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TK will Folgeschäden nach Diebstahl aus Auto nicht zahlen

Themenstarteram 6. Januar 2021 um 14:13

Folgender Fall:

Die Scheibe meines Wagens wurde eingeschlagen, aus meinem Handschuhfach wurden Tablett, Brille, USB-Sticks geklaut.

Durch die Splitter der Scheibe wurde der Lederbezug auf einer Seite zerstört

Meine TK sagt nun: Glasbruch, Scheibe wird ersetzt. Die neue Belederung des Sitzes aber nicht.

Die Dame am Telefon meinte, das würde nur übernommen, wenn wesentliche Teile wie Navi etc. gestohlen worden wären.

Ich denke, sie verwechselt da was: Gestohlene Gegenstände werden nur übernommen, wenn sie fest verbaut sind (wie Navi). Mir geht es aber ja nicht um Ersatz der gestohlenen Gegenstände, sondern um die Zerstörung durch den Einbruch/Diebstahl.

Das müsste doch versichert sein? Ich finde hierzu in den Versicherungsbedingungen nichts wirklich Hilfreiches.

Bin dankbar für Hilfe.

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62 Antworten

Es fand doch kein Diebstahl im TK-Sinne statt, sondern du hast "nur" eine zerbrochene Scheibe.

Richtig. Da kein versichertes Teil gestohlen wurde, ist es aus Sicht der TK nur Glasbruch.

Zitat:

@Moriaty2000 schrieb am 06. Jan. 2021 um 15:13:51 Uhr:

Das müsste doch versichert sein? Ich finde hierzu in den Versicherungsbedingungen nichts wirklich Hilfreiches.

Was steht denn da genau?

 

Vermutlich, dass Schäden ersetzt werden, die beim Diebstahl von im Auto verbauten Teilen entstehen. Sprich: Autoradio, Airbag etc.

 

Sprich: wenn die entwendeten Gegenstände selber nicht versichert sind, sind auch die Schäden im Zusammenhang mit deren Diebstahl nicht versichert. Die Seitenscheibe ist versichert, da Glasbruch unabhängig von der Ursache versichert ist.

Themenstarteram 6. Januar 2021 um 14:25

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. Januar 2021 um 15:22:52 Uhr:

Zitat:

@Moriaty2000 schrieb am 06. Jan. 2021 um 15:13:51 Uhr:

Das müsste doch versichert sein? Ich finde hierzu in den Versicherungsbedingungen nichts wirklich Hilfreiches.

Was steht denn da genau?

Vermutlich, dass Schäden ersetzt werden, die beim Diebstahl von im Auto verbauten Teilen entstehen. Sprich: Autoradio, Airbag etc.

Nee, da steht zu gar nichts zu Schäden, die bei einem Diebstahl entstehen.

am 6. Januar 2021 um 14:32

...wie kann ein Lederbezug durch die Brösel von einer ES-Glasscheibe zerstört werden - so lange die nur lose drauffallen und keiner durch entsprechend mechanisches Einwirken Schäden, ähnlich Sandkörnern auf einer Lackfläche verursacht ?

Zitat:

@Moriaty2000 schrieb am 06. Jan. 2021 um 15:25:07 Uhr:

Nee, da steht zu gar nichts zu Schäden, die bei einem Diebstahl entstehen.

Gemeint ist aber der Diebstahl des Autos oder von damit fest verbauten Teilen.

 

Wie bereits geschrieben: wenn die Versicherung die gestohlenen Teile selbst nicht bezahlt, bezahlt sie auch die beim Einbruch entstandenen Schäden nicht. Es sei denn, auch ein verbautes Teil (Ladeschale für das Handy, Zigarettenanzünder...) ist ebenfalls verschwunden.

Zitat:

@gast356 schrieb am 6. Januar 2021 um 15:32:57 Uhr:

...wie kann ein Lederbezug durch die Brösel von einer ES-Glasscheibe zerstört werden - so lange die nur lose drauffallen und keiner durch entsprechend mechanisches Einwirken Schäden, ähnlich Sandkörnern auf einer Lackfläche verursacht ?

Wenn sich der Einbrecher beim Durchsuchen des Autos auf die Brösel gesetzt oder gekniet hat?

 

Der böse Dieb hat sich auf die Scherben gesetzt und ist dann kräftig hin und her gerutscht :p.

upps und ich war immer im Glauben das solche Fälle in der TK enthalten sind.

Da muss ich glatt meinen Fuzzi mal zu befragen.

Themenstarteram 6. Januar 2021 um 15:02

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Januar 2021 um 15:35:47 Uhr:

Der böse Dieb hat sich auf die Scherben gesetzt und ist dann kräftig hin und her gerutscht :p.

Die Splitter sind sehr scharf. Habe die groben Teile nur mit der Hand entfernt und mich dabei 2 mal geschnitten. Keine Ahnung, wie sich der Dieb im Innenraum verhalten hat. Er muss auf jeden Fall entweder auf dem Sitz gesessen haben oder sich zumindest weit reingebeugt/abgestützt haben, da die Mittelkonsole geöffnet war - da kommt er von außen nicht ran. Die Spurensicherung hat "Abdrücke von dicken Handschuhen" festgestellt.

 

Themenstarteram 6. Januar 2021 um 15:05

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. Januar 2021 um 15:43:49 Uhr:

upps und ich war immer im Glauben das solche Fälle in der TK enthalten sind.

Da muss ich glatt meinen Fuzzi mal zu befragen.

Der Meinung war ich auch. Vor Zeiten hat mir ein Versicherungsberater mal gesagt, dass bei einem Diebstahl auch kleiner Teile aus dem Auto die TK für sämtliche Schäden am/im Auto aufkommt (die Hausrat dann für die Teile selbst) . Nur bei reinem Vandalismus nicht.

Mein Berater hat sich zu so einem Fall bei mir gerade zurückgemeldet und sagte im Wortlaut folgendes.

Alle Schäden die im Zusammenhang mit einem Einbruch entstanden sind werden auch beglichen. In diesem Falle wären das eben die Scheibe und aber auch das Leder welches durch die Scherben zerstört wurde und auch alle sonstigen Einbruchsspuren.

Selbst sogar lose Gegenstände, wie hier das Tablet usw. außer Schmuck, wäre über meine Hausrat bis 1T versichert.

Hinweis: Beide Versicherungen sind bei der selben Gesellschaft.

Jetzt frage ich mich an dieser Stelle welche Versicherung das beim TE denn ist, eine gute Filialeversicherung oder eine von den berühmt berüchtigten Direktversicherer der negativen Art?

Zitat:

@Moriaty2000 schrieb am 6. Januar 2021 um 16:05:04 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. Januar 2021 um 15:43:49 Uhr:

upps und ich war immer im Glauben das solche Fälle in der TK enthalten sind.

Da muss ich glatt meinen Fuzzi mal zu befragen.

Der Meinung war ich auch. Vor Zeiten hat mir ein Versicherungsberater mal gesagt, dass bei einem Diebstahl auch kleiner Teile aus dem Auto die TK für sämtliche Schäden am/im Auto aufkommt (die Hausrat dann für die Teile selbst) . Nur bei reinem Vandalismus nicht.

Vandalismus wäre aber was anderes.

Hier sind das ja Schäden im Zusammenhang mit einem Einbruch.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 06. Jan. 2021 um 16:10:32 Uhr:

Selbst sogar lose Gegenstände, wie hier das Tablet usw. außer Schmuck, wäre über meine Hausrat bis 1T versichert.

Das entscheidende fett markiert...

 

Die Frage ist, ob die Hausrat auch die Einbruchschäden zahlt.

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