Probleme mit Versicherung nach Diebstahl

Liebe Motor-Talker,

ich bin neu hier... und gleich ohne Umschweife kommt nun mein Problem.

Mein Audi A4 wurde vor ca. 3 Monaten vor der Haustür gestohlen. Die Wertermittlungs-Sachbearbeiterin meiner Versicherung hat nun einen Wiederbeschaffungswert ermittelt, der unter Berücksichtigung der Ausstattung Laufleistung, Wartungszustand usw. meines Ex-Autos ca. 1500 bis 2000 Euro zu niedrig ausfällt.

Ca. 2,5 Wochen nach Auszahlung des ermittelten Betrags habe ich nun einen Brief an die Versicherung geschrieben, um detaillierte Wertermittlungsunterlagen und Vorlage von vergleichbaren seriösen Händerangeboten im Umkreis von 200 km gebeten. 5 Wochen und 3 Fristsetzungen später erhielt ich nun gestern diese Angebote, die erwartungsgemäss diverse wichtige Ausstattungsmerkmals wie Anhängerkupplung, Sportsitze mit Lendenwirbelstütze, Sitzheizung usw. nicht enthielten oder aus weiterer Entfernung (z.B. 572 km) kamen. Nachdem ich nun die Angebote als nicht akzeptabel und nicht vergleichbar abgelehnt habe, wird die Sache nun zur Dekra zur unabhängigen Begutachtung gegeben.

Wie sieht das Eurer Erfahrung nach nun aus? Kann man von der Dekra ein marktgerechtes Urteil erwarten? Hätte die Versicherung nicht schon früher einen Gutachter beauftragen müssen? Oder ist das normal, dass die Sachbearbeiter den Wert ermitteln? Wie lang muss man sich hinhalten lassen, bis man ein/e ernstzunehmendes Gutachten/Wertermittlung bekommt?

Bin mal gespannt, was Ihr denkt!
FrauMustermann

164 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Wenn jemand keinen Anhänger besitzt und auch nicht vorhat, sich einen zu kaufen, dann ist eine Anhängerkupplung für ihn nicht wertsteigernd an einem Fahrzeug.

.....stimme ich zu, nur dass TE am zu beurteilenden Fahrzeug eine AHK hatte und auch den entsprechenden Anhänger dazu.....

Im Gegenteil: Ich würde einem gleichartigen Fahrzeug OHNE Anhängerkupplung hier in jedem Falle den Vorzug geben, da ich mir dann sicher sein kann, dass mit diesem Fahrzeug keine Zweiachs-Wohnanhänger über die Berge geschleppt worden sind (mit entsprechend hohem Verschleiss für Antrieb und Bremsen).

.....würde ich auch so machen, wenn ich keine AHK brauchen würde.....

Mit Wohlwollen kann die AHK daher noch als wertneutral durchgehen.

.....das sehe ich anders, da es nunmal einfach Geld kostet, diese Zustzausstattung zu montieren.....

Und auch ein nachgerüsteter DPF ist keinesfalls wertsteigernd.

.....genauso verhält es sich mit nachgerüsteten DPF. Der 320d kostet nunmal mit grüner Plakette 1.000 EUR mehr als mit Gelber.....

Ein DPF ist heutzutage Standard an einem Dieselfahrzeug (genauso, wie selbst in der Kleinwagenklasse mittlerweile eine Klimaanlage als Standard angesehen wird).

.....vor fünf, sechs Jahren wohl nur bei den Franzosen.....

Verfügt das Fahrzeug NICHT über so etwas, dann wirkt sich das jedoch gravierend WERTMINDERND aus.

.....das ist eine Frage der Betrachtung. Wir diskutieren ja gerade einen zu niedrigen WBW und keinen zu hohen.....

"Nachzuverhandeln" gibt es mit dem Kaskoversicherer nichts.
Wenn eine Wertermittlung eines Gutachters vorliegt, dann ist diese Grundlage für die Abrechnung des Schadens.
Wenn es dann zu Unstimmigkeiten kommt -------> (mal wieder) Sachverständigenverfahren.

.....da bin ich froh, dass unsere Geschäftspartner das anders sehen und man mit den Sachbearbeitern idR reden kann.....

btw hat in irgendeinem Post jemand die richtige Feststellung gemacht, dass es billiger ist Kunden zu halten/binden, als neue Kunden zu gewinnen.... Bei Versicherern ist imo eine entscheidende Schnittstelle die Schadenbearbeitung!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro ...das ist ja auch gut so und deckt sich mit meiner Erfahrung mit den "kleinen" SV..... Bei den grösseren Organisationen kommts einem aber oft so vor, als ob die nur noch HSN/TSN, EZ und Laufleistung in die EDV einhacken und dann schauen, was auf dem Blatt im Drucker steht....

Und das glaub ich dir auf`s Wort...........😁

Gruß

Delle 😉

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


....das sehe ich anders, da es nunmal einfach Geld kostet, diese Zustzausstattung zu montieren.....

Wie DU das siehst ist wohl eher zweitrangig oder?

Die Frage wird sein, wie es der beurteilende Gutachter sieht - von einem Gutachter, der hin und wieder mit solchen Dingen zu tun hat, gibt es weiter vorn schon etwas zu dem Thema zu lesen!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



.....genauso verhält es sich mit nachgerüsteten DPF. Der 320d kostet nunmal mit grüner Plakette 1.000 EUR mehr als mit Gelber

Davon abgesehen, dass es vorliegend um einen Audi geht......... - GENAU das, was ich ja geschrieben habe.

Ein Diesel ohne Partikelfilter ist heutzutage (angesichts der Umweltzonen) nur noch mit erheblichen Preisabschlägen zu verkaufen - zumindest um den Betrag, welchen die Nachrüstung des Filters kosten wird.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



da bin ich froh, dass unsere Geschäftspartner das anders sehen und man mit den Sachbearbeitern idR reden kann.....

Da bin ich aber froh für dich, dass es das heutzutage noch gibt, nämlich dass sich ein Schadensachbearbeiter so mir nichts dir nichts über die vom Gutachter ermittelten Werte hinwegesetzen kann und nach eigenem Gusto regulieren darf.

Bei den Verischerungen, die ich so kenne, sind die Schadenermittlungen eines Gutachters verbindliche Grundlage für die Schadenabrechnung und nicht eine unverbindliche Verhandlungsbasis für den Sachbearbeiter (wenn dieser sodann in die "Verhandlungen" mit dem Verteter einsteigen muss, weil der Verteter möglichst viel für seinen Kunden herausholen will - oder aber der Vertreter der "bessere" Gutachter ist).

Aber, schön zu hören, dass noch so gearbeitet werden kann - der Schadensachbearbeiter ist dazu da, um die Gutachterwerte dann auszuverhandeln - tolle Sache!

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von Mimro


....das sehe ich anders, da es nunmal einfach Geld kostet, diese Zustzausstattung zu montieren.....
Wie DU das siehst ist wohl eher zweitrangig oder?

Stimmt, aber Deine Aussage, dass Zusatzausstattungen wie eine AHK max. wertneutral sind, ist auch aus der Luft gegriffen und bestenfalls eine persönliche Einschätzung von Dir.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von Mimro


.....genauso verhält es sich mit nachgerüsteten DPF. Der 320d kostet nunmal mit grüner Plakette 1.000 EUR mehr als mit Gelber
Davon abgesehen, dass es vorliegend um einen Audi geht......... - GENAU das, was ich ja geschrieben habe. Ein Diesel ohne Partikelfilter ist heutzutage (angesichts der Umweltzonen) nur noch mit erheblichen Preisabschlägen zu verkaufen - zumindest um den Betrag, welchen die Nachrüstung des Filters kosten wird.

Du siehst es von der falschen Seite: wenn ein Fahrzeug normalerweise einen DPF hat, welcher aus irgendwelchen Gründen bei dem zu bewerteten Fahrzeug nicht (mehr) vorhanden ist. Wenn ein Fahrzeug aber mit DPF nachgerüstet wurde und der SV nur die TSN eingibt, also den DPF nicht berücksichtigt, wird in vielen Fällen eine Korrektur des WBW nötig sein.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von Mimro


da bin ich froh, dass unsere Geschäftspartner das anders sehen und man mit den Sachbearbeitern idR reden kann.....
Da bin ich aber froh für dich, dass es das heutzutage noch gibt, nämlich dass sich ein Schadensachbearbeiter so mir nichts dir nichts über die vom Gutachter ermittelten Werte hinwegesetzen kann und nach eigenem Gusto regulieren darf. Bei den Verischerungen, die ich so kenne, sind die Schadenermittlungen eines Gutachters verbindliche Grundlage für die Schadenabrechnung und nicht eine unverbindliche Verhandlungsbasis für den Sachbearbeiter (wenn dieser sodann in die "Verhandlungen" mit dem Verteter einsteigen muss, weil der Verteter möglichst viel für seinen Kunden herausholen will - oder aber der Vertreter der "bessere" Gutachter ist). Aber, schön zu hören, dass noch so gearbeitet werden kann - der Schadensachbearbeiter ist dazu da, um die Gutachterwerte dann auszuverhandeln - tolle Sache!

Es geht hier nicht darum, bei jedem WBW "noch ein bisschen mehr rauszuholen", sondern schlicht darum, eine Nachregulierung zu erwirken, wenn ein Kunde beim Ermitteln des WBW offensichtlich übervorteilt wurde, da das bewertete Fahrzeug (oder was Vergleichbares) für den ermittelten WBW nicht zu bekommen ist.

Nachdem sich diese Differenzen idR maximal im unteren vierstelligen Bereich bewegen, dürfen die Schadenbearbeiter meist schon noch (revisionsfest) selbst entscheiden, ob sie nachregulieren oder das SV-Verfahren durchgeführt wird.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


aber Deine Aussage, dass Zusatzausstattungen wie eine AHK max. wertneutral sind, ist auch aus der Luft gegriffen und bestenfalls eine persönliche Einschätzung von Dir.

Du musst meine Postings schon richtig lesen,

bevor

du hierauf antwortest.

Hier geht es um die Anhägerkupplung im ganz speziellen und nicht um "Zusatzausstattungen WIE eine AHK" - hierin liegt nämlich der ganz entscheidende Unterschied.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Es geht hier nicht darum, bei jedem WBW "noch ein bisschen mehr rauszuholen", sondern schlicht darum, eine Nachregulierung zu erwirken, wenn ein Kunde beim Ermitteln des WBW offensichtlich übervorteilt wurde

Na da würde ich mir doch mal überlegen, evtl. mit einem anderen Versicherer zusammen zu arbeiten.

Die Versicherungen, die ich kenne, übervorteilen nämlich niemanden.

Da wird eine seriöse Wertermittlung durchgeführt (nicht durch die Sachbearbeiter selbst, sondern durch Gutachter), welche dann Abrechnungsgrundlage ist.

Wenn du mit Versicherungen zusammenarbeitest, welche die Kunden "offensichtlich übervorteilen", dann wundert es mich auch gar nicht, dass hier ab und an mal Nachverhandlungen anstehen.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


dürfen die Schadenbearbeiter meist schon noch (revisionsfest) selbst entscheiden, ob sie nachregulieren oder das SV-Verfahren durchgeführt wird.

DAS wundert mich jetzt bei diesen Versicherungen gar nicht.

Bei seriös arbeitenden Unternehmen ist das nicht erforderlich.

Da wird von einem seriösen Gutachter ermittelt und es wird auch niemand übervorteilt - somit gibt es weder Nachverhandlungen, noch (die Notwendigkeit für) einen Ermessensspielraum für die Sachbearbeiter.

Einem Sachverständigenverfahren können die dann auch ganz gelassen entgegen sehen.

Bei den Gesellschaften, mit denen du zusammenarbeitest scheint das dann ja etwas anders zu laufen.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von Mimro


aber Deine Aussage, dass Zusatzausstattungen wie eine AHK max. wertneutral sind, ist auch aus der Luft gegriffen und bestenfalls eine persönliche Einschätzung von Dir.
Du musst meine Postings schon richtig lesen, bevor du hierauf antwortest.
Hier geht es um die Anhägerkupplung im ganz speziellen und nicht um "Zusatzausstattungen WIE eine AHK" - hierin liegt nämlich der ganz entscheidende Unterschied.

....Du wirst mir aber schon zugestehen, dass vergleichbare Fahrzeuge mit AHK im Handel teurer sind, als ohne AHK?

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Es geht hier nicht darum, bei jedem WBW "noch ein bisschen mehr rauszuholen", sondern schlicht darum, eine Nachregulierung zu erwirken, wenn ein Kunde beim Ermitteln des WBW offensichtlich übervorteilt wurde
Na da würde ich mir doch mal überlegen, evtl. mit einem anderen Versicherer zusammen zu arbeiten.
Die Versicherungen, die ich kenne, übervorteilen nämlich niemanden.
Da wird eine seriöse Wertermittlung durchgeführt (nicht durch die Sachbearbeiter selbst, sondern durch Gutachter), welche dann Abrechnungsgrundlage ist.
Wenn du mit Versicherungen zusammenarbeitest, welche die Kunden "offensichtlich übervorteilen", dann wundert es mich auch gar nicht, dass hier ab und an mal Nachverhandlungen anstehen.

.....jetzt ist es widerum an Dir, die Postings richtig zu lesen, bevor Du antwortest: nicht der Versicherer übervorteilt den VN, sondern derjenige, der die WBW-Ermittlung durchführt, sprich die angesprochenen, (meist grösseren) Organisationen, da hier scheinbar oftmals nicht genau genug gearbeitet wird.... Und den Einfluss, dass wir den Versicherern vorgeben, wem sie die SV-Aufträge geben, haben wir leider nicht.....

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von Mimro


dürfen die Schadenbearbeiter meist schon noch (revisionsfest) selbst entscheiden, ob sie nachregulieren oder das SV-Verfahren durchgeführt wird.
DAS wundert mich jetzt bei diesen Versicherungen gar nicht. Bei seriös arbeitenden Unternehmen ist das nicht erforderlich. Da wird von einem seriösen Gutachter ermittelt und es wird auch niemand übervorteilt - somit gibt es weder Nachverhandlungen, noch (die Notwendigkeit für) einen Ermessensspielraum für die Sachbearbeiter.
Einem Sachverständigenverfahren können die dann auch ganz gelassen entgegen sehen. Bei den Gesellschaften, mit denen du zusammenarbeitest scheint das dann ja etwas anders zu laufen.

....da wir eigentlich mit den meisten in Deutschland tätigen (Service-)Versichern zusammen arbeiten, wird Dein AG vielleicht auch dabei sein.... Das ist aber auch gar nicht schlimm, weil nicht die Versicherer ihre Arbeit nicht richtig machen, sondern die SV-Organisationen, die vermutlich aus Kostengründen die Wertermittlungen so weit wie möglich verschlanken, soi dass die Genauigkeit manchmal auf der Strecke bleibt.....

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn offensichtlich eine Diskrepanz zwischen ermittelten und tatsächlichen WBW da ist, Du wegen ein paar hundert Euro die Kundenverbindung los bist und das SV-Verfahren abwartest.....

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Du wirst mir aber schon zugestehen, dass vergleichbare Fahrzeuge mit AHK im Handel teurer sind, als ohne AHK?

Nö.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


nicht der Versicherer übervorteilt den VN, sondern derjenige, der die WBW-Ermittlung durchführt, sprich die angesprochenen, (meist grösseren) Organisationen, da hier scheinbar oftmals nicht genau genug gearbeitet wird.

Ach so....und die Vertreter beurteilen dann, ob der Gutachter "genau genug" gearbeitet hat.

Die haben ja viel mehr Fachwissen, als der Gutachter und können das auch erheblich besser beurteilen......nee du, is klar soweit.........

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Das ist aber auch gar nicht schlimm, weil nicht die Versicherer ihre Arbeit nicht richtig machen, sondern die SV-Organisationen, die vermutlich aus Kostengründen die Wertermittlungen so weit wie möglich verschlanken, soi dass die Genauigkeit manchmal auf der Strecke bleibt.....

Da kann man aber noch von Glück reden, dass es fähige Vertreter gibt, die diesen verschlankten "Möchtegerngutachtern" mal so richtig auf die Finger hauen und denen zeigen, was so eine richtige Wertermittlung ist und wie die auszusehen hat!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Und ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn offensichtlich eine Diskrepanz zwischen ermittelten und tatsächlichen WBW da ist, Du wegen ein paar hundert Euro die Kundenverbindung los bist und das SV-Verfahren abwartest...

Nö, mache ich ganz bestimmt nicht, da ich (zum Glück) nichts mit SV-Verfahren und sachverständigen Gutachtervertretern (oder ist da "Vertretergutachter" der richtige Ausdruck?) zu tun habe.

......Glückwunsch zu lauter fehlerfreien Wertermittlungen und null Reklamationen zur Höhe des WBW......

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Zitat:

....da wir eigentlich mit den meisten in Deutschland tätigen (Service-)Versichern zusammen arbeiten, wird Dein AG vielleicht auch dabei sein.... Das ist aber auch gar nicht schlimm, weil nicht die Versicherer ihre Arbeit nicht richtig machen, sondern die SV-Organisationen, die vermutlich aus Kostengründen die Wertermittlungen so weit wie möglich verschlanken, soi dass die Genauigkeit manchmal auf der Strecke bleibt.....

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn offensichtlich eine Diskrepanz zwischen ermittelten und tatsächlichen WBW da ist, Du wegen ein paar hundert Euro die Kundenverbindung los bist und das SV-Verfahren abwartest.....

Wenn das so sein sollte, hat der Versicherer seine Hausaufgaben nicht gemacht. Spätestens nach der dritten (berechtigten) Beschwerde ist ein Gespräch mit dem SV fällig. Wenn das nicht fruchtet und weitere (berechtigte) Beschwerden erfolgen, ist schluss mit lustig. Bei uns war auf diese Weise eine der großen Organisiationen "rausgeflogen". Eine Nachverhandlung auch nur um ein paar Euro gibt es (bei uns) nicht. Wir  befinden uns schliesslich nicht auf einem Basar und jedes Nachschenken hat nicht nur beim Versicherungsnehmer einen faden Beigeschmack.

@twelferider
wenn ein SV in einem Gutachten ein Ausstattungsmerkmal, welches werterhöhend ist ganz offensichtlich nicht berücksichtigt hat, dann sollte die Versicherung schon auf diese berechtigte Korrekturforderung des Kunden/Maklers eingehen. Ein Makler wird sich iüberlegen, ob er bei derartiger Sturheit am festhalten falscher Werte mit dem Versicherer noch verstärkt Geschäfte macht.
Der Versicherer wird es sich auch gut überlegen, ob er auf Stur schaltet, da er ja unter Umständen nicht einen Kunden verliert sondern möglicherweise einige hundert oder tausende, die der Makler zur nächsten Fälligkeit abzieht und/oder zukünftig gar nicht mehr dort eindeckt.
Etwas weniger überheblich liest sich angenehmer.

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund


wenn ein SV in einem Gutachten ein Ausstattungsmerkmal, welches werterhöhend ist ganz offensichtlich nicht berücksichtigt hat, dann sollte die Versicherung schon auf diese berechtigte Korrekturforderung des Kunden/Maklers eingehen.

Hast du die Postings von mir und xAKBx gelesen - und (vor allem auch!) verstanden?

Gern nochmal ganz langsam zum Mitschreiben:

1. Es gibt ein Gutachten bzw. eine Wertermittlung.

2. Nach diesem Gutachten/dieser Wertermittlung wird abgerechnet.

3. Basta!

4. Keine Nachverhandlungen, keine Nachzahlungen nichts dergleichen - das ist kein Basar, wo jeder erstmal seine Preisvorschläge darlegt und dann herumgefeilscht wird.

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund



Ein Makler wird sich iüberlegen, ob er bei derartiger Sturheit am festhalten falscher Werte mit dem Versicherer noch verstärkt Geschäfte macht.

Womit wir wieder bei Thema wären.

WER sagt denn, dass die Werte des Gutachters falsch sind?

Wer kann denn das "besser" bewerten und beurteilen, als der Gutachter?

Der Verteter? Der Aussendienstmitarbeiter des Maklers? Die Putzfrau?

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund



Der Versicherer wird es sich auch gut überlegen, ob er auf Stur schaltet, da er ja unter Umständen nicht einen Kunden verliert sondern möglicherweise einige hundert oder tausende, die der Makler zur nächsten Fälligkeit abzieht und/oder zukünftig gar nicht mehr dort eindeckt.

Es ist nun wirklich nicht notwendig hier alles zwei- und dreifach zu schreiben.

Hierzu wurde genug gesagt - siehe auch Posting xAKBx - da ist es ebenfalls nachvollziehbar beschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund



Etwas weniger überheblich liest sich angenehmer.

Amen.

Bin mir nicht sicher, ob es hier nun ums Grundsätzliche geht? Denke schon🙂

Jedenfalls gibt es in meinem Fall kein Gutachten bis jetzt, die Sachbearbeiterin hat selbst ermittelt und konnte mir auch keine detaillierten Ermittlungsunterlagen zur Verfügung stellen. Es gibt lediglich ein Abrechnungsschreiben, wo zwar die Ausstattung und techn. Daten usw. aufgelistet werden; untendrunter steht jedoch nur eine Gesamtsumme. Will heissen: für mich als Laie ist gar nicht klar, wie der Wert eigentlich zustande kommt.

Das Gutachten wurde erst aufgrund meiner Nachfragen und Bitten um Übersendung der Ermittlungsunterlagen bzw. Vergleichsangebote in Auftrag gegeben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen