Probleme mit Verkauf von BMW, Achsschenkel

BMW 5er E39

Hallo ich habe zwei Fragen:
Ich habe meinen 530d verkauft und habe am KV dazu geschrieben, das Fahrzeug wurde besichtigt und Probe gefahren.
Dass keine Gewährleistung als Privatperson gegeben wird, steht automatisch am ÖAMTC Kaufvertrag drauf.
Jetzt nach 4 Tagen schickt mir der Typ ein Bild und schreibt dazu, der Wagen hat einen Riss im Achsschenkel, das ist Lebensgefährlich und ich soll mir etwas überlegen ansonsten leitet er rechtliche Schritte ein.
Also meine Frage: normaler Weise kann er da gar nichts machen, wenn das alles im KV so aufgeschrieben wurde oder?
Zweitens: Ist ein Riss im Achsschenkel überhaupt ein Mangel oder ein Verschleiß? Auto ist BJ 1999...
Ich denke schon dass das ein Verschleißteil ist.
Mfg und Danke
Freddy

Beste Antwort im Thema

Also ich weiß jetzt nicht genau, ob die Gesetzeslage bei uns in Ö genauso ist wie in Deutschland. Ich habe Sicherheitshalber sowohl den Konsumentenschutz, also auch den ÖAMTC-Rechtsschutz angerufen, die haben auch beide das Selbe gesagt: der Käufer hat Pech, wenn er keinen Ankaufstest macht.
Schreiben tu ich dem gar nix - ich finde das einfach nur eine Frechheit. Er vertritt halt die Meinung, ich hätte - WENN ich die Gewährleistung ausschliessen möchte - im KV vermerken müssen, dass es ein Bastlerauto ist. Ansonsten muss ich auch Gewähr geben. Aber darauf bin ich gar nich weiter eingegangen.

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Also ich weiß jetzt nicht genau, ob die Gesetzeslage bei uns in Ö genauso ist wie in Deutschland. Ich habe Sicherheitshalber sowohl den Konsumentenschutz, also auch den ÖAMTC-Rechtsschutz angerufen, die haben auch beide das Selbe gesagt: der Käufer hat Pech, wenn er keinen Ankaufstest macht.
Schreiben tu ich dem gar nix - ich finde das einfach nur eine Frechheit. Er vertritt halt die Meinung, ich hätte - WENN ich die Gewährleistung ausschliessen möchte - im KV vermerken müssen, dass es ein Bastlerauto ist. Ansonsten muss ich auch Gewähr geben. Aber darauf bin ich gar nich weiter eingegangen.

Also ob man das Ding "Schwenklager" oder "Achsschenkel" nennt ist jetzt mal egal. Dieser winzige defekt stört meiner Meinung nach nicht und ehrlich gesagt, würde mir das alles jetzt am A... vorbeigehen 😉

@dseverse Hast du dir das Foto angesehen? Meinst du also, dass das nicht so schlimm ist? der schreibt mir da nämlich, dass ist Lebensgefährlich... 😁

Wenn das Ding bei 180km/h bricht ist das nicht lustig.

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Hi Freddy19790

Das ist lebensgefährlich!!!!
Das Schwenklager muß sofort erneuert werden!!!

Die Schadstelle = der Riss im Schwenklager wurde bei dem Wechsel des Querlenkers verursacht.

Man sieht ganz deutlich die fetten Schlagspuren eines Hammers (unterhalb der Mutter und an der rechten Seite), mit denen man den Kugelkopfkonus aus dem Schwenklager lösen wollte.

Da das Schwenklager aus Aluminium ist, darf für das Lösen den Kugelkopfes ausschließlich nur ein Abzieher/Ausdrücker verwendet werden = niemals jedoch ein Hammer.

Gruß

wer_pa

Aha ok, nun wie gesagt ich hab weder was herumgetan bei dem Wagen - noch wusste ich von diesem Mangel.
Ich hatte ihn ja nicht lange, musste ihn nur wegen Arbeitslosigkeit verkaufen.
Das kann der Käufer selbst austauschen.

Ein Grund warum ich stets davor warne, sich ohne Ahnung und/oder Spezialwerkzeug an die Reparatur sicherheitsrelevanter Bauteile zu geben.

So mancher wäre mit Eimer, Schwamm und Autopolitur in seiner Freizeit besser beschäftigt als mit einem Werkzeug in der Hand.

Chris-BMW da hast du wohl recht. ich mach nie irgendwas selbst, maximal den Luftfilter tauschen und so Kleinigkeiten.

Zitat:

Original geschrieben von chris-bmw


Ein Grund warum ich stets davor warne, sich ohne Ahnung und/oder Spezialwerkzeug an die Reparatur sicherheitsrelevanter Bauteile zu geben.

So mancher wäre mit Eimer, Schwamm und Autopolitur in seiner Freizeit besser beschäftigt als mit einem Werkzeug in der Hand.

Jein, es gehört schon eine große Portion Blödheit dazu, so einen gefährlichen Schaden erst zu erzeugen und dann nicht gleich wieder zu beheben. Ob das mal eine Werkstatt war... Da kann man nur spekulieren wer den Schaden denn nun tatsächlich gemacht hat. Es ist jedenfalls kein Kavaliersdelikt.

Wars eine Werkstatt ist es quasi ein Verbrechen. Wars ein Privater, ist es genauso. Wie denkt ihr denn wenn ihr kurz nach dem Kauf sowas entdeckt?

Um festzustellen ob es kein Trick ist, sollte man das am Auto mal ansehen. Das wird er aber vielleicht nicht zulassen. Evtl. einen Anwalt nehmen?

Prinzipiell gibt es aber schon einige, die besser den Eimer nehmen sollten *g*

Wie gesagt wo und wann der Schaden entstanden ist, kann ich nicht sagen, denn ich hatte den Wagen selbst nur 3 Monate und bin vielleicht 2.000 km damit gefahren, wenn überhaupt. Was davor passiert ist, weiß ich nicht. Würde ich den Mangel bemerken, würd ich es richten lassen und fertig.
Auch ich hatte einen Mangel nach dem Kauf zu beseitigen, nämlich die Wasserpumpe, die wurde undicht. Hab ich auch gemacht und mich nicht darüber aufgeregt.

ich weiß ja nun auch nich wo es tatsächlich passiert ist. Aber von der Gefährdung her ist es schon eine größere Nummer.

Nun dann soll er das Auto in der Zwischenzeit stehen lassen und nicht mehr fahren, bis der Schaden behoben ist. Von mir ist auf jeden Fall nichts zu holen. Man muss sich halt beim Autokauf vorher den Wagen ansehen, nicht hinterher.

Theoretisch könnte es seit dem letzten TÜV entstanden sein, weil die Gelenke werden bei dem Alter entsprechend geprüft War die HU in der Zeit wo das Fzg. in deinem Besitz war?
Gruß
deKoch

Nein, das Pickerl (TÜV) entstand im Juli 2013, ich habe den Wagen im Jänner 2014 gekauft. Gemacht wurde es beim ÖAMTC (ADAC) und daher kann ich das ausschließen, denn die bastln nicht am Auto herum, sondern führen nur Kontrollen durch. Morgen geh ich zum Konsumentenschutz inkl. KV, erzähl ihnen das und lass mir das bestätigen dass mir da nix passieren kann. Den Rechtsschutz hab ich schon angerufen, ihnen das erzählt und der meint halt sobald die Gewährleistung ausgeschlossen ist, kann er gar nichts machen.
Des weiteren häufen sich die Aussagen in meinem Bekanntenkreis, ob es sich da auch wirklich um mein Auto handelt...

Wenn du ausgeschlossen hast kann er dir gar nichts.

Hatte selbst mal das Vergnügen mit solch einem Käufer...
Probefahrt etc passte alles. Nach einer Woche kam der Anruf Zylinderkopf, Rücknahme, Anwalt etc
Mein Antwalt hat seinem Anwalt freundlich darauf hingewiesen das er mich mal kann und nichts mehr gehört.

Nur nicht aus der Ruhe bringen lassen und erstmal abwarten! Solange da auch nichts schriftliches von einem Anwalt kommt musst du auch nicht reagieren. Dann kannst du immer noch schreiben Gewährleistung ausgeschlossen.

Gruß

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