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Probleme mit Händler

Audi A5 8T Coupe
Themenstarteram 3. Mai 2013 um 4:38

hallo liebe Audi freunde.

habe vor kurzem von einem VW Autohaus ein a5 gekauft mit GW Garantie.habe jetzt erhebliche Mängel ,die er durch die Gewährleistung zahlen muss. Nur leider kriegt meine Werkstatt jetzt keine Freigabe vom Verkäufer .er meldet sich nicht und ist nie "anwesend"

deswegen wird momentan mein wagen nicht repariert,steht in der Werkstatt.

habe ihn auch gemailt und mitn Anwalt gedroht ...

Was soll ich machen? reparieren lassen und zahlen dann Anwalt oder zuerst Anwalt und dann zahlen bzw richten lassen?

was sagt ihr dazu.?

Beste Antwort im Thema

OT: schöne Finger/ -Nägel sehen anders aus ....

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Themenstarteram 4. Mai 2013 um 16:34

war das falsche

OT: schöne Finger/ -Nägel sehen anders aus ....

am 5. Mai 2013 um 11:35

Zitat:

Original geschrieben von babyfacelift

war das falsche

Das ist keine Gebrauchtwagengarantie!!! Das sind Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen nach der unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK).

Und hier steht doch schwarz auf weiß:

"Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen."

"Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden."

Ist der Wagen denn betriebsunfähig?

Was sind Sachmängel?

Ein Sachmangel liegt gemäß § 434 I S. 1 BGB vor, wenn im Zeitpunkt des Gefahrübergangs die Istbeschaffenheit des verkauften Gegenstandes zuungunsten des Käufers von der vertraglich vereinbarten Sollbeschaffenheit abweicht.

Wichtig:

Der streitige Mangel muss grundsätzlich bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache vorgelegen haben. Innerhalb der ersten sechs Monate ab Übergabedatum gilt aber zugunsten des Verbrauchers die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat. Nach Ablauf dieser sechs Monate trifft die Beweislast jedoch wieder den Käufer.

Der Verkäufer muss für die Beseitigung eines Mangels aufkommen – es sei denn:

Der Verkäufer kann die Beweisvermutung entkräften, dass der Mangel beim Verkauf (genauer: bei der Übergabe des Fahrzeuges) noch nicht vorhanden war.

Der Defekt entspricht dem „üblichen Zustand“ eines solchen Fahrzeuges mit dieser Laufleistung und diesem Alter und stellt damit keinen Sachmangel sondern nur Verschleiß dar.

Hast Du noch etwas anderes, was eher wie eine Gebrauchtwagengarantie aussieht?

Welche Mängel liegen vor?

Gruss

BEN

PS: Wenn Du nur dieses besagte Papier besitzt, wird Dir ein Anwalt wohl leider nicht helfen.

Themenstarteram 5. Mai 2013 um 14:22

hab das auto mit 53 tkm gekauft und mit 54800 km sind die flexrohre im arsch. noch dazu navi steuergerät , die garantie hat das steuergerät abgelehnt obwohl s mit dabei ist. naja egal muss dann der händler halt zahlen . das autohaus hat die garantie von einer anderen versicherung abgeschlossen , nicht die übliche was audi vw händler s haben.

Themenstarteram 5. Mai 2013 um 14:23

habe natürlich noch andere papiere kaufvertrag garantie rechnung mail s ect..

am 5. Mai 2013 um 14:37

Zitat:

Original geschrieben von babyfacelift

hab das auto mit 53 tkm gekauft und mit 54800 km sind die flexrohre im arsch. noch dazu navi steuergerät , die garantie hat das steuergerät abgelehnt obwohl s mit dabei ist. naja egal muss dann der händler halt zahlen . das autohaus hat die garantie von einer anderen versicherung abgeschlossen , nicht die übliche was audi vw händler s haben.

habe natürlich noch andere papiere kaufvertrag garantie rechnung mail s ect..

Wir helfen Dir gern weiter, aber mit diesen ganzen unkonkreten Aussagen geht das leider nicht. Und ein Anwalt kann damit erst recht nichts anfangen.

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 9:48

also war am Montag beim Anwalt. Der Händler hat bis heute (Fr. 10.05) zeit sich zum melden. Bis jetzt kam keine Rückmeldung. Der Anwalt meint ,dass wir bis Montag abwarten und dann auf Schadensersatz anklagen.Muss aber die Rechnung selber zahlen.:/ So n blöder Händler!!!

Kann ich bei der Kundenbetreuung mich auch beschweren über diesn Händler?

Klar kannst Du Dich bei der Kundenbetreueng beschweren über den Händler aber die wirds nicht jucken. Wirst die Standardantwort kriegen das Gebrauchtwagenverkauf Sache des Händlers ist und sie den Händler kontaktieren werden und ihn bitten eine Lösung zu finden aber geben wird das nix.

Auf gut Deutsch gesagt " Auf Kies gefurzt"

Viel Glück und hoffentlich eine baldige Reparatur Frank

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 21:08

ja ich hauptsache das geld zurück was ich montag für die rep. zahlen werde

danke:)

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