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Probleme mit Versicherung nach Diebstahl

Themenstarteram 4. Februar 2011 um 19:10

Liebe Motor-Talker,

ich bin neu hier... und gleich ohne Umschweife kommt nun mein Problem.

Mein Audi A4 wurde vor ca. 3 Monaten vor der Haustür gestohlen. Die Wertermittlungs-Sachbearbeiterin meiner Versicherung hat nun einen Wiederbeschaffungswert ermittelt, der unter Berücksichtigung der Ausstattung Laufleistung, Wartungszustand usw. meines Ex-Autos ca. 1500 bis 2000 Euro zu niedrig ausfällt.

Ca. 2,5 Wochen nach Auszahlung des ermittelten Betrags habe ich nun einen Brief an die Versicherung geschrieben, um detaillierte Wertermittlungsunterlagen und Vorlage von vergleichbaren seriösen Händerangeboten im Umkreis von 200 km gebeten. 5 Wochen und 3 Fristsetzungen später erhielt ich nun gestern diese Angebote, die erwartungsgemäss diverse wichtige Ausstattungsmerkmals wie Anhängerkupplung, Sportsitze mit Lendenwirbelstütze, Sitzheizung usw. nicht enthielten oder aus weiterer Entfernung (z.B. 572 km) kamen. Nachdem ich nun die Angebote als nicht akzeptabel und nicht vergleichbar abgelehnt habe, wird die Sache nun zur Dekra zur unabhängigen Begutachtung gegeben.

Wie sieht das Eurer Erfahrung nach nun aus? Kann man von der Dekra ein marktgerechtes Urteil erwarten? Hätte die Versicherung nicht schon früher einen Gutachter beauftragen müssen? Oder ist das normal, dass die Sachbearbeiter den Wert ermitteln? Wie lang muss man sich hinhalten lassen, bis man ein/e ernstzunehmendes Gutachten/Wertermittlung bekommt?

Bin mal gespannt, was Ihr denkt!

FrauMustermann

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164 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von FrauMustermann

 

ich bin neu hier... und gleich ohne Umschweife kommt nun mein Problem.

Das ist gut - ich bin auch nicht für Umschweife.

 

Zitat:

Original geschrieben von FrauMustermann

Nachdem ich nun die Angebote als nicht akzeptabel und nicht vergleichbar abgelehnt habe, wird die Sache nun zur Dekra zur unabhängigen Begutachtung gegeben.

Was soll den hier "begutachtet" werden - das Fahrzeug ist doch gestohlen worden oder?

Davon abgesehen: Die Kosten für die Beauftragung des Gutachters sind von dir ganz allein zu tragen.

 

Und ansonsten: Suchfunktion oder Google benutzen mit dem Stichwort "Sachverständigenverfahren" da ist dann alles zu deinem Problem erklärt.

 

 

 

Themenstarteram 4. Februar 2011 um 21:01

Twelferider@

da ich mit dem von der Versicherung ermittelten Wiederbeschaffungswert sowie der Vergleichsangebote nicht einverstanden bin und damit keine Einigung erzielt werden konnte, hat die Versicherung (nicht ich) die Dekra mit der Begutachtung beauftragt.

Gestern hatte ich ein kurzes Gespräch mit der ADAC Rechtsberatung, die meinte, dass das Gutachten von der Versicherung bezahlt werden müsste.

Das Auto ist weg, der Versicherung liegen aber alle möglichen Unterlagen wie Kaufvertrag, Herstellerangaben, Fahrzeugschein, Inspektionsrechnung, Serviceheft usw. vor. Die Sachbearbeiterin hat den Wert laut ihrer Aussage nach Eurotax-Schwacke ermittelt und daraufhin Vergleichsangebote aus mobile.de und autoscout herausgesucht.

Ok, ich war davon ausgegangen, dass du die Dekra beauftragen willst.

 

Dann warte doch einfach mal ab, was herauskommt.

 

Und wenn dir das Ergebnis nicht passt ---> siehe Sachverständigenverfahren.

Themenstarteram 4. Februar 2011 um 21:18

Die Versicherung hat ihn von sich aus ohne Rücksprache beauftragt... Danke für den Tip. Ich lese mal was über dieses Sachverständigenverfahren.

Im Kaskoschadenfall hat der Versicherer das Weisungsrecht in Bezug auf die Gutachterbeauftragung, die Versicherung muss dich also nicht vor einer Beauftragung fragen.

Die Kosten für die Dekra-Beauftragung werden hier natürlich von der Versicherung getragen.

Hallo,

also ich sage es nicht gerne aber so unabhängig ist der Dekra-Sachverständige sicherlich nicht.

Nicht wenige Versicherer arbeiten mit der oben genannten Organisation zusammen.

Bei der Versicherung wird es halt so dem Kunden gegenüber dargestellt dass ein unabhängiger SV sich das ganze noch mal anschaut.

Aber da es sich im vorliegenden Schadensfall um einen Kaskoschaden handelt sind dir hier auch in gewisser Weise die Hände gebunden.

Was Du machen könntest dass Du einen weiteren Sachverständigen bittest das Fahrzeug einfach mal zu bewerten um einen Vergleich zu haben.

Solche Bewertungen bekommt man durchaus für relativ günstiges Geld, ich denke für ca. 30,00 € wird dir das sicherlich ein SV machen.

Gute Adressen sind hier GTÜ, KÜS usw.

Ich würde aber vorerst mal noch abwarten zu welchen Wert der Dekra-SV kommt.

Was mich etwas verwundert dass eine Sachbearbeiterin von der Versicherung das alles regelt und nicht ein Gutachter damit Beauftragt wurde.

Gruß

fordfuchs

Zum SV Verfahren ist ja nun von tweflerider schon etwas ausgeführt. Nun noch etwas zu deiner Wertvorstellung.

 

Geh mal einfach jetzt schon davon aus, das eine AHK, Sportsitze und auch eine Lendenwirbelstütze nie und nimmer 1500 bis 2000 Euro beim Wert eines gebrauchten Kraftfahrzeug ausmachen.

 

Im übrigen muss dir die Versicherung auch kein Fahrzeug "nachweisen".

 

Abzustellen ist bei der Ermitlung des WBW auf Angebote vergleichbarer (nicht Identischer) Fahrzeuge am Markt unter Berücksichtigung realistischer Handelsspannen. 

 

Wenn die Sachbearbeiterin den WBW tatsächlich nach "Eurotax-Schwacke" ermittelt hat, wird der Wert aber sicher nicht passen.

 

Der hat noch nie gepasst. 

 

Und was ich von den grünen Männchen halte, schreibe ich hier lieber nicht.

 

Um Wiederholungen zu vermeiden........:D

 

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Geh mal einfach jetzt schon davon aus, das eine AHK, Sportsitze und auch eine Lendenwirbelstütze nie und nimmer 1500 bis 2000 Euro beim Wert eines gebrauchten Kraftfahrzeug ausmachen.

Sicher nicht,aber sie sollten zur Wertermittlung schon die komplette Ausstattung berücksichtigen,auch wenn die im Zweifelsfall eher Wertmindernd wäre.

Zitat:

Original geschrieben von FrauMustermann

 

da ich mit dem von der Versicherung ermittelten Wiederbeschaffungswert sowie der Vergleichsangebote nicht einverstanden bin und damit keine Einigung erzielt werden konnte, hat die Versicherung (nicht ich) die Dekra mit der Begutachtung beauftragt.

 

Na, dann bist du ja in guten Händen...........:rolleyes:

 

Gestern hatte ich ein kurzes Gespräch mit der ADAC Rechtsberatung, die meinte, dass das Gutachten von der Versicherung bezahlt werden müsste.

 

Die sollten lieber Starthilfe geben oder Autos abschleppen, aber nicht von Dingen schwafeln, von welchen die nichts verstehen. 

 

Im Sachverständigenverfahren beauftragst du selber einen SV. Dem musst du einen Kostenvorschuß von ca. 500 Euro bezahlen, damit er sich der Sache überhaupt erst einmal annimmt.

 

Kommt er zu keinen anderen Wert, bekommt du (vielleicht) 200 Euro von ihm zurück und bist eine Lebenserfahrung reicher :D

 

Kommt er zu einen anderen Wert eröffnet dein SV das Sachverständigenverfahren mit der Einigung auf einen Obmann. Der will auch noch mal mindestens 500 Tacken haben. Davon legst du dann auch noch eben schnell 250 Piepen auf den Tresen und die Versicherung die anderen 250 Euronen. Dann unterhalten sich die beiden SV´s über Ihre Werte und versuchen sich zwischen den beiden Werten zu einigen. Kommt es zu keiner Einigung bekommt das ganze der Obmann vorgelegt. Und der muss dann ebenfall zwischen den Werten entscheiden. Er kann den Wert deines SV bestätigen, er kann den Wert des Versicherungs SV bestätigen oder dazwischen liegen.

 

Er darf nicht darüber und auch nicht darunter liegen. Die Sachverständigenkosten werden dann gequotelt. Wird der Wert deines SV bestätigt, muss die Versicherung alles bezahlen, wird der Wert der Versicherung bestätigt, bazhaltst du den ganzen Braten, liegt der Wert dazwischen, wird das ganze prozentual aufgeteilt.

 

Weder die Versicherung noch du haben bei dem Verfahren etwas mitzubestimmen oder zu melden. Das machen die Sachverständigen unter sich aus (und das ist auch gut so;))

 

Gruß

 

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Sicher nicht,aber sie sollten zur Wertermittlung schon die komplette Ausstattung berücksichtigen,auch wenn die im Zweifelsfall eher Wertmindernd wäre.

Danke für den ergänzenden Hinweis....:D

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

 

Nicht wenige Versicherer arbeiten mit der oben genannten Organisation zusammen.

Ein echter Schnellmerker - Respekt!

RICHTIG: Die Versicherung des TE z.B. arbeitet mit der Dekra zusammen - wie ja geschrieben wurde hat die Versicherung nun die Dekra beauftragt zur Wertermittlung (ägerlich, dass die den Auftrag bekommen haben und nicht man selbst:D).

 

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

 

Bei der Versicherung wird es halt so dem Kunden gegenüber dargestellt dass ein unabhängiger SV sich das ganze noch mal anschaut.

Wenn wir hier geistige Ergüsse oder freie Textinterpretationen lesen wollen, werden wir es rechtzeitig bekannt geben.

Die Versicherung hat die Dekra mit der Wertermittlung beauftragt - fertig und Ende aus.

Mehr gibt es hier weder zu sagen, noch zu interpretieren und mehr stand hier auch nirgends geschrieben (schon gar nicht, dass hier irgendetwas "dargestellt" werden soll).

 

Davon abgesehen handelt es sich hier um einen Kaskoschaden - da muss die Versicherung nicht nachfragen, wen sie denn beauftragen soll oder darf - eine klare Bedingungsregelung.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Was Du machen könntest dass Du einen weiteren Sachverständigen bittest das Fahrzeug einfach mal zu bewerten um einen Vergleich zu haben.

Solche Bewertungen bekommt man durchaus für relativ günstiges Geld, ich denke für ca. 30,00 € wird dir das sicherlich ein SV machen.

Und was bringt ihm das, ausser dass er Geld in den Sand setzt?

Wenn er nicht einverstanden ist mit dem von Versicherung/Dekra ermittelten Wert--->Sachverständigenverfahren.

 

Themenstarteram 5. Februar 2011 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Ich würde aber vorerst mal noch abwarten zu welchen Wert der Dekra-SV kommt.

Was mich etwas verwundert dass eine Sachbearbeiterin von der Versicherung das alles regelt und nicht ein Gutachter damit Beauftragt wurde.

Fordfuchs@ und Dellenzähler@

dahingehend hatte ich gestern auch meine Frage gestellt. Die Versicherungssachbearbeiterin hat die Wertermittlung ja offenbar selbst vorgenommen. Auf dem Wertermittlungsbogen stehen lediglich das Modell, technische Daten und die Ausstattung und ein Endwert drauf - und untendrunter steht tatsächlich Achtung Dellenzähler! "ermittelt nach Eurotax Schwacke". Es hat also bis jetzt noch kein Gutachter an der Ermittlung gearbeitet. Sollte in einem solchen Teilkaskofall nicht generell ein Gutachter den Wert ermitteln?

Also wenn ich das alles richtig verstehe, gibt es doch jetzt noch kein Sachverständigenverfahren; das würde doch erst dann beginnen, wenn ich mit diesem jetzt erstmals erstellen Gutachten der Dekra nicht einverstanden wäre (korrigiert mich, wenn ich was falsch verstanden habe). Also nochmal: warum wird erst jetzt ein Gutachter der Versicherung eingeschaltet, nach 3 Monaten und bereits erfolgter Auszahlung?

Dellenzähler@

meinst Du damit, dass die Eurotax/Schwacke-Ermittlung niedriger als ein realistischer Marktpreis ist? Und demnach hoffentlich die Dekra zu einem höheren Wert kommt?

AHK, Sitzheizung und Sportsitze habe ich jetzt nur beispielhaft aufgeführt. Den Marktpreis eines vergleichbaren Angebots habe ich mir selbst ermittelt, ich habe ja wieder das gleiche Auto gesucht und gesehen, dass es selbst mit abgespeckter Ausstattung ca. 1500 Euro teurer ist als der ausgezahlte Betrag.

Noch ne grundsätzliche Frage zum Thema Vergleichbarkeit: wenn ich vorher Sitzheizung, AHK, Sportsitze mit Lendenwirbelstütze, El. Einparkhilfe usw. hatte, kann ich darauf bestehen, dass dies auch berücksichtigt wird beim Vergleichsangebot?

Danke schonmal für Eure Meinungen! Ist echt interessant hier...

Richtig. Das SV Verfahren würde erst dann beginnen, wenn du mit dem Wert von den grünen Männchen nicht einverstanden bist, siehe mein Posting oben ;)

 

Warum in diesem Fall die Sachbearbeiterin den WBW ermittelt hat, keine Ahnung....

Komisch ist das schon.

 

Die Schwacke Werte sind haben eingentlich noch nie gepasst. dass liegt daran, dass bei denen nur gerechnet und abgwertet wird. Mit einen Marktwert hat das nicht viel zu tun.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 5. Februar 2011 um 17:37

Danke, Dellenzähler.

Es war genau genommen sogar so: ich hatte der Versicherung mitgeteilt, dass man mir bitte die genauen Ermittlungsunterlagen zusendet usw.. Irgendwann rief Sachbearbeiterin an, die die Ermittlung gemacht hat. IM Telefonat wies ich nochmal darauf hin, dass der Marktwert meines Erachtens höher liegt. Sie sagte darauf hin "wir können jetzt das ganze natürlich einem Gutachter übergeben... das kostet aber 200 bis 300 Euro..... vielleicht können wir uns aber auch gütlich einigen und ich lege Ihnen die 200 bis 300 Euro noch obendrauf". Na, bin ja alles andere als ein Insider... aber das klingt doch nach Geldsparen, oder?

Noch ein Frage fällt mir ein: ist es in der Gutachterpraxis so, dass grundsätzlich 2% des Wertes wegen Zweitbesitz des KFZ abgezogen wird? Das nämlich behauptet die "nette" Dame.

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