Probleme mit Versicherung nach Diebstahl
Liebe Motor-Talker,
ich bin neu hier... und gleich ohne Umschweife kommt nun mein Problem.
Mein Audi A4 wurde vor ca. 3 Monaten vor der Haustür gestohlen. Die Wertermittlungs-Sachbearbeiterin meiner Versicherung hat nun einen Wiederbeschaffungswert ermittelt, der unter Berücksichtigung der Ausstattung Laufleistung, Wartungszustand usw. meines Ex-Autos ca. 1500 bis 2000 Euro zu niedrig ausfällt.
Ca. 2,5 Wochen nach Auszahlung des ermittelten Betrags habe ich nun einen Brief an die Versicherung geschrieben, um detaillierte Wertermittlungsunterlagen und Vorlage von vergleichbaren seriösen Händerangeboten im Umkreis von 200 km gebeten. 5 Wochen und 3 Fristsetzungen später erhielt ich nun gestern diese Angebote, die erwartungsgemäss diverse wichtige Ausstattungsmerkmals wie Anhängerkupplung, Sportsitze mit Lendenwirbelstütze, Sitzheizung usw. nicht enthielten oder aus weiterer Entfernung (z.B. 572 km) kamen. Nachdem ich nun die Angebote als nicht akzeptabel und nicht vergleichbar abgelehnt habe, wird die Sache nun zur Dekra zur unabhängigen Begutachtung gegeben.
Wie sieht das Eurer Erfahrung nach nun aus? Kann man von der Dekra ein marktgerechtes Urteil erwarten? Hätte die Versicherung nicht schon früher einen Gutachter beauftragen müssen? Oder ist das normal, dass die Sachbearbeiter den Wert ermitteln? Wie lang muss man sich hinhalten lassen, bis man ein/e ernstzunehmendes Gutachten/Wertermittlung bekommt?
Bin mal gespannt, was Ihr denkt!
FrauMustermann
164 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Machen wir - und du gehst erstmal auf einen Lehrgang und lernst, wie man Restwertgebote richtig berechnet.Für einen, der nicht einmal weiss, wie das richtig geht, reisst du deine Klappe hier ganz schön weit auf.
Kannst dann ja mit gehen 😉
Ein Restwert ebenso wie der mM werden nicht berechnet, diese Werte werden ermittelt 😛
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Ein Restwert ebenso wie der mM werden nicht berechnet, diese Werte werden ermittelt 😛
Ebend - aber manche Abhängigen Unsachverständige können zwar ermitteln, berechnen dann aber falsche Werte in ihren Gutachten.
Indem sie nämlich sagenhafte Berechnungsmethoden a la "Netto statt Brutto" und andere hanebüchene Dinge anstellen (Thread ist hier zu finden).
Btw: Wir geraten OT.
Gibt es eigentlich hinsichtlich der Ausgangsfrage/Wertermittlungs-Vorgehensweise/Regulierung Erfahrungswerte mit dem Volkswagen Versicherungsdienst?
Hallo!
...mal eine Frage an die Experten hier: Muß man als Ersatzfahrzeug ein fahrzeug akzeptieren, dass "ähnlich ist" und einen "ähnlichen Wert" hat, oder ist es legitim, dass ein Fahrzeug für einen bestimmten Zweck mit einem bestimmten Ausstattungsmerkmal angeschafft wurde und ist die Versicherung verpflichtet einen Ersatz in soweit zu bezahlen, dass das Ersatzfahrzeug den selben Zweck wieder erfüllen kann?
Nehmen wir mal das schöne Beispiel einer behindertengerechten Ausstattung (die z.B. bei Fiat "ab Werk" kommt). Muß der Behinderte auch ein nicht behindertengerecht ausgestattetes Fahrzeug akzeptieren, oder nicht?
Und wenn das (behindertengerecht, oder nicht) jetzt ein anderer Fall ist ...warum ist er das? ...ein nicht behindertengerechtes Auto tut seinen Dienst nicht (bei einem Behinderten) und ein Auto ohne AHK auch nicht (bei einem Pferdebesitzer)...
...
gibt es da was verqwertbares juristisches, dass in dem beiden Fällen unterschiedlich verfahren werden darf?
Gruß!
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Zitat:
Original geschrieben von FrauMustermann
Bin mir nicht sicher, ob es hier nun ums Grundsätzliche geht? Denke schon🙂Jedenfalls gibt es in meinem Fall kein Gutachten bis jetzt, die Sachbearbeiterin hat selbst ermittelt und konnte mir auch keine detaillierten Ermittlungsunterlagen zur Verfügung stellen. Es gibt lediglich ein Abrechnungsschreiben, wo zwar die Ausstattung und techn. Daten usw. aufgelistet werden; untendrunter steht jedoch nur eine Gesamtsumme. Will heissen: für mich als Laie ist gar nicht klar, wie der Wert eigentlich zustande kommt.
Das Gutachten wurde erst aufgrund meiner Nachfragen und Bitten um Übersendung der Ermittlungsunterlagen bzw. Vergleichsangebote in Auftrag gegeben.
Natürlich ist es "dein Thread" und das sollte es auch bleiben.
Dass das Vorgehen deiner Versicherung nicht glücklich war, darüber sind wir uns ja wohl einig. Aber auch in deinen Versicherungsbedingungen steht nicht geschrieben, dass du ein Anrecht auf ein Gutachten hast. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert und wie und von wem der letztlich ermittelt wird, bleibt schon deinem Versicherer vorbehalten. Üblicherweise wird der Wiederbeschaffungswert natürlich auch von einem Kfz-Sachverständigen ermittelt. Manche Versicherer überlassen das ihren Haussachverständigen; andere wiederum lassen das von externen Kfz-Sachverständigen vornehmen.
Unter dem Strich wirst du immer nur eine Gesamtsumme finden - ein Wiederbeschaffungswert wird halt nicht errechnet, sondern ermittelt.
Zitat:
Original geschrieben von FrauMustermann
Gibt es eigentlich hinsichtlich der Ausgangsfrage/Wertermittlungs-Vorgehensweise/Regulierung Erfahrungswerte mit dem Volkswagen Versicherungsdienst?
Ähnliche Fragen werden hier im Forum öfter gestellt und nutzen weder dir noch anderen. Erfahrungsgemäß wenden sich eher unzufriedene Versicherungskunden hier ans Forum, so das eher negative Erfahrungen gegen jedwede Versicherungen vorgebracht werden. Das die Mehrzahl Geschädigter mit der/einer Schadenregulierung zufrieden sind, ergibt sich aus keinem Forum - nicht einmal bei MT.
Die Höhe des Wiederbeschaffungswertes hattest du bisher hier nicht verraten (oder ich habe es überlesen). Du gibst an, dass ein Wiederbeschaffungswert von 16.500 bis 17.000 für dich angemessen wäre. Ich gehe mal davon aus, dass dir demnach 15.000 erstattet wurden.
Wie hoch war dein Kaufpeis ?
Zitat:
Original geschrieben von FrauMustermann
Das Auto war scheckheftgepflegt und hatte eine neue grosse Inspektion. Ich selbst habe das Auto nur 1,5 Jahre (40000km) gefahren, davor war es ein Leasingfahrzeug, gekauft mit 30000 km.
Das wäre hier zumindest schon einmal eine Anhaltspunkt, inwieweit deine Vorstellungen nachvollziehbar sind.
Und dann noch ein Hinweis für die freien und unabhängigen Sachverständigen hier im Forum: auch bei einem Kaskoschaden gilt die Devise - wer etwas haben möchte, muss es auch beweisen. Und das gilt auch für Sonderausstattungen. Diese sollten und werden auch bei einer Wertermittlung nach einem Fahreugdiebstahl berücksichtigt - sofern diese auch nachgewiesen sind. Und dann sollten auch noch alle Sonderausstattungen mitversichert sein. Auch da gibt es je nach Versicherungsvertrag Entschädigungsgrenzen, womit die Frage von understatement gleich mitbeantwortet ist.
Danke für Deinen Beitrag, xAKBx!
Erstattet wurden 15400,- Euro. Ich habe lange nach einem vergleichbaren Auto gesucht und keins unter 16.900,-- gefunden, genau genommen bewegten sich die Angebote sich eher im Bereich von 16900 bis 18000 Euro, was sicher auf die geringe Laufleistung zurückzuführen ist.
Es konnte die komplette Ausstattung nachgewiesen werden, alle Unterlagen wurden eingereicht + Auszüge aus der Akte des Audi-Händlers, wo alles nochmal explizit aufgeführt war. Inspektionsrechnung aus dem Audi-Zentrum auch.
Ich dachte, der Kaufpreis, den ich gezahlt habe, spielt keine Rolle?? Jetzt plötzlich doch?
Mal ganz doof gefragt:
Könnte man die Differenz von dem Unfallverursacher, der ja den Schaden verursacht hat, direkt einfordern?
Er ist ja zwar versichert, aber nicht schuldfrei.
Es gibt ja auch Fälle in denen die Versicherungssumme zur Deckung nicht ausreicht. Da wäre es doch auch so?
Oder ist der ermittelte/berechnete WBW das Alpha und Omega?
Ihr seht schon, ich habe von Versicherungen keinerlei Ahnung, bin aber am Thema interessiert.
Zitat:
Original geschrieben von deville73
Mal ganz doof gefragt:Könnte man die Differenz von dem Unfallverursacher, der ja den Schaden verursacht hat, direkt einfordern?
Ich glaube kaum - weil es sich hier nämlich um einen Kaskoschaden handelt und dem TE das Fahrzeug gestohlen wurde.
Zitat:
Original geschrieben von FrauMustermann
Erstattet wurden 15400,- Euro.
Erfolgte die Erstattung aufgrund der Wertermittlung der Sachbearbeiterin oder nach der Wertermittlung der Dekra?
Zitat:
Original geschrieben von FrauMustermann
Jedenfalls gibt es in meinem Fall kein Gutachten bis jetzt, die Sachbearbeiterin hat selbst ermittelt und konnte mir auch keine detaillierten Ermittlungsunterlagen zur Verfügung stellen. Es gibt lediglich ein Abrechnungsschreiben, wo zwar die Ausstattung und techn. Daten usw. aufgelistet werden; untendrunter steht jedoch nur eine Gesamtsumme. Will heissen: für mich als Laie ist gar nicht klar, wie der Wert eigentlich zustande kommt.Das Gutachten wurde erst aufgrund meiner Nachfragen und Bitten um Übersendung der Ermittlungsunterlagen bzw. Vergleichsangebote in Auftrag gegeben.
heute 7:40Uhr