Probleme mit meinem A8 Händler stellt sich quer
Hallo ich habe seit 6 wochen nen A8 von einem Händler gekauft (nicht Audi) und habe gleich nach tagen festgestellt das die Radlager vorne defekt sind und die Batterie der Reifendrucksensoren leer sind und das system nicht funktioniert. nach ewigen email verkehr mit dem händler deswegen hat er mich angerufen und mich zur sau gemacht und gemeint das er diese erstellten kostenvoranschläge von Audi nicht bezahlt und er das recht hat das auto auf seine weise reparieren zu lassen wenn es ihm billliger kommt nur habe ich ein problem und zwar liegen zwischen dem händler und mir fast 500km und er hat gesagt ich soll ihm das auto bringen, 2-3tage warten dan erledigt er dass aber ich denke nicht das es meine pflicht ist das auto zu bringen. nach ewigen streitereien habe ich depp ihm vorgeschlagen das er nur das material zahlen muss und ich baue es selbst ein nun gut das hat er akzeptiert. Nach einigen Tagen hatte ich dann immer noch kein geld auf dem konto und habe ihm geschrieben wo es denn sei und er antwortette einfach mit ich soll es reparieren und ihm dann die rechnung schicken aber das sehe ich nichte ein. auf anschließende emails das er überweisen soll damit ich die teile besorgen kann bekomme ich keine antwort. ich sehe nicht ein da er mir ein fehlerhaftes fahrzeug verkauft hat (den laut vertrag hat es keinerleih schäden) und ich keine lust habe das geld vorzustrecken. was würdet ihr an meiner stelle tun???
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tobicruiser
die sind mir dabei nicht aufgefallen weil man sie nur hört bei langsamer fahrt wenn man hin und her lenkt. und das reifendrucksystem hatte ich erst daheim ausprobiert nach lesen der betriebsanleitung
So, so, dir fällt der Fehler nicht auf, aber der Händler wußte davon und hat in arglistig verschwiegen.
Auf manche Kunden kann man besser verzichten. (nicht das ich Autohändler wäre)
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136 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von HelldriverNRW
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Es gibt einen Button "Zitieren", ist wesentlich übersichtlicher als die von dir gemachten "Gänsefüßchen"
Warum sollte die Sachmängelhaftung bei einer Nichtfunktion welche schon beim Kauf vorlag nicht greifen ?!?
Hier Dein Zitieren-Button![]()
Ganz einfach, weil die gesetzliche Sachmängelhaftung für Verschleissmängel niemals greift, bzw. Verschleissmängel keine Sachmängel sind.
Bei Interesse einfach mal googeln.
Das ist schlichtweg falsch. Der Mangel ist ja nicht durch Nutzung beim Käufer aufgetreten, sondern war bei Übergabe vorhanden. Der Wagen hatte nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit.
Und zu den Kosten der Nachbesserung, § 439 BGB:
" (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
Zitat:
Original geschrieben von Zahn
Wenn du einen MP3-Player im Mediamarkt kaufst, kommt dann im Falle eines Defektes jemand zu dir nach hause um dort das Gerät zu reparieren?
Oder erhälst an der Kasse ein Bahnfahrt 2ter Klasse erstattet?
Oder nichts von alledem?
Auch wenn du und deine Grüne-Daumen-Fangemeinde sich das nicht vorstellen können, die Rechtslage ist ganz eindeutig: Erfüllungsort für eine Nacherfüllung ist der Ort, an dem die Sache sich vertragsgemäß befindet, und das ist regelmäßig beim Käufer. Wenn man zB ein Urteil auf Rückabwicklung des Kaufvertrages erstreitet, muß der Verkäufer die Ware beim Käufer abholen. Wenn der Käufer so kulant ist und die Ware zum Verkäufer bringt, muß dieser ihm die Wegekosten ersetzen.
Zitat:
Original geschrieben von Prosecutor
Zitat:
Original geschrieben von Zahn
Wenn du einen MP3-Player im Mediamarkt kaufst, kommt dann im Falle eines Defektes jemand zu dir nach hause um dort das Gerät zu reparieren?
Oder erhälst an der Kasse ein Bahnfahrt 2ter Klasse erstattet?
Oder nichts von alledem?
Auch wenn du und deine Grüne-Daumen-Fangemeinde sich das nicht vorstellen können, die Rechtslage ist ganz eindeutig: Erfüllungsort für eine Nacherfüllung ist der Ort, an dem die Sache sich vertragsgemäß befindet, und das ist regelmäßig beim Käufer. Wenn man zB ein Urteil auf Rückabwicklung des Kaufvertrages erstreitet, muß der Verkäufer die Ware beim Käufer abholen. Wenn der Käufer so kulant ist und die Ware zum Verkäufer bringt, muß dieser ihm die Wegekosten ersetzen.
Ich weiß jetzt nicht, welche "ganz eindeutige Rechtslage" du meinst?
Das OLG München scheint diese nicht zu kennen.
Zitat:
OLG
Ist beim Kauf eines Fahrzeugs für private Zwecke im Falle eines Mangels kein Ort für die Durchführung der Nacherfüllung im Vertrag bestimmt, richtet sich der Leistungsort für die Nachbesserung grundsätzlich nach dem ursprünglichen Leistungsort des durch den Kaufvertrag begründeten Primärleistungsanspruchs. Dies ist beim Erwerb eines Fahrzeugs in der Regel der Sitz des Gebrauchtwagenhändlers. Der Käufer muss daher den Wagen auf seine Kosten zum Zwecke der Nachbesserung zu dem Händler bringen. Ansonsten stehen ihm keine Gewährleistungsansprüche (hier Rückgängigmachung des Kaufvertrags wegen Motorschadens) zu.
Quelle: Urteil des OLG München vom 20.06.2007 20 U 2204/07 NJW Heft 38/2007, Seite VIII OLGR München 2007, 796
Gericht: OLG München
Aktenzeichen: 20 U 2204/07
Zitat:
Original geschrieben von Tobicruiser
naja ich sehe das bißchen anders für mich hat der händler das alles vorsätzlich gemacht also er hat diese defekte schon gewusst und hat mir das auto trotzdem verkaut. so etwas kommt bei sachen die ich in elektro märkten kaufe nicht vor
dieses musst du ihm erst mal nachweisen....
Zitat:
Original geschrieben von Tobicruiser
achso das werde ich ja nicht anmahnen sondern einfach das er kein interesse hat die fhler zu beheben da es schon ausgemacht war das er mir die summe für die teile zukommen lässt und ich den einbau bezahle aber jetzt passiert nichts auf dem konto und wenn ich schreiben bekomme ich keine antwort das ärget mich und lässt mr keine andere wahl als das mein rechtsanwalt dort mal anruft
Kein wunder das er auf Stur schaltet wenn du dies genauso tust.
Wenn du die Teile selber kaufst, dann hat er das recht als "bezahler" die Rechnung zu sehen.. könntest ihm ja sonst was unterjubeln ( wie du es im moment ja auch tust) Er lenkt ja schon ein für den "schaden" auzukommen, nun bist du an der Reihe darauf einzugehen. Ich würde an seiner Stelle dir auch nich einfach vorab Geld verschicken.
Wenn du einen kaputten tv hast hast du ihn auch an die firma etc zur reperatur zu übergeben.
nuja und Probefahrt probiert man eben alles aus und nicht nur wie schnell oder Gelenkig die kiste is
muß ich nicht mehr da ich es schriftlich habe dass er die probleme und schäden begleichen wollte und es ist doch jetzt egal da ich dass habe wass ich wollte wie du weiter oben lesen kannst
Zitat:
Quelle: Urteil des OLG München vom 20.06.2007 20 U 2204/07 NJW Heft 38/2007, Seite VIII OLGR München 2007, 796
Gericht: OLG München
Aktenzeichen: 20 U 2204/07
Das Urteil vertritt eine Mindermeinung und würde beim Bundesgerichtshof keinen Bestand haben. Die gegenteilige Entscheidung des BGH darfst du nächstes Mal ruhig mit zitieren.
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/njw06_449.htmZitat:
Original geschrieben von Prosecutor
Das Urteil vertritt eine Mindermeinung und würde beim Bundesgerichtshof keinen Bestand haben. ...
Wie arrogant muss man eigentlich sein, um sich selbst eine höhere juristische Kompetenz als einem Oberlandesrichter zuzusprechen?
Zitat:
Original geschrieben von Zahn
Zitat:
Original geschrieben von Prosecutor
Das Urteil vertritt eine Mindermeinung und würde beim Bundesgerichtshof keinen Bestand haben. ...
Wie arrogant muss man eigentlich sein, um sich selbst eine höhere juristische Kompetenz als einem Oberlandesrichter zuzusprechen?
Wenn du von Juristerei keine Ahnung hast, solltest du einfach schweigen. Spätestens seit der Dachziegel-Entscheidung des BGH ist es ganz herrschende Meinung, daß der Erfüllungsort für Wandelung/Nachbesserung der Ort ist, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet. 2008 hat das der BGH für das Werkvertragsrecht nochmal ausdrücklich entschieden. Hättest du - statt die Klappe aufzureißen - bei der von mir genannten Fundstelle nachgelesen, hättest du gemerkt, daß sogar ein anderer Senat desselben Gerichts (OLG München) genau diese herrschende Meinung vertritt. Wenn nun ein anderer Senat meint, das Rad neu erfinden zu wollen und sich gegen des BGH zu stellen, ändert das an der Rechtslage nichts, es sei denn, unser Fall würde sich ausgerechnet in Bayern zutragen und zufällig zu genau diesem Spruchkörper kommen.
Zitat:
Original geschrieben von Prosecutor
... keine Ahnung .... Klappe aufzureißen ....
Falls dein Nick auf deine Tätigkeit schließen lassen soll, so wundere ich mich schon über deinen Ton. Nur woher deine Zivilrechtskompetenz kommt ist nicht klar.
Wenn dem so ist, dann hast du bestimmt auch schon die Erfahrung gemacht, dass das Gericht nicht immer deiner Argumentation folgte, obwohl für dich die Rechtslage eindeutig war. Gerade bei solchen Prozessen hat ja mindestes einer der beteiligten Anwälte eine andere Auffassung der "klaren Rechtslage".
Insgeheim hoffe ich aber, dass derjenige, der die Gewaltenteilung so offensichtlich ablehnt zumindest nicht im öffentlichen Teil unseres Rechtssystemes arbeiten.
Letztlich würden "ECHTE" Juristen
Zitat:
Original geschrieben von Prosecutor
Das Urteil vertritt eine Mindermeinung und würde beim Bundesgerichtshof keinen Bestand haben.
aber anders formulieren.
Zitat:
Original geschrieben von Prosecutor
Wenn du von Juristerei keine Ahnung hast, solltest du einfach schweigen.
Zitat:
Falls dein Nick auf deine Tätigkeit schließen lassen soll, so wundere ich mich schon über deinen Ton. Nur woher deine Zivilrechtskompetenz kommt ist nicht klar.
Wenn dem so ist, dann hast du bestimmt auch schon die Erfahrung gemacht, dass das Gericht nicht immer deiner Argumentation folgte, obwohl für dich die Rechtslage eindeutig war. Gerade bei solchen Prozessen hat ja mindestes einer der beteiligten Anwälte eine andere Auffassung der "klaren Rechtslage".
Insgeheim hoffe ich aber, dass derjenige, der die Gewaltenteilung so offensichtlich ablehnt zumindest nicht im öffentlichen Teil unseres Rechtssystemes arbeiten.
Letztlich würden "ECHTE" Juristen
Armselig. Statt auf die Sachargumente einzugehen, kommt sowas. Bei Google ein Urteil aufzutreiben, kann jeder dressierte Affe. Aber dessen Relevanz zu verstehen, ist für Laien wie dich halt unmöglich. Mehr gibt´s dazu nicht zu sagen. Und bitte lies nochmal über das Gewaltenteilungsprinzip nach, bevor du den Begriff verwendest. Oder laß es besser...
Zitat:
Original geschrieben von Prosecutor
...Sachargumente...
Deine "Sachargumente" sind doch schon recht persönlich.
Ich habe aber begriffen, dass du jedes Urteil des BGH im Vorraus kennst. Während dressierte Affen wie ich in jedem, gleich ob Zivil-oder Strafprozess, um das Urteil bangen müssen ist dir als Relevanzversteher von Anfang an der Ausgang jedes Prozesses klar. Aus diesem Grunde könnte das Fußvolk doch bei dir abschließend verurteilt werden. Revision natürlich ausgeschlossen.
der vorteil von Prosecutor ist zumindest das er seine Angaben mit einem hanfesten link und urteil untermauert
Und was hat das ganze Gejammer mit "Sicherheit" zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von Caddy1991
Und was hat das ganze Gejammer mit "Sicherheit" zu tun?
Mit Sicherheit "wenig", das ist sicher.

Hier geht es nur noch darum, wer hat recht.
Gruß
Frank