Probleme mit meinem A8 Händler stellt sich quer
Hallo ich habe seit 6 wochen nen A8 von einem Händler gekauft (nicht Audi) und habe gleich nach tagen festgestellt das die Radlager vorne defekt sind und die Batterie der Reifendrucksensoren leer sind und das system nicht funktioniert. nach ewigen email verkehr mit dem händler deswegen hat er mich angerufen und mich zur sau gemacht und gemeint das er diese erstellten kostenvoranschläge von Audi nicht bezahlt und er das recht hat das auto auf seine weise reparieren zu lassen wenn es ihm billliger kommt nur habe ich ein problem und zwar liegen zwischen dem händler und mir fast 500km und er hat gesagt ich soll ihm das auto bringen, 2-3tage warten dan erledigt er dass aber ich denke nicht das es meine pflicht ist das auto zu bringen. nach ewigen streitereien habe ich depp ihm vorgeschlagen das er nur das material zahlen muss und ich baue es selbst ein nun gut das hat er akzeptiert. Nach einigen Tagen hatte ich dann immer noch kein geld auf dem konto und habe ihm geschrieben wo es denn sei und er antwortette einfach mit ich soll es reparieren und ihm dann die rechnung schicken aber das sehe ich nichte ein. auf anschließende emails das er überweisen soll damit ich die teile besorgen kann bekomme ich keine antwort. ich sehe nicht ein da er mir ein fehlerhaftes fahrzeug verkauft hat (den laut vertrag hat es keinerleih schäden) und ich keine lust habe das geld vorzustrecken. was würdet ihr an meiner stelle tun???
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tobicruiser
die sind mir dabei nicht aufgefallen weil man sie nur hört bei langsamer fahrt wenn man hin und her lenkt. und das reifendrucksystem hatte ich erst daheim ausprobiert nach lesen der betriebsanleitung
So, so, dir fällt der Fehler nicht auf, aber der Händler wußte davon und hat in arglistig verschwiegen.
Auf manche Kunden kann man besser verzichten. (nicht das ich Autohändler wäre)
136 Antworten
Ich war doch gestern beim Rechtsanwalt und er hat klar gesagt
1. ich soll mit den reparaturen oder teilekosten nie in vorleistung gehen weil ich dann evtl auf den kosten sitzen bleibe.
2. Gilt hier nicht die garantie weil das auto laut vertrag weder mit technischen noch optischen mängeln verkauft wurde.
3. hat er das recht der nachbesserung ja aber er muß sich entscheide wo und wie das fahrzeug repariert wird aber ganz auf seine kosten, sei es durch reparatur hier bei mir bei audi oder durch eine überlieferung zu ihm inkl. deren Reparatur. Er kann auch mich bitten das Auto zu bringen aber da muss er mir für die Tage eine unterkunft und sprit bezahlen.
4. geht es mir nicht darum 1000€ zu bezahlen denn dass wäre lächerlich wenn man den wert des autos betrachtet aber es ght nur darum das der verkäufer den Vertrag gebrochen hat da mir garantiert wurde das sich das auto technisch wie optisch in nem 1a zustand befindet und das ist nicht so und das kann ich auch beweisen indem ich das Auto mit 4 personen geholt habe und wir wärend der fahrt die schäden stück für stück entdeckt haben. Die Radlager waren sogar schon bei Abfahrt defekt aber wir könnten dieses geräusch nicht wirklich auf einen schaden zuordnen da sich dieser schaden nicht nach einem typischen Radlagerschaden verhält und mir das erst bei Audi versichert wurde.
Wäre im vertrag nicht gestanden das das Fahrzeug technisch wie optisch in einem 1a zustand ist hätte er auch kein problem
Zitat:
Original geschrieben von Tobicruiser
Wäre im vertrag nicht gestanden das das Fahrzeug technisch wie optisch in einem 1a zustand ist hätte er auch kein problem
Ob dies im Vertrag nun drinn steht oder nicht ist irrelevant, und hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Sachmängelhaftung welche du in deinem Fall in Anspruch nehmen darfst.
Alles weitere wird ja jetzt mit deinem von dir gewählten Anwalt geklärt.
Zitat:
Original geschrieben von Tobicruiser
4. geht es mir nicht darum 1000€ zu bezahlen denn dass wäre lächerlich wenn man den wert des autos betrachtet
Aber 1.000 € gerade nicht vorstrecken zu
können, wenn man sich ein Auto mit dem Wert anschafft, das ist nicht lächerlich!
ganz einfach weil mein rechtsanwalt das ablehnt da ich das geld dann evtl. nie wieder sehe wenn er evtl. insolvenz angemeldet hat und das habe ich mir auch selbst schon gedacht und es deswegen nicht getan.
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Zitat:
Original geschrieben von Tobicruiser
Ich war doch gestern beim Rechtsanwalt und er hat klar gesagt
1. ich soll mit den reparaturen oder teilekosten nie in vorleistung gehen weil ich dann evtl auf den kosten sitzen bleibe.
2. Gilt hier nicht die garantie weil das auto laut vertrag weder mit technischen noch optischen mängeln verkauft wurde.
3. hat er das recht der nachbesserung ja aber er muß sich entscheide wo und wie das fahrzeug repariert wird aber ganz auf seine kosten, sei es durch reparatur hier bei mir bei audi oder durch eine überlieferung zu ihm inkl. deren Reparatur. Er kann auch mich bitten das Auto zu bringen aber da muss er mir für die Tage eine unterkunft und sprit bezahlen.
4. geht es mir nicht darum 1000€ zu bezahlen denn dass wäre lächerlich wenn man den wert des autos betrachtet aber es ght nur darum das der verkäufer den Vertrag gebrochen hat da mir garantiert wurde das sich das auto technisch wie optisch in nem 1a zustand befindet und das ist nicht so und das kann ich auch beweisen indem ich das Auto mit 4 personen geholt habe und wir wärend der fahrt die schäden stück für stück entdeckt haben. Die Radlager waren sogar schon bei Abfahrt defekt aber wir könnten dieses geräusch nicht wirklich auf einen schaden zuordnen da sich dieser schaden nicht nach einem typischen Radlagerschaden verhält und mir das erst bei Audi versichert wurde.
Wäre im vertrag nicht gestanden das das Fahrzeug technisch wie optisch in einem 1a zustand ist hätte er auch kein problem
Moin Moin .
Den letzen Satz,schreibt kein Händler in einen Kaufvertrag.
Mehr ist zu dieser Geschichte nicht mehr zu sagen.
Mfg.alrock01
Zitat:
Original geschrieben von Tobicruiser
ganz einfach weil mein rechtsanwalt das ablehnt da ich das geld dann evtl. nie wieder sehe wenn er evtl. insolvenz angemeldet hat und das habe ich mir auch selbst schon gedacht und es deswegen nicht getan.
Tolle Logik.🙄
Wenn Du das Geld nicht vorstreckst und der Händler Insolvenz anmeldet, hast Du ein unrepariertes Fahrzeug vor der Tür stehen, das Dir niemand kostenlos repariert. Ende vom Lied: Du zahlst die Reparatur aus eigener Tasche.
Wo ist also - rein aufs finanzielle Risiko bezogen - der Unterschied?
ganz einfach das es mein rechtsanwalt so wünscht und der wird schon die erfahrung haben warum das so ist
Auf welches Fachgebiet ist der beauftragte Rechtsanwalt spezialisiert?
""Ob dies im Vertrag nun drinn steht oder nicht ist irrelevant, und hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Sachmängelhaftung welche du in deinem Fall in Anspruch nehmen darfst.""
DIE Sachmängelhaftung möchte ich sehen, welche die BATTERIE der Reifendrucksensoren abdeckt...
Verschleiss.
Wegen den Radlagern hab ich mal gegoogelt, da gehen die Urteile mal so (Händler muss zahlen), mal so (muss nicht zahlen, normaler Verschleiss) aus, abhängig
von Alter und Laufleistung.
Zitat:
Original geschrieben von HelldriverNRW
DIE Sachmängelhaftung möchte ich sehen, welche die BATTERIE der Reifendrucksensoren abdeckt...
Verschleiss.
Es gibt einen Button "Zitieren", ist wesentlich übersichtlicher als die von dir gemachten "Gänsefüßchen"
Warum sollte die Sachmängelhaftung bei einer Nichtfunktion welche schon beim Kauf vorlag nicht greifen ?!?
Nette Gschicht 😛
Manchmal ist es auch ein Geschäft, wenn man ein Geschäft nicht macht - zuweilen auch je nach Kunden 😁
Ohne den Vertrag usw. explizit zu kennen ist alle Rechtsansage hier für den Gulli. Ferner... vor Gericht und auf hoher See... 😉
Hier noch ein Urteil zum Erfüllungsort etc.:
http://www.elbelaw.de/blawg/index.php?tag=%C2%A7+269+BGB
Das geht aber regelmäßig auch ganz anders aus... 😁
However... was willst denn überhaupt ausser Stress machen? Erst sagst "keine Asche wegen Fortbildung"... dann gehts ums Prinzip... und dann hat dir das dein Anwalt verboten - lol.
Der Händler verhält sich doch sehr kulant - denn auch ein Neuteil müsste er nicht bezahlen, denn gebrauchte Dinge haben nunmal typische Eigenschaften - nicht mehr oder weniger ist zugesichert bzw. steht dir zu. Hat die Fuhre von mir aus 180tkm auf der Uhr... lacht dich bzgl. der Radlager eh jeder aus. Und eine leere Batterie... ja mei. Hier werden einfach die Verhältnismäßigkeiten nicht gesehen... weder beim Fahrzeug noch bei der Regressforderung.
Nebenbei - alle 4 Sensoren im Eimer? Sehr unwahrscheinlich. Batterie kann auch nicht gewechselt werden... gebrauchte Sensoren (mehr steht dir nicht zu, ausser Du bezahlst den Mehrwert) werden mit 50 bis 100 Euro/Satz gehandelt. Reifen ab, Ventil gewechselt fertig.
Ein Radlagersatz ist für um die 40 Euro zu haben (neu natürlich) - Einbau dürfte um die 75 bis 100 Euro liegen.
Wie kommst auf 1000 Euro?
Nebenbei das Lagergescherfl typ. bei (u.a.) dem Modell war... tlw. nach 20 bis 40tkm schon... Schönheitsfehler idR., so Audi.
Wie man in den Wald ruft.... och, ich als Händler würde das bei solchen Mätzchen durchziehen... den Karrn am Ende zurücknehmen... und die gefahrenen km usw. in Abzug bringen 😁 😉
Oder so ähnlich... jedenfalls würde der TE unter dem Strich ein Eigentor verbuchen...
Mir tut der Händler jetzt schon leid, wenn dein Wischwasserbehälter leer wird... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Es gibt einen Button "Zitieren", ist wesentlich übersichtlicher als die von dir gemachten "Gänsefüßchen"Zitat:
Original geschrieben von HelldriverNRW
DIE Sachmängelhaftung möchte ich sehen, welche die BATTERIE der Reifendrucksensoren abdeckt...
Verschleiss.Warum sollte die Sachmängelhaftung bei einer Nichtfunktion welche schon beim Kauf vorlag nicht greifen ?!?
Hier Dein Zitieren-Button 😉
Ganz einfach, weil die gesetzliche Sachmängelhaftung für Verschleissmängel niemals greift, bzw. Verschleissmängel keine Sachmängel sind.
Bei Interesse einfach mal googeln.
Anders sehen das die Gerichte schon mal bei akut lebensbedrohlichen Verschleissmängeln, z.B. Bremse Metall schleift auf Metall oder einer extremen Häufung von Verschleissmängeln, was hier sicher nicht der Fall ist.
Das mit dem Radlager ist wie oben erwähnt umstritten - hat der Wagen 60Tkm gelaufen, ist es u.U. kein typischer Verschleissmangel, hat er 120Tkm drauf, sieht das ganz anders aus. Auch dazu gibt's interessante Urteile/Kommentare.
und wie ist es jetzt ausgegangen?
wie schon gesagt habe am freitag knapp 8000€ erhalten für die Winterreifen auf Alu, Sensoren für alle 9 Räder, Radlager, Lenkrad, Reserverad, Die Werksattkosten; ganz genau das Was Vertraglich versprochen wurde. :-)