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Probleme mit der Werkstatt-Obhut

Mercedes E-Klasse S211
Themenstarteram 19. Oktober 2020 um 8:32

Liebe Gemeinde,

folgendes ist mir passiert:

 

Vom 30.07.2020 bis zum 05.10.2020 befand sich mein PKW (E 220 CDI T-MODELL BJ 2007) in Werkstatt-Obhut.

Obwohl der anstehenden Reparaturen sowie fehlender HU, mein PKW nicht bewegt werden durfte, hatte ein Mitarbeiter der Werkstatt; ohne mein Einverständnis, meinen 220er auf öffentlichen Verkehrswegen genutzt und dabei 10340 KM zurückgelegt.

Am 01.10.2020 erhielt ich, einen Anhörungsbogen meiner Gemeinde zur Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG, da mein 220er auf einer Parkfläche vor der Wohnung des Werkstatt-Mitarbeiters ohne gültige HU abgestellt hatte.

Am 05.10.2020 konnte ich meinen 220er wieder in Augenschein nehmen.

Hierbei wurden folgende Sachverhalte und Schäden festgestellt.

1. Kilometerstand : 510840 KM (Kilometerstand : 30.07.2020 500500 KM )

2. Klappe für Diagnosezugang offen.

2. Starterbatterie leer.

3. Innenraum verwahrlost und verschimmelt. ( u.a. Hundehaare, Zigarettenasche, süßlich Brechreiz erregender Geruch )

4. Getränkehalter vorne lässt sich nicht schließen

5. Injektoren & Zylinderdeckel wieder verkokt ( am 30.07.2020 waren die Injektoren & Zylinderdeckel v. den Verkokungen befreit )

6. Reifen abgefahren (vorne rechts extrem).

7. Spur verzogen

8. Stoßfänger hinten extreme Lackablösungen ( Transport oder Umzugsschaden durch den Werkstatt MA.?) am 30.07.2020 bestand hier aber schon (links unter dem Rücklicht) ein Vorschaden.

 

Mein 220er hat einen Zeitwert v. ca. 3000,- €

 

 

Wie sollte man jetzt vorgehen.

 

LG.

 

RS.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 19. Oktober 2020 um 12:24:06 Uhr:

Was hat das Thema mit dem Forumsthema zu tun ?

In einem Juraforum wäre es sicher besser aufgehoben.

Nichts

Aber mal was interessantes zu lesen

Als wie immer die gleiche Leier

Fahrwerk , Bremsen oder Elektronik Problem :rolleyes:

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So ist es . Viele Gründe warum ein Wagen lange steht . Von Zeitmangel in der Werkstatt bis noch kein Geld für die Reparatur ist alles möglich.ganz wie @hyperbel sagte

 

Wir hatten einen Chevy Blazer 4 Jahre auf dem Hof , der Besitzer nicht erreichbar und spurlos verschwunden . Trotzdem durfte der Wagen weder gefahren werden noch entsorgt oder verkauft werden . Erst ein amtliches Verfahren mit einer langen Wartefrist ermöglichte es das Fahrzeug aus Umweltschutzgründen entfernen zu lassen , auf unsere Kosten ( Gefährdungshaftung ) .

 

Sorry wenn ich mich bei sowas so aufrege , aber was da wohl an lief geht eben garnicht .

Normalerweise ist es so das wenn ich ein Fahrzeug bei der Werkstätte abgebe es begutachtet wird auf Schäden.Es werden auch die Km eingetragen bei abgabe des Fahrzeuges.Wenn ichj ihn die Werkstätte komme und mein Fahrzeug so vorfinde gehe ich sofort zu der Polizei und hole sie Vorort.Den die Polizei begutachten. Den als Beweis gilt dan die Aufnahme bei der Abgabe.Den ohne Aufnahme bei der Abgabe stelle ich kein Fahrzeug ihn die Werkstätte.

Vielleicht da mal andocken: https://www.kfz-schiedsstellen.de/

Ist der Missbrauch zu nachzuweisen, dann empfiehlt sich der rasche Gang zum Anwalt. Dieser kann der Werkstatt -- wie schon vorgeschlagen -- den Wagen zum Wert des Zustandes vor dem Missbrauches zum Kauf erwerben um einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Ist der Missbrauch nicht unstrittig nachzuweisen, dann bleibt nichts als diese Erfahrung unter "Lehrgeld" zu verbuchen.

Es nützt nichts Recht zu haben, man muss es auch durchsetzen können.

Wieso steht ein funktionierendes Auto in einer Werkstatt und wird vom Eigentümer nicht abgeholt? Was verstehe ich an dieser Geschichte hier nicht so ganz.

Mein Auto würde niemals 3 Monate einfach so in einer Werkstatt stehen bleiben. Ich hätte keinen Einfluss auf mein Eigentum, absolut undenkbar!

Die KFZ-Schiedsstelle nützt dir ja nur etwas, wenn die Werkstatt Mitglied der örtlichen KFZ-Innung ist. Aber das lässt sich in der Regel über Google herausfinden.

Themenstarteram 22. Oktober 2020 um 7:01

Liebe Gemeinde, es gibt in sofern was neues, dass der Werkstatt-Mitarbeiter (Schadenverursacher) wohl als externer Unternehmer für Werkstatt tätig war & die Arbeiten (Injektoren-Dichtungswechsel), im Rahmen eines Werkvertrages mit der KFZ-Werkstatt, in seinem Betrieb ausführen sollte. Hat er aber nicht...... Lieber nutzte er meinen 220er wie bereits geschildert als Alttagsfahrzeug.... LG. RS

Was um alles in der Welt ist das denn für ein unseriöser Laden? :eek:

Um eine „Werkstatt“, die ihre Schrauber per Werkvertrag als Subunternehmer für sich arbeiten läßt, um erstens Sozialabgaben zu „sparen“ und zweitens sich selbst von Schadenersatzansprüchen frei zu halten, kann man nur einen ganz, ganz großen Bogen machen...

Das dürfte sich hinziehen mit der rechtlichen Aufarbeitung - ich drücke die Daumen, daß bei dem „Subunternehmer“ noch was zu holen ist!

Zitat:

@211222 schrieb am 22. Oktober 2020 um 09:12:45 Uhr:

Was um alles in der Welt ist das denn für ein unseriöser Laden? :eek:

Um eine „Werkstatt“, die ihre Schrauber per Werkvertrag als Subunternehmer für sich arbeiten läßt, um erstens Sozialabgaben zu „sparen“ und zweitens sich selbst von Schadenersatzansprüchen frei zu halten, kann man nur einen ganz, ganz großen Bogen machen...

Das dürfte sich hinziehen mit der rechtlichen Aufarbeitung - ich drücke die Daumen, daß bei dem „Subunternehmer“ noch was zu holen ist!

Er hat keinen Vertrag mit dem Sub. Die Werkstatt haftet dann!

Und beim Sub ist nix zu holen!

Nochmal, wo ist der Sinn ein Auto drei Monate irgendwo hinzustellen?

Angemeldet, ohne Kontrolle auf das Fahrzeug?

Wer macht denn sowas?

Gibt hier irgendjemand, außer Reneschlicke, sein Auto in eine Werkstatt mit Papiere und Schlüssel und kümmert sich drei Monate nicht mehr darum?

Diese Geschichte ist unglaublich! Aber unglaublich dämlich!

Eventuell ist das auch nur die halbe Wahrheit. Es wäre auch möglich, dass der Kunde sein Fahrzeug in die Werkstatt bringt. Nach erfolgter Reparatur das nötige Kleingeld nicht hat und sie sich geeinigt haben, den Wagen so lange dort zu lassen.

Selbstverständlich gibt das niemandem das Recht mit dem Eigentum eines anderen durch die Gegend zu fahren. Da sind wir uns alle einig, denke ich.

Interessant an diesem Thread wäre, wie es dann ausgegangen ist. Irgendwann...

Zitat:

@ROLL-OFF schrieb am 22. Oktober 2020 um 10:51:24 Uhr:

Und beim Sub ist nix zu holen!

Nochmal, wo ist der Sinn ein Auto drei Monate irgendwo hinzustellen?

Angemeldet, ohne Kontrolle auf das Fahrzeug?

Wer macht denn sowas?

Gibt hier irgendjemand, außer Reneschlicke, sein Auto in eine Werkstatt mit Papiere und Schlüssel und kümmert sich drei Monate nicht mehr darum?

Diese Geschichte ist unglaublich! Aber unglaublich dämlich!

Das passiert öfter als ihr denkt . Ich erinnere an meinen Beitrag weiter oben mit dem Chevy . Dann steht seit 6 Monaten ein W140 bei uns wo der Kunde eine Abgasanlage selbst organisieren möchte und wir unsere Arbeit ohne diese nicht fortsetzen können .

Ein W203 stand 2 Monate wegen Krankenhausaufenthalts des Kunden und zu guter letzt seit 4 Wochen ein W220 wo sich der Kunde nicht entscheiden kann zwischen Verkauf und Reparatur .

 

Es gibt viele Gründe und auch wenn wir neugierig darauf wären , geht es uns vielleicht auch garnichts an .

 

Die Sachlage bleibt davon unberührt

Zitat:

@211222 schrieb am 22. Oktober 2020 um 09:12:45 Uhr:

Das dürfte sich hinziehen mit der rechtlichen Aufarbeitung - ich drücke die Daumen, daß bei dem „Subunternehmer“ noch was zu holen ist!

Der vermeintliche Subunternehmer braucht den TE hier nicht interessieren - sein alleiniger Ansprechpartner ist die Werkstatt bzw. deren Besitzer welcher er den Auftrag gabe.

@Reneschlicke Wie gedenkt denn der Werkstattbesitzer das Problem nun aus der Welt zu schaffen ?

Themenstarteram 22. Oktober 2020 um 10:00

Zitat:

@chruetters schrieb am 22. Oktober 2020 um 11:07:36 Uhr:

Eventuell ist das auch nur die halbe Wahrheit. Es wäre auch möglich, dass der Kunde sein Fahrzeug in die Werkstatt bringt. Nach erfolgter Reparatur das nötige Kleingeld nicht hat und sie sich geeinigt haben, den Wagen so lange dort zu lassen.

Selbstverständlich gibt das niemandem das Recht mit dem Eigentum eines anderen durch die Gegend zu fahren. Da sind wir uns alle einig, denke ich.

Interessant an diesem Thread wäre, wie es dann ausgegangen ist. Irgendwann...

Dazu kann ich nur sagen, dass:

 

1. Keine Reparaturen durchgeführt wurden.

2. Ihre implizierte Unterstellung ich hätte eine Werkstatt-Rechnung nicht beglichen; eine absolute Frechheit ist.

3. der Zeitraum vom 30.07.2020 bis zum 05.10.2020 umfasst 2 Monate & 5 Tage.

4. Meinen 220er möchte ich als partielles Winter-Fahrzeug nutzen. Deswegen hatte ich auch schon im Mai neuwertige Winterreifen aufgezogen.

5. Die verkokten Injektoren sollten mit Geduld viel Liqui Moly gelöst werden.

Aber wie gesagt, meinen 220er hat der Sub lieber als Alttags-Fahrzeug genutzt.

Erst als ich das Ticket von der VG erhielt habe ich nach gehakt.

Ok. das war zu spät....... Aber ich will ja meinen 220er nur nutzen wenn es glatt wird.

 

Eins noch...............

Ich veröffentliche Beiträge in diesem Forum unter meinem Klar-Namen und mache zu meinen Themen wahrheitsgemäße Aussagen nach besten Wissen & Gewissen.

 

Mit besten Grüssen

 

René Schlicke

 

mail to: rene.schlicke@proficoncept-gmbh.de

 

Tel. 06103-388000

Fax 06103-388002

Handy 0152-09114345

 

 

 

 

 

 

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