Probleme mit der KFZ Steuer L200
Hallo!
Vielleicht kann mir hier wer helfen. Die Änderung bei der KFZ-Steuer gerade im Bereich der Pick'ups ist ja wohl die Härte. Als ich meinen L200 gekauft habe, bekam ich ihn als LKW zu gelassen. Das Finanzamt sagt, es sei nicht an die Einstufung der Zulassungbehörde gebunden und schickte mir einen Beschied entsprechen der PKW-Steuer. Die Begründung war, dass bei Doppelkabinern die Fläche für die Beförderung von Personen größer sein als die für Güter.
Also habe ich die Bude Auflasten lassen. Jetzt geht die Geschichte von vorne los.
Hatt jemand eine Idee wie man aus dieser Miesere wieder heraus kommt.
Würde mich freuen.
Viele Grüße ann alle L200 Fahrer da draußen.
Beste Antwort im Thema
Hi
Zu dem Problem der KFZ Steuer habe ich auch eine Kleinigkeit beizutragen. Doch zuerst mal, ich bin bei der Suche nach Infos bei euch reingestolpert und habe den Beitrag von H. Rotherbach gelesen. Nun, selten so etwas unqualifiziertes gelesen und dann auch noch mit dem Unterstrich "Moderator". Bis dato habe ich eigentlich nichts gegen Anstand und Sitte, worauf ein Moderator achten sollte, gelesen, aber das ist genau der richtige Akzent. Nun ja, für die, die das gleiche Schicksal teilen und sich ungerecht behandelt fühlen, mal ein paar Hinweise. Es ist nichteinegeforderte Steuergerechtigkeit, sondern der Wegfall des § 23 Abs. irdendwas, der die Finanzämter dazu genötigt hat, die Fahrzeuge neu in andere Regelungen einzuordnen. Und daas tut man erst mal da, wo's was bringt.
Bis heute ist nicht eindeutig entschieden, ob die Zuordnung rechtens ist, speziell im Hinblick auf EU-Recht. Besitzern von Pick-Ups wird da was von 50% Transportfläche aufgetischt. Nun ja, das ist die "neue" deutsche Auslegung. Tatsache ist, das im EU-Recht kein PKW eine getrennte Ladefläche hat, wie z.B. ein Pick-Up.
Des weiteren geht schon gar nicht, und da ist der neidische Blick mancher Autofahrer mit der hämischen Bemerekung in Richtung Steuergerechtigkeit völliger Blödsinn, das Fahrzeug im Verkehrsrecht sowie im Versicherungsrecht als LKW zu betrachten ( siehe Sonntagsfahrverbot ), dasselbe aber, weils mehr Steuern bringt, den PKW's zuzuordnen.
Nein, Leute. So kann es nicht Recht sein und daher bleiben meine Einsprüche zur KFZ-Steuer bestehen. Auch wenn es vielleicht nur unnützer Schreibkram bleibt, ich werde mich solange es geht, gegen diese staatliche Willkür wehren. Als ich letztens mein Fahrzeug dem Finanzamt vorgestelle habe, hat doch dieser gute Mann mit einem Bandmaß das Fahrzeug vermessen und mit einer Polaroid ein paar Fotos gemacht. Ich hab ihm mitgeteilt, das jeder Prospekt des Herstellers diese Daten zuverlässig bis auf den Millimeter und das Bild in bester Qualität liefert, aber, nun ja, er muß die Daten selbst aufnehmen. Ach bin ich glücklich, das in Deutschland noch so etwas wie "Einsatz" und "Genauigkeit" existiert.....
Meine Meinung zu dieser Aktion werde ich hier nicht hinschreiben, aber ich denke, jeder Mensch mit etwas Hirn wird ähnlich denken wie ich.
Ich kann nur jedem raten, zu den Steuerbescheiden , und zwar zu jedem einen Einspruch abzugeben. Es ist leider kein Automatismus, das ein Einspruch auf folgende Bescheide übergeht, sondern jeder Bescheid einer neuen Rechnungsstellung entspricht, also ein neuer Vorgang rectlich gesehen.
Also, auch wenn ich mich spät zu diesem Thema äußer, es ist noch nicht vom Tisch, wie es wohl manche gern hätten. Außerdem, es ist lt. Rechtsprechung egal, wofür das Fahrzeug genutzt wird, das Steuerrecht versteuert das Fahrzeug und nicht die Nutzung. Also wehrt euch und sucht mal über Google die notwendiggen Infos, um sie den zuständigen Behörden mal unter die Nase zu halten. Die werden sich zwar nicht fügen, aber vielleicht ist da noch ein ganz klein bischen Anstand, der vielleicht Verständnis erzeugt. Ein Steuerbeamter tut auch nur seine Pflicht und das ist nunmal die Vorgaben umzusetzen. Laßt uns dies bei allem Ärger nicht vergessen.
Gruß euer Buerger0815
44 Antworten
Zitat:
Was hat das mit Voksempfinden zu tun, seit wann richtet sich der Staat mit seinen Gesetzen nach dem Volksempfinden, wahrscheinlich hättest Du das gern und weil sich der Staat nicht nach deinem Empfinden richtet Herr EIFELGEIST, schreibst Du über was, wo von Du offentsichtlich keine Ahnung hast.
Damit ist für mich diese unsachliche Diskussion beendet, also kannst Du dir eine Antwort darauf sparen, es würde eh nur Sch......
Schön das Du erkennst, dass Dir die Sache zu hoch ist.
Moin,
Natürlich muss man erstmal STEUERN zahlen ... um Steuern erstattet zu bekommen bzw. sie abziehen zu können. Nur gehe ICH davon aus, das man ein Gewerbe auch zu GEWINNABSICHTEN gründet ... und nicht zum reinen Vergnügen. Soll heißen ... wer Gewinnabsichten hat, sollte auch Steuern zahlen, von denen er dann die KFZ-Steuer wieder absetzen kann.
Meine Lieben, Ich habe das Gefühl, das EUCH da gewaltig wer das Spielzeug wegnimmt ... und Ihr euch deshalb so echauviert ...
Denn ... als wirklich GEWERBETREIBENDER ... würde es mich nicht groß stören ... also bleibt doch im Grunde NUR (!) die Flucht in das Steuerschlupfloch übrig ... iss ja schön, wenn es das gibt ... aber wenn es zugemacht wird ... dann isses eben zugemacht worden.
Und mal im Ernst ... wenn diese Änderung sooooo offensichtlich gegen geltendes Recht verstieße ... warum hat denn dann noch KEIN ANWALT wegen seines SUVs entsprechend geklagt, warum hat z.B. der entsprechende Verband noch nicht ERFOLGREICH geklagt ??? Bisher ist es so, wie es ist ... Recht. Viel Spass beim Klagen ... *Fg* Ich würde jedenfalls NIEMANDEM empfehlen da irgendeinen Euro reinzustecken ... Ich würde eher das Auto für ein paar Euro aufrüsten lassen *fg* Iss einfacher ... und rechtlich auch viel problemloser ... Ja ... und schneller wird es auch gehen ... Bei mir hat das Umrüsten auf Euro2 209 Euro gekostet und war innerhalb von 25 Minuten ERLEDIGT.
MFG Kester
Da bin ich ja noch froh, dass mich das z.Zt. noch nich trifft. Hab nen doppelkabiner und der ist als LKW besteuert (war da nich mal was von wegen es is abhängig von der region und der zulassung, weil nicht genau definiert...?). wenn sich das ändert werde ich es nicht verhindern können. ich kann auch nix absetzen, hab mir den L200 nur geholt damit ich nich immer soviel mist (gäule, kühe, hunde...etc...) im innenraum vom astra hab und auch mal mit meinem ganzen gelump auf den acker fahren kann ohne gleich die bergwacht rufen zu müssen. und was bin ich froh das es im innenraum net mehr so stinkt wie in de bach! Natürlich zahl ich auch net gern mehr als ich muss, aber was soll ich machen. grosses auto, grosses steuer! da hilft auch es maulen net.
Zitat:
Original geschrieben von waldschrat4
-mit der Besteuerung von Pick UPs verstößt die Bundesregierung gegen geltendes EU Recht
Das finde ich besonders bedauerlich.
Wenn man auf der einen Seite die EU in den Himmel lobt und alle Vorteile dieser Institution nutzt, aber auf der anderen Seite geltendes EU-Recht ignoriert, so fördert dies nicht gerade die eigene Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung....
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Zitat:
Original geschrieben von waldschrat4
-Klagen gibt es genug, müßtest Du eigentlich als Moderator wissen, hast Du es verschlafen ?
-mit der Besteuerung von Pick UPs verstößt die Bundesregierung gegen geltendes EU Recht
Und wie sind die Klagen ausgegangen?....Nachweise!
Und wogegen verstößt die Bundesdeutsche Regelung?......Nachweise!
Scheint mir wie üblich wieder so ne Unqualifizierte Meldung aus dem Wald zu sein in dem der Schrat haust der ja trotz unwissen immer wieder gerne andere User beleidigt.
Mein Doppelkabiner ist laut Fahrzeugschein ein LKW aber das Finanzamt fühlt sich an diese Einstufung nicht gebunden. Als der neue Steuerbescheid kam habe ich Einspruch eingelegt. Seit dem ist das Verfahren in der Schwebe. Natürlich habe ich erstmal bezahlt. Meine Frau ist Steuerberaterin und hat sich mal mit dem Thema befasst. Es sind schon einige Verfahren anhängig in denen es darum geht das, das deutsche Recht hier nicht mit dem EU Recht konformgeht. Irgendetwas ist schon zu ungunsten der L200 Fahrer entschieden worden. Aber ganz ist die Geschichte nicht verloren. An der Rechtslage hat man wohl auch nochmal nachgebessert. Es geht jetzt nicht mehr nur um das Verhältnis von Personenbeförderungsraum zu Ladefläche, sondern auch noch um die Anzahl der Sitzplätze inkl. Notsitze. Wie genau dies geregelt ist weis ich aber nicht.
Im Bezug auf das Nachrüsten habe ich mich mal in meiner Werkstatt schlau gemacht. Es gibt wohl zwei Möglichkeiten. 1. Man rüstet einen Ruspartikelfilter nach. Dies kostet, die Förderung vom Staat gegengerechnet. ca. 400 Euro. Hiermit kann man den "Strafzuschlag" der erhoben werden soll aus dem Wege gehen. Wie hoch dieser sein soll habe ich vergessen, war aber so viel nicht. 2. Man rüstet einen Oxitationskat nach. Diese Maßnahme kostet ca. 700 Euro. Auf Grund der günstigeren Steuerklasse hat sich diese Geschichte nach etwa 2,5 Jahren amortisiert. Noch eins zur eventuellen Entscheidungsfindung. Beide Maßnahmen sollen zusammen technisch nicht möglich sein. Mit der 1. kann man wohl eine Plakette bekommen um dann in den Städten mit Schutzzone fahren zu dürfen. Mit der 2. Maßnahme bekommt man eine günstigere Steuergruppe darf aber nicht in den Schutzzonen fahren.
Ich hoffe ich habe hier nichts durcheinander gebracht!
Sicher geht es unseren Politiker um Gerechtigkeit. Aber warum wird dies immer auf dem Rücken der Steuerzahler ausgetragen. Es trifft doch immer die Leute die mit ihrem privaten PKW Familien ernähren müssen. Ich bin im Forstbereich tätig. Unsere Kollegen müssen gegen eine Entschädigung von unter 0,10 cent/km ab dem 7. Kilometer zur Arbeit in den Wald fahren. Für den Transport ihres Werkzeuges ist selbst zu sorgen, notfalls mit Anhänger. Wer sich mal Abseits von Strassen, die manchmal auf dem Land ja auch nur Loch an Loch darstellen, bewegt hat, bekommt eine Vorstellung was einem Fahrzeug hier abverlangt wird. Da kommt man mit einen Strassen-PKW nicht klar.
Sicher können wir uns bei den Herren bedanken, die Ihre dicken Luxusjeeps nach zulässigem Gesamtgewicht haben versteuern lassen. Der Gesetztgeber hätte hier sicher auch eine andere Lösung finden können.
Nun kurz noch ein Wort an den Moderator. Ich hatte gedacht, das man in diesem Forum sich mal zu Fragen äußern kann, die vielleicht noch andere Menschen bewegen. Wenn man hier so angegangen wird, verliert man die Freude daran. Und dann wird der Moderator sich bald nur noch selbst moderiren können.
Hallo !
Als Fahrer eines Japan-Doppelkabiners kommst Du aus dieser Misere gar nicht raus-Du bist der Willkür des Staates ausgeliefert und der braucht Geld,in diesem Fall Deines.Einzige Möglichkeit :1,5-Kabiner kaufen....
Story am Rande : für Pick-Ups mit mehr als 2,5L Hubraum müssen die Importeure LKW - Einfuhsteuer zahlen (ist selbstverständlich höher als PKW-Einfuhrsteuer)-der Käufer aber muß dann ab Zulassung (im Falle eines DoKa) PKW-Kfz-Steuer zahlen...
Du begreifst die Logik ?
Viele Grüße
selbstzuender65
Zitat:
Original geschrieben von selbstzuender65
Story am Rande : für Pick-Ups mit mehr als 2,5L Hubraum müssen die Importeure LKW - Einfuhsteuer zahlen (ist selbstverständlich höher als PKW-Einfuhrsteuer)-der Käufer aber muß dann ab Zulassung (im Falle eines DoKa) PKW-Kfz-Steuer zahlen...
Weis jemand, auf welcher Rechtsgrundlage diese dreiste Masche abgezogen wird?
Hallo,
schade, dass das Thema so ausgeufert ist. Ich möchte noch mal auf die EIGENTLICHE FRAGE zurück kommen.
Egal aus welchen Gründen Du die PKW Steuer nicht zahlen möchtest, es gibt soweit ich weiß im Moment nur einen Weg:
1) die Steuern nicht zahlen und EInspruch gegen den Bescheid einlegen.
2) Als Faustregel gilt, wenn die Ladefläche größer ist als die Fahrgastkabine kann der Wagen als LKW versteuert werden. Eine sehr gute Anleitung zur Vermessung gibt es unter www.proallrad.de. Diese Maße, möglichst mit Fotos ans Finanzamt schicken. Oder mit dem Wagen direkt zum zuständigen Finazamt fahren und ihn von einem Finanzbeamten ausmessen lassen (wichtig hierbei: nichts unterschreiben!).
3) Als letzter Schritt bleibt dann noch die völlige Demontage der Rücksitze, um die Ladefläche zu vergrößern.
Eine Klage anzustreben bringt hier wirklich nichts. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Fahrzeuge, die eigentlich nur privat genutzt werden, die günstigere Besteuerung erhalten und das ist sicherlich auch richtig.
Da die Finanzämter nun grundsätlich alle Offroader anschreiben liegt es an uns, ihnen darzulegen, dass wir keinen PKW fahren. Zum Beispiel werden alle L200 als Doppelkabine angesehen. Das es beim L200 aber drei unterschiedliche Ausführungen gibt, ist ihnen nicht bekannt. Daher hilft es mit unter auch, eine Kopie eines Kataloges mit zum FA zu schicken.
Und jetzt lasse ich noch etwas Dampf über die bisherige Diskussion ab:
1) Lieber Moderator, ließ doch bitte nochmal nach, welches die Aufgaben eines MODERATORS sind; Du hast hier nämlich total versagt!
2) Es geht hier doch nicht darum, ob es richtig oder falsch ist, seinen L200 als PKW oder LKW zu versteuern. Jeder ist doch soweit mündig, dies selber zu entscheiden und alle Vor- und Nachteile die die eine oder andere Versteuerung und Anmeldung mit sich bringen, abzuwägen.
Ich persönlich strebe auch eine LKW Steuer an und wenn ich damit durch bin, gebe ich hier noch mal bescheid.
Klar kann ich als Gewerbetreibender die Steuer absetzen; aber erst bei der nächsten Erklärung. Und dann ist nicht sicher, ob ich auch alles absetzen kann, dass hängt von meiner jeweiligen Erklärung ab. An dieser Stelle noch ein Hinweis: Solltet ihr als Gewerbetreibende einer PKW Versteuerung zustimmen, könnt ihr den Wagen nicht mehr komplett absetzen. Ihr müßt ein Fahrtenbuch führen um private und geschäftliche Fahrten zu unterscheiden; dem entsprechend könnt ihr absetzen und erhalten auch Steuern zurück - oder auch nicht!
Die Entscheidung ob PKW oder LKW sollte - sofern es rechtlich überhaupt eine Wahl gibt - mit dem Steuerberater besprochen werden.
Euch allen: Viel Glück
Moin,
Mein Lieber McKeen ... Anmerkung : Ich darf als Moderator hier DURCHAUS meine eigene Meinung äussern. Dies ist mein Grundrecht, welches mir gemäß des Grundgesetzes der BRD zusteht. Ich muss hier nicht, weil Ich Moderator bin, mit meiner Meinung hinterm Berg halten. Insbesondere wenn hier zu völlig Blödsinnigen Dingen wie Klagen geraten wird, deren Erfolgsaussichten nahezu NULL sind. In diesem Sinne, stehen mir dann auch offenere Worte zu, die andere User davor bewahren werden, sich einer solchen Sache anzuschließen und im Zweifelsfall VIEL Geld darin zu versenken.
Im übrigen verweise Ich darauf, das Ich mich durch die User dieses Forums vor ca. 1 Jahr habe evaluieren lassen und eine sehr gute Benotung meiner Arbeit erhalten habe. Es tut mir Leid, wenn einige der anwesenden Menschen meinen, das dies hier ein rechtsfreier Raum sei , dies hier eine Spielwiese für allen erdenklichen Quatsch sei etc.pp. Weiterhin empfinde Ich es als sehr schwach, wenn jemand mit einem einzigen Beitrag und damit verbunden mangelnder Erfahrung in diesem Forum ... meint, meine LANGJÄHRIGE Arbeit hier negativ bewerten zu wollen. Da fehlt doch ganz klar die objektive Basis ...
*kopfschüttelnde Grüße*
Kester
Hallo Leute.
Ich kaufte vor einigen Jahren einen TOYOTA Land Cruiser. Nach einigen Monaten wurden die Steuern für dieses Fahrzeug erhöt.Also Umrüstung auf LKW( Rückbank raus, Befestigungen beseitigen ... ) Steuer für LKW gezahlt. Anschließend vom Finanzamt ( ca. 2 Jahren ) wieder verworfen.Danach Gewichtsbesteuerung ( wurde ebenfalls wieder verworfen ).
Anschließend habe ich mir einen LKW L200 gekauft. Das Fahrzeug wurde als LKW ( für Baugewerbe und Landwirtschaft ) gebaut und in Deutschland importiert(steht übrigens in allen Fahrzeugunterlagen als solches drinne). Jetzt sagt das Finanzamt, es ist nun ein PKW, weil vier Türen vorhanden sind. Weiterhin würde die Ladefläche kleiner sein, als der Fahrgastraum, dies müßte auch beachtet werden.
Auf die Frage, was ich mir nun für ein Transportmittel kaufen soll, um für weitere 10 Jahre von der Willkür des Finanzamtes sicher zu sein, erhielt ich die Antwort, daß es diesbezüglich keine eindeutige Reglung auf den Finanzämtern gibt und deshalb diese Aussage nicht getroffen werden kann.
Meiner Meinung nach werden wir hier nur abgezockt. Wenn der Staat und seine Bediensteten Geld brauchen und darüber hinaus mit ihren Einnahmen nicht wirtschaften können( was übrigens eine Selbstverständlichkeit in jeden Familienhaushalt sein sollte) dann werden Sachen erfunden, die es gar nicht gibt und Begründungen gibt es , die kein normaler Bürger nachvollziehen kann.
"Der Staat ist für seine Bürger da" und nicht anders rum!!!! Oder verstehe ich da einiges nicht?
Übrigens eine Sammelklage läuft beim Amtsgericht Köln unter dem
AZ: 6 V 3715/05
Der Beitrag wiederspiegelt meine pers. Erleben und meine pers. Meinung. Die kann ich ja wohl auch darlegen ohne gestrichen zu werden, oder lieber MOD ??
Moin,
Sorry ... aber dein Aktenzeichen verweist auf ein Urteil in einer EINZELKLAGE. Dieses ist auch bereits abgeurteilt und bezieht sich nicht auf die Abmessungen eines PickUps, sondern auf einen Landrover. Und es war auch eine Klage vor dem Finanzgericht und nicht dem Amtsgericht.
Ausgegangen wird dort davon, das dieses Fahrzeug eben kein PKW im Herkömlichen Sinne nach damals §8 Nr.1 des Kraftfahrtsteuergesetzes sei, sondern ein "weiteres Fahrzeug" im Sinne von §8 Nr.2 sei und eben anderweitig zu besteuern sei.
Das Problem welches aus DIESEM Urteil erwächst, ist das zum damaligen Zeitpunkt noch keine abschließende Entscheidung über den WEGFALL des §23 Abs. 6a der STVZO gab. Dieser ist jedoch spätestens mit der Einführung der neuen FZO vollzogen.
Das entsprechende Urteil sagte auch NICHT (!) aus, das die KFZ Steuer nicht geändert werden dürfe, sondern nur das die Änderung des Steuerbescheides bis auf weiteres auszusetzen sei, bis so der Tenor des Urteiles, die rechtliche Lage des §23 Abs. 6a im Rahmen der EU Harmonisierung geklärt sei. (In wie weit dies aktuell der Fall ist, weiß Ich nicht und will ich auch nicht bewerten!)
Genau DAS (!!!) meine Ich mit diesen Problemen, die einige wenige in Ihrem Wahn dazu veranlassen, OHNE sich überhaupt auszukennen ... zu Dingen aufzurufen, von denen sie keinen Plan haben.
Es gibt in D z.B. keine "Sammelklage", sondern nur unter bestimmten Gründen eine sogenannte "Streitgenossenschaft", weiterhin kann ein Richter mehrere Verfahren zusammenfassen, wenn die jeweils gleichen Rechte verletzt wurden und vom gleichen Schädiger angegriffen wurden. Das liegt hier, da der jeweils Beklagte jeweils ein einzelnes FA ist, nicht vor. Ergo ... muss JEDER hier selbst klagen, oder es müßte sich ein Verband finden, der eine sogenannte Verbandsklage anstrebt (wobei ich mir hier auch nicht sicher bin, ob dies greift!). Unter der Annahme, das diese Rechtsänderung in der FZO und im Kraftfahrtsteuergesetz mit geltendem Recht hart kollidieren würden ... wo ist der Anwalt der auf EIGENE Kosten, wo ist der Berufsverband der auf EIGENE Kosten ... hier eine Klage anstrengt ? Denn nur dies wäre nach dem deutschen Recht möglich.
Weiterhin ist das Verfahren bereits mit Urteil seit 2005 (!!!!!!!) abgeschlossen ... Ergo ... scheinen diejenigen die da "ihr spezielles Süppchen" kochen ... nicht so die perfekten juristischen Kenner zu sein.
Stellt sich die Frage ... ist es hier an der Stelle nicht sinnvoller für vielleicht 500-1000 Euro ... eine abgasseitige Nachrüstung anzustreben (Risikolos!), wenn dies derzeit nicht möglich ist, eine IG zu gründen und mit einem spezialisierten Betrieb eine Nachrüstung zu entwickeln (DAS machen derzeit die Fans des Mercedes W124 und so wie es aussieht könnte es sein, das die demnächst mit Euro3 und DPF rumfahren!), oder sich auf sehr dünnes Eis zu begeben und dort ggf. ein zigfaches an Anwalts- und Prozesskosten zu verlieren ?! Denn auf eines kannst du dich verlassen ... eine Rechtsschutzversicherung wird weder dir, noch sonstwem an dieser Stelle eine Kostenübernahme zusichern.
MFG Kester
Jetzt aber mal langsam!
Scher nicht alle Diesel über einen Kamm!
Ich hab für meinen 2,5l L300 Diesel 500 Euro ausgegeben um Euro2 zu erhalten.
und möcht nicht in einem Satz mit nem L200 Fahrer genannt werden der am
Wochenende mal seinen Pferdesattel mit seinem "LKW" ohne Kat zur Koppel fährt.
Zitat:
Original geschrieben von Mechanic2
Und was Transportierst du dann auf deiner irrsinnig großen Ladefläche?Zitat:
Original geschrieben von mara123
Denn die Ladefläche ist nicht kleiner als die Fahrerkabine
Deinen Hund, Pferdeausrüstung oder sonstigen Kram?
S-XT UND Rotherbach haben es schon geschrieben, laß die Karre umrüsten und hör auf zu jammern, ich sehe das genauso wie Rotherbach, da geht es um Steuergerechtigkeit.
Und mal nebenbei bemerkt, wenns nach mir ginge wären die Steuern für die Krebsrußschleudern noch viel höher.