Probleme mit meinem A8 Händler stellt sich quer
Hallo ich habe seit 6 wochen nen A8 von einem Händler gekauft (nicht Audi) und habe gleich nach tagen festgestellt das die Radlager vorne defekt sind und die Batterie der Reifendrucksensoren leer sind und das system nicht funktioniert. nach ewigen email verkehr mit dem händler deswegen hat er mich angerufen und mich zur sau gemacht und gemeint das er diese erstellten kostenvoranschläge von Audi nicht bezahlt und er das recht hat das auto auf seine weise reparieren zu lassen wenn es ihm billliger kommt nur habe ich ein problem und zwar liegen zwischen dem händler und mir fast 500km und er hat gesagt ich soll ihm das auto bringen, 2-3tage warten dan erledigt er dass aber ich denke nicht das es meine pflicht ist das auto zu bringen. nach ewigen streitereien habe ich depp ihm vorgeschlagen das er nur das material zahlen muss und ich baue es selbst ein nun gut das hat er akzeptiert. Nach einigen Tagen hatte ich dann immer noch kein geld auf dem konto und habe ihm geschrieben wo es denn sei und er antwortette einfach mit ich soll es reparieren und ihm dann die rechnung schicken aber das sehe ich nichte ein. auf anschließende emails das er überweisen soll damit ich die teile besorgen kann bekomme ich keine antwort. ich sehe nicht ein da er mir ein fehlerhaftes fahrzeug verkauft hat (den laut vertrag hat es keinerleih schäden) und ich keine lust habe das geld vorzustrecken. was würdet ihr an meiner stelle tun???
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tobicruiser
die sind mir dabei nicht aufgefallen weil man sie nur hört bei langsamer fahrt wenn man hin und her lenkt. und das reifendrucksystem hatte ich erst daheim ausprobiert nach lesen der betriebsanleitung
So, so, dir fällt der Fehler nicht auf, aber der Händler wußte davon und hat in arglistig verschwiegen.
Auf manche Kunden kann man besser verzichten. (nicht das ich Autohändler wäre)
136 Antworten
Ich hatte vor einiger Zeit einen ähnlichen Fall und habe mich schlau gemacht:
der Händler muss deine Fahrtkosten bezahlen oder einer Reparatur an deinem Wohnort zustimmen!!!
Lass Dich nicht verarschen. Es gibt entsprechende Rechtsprechung (Urteile) bezüglich Nachbesserung unter Gewährleistung.
Ganz wichtig: Du musst die Mängel schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) beim Händler anzeigen und Nacbesserung verlangen. Ich habe damals einen Fahrtkostenvorschuss verlangt, da der Händler die Reparatur vor Ort (mein Heimatort) nicht akzeptieren wollte. Und habe den Vorschuss auch vorher aufs Konto überwiesen bekommen.
Wenn der Händler sich überhaupt nicht meldet auf dein Schreiben kannst Du den Kaufvertrag wandeln vor Gericht mittels Anwalt, den der Händler dann auch noch bezahlen muss.
K
danke für die Info.habe am Dienstag nen termin beim Rechtsanwalt der durch meine rechtsschutz bezahlt wird und ich übergebe dem nun alles da es sehr viele sachen sind die ich laut vertrag noch bekomme. (winterräder, reserverad, neues lenkrad da bei meinem schon der lack springt, meine serviceheft) und jetzt noch die Sensoren für die reifen und die radlager vorne die schon bei abholung geräusche gemacht hattn dachte aber das ist normal wegen der luftfederung aber naja
vielleicht konnte kalbflei dem händler auch nachweisen, dass dieser einen mangel arglistig verschwiegen hat?
gruß
karl
Zitat:
Original geschrieben von kalbflei
Wenn der Händler sich überhaupt nicht meldet auf dein Schreiben kannst Du den Kaufvertrag wandeln vor Gericht mittels Anwalt, den der Händler dann auch noch bezahlen muss.K
Mit welcher rechtlichen Grundlage soll man bei einem gebrauchten Wagen den Kaufvertrag wandeln lassen wenn sich der Händler auf
einSchreiben nicht meldet? Bitte einmal den genauen Gesetzestext mitteilen.
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Zitat:
Original geschrieben von Tobicruiser
danke für die Info.habe am Dienstag nen termin beim Rechtsanwalt der durch meine rechtsschutz bezahlt wird und ich übergebe dem nun alles da es sehr viele sachen sind die ich laut vertrag noch bekomme. (winterräder, reserverad,
Du fährst ohne Reserverad beim Händler los? und vergisst dann noch die Winterräder mitzunehmen?
Soll nun der RA für dich losfahren und die abholen???? Kopfschüttel
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Naja, nach dem letzten Kommentar des TE hinsichtlich seiner weiteren Fahrzeugplanung erscheint mir das Mißverhältnis zwischen eigener Solvenz und gewählter Fahrzeugklasse auch etwas krass...😁
noch lustiger wirds, wenn man bedenkt, dass der a8 nur finanziert ist und der fredstarter aktuell die finanzierung gerade mal stemmen kann😁
auch der satz "...wenn es anders nicht möglich ist denn dem Rechtsanwalt wird er antworten müssen"
ist genial. vor gericht darf man schweigen, vor seinem rechtsanwalt aber nicht😁
wäre ich doch anwalt geworden..........
deine, dir fehlenden teile, musst du auch beim händler abholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
wenn du die sachen dir zu schicken lassen willst, kann der händler auch auf ne vorabüberweisung der frachtkosten bestehen
Tja...meistens hilft ein Blick ins Gesetz: Hier § 439 BGB:
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
Wenn allerdings noch die Hälfte der gekauften Sachen beim Händler liegt, dann könnte der auch sagen, dass der Kunde ja sowieso noch vorbei kommen muss um die vergessenen Winterreifen und das Ersatzrad 😰 abzuholen.
Aber: Die Rechtschutzversicherung zahlt ja. Und ich krieg im nächsten Jahr 'ne Prämienerhöhung. 😠
Zitat:
Original geschrieben von pappen
Wenn allerdings noch die Hälfte der gekauften Sachen beim Händler liegt, dann könnte der auch sagen, dass der Kunde ja sowieso noch vorbei kommen muss um die vergessenen Winterreifen und das Ersatzrad 😰 abzuholen.
falsch. er kann auch jemanden beauftragen die sachen abzuholen. wie etwa ne spedition oder so.
das er die teile abholen muss, ist war, den das ist bestandteil des vertrages
Am besten ihr schaut einfach mal die verschiedenen Threads des Themenstarters an, der Gute hat sich schon häufig bei Motor-Talk über seine verschiedensten Fahrzeuge ausgelassen und vergisst dabei häufiger welches Fahrzeug er denn nun tatsächlich hat.
Also...nö, dat kannste so nich sagen. Der hat 'nen Seat Leon gefahren und sich dann für etliche andere Modelle interessiert. Aber die "Legende" ist schon in sich schlüssig. Jedenfalls schlüssiger als das, was er im Eröffnungsbeitrag, und unterwegs, schreibt.
und vor dem seat leon hat er nen andren seat leon, nen r32, nen GTI, erzählt dass er selbstständig ist, dann wieder Chef von ner großen Firma und dann wieder nur ein Tester.
Gleichzeitig scheint er mal im Geld zu schwimmen, dann kann er sich maximal ne 50 Euro Poliermaschine leihen um im nächsten Moment nachher nur wieder Geschäfte beim Golfspielen zu machen und jetzt bekommt er 2 Monate lang kein Geld wegen ner Weiterbildung.
Also leider hab ich mir schon ein Bild von ihm gemacht 😉
Für mich klingt der Tobicruser eher nach Kleiner Junge, ich hatte damals eine Sammlung von Matschboxautos und alle Wochen ein neues Auto, welches dann mein Traumwagen war , die alten landeten dann in eine 20 kg Persilbox und wurden vieleicht mal zu Hammerspielen zum zerbeulen herausgeholt.
Ich als Hobby-Sozialpädagoge denke das Tobycruser ein frühkindheitliches Autoraumaerlebnis gehabt haben muss, welches nun auf Echte Autos übertragen wurde. 😉
Aber es gibt Heilung 😁
das mit den winterreifen und Reservereifen wurde vertraglich so geregelt das sie mir innerhalb 8 wochen geschickt werden da er sie noch besorgen musste. Ich bitte euch ersteinmal zu fragen bevor unqualifizierte behauptungen aufgestellt werden
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Aber es gibt Heilung 😁
Und die wäre? Der plötzlich gar nichtmehr nette Typ von der örtlichen Sparkasse? 😁
Zitat:
Original geschrieben von pappen
...
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
....
Ich als Mensch und nicht als Anwalt sehe da eher Teilekosten, Verbringungskosten usw. die ab Händlerhof anfallen.
Fahrtkosten zur Mängelbeseitigung habe ich selbst bei Gewährleistung von Neuwagen noch nie gesehen.