Probleme mit der Versicherung

Mercedes E-Klasse W211

Vor geraumer Zeit ist mir einer vorne in die Stoßstange gefahren .
Der andere Verkehrsteilnehmer hatte sofort seine Schuld eingestanden , somit ist von dieser Seite her alles in Ordnung .

Also fuhr ich zu Mercedes und habe einen Kostenvoranschlag gemacht , der war zu meinem erschrecken ziemlich hoch , zumindest nicht so hoch wie ich beim ersten Augenschein gedacht hätte .
Also haben wir den Gutachter kommen lassen und er bestätigte die Schadenhöhe .
Die Versicherung hat sich einige Zeit nicht gemeldet und nun hatten wir Post bekommen , das ein Nachgutachten gemacht werden soll.
Ich mit gutem Gewissen hin und habe das Auto von dem bestelltem Gutachter besichtigen lassen .

Jetzt sagt der bestellte Gutachter , das die Schadenhöhe nur ca. die Hälfte von dem sei , was vorher kalkuliert wurde .
Also Teile nicht ausgetauscht werden sollen , sondern repariert werden können , obwohl unter anderem Halter abgebrochen wurden ...

Also von ca 2500.- € , auf 1400.- €

Die ganze Sache läuft von Anfang an über einen RA und nun wollte ich Klage erheben .....

Was sind euere Erfahrungen und Meinungen ?

Lisa

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Das stimmt laut der Aussage meiner RA nicht.

Der Geschädigte hat das Recht auf einen Gutachter seiner Wahl.

Wenn die Versicherung der Meinung ist, das dieses nicht in Ordnung ist, dann können sie ein Gegengutachten machen.
Bezahlen müßen sie dann beide.

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Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


@Oliver,
die Versicherung hat das Recht einen Gutachter zu schicken und man kann ihn nicht ablehnen.

Es geht sogar noch weiter. Wenn die Versicherung einen Gutachter geschickt hat und Du mit dem Ergebnis nicht einverstanden bist und selbst ein Gutachten erstellen läßt, dieses aber nur geringfügig von dem ersten Gutachten abweicht, muß die Versicherung die Kosten für dein Gutachten nicht bezahlen.

Hallo nochmal,

den kommt es also nur drauf an, das ICH schneller einen Gutachter beauftragt habe als die Versicherung ?
Ich habe doch das Recht mir meinen Gutachter selber auszusuchen !

Grüße

Ist nicht ganz richtig.

Die Versicherung hat grundsätzlich das Recht einen Gutachter zu bestellen.

Wenn sie Dein Gutachten anerkennen ist es gut. Wenn nicht, müssen sie Deine Kosten nicht erstatten.

Es sit ganz einfach eine Kostenfrage. Die Gutachter haben für die Versicherungen einen anderen Kurs.😉

Soll heißen, erscheint der Versicherung Dein Gutachten zu hoch, dann lassen sie selbst eins erstellen. Kommt da das Gleiche raus müssen sie Deine Kosten nicht erstatten.

hmmm.........

bis jetzt hat jedesmal mein Anwalt den Gutachter ausgesucht und die Versicherung hat nicht wiedersprochen - oder besser gesagt er hat zur Versicherung gesagt: Sie können ihren Gutachter zuhause lassen - wir nehmen unseren eigenen !!

und die haben nie gemuckt 😉

Dann ist das ja auch ok. Wenn die Absprache vorher klappt.😉

In der Regel arbeiten sie alle mit den gleichen Programmen.

Soll aber immer noch welche geben die besser rechnen als die Programme😉 und mit denen läuft man in der Regel vor die Wand.

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wie in diesem Fall 🙁

Das stimmt laut der Aussage meiner RA nicht.

Der Geschädigte hat das Recht auf einen Gutachter seiner Wahl.

Wenn die Versicherung der Meinung ist, das dieses nicht in Ordnung ist, dann können sie ein Gegengutachten machen.
Bezahlen müßen sie dann beide.

Wenn eine Versicherung ein Gutachten erstellen lässt welches dem realen Wert des Schadens entspricht und nun der Geschädigte aber meint er müsse ein Gegengutachten erstellen mit gleichem Resultat, warum sollte das dann die Versicherung bezahlen müssen.
Lass Dir das mal von Deiner RA zeigen wo das steht.
Wenn das alle so praktizieren würden, wären unsere Versicherungsbeiträge fast nicht mehr zu bezahlen.

Ein Beispiel.

Es wurde ein Gutachten von der Versicherung erstellt. Nun lasse ich mein Fahrzeug bei Mercedes reparieren und unterschreibe eine Abtrittserklärung. Die eigentlichen Reparaturkosten dürfen so um die 10% vom Gutachten abweichen, plus unvorhersehbare Schäden.
Nun stellt Mercedes aber fest, dass der im Gutachten ausgeführte Betrag auf keinen Fall ausreicht. Dann setzt sich Mercedes mit der Versicherung/Gutachter auseinander. Entweder akzeptiert es die Versicherung es, oder sie schickt den Gutachter nochmal zur Werkstatt.
Diesen Gang zur Werkstatt macht der Gutachter von der Versicherung in der Regel für Lau. So werden die Kosten für die Versicherung aber in Grenzen gehalten.

Hallo McAudio.

Schon klar. Wenn die Versicherung das Gutachten schon erstellt hat, ist es natürlich zu spät.
Aber so weit habe ich es noch nie kommen lassen.
Als Geschädigter habe ich das Recht sofort ein Gutachten erstellen zu lassen.
Wenn man dann ein paar Wochen wartet dann hat sich das natürlich erledigt.
Ich habe den Gutachter immer selber bestellt und as sofort.
Wenn sie damit nicht einverstanden sind, müssen sie ein Gegengutachten machen und wenn das dann deutlich anders ausfällt, wird es ein Gericht klären müssen.

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