes Vertragshändler:
Habe mir im Januar einen C350 Kombi privat gekauft mit ner Jungen Sterne Garantie ( Restgarantie von 5 Monaten). Bevor ich mir dieses Auto gekauft habe habe ich mich bei meinem MB Haus erkundigt ob man diese Garantie verlängern kann. Es gab dann die Möglichkeit eine Anschlußgarantie von MB für 500€ pro Jahr abzuschließen.
Dies habe ich dann auch schließlich gemacht. Im Juni die Garantie verlängert und 500€ bezahlt.
Im Juli/August fing es dann an, der Motor hat sehr viel Öl verbraucht. War dann mehrmals wegen ner Fehlersuche bei MB, es hat sich dann rausgestellt das die Kolbenringe kaputt sind.
Hatte dann die Wahl einen AT Motor zu nehmen oder eine Instandsetzung mit 6 neuen Kolben. Da ich vom Material 40% selber tragen muss und der AT Motor um die 15.000€ kostet habe ich mich fürs Instandsetzen entschieden. Man hat mir dann mal nebenbei erzählt das die Garantie für den Motor erschlischt. (da kein AT Motor verbaut wird)
Konnte ich dann nicht so richtig glauben, habe dann in den Garantiebedingen nachgeschaut und dort stand dies bezüglich nichts!
So die Reperatur dauerte dann etwa 6 Wochen, war in der Zeit ohne Auto. Leihwagen hat man mir dann angeboten für 50€/Tag. Kulanz war nicht mehr drin. Das Auto ist aus 2006 !!!!
Es waren keine Kolben lieferbar, Fahrzeug stannd demontiert in der Werkstatt und dann hatte ich den Salat...... Kein Auto, keine Auskunft wann die Kolben kommen und und........
Naja als das Auto dann endlich fertig war und ich es schon an den Nerven hatte legt mir die Werkstatt eine "Vereinbarung" hin in der steht das die Garantie nun erloschen ist für die Baugruppe Motor.
Das sollte ich unterschreiben.
Habe ich nicht gemacht, bin damit zum Anwalt und er hat das geprüft und hat klar gesagt das die Bedingungen feststehen und während der Laufzeit keine weitere Vereinbarungen getroffen werden dürfen. Selbst wenn es drin stehen würde müsste man mich vor Abschluss einer Garantie auf sowas hinweisen. Hat natürlich keiner gemacht.
So jetzt gingen ein paar Monate ins Land (unterschrieben habe ich nichts) Jetzt ruft mich die Werkstatt an ich soll endlich unterschreiben, weil die Garantie das Autohaus nichtz bezahlt. Ich habe meinen Teil (1100€) direkt nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Dem Autohaus fehlen jetzt etwa 3700€ von der Garantie die die Zahlung verweigert weil ich die Vereinbarung nicht unterschrieben habe.
Da ich klar und deutlich gesagt habe das ich nichts unterschreibe und auch keine 3700€ bezahl. Klagt das Autohaus jetzt gegen mich.
Die Garantie gibt nicht mal eine Stellungnahme ab, MB direkt hält sich raus. Das Autohaus behauptet ich hätte das gewusst sie haben mich schließlich darüber informiert. Aber die können ja nicht einfach in der Garantielaufzeit die Bedingungen ändern wie sie wollen.
DAS ist MB Live!!!
Was meint ihr dazu, würde gerne mal eure Meinungen zu dem Fall hören
mfg
Beste Antwort im Thema
Tja, das ist halt immer wieder das Problem mit diesen Garantieverlängerungen.
Im Endeffekt zahlt man drauf und wenn es dann mal nötig wird weil die Garantieverlängerung benötigt wird winden sich plötzlich die Herrschaften ganz schnell heraus.
In meinen Augen ist das mit den Garantieverlängerungen nur Geldmacherei und die Leute verarscht.
Habe dankend abgelehnt, als man mir auch so eine Garantieverlängerung angeboten hatte.
85 Antworten
Wenn dein Anwalt der Meinung ist und der gegen-Anwalt eine andere Meinung vertritt, so ist es eben eine Sache für das Gericht.
Aus dem Bauch raus würd ich sagen, dass du die besseren Karten hast.
Genaues kann man natürlich nicht sagen, da die Bedingugen nicht klar sind und/oder was sonst noch so sc hriftlich gemacht wurde bzw. Zeugen aussagen usw....
Mich würde interessieren wie es ausgegangen ist.... ( leider schreiben die meisten das dann nicht mehr )
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Was sagt denn MB selbst bzw. der Garantiegeber dazu?
Nach mehrmaligen Nachfragen bei der Car Garntie hat mir niemand die Frage beantwortet wo dies geschrieben steht das die Garntie weg ist.
Aussage der Car Garntie:
Wir können keine weitere Garantie für den reparierten Motor geben da ihnen das Risiko zu hoch ist irgendwann nochmal Geld dafür zu bezahlen!
Hätten sie den AT Motor genommen (Eigenanteil 40% von 15.000€) dann hätten sie weiterhin Garantie auf den Motor.
Das Autohaus hat mich darüber informiert das die Garantie erlischt, allerdings nur mündlich. Vertrag ist Vertrag und der kann nicht einfach geändert werden.
Mein Anwalt hat es fast vom Stuhl gehauen vor lachen, er hat ganz klar gemeint das die Laufzeit gilt und die Bedingungen die ich beim Abschluss der Garantie erhalten habe.
Mh, gut, wäre ja dann auf der einen Seite immernoch eine Frage für den was wäre wenn fall.
Ansonsten bleibt in meinen Augen aber die Gewährleistung für die Reparatur der Werkstatt.
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Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Mh, gut, wäre ja dann auf der einen Seite immernoch eine Frage für den was wäre wenn fall.
Ansonsten bleibt in meinen Augen aber die Gewährleistung für die Reparatur der Werkstatt.
Die Gewährleistung auf die Reperatur sprich Kolben hab ich weiterhin das ist klar aber das drumherum ist jetzt sozusagen Garantiefrei.
Wenn mir morgen die Steuerkette um die Ohren fliegt (Beispiel)
Stehe ich da und muss selber bezahlen, für solche Fälle habe ich eine Garantie abgeschlossen für 500€ die mir jetzt weggenommen wird.
Wenn die Garantie sagt die Garantie verfällt für die Kolben dann wäre das ja noch in Ordnung. Aber kein Teil das am Motor dran ist hat jetzt noch Garantie.
Ich hätte mir das Auto ohne Garantie nie gekauft, bzw nicht ohne möglichkeit diese zu verlängern.
Zitat:
Original geschrieben von Nicsen1711
Wir können keine weitere Garantie für den reparierten Motor geben da ihnen das Risiko zu hoch ist irgendwann nochmal Geld dafür zu bezahlen!
Wem ist das Risiko zu hoch? Dem Garantiegeber?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wem ist das Risiko zu hoch? Dem Garantiegeber?Zitat:
Original geschrieben von Nicsen1711
Wir können keine weitere Garantie für den reparierten Motor geben da ihnen das Risiko zu hoch ist irgendwann nochmal Geld dafür zu bezahlen!
Ein Vertrag kann nicht einseitig geändert werden. Über diese Stümperei hat sich der RA mit Recht amüsiert.
Es gilt, was im bestehenden Vertrag steht. Ist diese Sache nicht eindeutig geregelt, dann muss durch Auslegung ermittelt werden, was gemeint war/was Recht ist. Dies wird letztendlich vor Gericht entschieden.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Ein Vertrag kann nicht einseitig geändert werden. Über diese Stümperei hat sich der RA mit Recht amüsiert.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wem ist das Risiko zu hoch? Dem Garantiegeber?
Es gilt, was im bestehenden Vertrag steht. Ist diese Sache nicht eindeutig geregelt, dann muss durch Auslegung ermittelt werden, was gemeint war/was Recht ist. Dies wird letztendlich vor Gericht entschieden.O.
Die Frage ist halt, mache ich mich jetzt deswegen verrückt, oder erst dann, wenn zB die Steuerkette um die Ohren fliegt. Oder habe mir viel Streß erspart, wenn nix weiter passiert.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Oder habe mir viel Streß erspart, wenn nix weiter passiert.
Der Garantiegeber stützt seine Kalkulationen auf Risikoanalysen. Die können zutreffen oder auch nicht. Wenn sie nicht zutreffen, dann ist dies das Geschäftsrisiko des Garantiegebers und braucht den Garantienehmer nicht weiter zu interessieren.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Der Garantiegeber stützt seine Kalkulationen auf Risikoanalysen. Die können zutreffen oder auch nicht. Wenn sie nicht zutreffen, dann ist dies das Geschäftsrisiko des Garantiegebers und braucht den Garantienehmer nicht weiter zu interessieren.Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Oder habe mir viel Streß erspart, wenn nix weiter passiert.
Sehe grad den Zusammenhang mit meiner Aussage nicht.
Der Zusammenhang besteht darin, daß sich der TE eigentlich überhaupt keinen Kopf machen braucht hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise. Er braucht den Wisch nicht zu unterschreiben.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wem ist das Risiko zu hoch? Dem Garantiegeber?Zitat:
Original geschrieben von Nicsen1711
Wir können keine weitere Garantie für den reparierten Motor geben da ihnen das Risiko zu hoch ist irgendwann nochmal Geld dafür zu bezahlen!
Genau!
Der absolute Witz ist jedoch das ich mich mit der CG Cargarantie rumärgern muss. Ich habe die Garantie bei MB abgeschlossen, dies steht auch in den Unterlagen (Garantiegeber: Autohaus sowieso Vertagspartner von MB). Bin also der Endkunde, die können von mir nicht verlangen das ich mich mit der von MB gekauften Garantie auseinander setze.
MB direkt hält sich in allem raus, das einzigste was die mir gesagt haben das das Autohaus das eigenständig auf juristische Weise regeln wird.
Eigentlich brauche ich mir keinen Kopf darüber machen, aber wenn der der Tag X kommt an dem ich einen Schaden am Motor habe dann stehe ich alleine da da die Garantie nichts mehr übernimmt. Und dafür habe ich 500€ bezahlt da fühl ich mich regelrecht über den Tisch gezogen. Wenn die solche Klauseln haben dann muss man VOR Abschluss der Garantie auf so etwas Hinweisen und nicht erst im Schadensfall mal kurz den "Vertrag" ändern und die Garantie für den kompletten Motor streichen.
Ich sehe es überhaupt nicht ein, die Fehler von MB auszubaden. Der Schaden mit den Kolbenringen ist eindeutig auf Qualitätsmangel zurück zu führen. Mein Motor war nicht der erste der hoch gegangen ist, viele wurden in einer Rückrufaktion vorsorglich erneuert oder komplett ausgetauscht. Solch ein Schaden nach 5 Jahren und 120tkm ist einfach nicht aktzeptabel. Das ich keine Kulanz bekommen habe steht auf einem anderen Blatt. Die Konsequenz draus wird eben sein das ich nach 4 Jahren MB nun enttäuscht die Marke wechseln werde.
Jede Vertragsänderung benötigt 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Ob der Garantiegeber dich über was auch immer informiert hat, interessiert den Vertrag nicht. Fixiert sind die Bedingungen auf Papier.
Wenn dein Vertrag direkt mit dem Autohaus besteht und es nicht als Vermittler agiert, ist es dein Ansprechpartner. Es sei denn, es ist festgehalten, daß du dich bei Garantieinanspruchnahme an CG wenden sollst. Ob das im Vertrag steht, weiß ich natürlich nicht.
Neben der Garantie hast du noch die gesetzl. Gewährleistung, welche 1 Jahr greift, solange keine Verschleißteile oder durch Alterung bedingte Defekte auftreten.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Neben der Garantie hast du noch die gesetzl. Gewährleistung, welche 1 Jahr greift, solange keine Verschleißteile oder durch Alterung bedingte Defekte auftreten.
Ich fürchte, dem ist nicht so, denn der Wagen wurde von privat gekauft. Siehe Eingangsposting. Das Fahrzeug hatte noch eine Restlaufzeit der Garantie von 5 Monaten. Beim Mercedeshändler wurde die für 500 € verlängert.
Meines Erachtens kann die Versicherung sich nicht der Leistung entziehen wenn der TE diese Verzichtserklärung nicht unterschreibt. Das kommt mir einer Erpressung gleich nach dem Motto, Du verzichtest auf weitere Leistungen, dann zahle ich.
Das Autohaus hat m.E. einen Anspruch auf die Leistung des Garantiegebers und müsste das intern, ggf. durch Klage gegen diesen klären.
Als TE würde ich auf jeden fall die Zahlung verweigern und auf die bestehende Versicherung verweisen.
Das sich die Versicherung bei einem weiteren Schaden am Motor dumm anstellt, das ist absehbar.