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Probleme nach Ebay-Verkauf (Mal ne andere Frage...)

Opel Astra H
Themenstarteram 16. Februar 2014 um 21:29

Hi zusammen,

ich weiß das diese Frage eigentlich nicht hier rein gehört aber ich muss es einfach mal loswerden.

Ich hab über ebay Kleinanzeigen als privater Verkäufer einen Dachträger für einen Zaffi B verkauft.

So weit so gut der Mann hat mir das Geld überwiesen und ich hab den Träger sofort inkl. dem Einstellschlüssel, den beiden Schlüsseln und den Kappen an ihn versendet. Nun schrieb er mir gestern, dass er sauer sei, weil er das Teil so nicht gebrauchen kann da angeblich alle vier Abdeckkappen und die beiden Schlüssel fehlen würden. Daraufhin habe ich ihm geschrieben, dass er den Träger gern zurückschicken kann , allerdings nur in dem Zustand wie ich ihn ihm geschickt habe. Daraufhin würde er von mir das Geld wiederbekommen. Damit war er nicht einverstanden und schrieb dazu nur, dass er erst das Geld haben möchte ansonsten ginge er morgen zum Anwalt. Was würdet ihr tun? Zum Einen will ich keinen Ärger zum Anderen bin ich im Recht da ich auch zwei Zeuge habe die den Träger mit mir zusammen eingepackt haben und gesehen haben das alles in Ordnung war.

Lieben Gruß an alle, bin mal auf eure Antworten gespannt.

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11 Antworten

Wenn der Artikel ausreichend beschrieben war und fehlende Teile (von denen sonst erwartet wird, dass sie im Lieferumfang sind da sie zum Produkt gehören) als solche erwähnt wurden gilt das Produkt als fehlerfrei beschrieben. Wenn der Käufer es dann auch so erhält ist der Kaufvertrag erfüllt und der Käufer hat keinerlei weitere Ansprüche.

 

Wenn vom Käufer kein versicherter Versand gewünscht wird trägt bei einem Privatverkauf laut Gesetz der Käufer den Schaden im Falle eines Verlustes oder Defektes des Paketes/der Ware.

Themenstarteram 16. Februar 2014 um 22:07

Hi

in meiner Beschreibung hab ich nur geschrieben verkaufe Dachgepäckträger für Zafira B ohne Angabe des Baujahrs etc. hat er auch nicht gefragt. Alles andere wurde auch nicht beschrieben. Verschickt hab ich es versichert über DHL. Ich möchte ja nichts unterstellen aber der Käufer (welcher aus dem ehem. Ostblock kommt) hat vermutlich bemerkt das die Träger bei seinem Fahrzeug nicht passen und will dies nun mir in die Schuhe schieben :/

lieben gruß rummrich

Wenn auf den Fotos alles zu sehen ist, was du im versicherten Packet über DHL versendet hast, lass ihn drohen...der geht nicht zum Anwalt!

Bei ebay wird viel gelabbert und gedroht...

Wenn er den Dachträger nicht zu deinen Bedingungen zurückschickt...nochmal Pech gehabt!

Auch ich habe schon einen nicht passenden Dachträger gekauft und Pech gehabt. Wiederum lese ich ständig Angebote mit unzureichenden Infos!

Der Käufer behauptet doch, dass Teile fehlen. Würde der Träger nur nicht bei ihm passen hattest du ihm doch ohnehin angeboten ihn zurück zu nehmen.

Wie auch immer. Wenn du dir ganz sicher bist die Teile, die nun angeblich fehlen, beigepackt zu haben und der Käufer kein Betrüger ist muss das Paket  unterwegs etwas "verloren" haben. Zeig dich verständnissvoll und teile dem Käufer das so mit. Sag ihm auch, dass das ärgerlich ist aber du das Paket für diesen Fall versichert hast. Biete ihm an das ganze an die Versicherung der Post/DHL etc zu übergeben da du die angeblich fehlenden Teile unter bezeugung (ich hoffe du hast Zeugen) beigepackt hattest und diese somit unterwegs gestohlen worden sein müssen. Frage ihn ob er eine Meldung an die Versicherung wünscht

und du dazu vermutlich den Träger und am besten die originale Verpackung zurück brauchst damit die Versicherung prüfen kann ob das Gewicht dem bei Annahme entspricht und manipulationen an der Verpackung erkennbar sind, die einen Diebstahl erkennen lassen.

 

Damit musst du vorerst nichts tun als seine Antwort abwarten ob du es der Versicherung melden sollst und hast die vorbildlich verhalten. Wenn der Käufer die Teile selbst beschädigt hat zieht er nun vermutlich den Schwanz ein da er nicht einfach sein Geld zurückbekommt sondern es komplizierter wird.

Besteht der Käufer auf eine Meldung bei der Versicherung meldest du es und wartest ab was diese haben wollen. Kommt die Versicherung zu dem Schluss, dass sie nichts zahlen da kein Diebstahl nachweisbar ist melde dem Käufer dies und mach ihm klar, dass er nichts erstattet bekommt wenn du dir sicher bist alles eingepackt zu haben (und du Zeugen hast!).

Nun kann der Verkäufer vor Gericht ziehen und sich sein Recht erstreiten. Als erstes wäre er in der Pflicht zu beweisen, dass die Teile beim öffnen nicht im Pakat waren und er benötigt hierfür einen Zeugen. Hat er einen Zeugen kannst du mit einem Gegenzeugen kontern. Es steht dann Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird eingestellt.

 

Wahrscheinlich kommt es wegen der Kleinigkeit jedoch nicht vor Gericht und der Käufer gibt schon eher Ruhe. Gehe aber lieber nochmal in dich und überleg ob du wirklich alles eingepackt hast.

 

Das ganze ist hier aber eigentlich enorm fehl am Platz!

Machen lassen, ist eher nur ein Einschüchterungsversuch.

Alles versendet, versichert, in dabein des Zeugen gepackt und fertig. Wenn er es so kauft, wie beschrieben, selber Schuld.

Ich würde da nichtmal die Zeit für Emailschreiben investieren, bei so dreisten Käufern.

Zitat:

Original geschrieben von noVuz

Das ganze ist hier aber eigentlich enorm fehl am Platz!

Sorry, aber dafür hast du auch eine enorme Geschichte geschrieben...worüber man auch andere Meinungen haben kann...das wäre aber auch fehl am Platz!

Nur scheinst du etwas zu viel an das Gute im Menschen zu glauben...nicht falsch verstehen...nicht böse gemeint!

Themenstarteram 16. Februar 2014 um 22:55

Danke für die Antworten! Ich bin mir zu 10000% sicher das ich alles reingepackt hab da ich genau die angeblich nicht vorhanden teile extra in eine Tüte gepackt habe damit die nicht umher fliegen können. Ich warte erstmal ab was von ihm da kommt.

Zitat:

Original geschrieben von andirel

Zitat:

Original geschrieben von noVuz

Das ganze ist hier aber eigentlich enorm fehl am Platz!

Sorry, aber dafür hast du auch eine enorme Geschichte geschrieben...worüber man auch andere Meinungen haben kann...das wäre aber auch fehl am Platz!

Nur scheinst du etwas zu viel an das Gute im Menschen zu glauben...nicht falsch verstehen...nicht böse gemeint!

Du willst dich jetzt nicht ernsthaft darüber beschweren, dass ich jemandem eine zu lange antwort gegeben hab? Ich glaub eher weniger an das Gute im Menschen (anders wär mir lieber) aber ich handle gerne von Anfang an korrekt. Sollte ein Betrüger es so bis vor Gericht wagen gibt's kein Problem und wenn wirklich etwas geklaut wurde auch nicht. Und alles was er tun muss ist eine Mail zu schreiben, mehr nicht...

am 17. Februar 2014 um 7:22

Zitat:

Original geschrieben von noVuz

Du willst dich jetzt nicht ernsthaft darüber beschweren, dass ich jemandem eine zu lange antwort gegeben hab?

Wo steht das...? Ich habe mich lediglich auf deinen letzten Satz bezogen!

Anders wiederum wende ich mich direkt an ebay, wenn es ein Problem gibt. Und ich biete kein paybal mehr an, weil nämlich paybal Käuferschutz immer erst dem Käufer recht gibt!

Und das hat mir leider schon öfters Geld und Zeit gekostet! Trotz allem ich immer nachweislich im Recht war...

ACHTUNG!!!!

Hat der Käufer einen guten Anwalt hast du bereits verloren. Mit der Aussage er solle den Träger wieder zurück schicken und er bekommt sein Geld wieder hast du schon einen Rückkauf- Vertrag abgeschlossen....

Ist mir mal bei einem Autoverkauf passiert. Der Käufer hatte es sich einem Tag nach Kauf anders überlegt. Ich meinte auch nur, bring die Kiste zurück, dann bekommste dein Geld wieder...

Er hatte keine Lust das Auto zuu bringen und mit dem Zug 450km zurück zu fahren...

Also ist er damit zum Anwalt. Und hat Recht bekommen, da ich einen Rückkaufvertrag abgeschlossen hatte. Folge war, das der Vectra, dadurch das er ein Jahr bei dem Typen mit offenen Fenster stand SChrott war- 3700,- Kaufpreis war dahin, dazu kamen dann Entsorgungskosten (innen war alles verschimmelt, im Bodenblech hatte sich Rost breit gemacht), ich hatte dazu noch ca. 3500,- Gerichts- und Anwaltskosten....

Ansonsten gibt es doch sicher einen Zeugen, der geholfen hat beim Einpacken von allen Zubehörteilen...

außerdem hat der käufer (theoretisch) die ware direkt bei der übergabe (Post - Käufer) zu kontrollieren...

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