Probleme mit Versicherung nach Diebstahl
Liebe Motor-Talker,
ich bin neu hier... und gleich ohne Umschweife kommt nun mein Problem.
Mein Audi A4 wurde vor ca. 3 Monaten vor der Haustür gestohlen. Die Wertermittlungs-Sachbearbeiterin meiner Versicherung hat nun einen Wiederbeschaffungswert ermittelt, der unter Berücksichtigung der Ausstattung Laufleistung, Wartungszustand usw. meines Ex-Autos ca. 1500 bis 2000 Euro zu niedrig ausfällt.
Ca. 2,5 Wochen nach Auszahlung des ermittelten Betrags habe ich nun einen Brief an die Versicherung geschrieben, um detaillierte Wertermittlungsunterlagen und Vorlage von vergleichbaren seriösen Händerangeboten im Umkreis von 200 km gebeten. 5 Wochen und 3 Fristsetzungen später erhielt ich nun gestern diese Angebote, die erwartungsgemäss diverse wichtige Ausstattungsmerkmals wie Anhängerkupplung, Sportsitze mit Lendenwirbelstütze, Sitzheizung usw. nicht enthielten oder aus weiterer Entfernung (z.B. 572 km) kamen. Nachdem ich nun die Angebote als nicht akzeptabel und nicht vergleichbar abgelehnt habe, wird die Sache nun zur Dekra zur unabhängigen Begutachtung gegeben.
Wie sieht das Eurer Erfahrung nach nun aus? Kann man von der Dekra ein marktgerechtes Urteil erwarten? Hätte die Versicherung nicht schon früher einen Gutachter beauftragen müssen? Oder ist das normal, dass die Sachbearbeiter den Wert ermitteln? Wie lang muss man sich hinhalten lassen, bis man ein/e ernstzunehmendes Gutachten/Wertermittlung bekommt?
Bin mal gespannt, was Ihr denkt!
FrauMustermann
164 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Ich glaube kaum - weil es sich hier nämlich um einen Kaskoschaden handelt und dem TE das Fahrzeug gestohlen wurde.Zitat:
Original geschrieben von deville73
Mal ganz doof gefragt:Könnte man die Differenz von dem Unfallverursacher, der ja den Schaden verursacht hat, direkt einfordern?
Habe ich nicht dran gedacht, ist klar.
Wäre es ansonsten ein Weg, oder eher Unsinn?
twelferider@
die Erstattung erfolgte aufgrund der Wertermittlung der Sachbearbeiterin.
Welche Rolle spielt denn jetzt plötzlich der Kaufpreis?
Zitat:
Original geschrieben von FrauMustermann
Danke für Deinen Beitrag, xAKBx!Erstattet wurden 15400,- Euro. Ich habe lange nach einem vergleichbaren Auto gesucht und keins unter 16.900,-- gefunden, genau genommen bewegten sich die Angebote sich eher im Bereich von 16900 bis 18000 Euro, was sicher auf die geringe Laufleistung zurückzuführen ist.
Es konnte die komplette Ausstattung nachgewiesen werden, alle Unterlagen wurden eingereicht + Auszüge aus der Akte des Audi-Händlers, wo alles nochmal explizit aufgeführt war. Inspektionsrechnung aus dem Audi-Zentrum auch.
Ich dachte, der Kaufpreis, den ich gezahlt habe, spielt keine Rolle?? Jetzt plötzlich doch?
Zieh bei den Internetangeboten in "deiner" Preisklasse mal mind. 1.000 Euro ab und dann bewegen wir uns auf einem Niveau, auf dem derartige Fahrzeuge dann auch tatsächlich verkauft werden.
Direkten Einfluss hat der von dir gezahlte Kaufpreis natürlich nicht (weitere Ausführungen hierzu möchte ich mir an dieser Stelle zur Vermeidung weiterer, unnötiger Diskussionen ersparen), aber indiziert durchaus eine realistische Wertvorstellung. Bei deinem Fahrzeug musst du mit einem Wertverlust von rund 3.000/3.500 Euro pro Jahr ausgehen. Lag dein Kaufpreis vor 1,5 Jahren um 20.000 bis 21.000 Euro halte ich einen Wiederbeschaffungswert von 15.400 Euro nicht fern jeglicher Realität. Letzlich haben das dann aber Kfz-Sachverständige zu entscheiden. Von daher warte erst einmal die in Auftrag gegebene Wertermittlung der DEKRA ab.
Also wie seinerzeit der relativ günstige Kaufpreis zustande kam und warum ich möglicherweise über damalige Beziehungen gute Prozente bei Audi bekommen habe, steht ja auf einem andern Blatt.
Dieses Heranziehen des Kaufpreises finde ich nicht so ganz "richtig". Denn, es muss doch geschaut werden, was ich eben für ein vergleichbares Auto auf dem Markt jetzt zahlen muss.
Ich finde, der eindeutige Begriff "Wiederbeschaffungswert" und eine Orientierung an einem Kaufpreis, der aufgrund verschiedener Faktoren zum Kaufzeitpunkt geringer sein konnte, passt für mich nicht zusammen. Dann könnte ja z.B. die Versicherung sagen "wenn Sie damals 14000 gezahlt haben, können wir Ihnen auch nur max 13.000 auszahlen".
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@FrauMustermann
Du hast meinen Beitrag missverstanden. Der Kaufpreis hat keinen direkten Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert. Du kannst das Fahrzeug zu teuer oder äußerst günstig gekauft haben. Vielleicht war es auch ein Geschenk von deinem Urgroßvater - der Wiederbeschaffungswert ist immer identisch.
Der Kaufpreis gibt mir (oder vielleicht auch anderen) aber die Gelegenheit, die Wertermittlung (eines Sachverständigen) selbst einschätzen und bewerten zu können.
Dein Hinweis, den gebrauchten Wagen damals beim Audihändler nur aufgrund persönlicher Beziehungen besonders günstig bekommen zu haben, habe ich in diesem Zusammenhang nur allzuoft schon gehört.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Dein Hinweis, den gebrauchten Wagen damals beim Audihändler nur aufgrund persönlicher Beziehungen besonders günstig bekommen zu haben, habe ich in diesem Zusammenhang nur allzuoft schon gehört.
Das finde ich ein wenig anmassend. Und zeigt mir, dass der ursprünglich gezahlte Kaufpreis ja offensichtlich doch eine grössere Rolle zu spielen scheint, als im 1. Absatz behauptet.
Zitat:
Original geschrieben von FrauMustermann
Das finde ich ein wenig anmassend. Und zeigt mir, dass der ursprünglich gezahlte Kaufpreis ja offensichtlich doch eine grössere Rolle zu spielen scheint, als im 1. Absatz behauptet.
Das ist nicht anmassend, sondern die Praxis. Jeder zweiter erzählt nämlich, dass sein Auto und gerade sein Auto der super geniale Schnapper war, den es natürlich so nieee wieder zu solch einen Suuuper Preis geben wird.
Also komm, lass gut sein und trag hier nicht zu dick auf, hier lesen und schreiben Profis und die sollte man nicht versuchen für dumm zu verkaufen.
Gruß
Delle
Ich habe nie behauptet, dass ich mein Auto damals günstiger bekommen habe... meine Frage beinhaltete z.B. eine Formulierung wie "möglicherweise" und ist grundsätzlich zu sehen, da ich das Prinzip verstehen möchte und natürlich so auch was über die Praxis erfahre. Und dass das die allgemeine Praxis zu sein scheint, weiss ich nun auch. Ob das dann immer rechtens ist?
Ich trage nicht dick auf, das ist nun wieder ein Missverständnis Deinerseits; so war das wirklich nicht gemeint.
Ich dank Euch aber trotzdem für die Infos!
Mir fällt bei den Profis hier auf, dass man als Kunde hier sehr schnell in Schubladen gepackt wird... es wird unheimlich schnell verallgemeinert. Das mal so als Beobachtung von aussen auf die Profis (nicht böse gemeint... )
Zitat:
Original geschrieben von FrauMustermann
Ich habe nie behauptet, dass ich mein Auto damals günstiger bekommen habe... meine Frage beinhaltete z.B. eine Formulierung wie "möglicherweise" und ist grundsätzlich zu sehen, da ich das Prinzip verstehen möchte und natürlich so auch was über die Praxis erfahre. Und dass das die allgemeine Praxis zu sein scheint, weiss ich nun auch. Ob das dann immer rechtens ist?Ich trage nicht dick auf, das ist nun wieder ein Missverständnis Deinerseits; so war das wirklich nicht gemeint.
Ich dank Euch aber trotzdem für die Infos!
Mir fällt bei den Profis hier auf, dass man als Kunde hier sehr schnell in Schubladen gepackt wird... es wird unheimlich schnell verallgemeinert. Das mal so als Beobachtung von aussen auf die Profis (nicht böse gemeint... )
Wir sehen die Dinge eher realistisch, auch, insbesondere oder gerade bei unzureichenden Angaben. Das vielen TE unsere Antworten nicht lesen wollen, weil es nicht in das Wunschbild passt, sind wir mittlerweile gewohnt. Möge dir zu wünschen bleiben, dass die DEKRA deinen Vorstellungen entspricht. Du suchst eine Bestätigung und keine wirkliche Hilfe.
Das stimmt so nicht. Ich habe hier schon viel gelernt. Es ist echt interessant und ich bin realistisch genug, keine überhöhten Erwartungen mehr zu haben.
Aber natürlich liegt es in der Natur der Sache, mich für meine Interessen einzusetzen. Das tätet ihr auch an meiner Stelle. Durch den Diebstahl habe ich nicht nur ein Top-Auto verloren, sondern auch sehr viele Nerven. Zudem musste ich fast 1000 Euro für einen Mietwagen ausgeben, es waren noch wertvolle Klamotten im Auto, die keine Versicherung ersetzt. (Ja, der Hinweis, dass das die Kasko nicht abdeckt, ist hier nicht mehr nötig)
Dass ich aber generell Dinge hinterfrage, macht mich sicher zu einem unbequemeren Kunden als einen, der gleich die erste Abrechnung kritiklos akzeptiert.
PS: Würde man das persönlich im Gespräch diskutieren, käme wahrscheinlich auch nicht soviel in den falschen Hals. Also ich finde diesen Thread sehr aufschluss- und lehrreich. Das sollte ein Komliment sein!
Die Klamotten und Sachen im Auto sind von der Vollkasko nicht gedeckt. Aber möglicherweise von einer eventuell bestehenden Hausratversicherung.
Diebstahl läuft über Teilkasko... ich weiss, dass die Klamotten nicht mit versichert sind. Und auch den Mietwagen darf man selbst zahlen. Aber egal... ich wollte damit den Profis, die mir Einblick in ihre Praxis geben, mal einen Einblick in meinen Gesamtschaden geben. Aber egal, das ist nicht Bestandteil der Kasko und darum gehts hier nicht - so ist es halt.
Trotzdem könnten die Klamotten über die Hausratversicherung versichert sein.
Meine Kfz-Versicherung zahlt auch im Kaskoschaden Mietwagenkosten.
Ja, hast Recht mit der Hausrat. Habe meinen Tarif danach auch geändert, so dass es ab jetzt auch versichert wäre.
Wenn ein Mietwagen auch gestellt würde, hast Du aber ne echt gute Versicherung.
So stehts in den Bedingungen;
Die Kosten für ein Ersatzfahrzeug werden bei Diebstahl max. bis 350 EUR, bei Schaden für max. 14 Tage übernommen.