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Probleme mit der KFZ Steuer L200

Themenstarteram 11. November 2005 um 17:13

Hallo!

Vielleicht kann mir hier wer helfen. Die Änderung bei der KFZ-Steuer gerade im Bereich der Pick'ups ist ja wohl die Härte. Als ich meinen L200 gekauft habe, bekam ich ihn als LKW zu gelassen. Das Finanzamt sagt, es sei nicht an die Einstufung der Zulassungbehörde gebunden und schickte mir einen Beschied entsprechen der PKW-Steuer. Die Begründung war, dass bei Doppelkabinern die Fläche für die Beförderung von Personen größer sein als die für Güter.

Also habe ich die Bude Auflasten lassen. Jetzt geht die Geschichte von vorne los.

Hatt jemand eine Idee wie man aus dieser Miesere wieder heraus kommt.

Würde mich freuen.

Viele Grüße ann alle L200 Fahrer da draußen.

Beste Antwort im Thema

Hi

Zu dem Problem der KFZ Steuer habe ich auch eine Kleinigkeit beizutragen. Doch zuerst mal, ich bin bei der Suche nach Infos bei euch reingestolpert und habe den Beitrag von H. Rotherbach gelesen. Nun, selten so etwas unqualifiziertes gelesen und dann auch noch mit dem Unterstrich "Moderator". Bis dato habe ich eigentlich nichts gegen Anstand und Sitte, worauf ein Moderator achten sollte, gelesen, aber das ist genau der richtige Akzent. Nun ja, für die, die das gleiche Schicksal teilen und sich ungerecht behandelt fühlen, mal ein paar Hinweise. Es ist nichteinegeforderte Steuergerechtigkeit, sondern der Wegfall des § 23 Abs. irdendwas, der die Finanzämter dazu genötigt hat, die Fahrzeuge neu in andere Regelungen einzuordnen. Und daas tut man erst mal da, wo's was bringt.

Bis heute ist nicht eindeutig entschieden, ob die Zuordnung rechtens ist, speziell im Hinblick auf EU-Recht. Besitzern von Pick-Ups wird da was von 50% Transportfläche aufgetischt. Nun ja, das ist die "neue" deutsche Auslegung. Tatsache ist, das im EU-Recht kein PKW eine getrennte Ladefläche hat, wie z.B. ein Pick-Up.

Des weiteren geht schon gar nicht, und da ist der neidische Blick mancher Autofahrer mit der hämischen Bemerekung in Richtung Steuergerechtigkeit völliger Blödsinn, das Fahrzeug im Verkehrsrecht sowie im Versicherungsrecht als LKW zu betrachten ( siehe Sonntagsfahrverbot ), dasselbe aber, weils mehr Steuern bringt, den PKW's zuzuordnen.

Nein, Leute. So kann es nicht Recht sein und daher bleiben meine Einsprüche zur KFZ-Steuer bestehen. Auch wenn es vielleicht nur unnützer Schreibkram bleibt, ich werde mich solange es geht, gegen diese staatliche Willkür wehren. Als ich letztens mein Fahrzeug dem Finanzamt vorgestelle habe, hat doch dieser gute Mann mit einem Bandmaß das Fahrzeug vermessen und mit einer Polaroid ein paar Fotos gemacht. Ich hab ihm mitgeteilt, das jeder Prospekt des Herstellers diese Daten zuverlässig bis auf den Millimeter und das Bild in bester Qualität liefert, aber, nun ja, er muß die Daten selbst aufnehmen. Ach bin ich glücklich, das in Deutschland noch so etwas wie "Einsatz" und "Genauigkeit" existiert.....

Meine Meinung zu dieser Aktion werde ich hier nicht hinschreiben, aber ich denke, jeder Mensch mit etwas Hirn wird ähnlich denken wie ich.

Ich kann nur jedem raten, zu den Steuerbescheiden , und zwar zu jedem einen Einspruch abzugeben. Es ist leider kein Automatismus, das ein Einspruch auf folgende Bescheide übergeht, sondern jeder Bescheid einer neuen Rechnungsstellung entspricht, also ein neuer Vorgang rectlich gesehen.

Also, auch wenn ich mich spät zu diesem Thema äußer, es ist noch nicht vom Tisch, wie es wohl manche gern hätten. Außerdem, es ist lt. Rechtsprechung egal, wofür das Fahrzeug genutzt wird, das Steuerrecht versteuert das Fahrzeug und nicht die Nutzung. Also wehrt euch und sucht mal über Google die notwendiggen Infos, um sie den zuständigen Behörden mal unter die Nase zu halten. Die werden sich zwar nicht fügen, aber vielleicht ist da noch ein ganz klein bischen Anstand, der vielleicht Verständnis erzeugt. Ein Steuerbeamter tut auch nur seine Pflicht und das ist nunmal die Vorgaben umzusetzen. Laßt uns dies bei allem Ärger nicht vergessen.

Gruß euer Buerger0815

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Zitat: " Sicher geht es unseren Politiker um Gerechtigkeit."

 

Wenn ne Omma einen Haufen KFZ Steuer für Ihren alten Ascona bezahlt und damit nur

2 x Monat einkaufen fährt.

Wo ist den da die Gerechtigkeit, wenn der liebe Porschefahrer nur so zum Spaß und halben

KFZSteuerKosten am Wochende der Umwelt zu liebe mal eine Spritztour von 1000 km

in die Alpen machen darf und damit die gesamte Jahres-Kilometerleistung der alten Dame in

2 Tagen überrundet hat.

Seid Ihr Euch da sicher das es da um Gerechtigkeit geht.

In Wirklichkeit geht es doch nur darum die Gans zu rupfen.

Der ganze KFZ Steuer Kram definiert sich doch nur darin das Steuerkarusell am Laufen

zu halten, damit neue Autos gekauft werden müssen.

Zu 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Versteht mich bitte nicht falsch, ich hab nix gegen Porschefahrer, ich finde Porsche auch geil.

Aber die KFZ Steuer ist ein Lug- und Trugsteuer und sie orientiert sich auch nur am maximal

möglichen Abkassiermodus mit denen der Staat seine Schuldenlöcher stopft und uns am laufen hält.

Dann sollen Sie doch sagen das Sie Kohle brauchen und einfach ne Rechnung an jeden rausgeben.

Da bezahle ich und hab meine Ruh, besser als dieses ganze Geschwätze und Hickhack mit der KFZ

Steuer.

 

Beste Grüße

 

 

Moin,

Das ist auch wieder eine Argumentation der man nur sehr "schwer" folgen kann.

Warum ? Seit den 80er Jahren ist die Fertigungsqualität der Fahrzeuge im allgemeinen massiv gestiegen. Damit auch die Haltbarkeit der Fahrzeuge enorm gestiegen. Ist vor 20 Jahren noch ... ein 15 Jahre altes Auto die Ausnahme gewesen ... stellt es heute für viele Fahrzeuge kein Problem dar ... solange genutzt zu werden.

Ein Mercedes W124, ein Audi 100, ein Toyota Corolla, ein Mazda 626 ... alles Autos die mit Leichtigkeit 250.000 km und MEHR laufen, Autos die auch im hohen Alter noch einen ausreichend hohen Komfort bieten. Nur in Punkto Abgasreinigung ... sind diese Fahrzeuge alle mehr als Überholt. Es macht also Sinn ... wenn die Autos nicht durch Defekte aus dem Verkehr gezogen werden ... hier steuerliche Anreize zu schaffen, ältere Fahrzeuge aus dem Verkehr zu verdrängen, immerhin emittieren diese Fahrzeuge teilweise bis zu 500% mehr Schadstoffe ... direkt in deinem Lebensumfeld.

Wenn du den Sinn dahinter nicht glauben möchtest, empfehle Ich dir einen Besuch einer der Hauptverkehrsstrassen von Kairo zur Rushhour ... aber zieh bitte nichts weißes an ...

Und selbstverständlich ist eine Besteuerung niemals 100%ig objektiv ... das kann sie gar nicht sein, da im Falle der KFZ Steuer ... immer davon ausgegangen werden muss ... das das Fahrzeug maximal möglich genutzt wird. Ausnahmen wie die von dir angesprochene Oma ... fallen durch das Raster ... zahlen dafür aber im Gegenzug so gut wie KEINE Mineralölsteuer. Und ansonsten MUSS gelten ... gleiche technische Vorraussetzungen ... gleiche Besteuerung. Das fordern bereits die grundlegenden Gesetze in unserem Staat und ANSPRUCH auf eine Subvention (und genau das ist es ja), ganz gleich welcher Art ... hat nunmal niemand, wenn der Staat sie gewährt schon und gut ... wenn er diese Subvention beenden möchte ... ist das auch in Ordnung.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Das ist auch wieder eine Argumentation der man nur sehr "schwer" folgen kann.

, immerhin emittieren diese Fahrzeuge teilweise bis zu 500% mehr Schadstoffe ... direkt in deinem Lebensumfeld.

Wenn du den Sinn dahinter nicht glauben möchtest, empfehle Ich dir einen Besuch einer der Hauptverkehrsstrassen von Kairo zur Rushhour ... aber zieh bitte nichts weißes an ...

 

Moin, moin,

aber wir sind hier nicht in Kairo, in Kairo haben Sie wahrscheinlich noch nicht mal eine Abgasuntersuchung, unterstelle ich jetzt einmal frech.

Ne aber der Kernpunkt der Sache ist doch der, auch wenn ein Auto 5 x mehr Abgase emittiert, wenns kaum gefahren wird emmitierts fast garnix und trotzdem zahlst du hohe Steuer, das war doch das Argument.

Was alles in der Produktionsphase eines Fahrzeuges emmitiert und an Energie vergeudet wird sollte auch eingerechnet sein.

Wenn du also Gerechtigkeit haben willst sollte jeder Resourcenverbrauch bestraft ( besteuert ) werden ),

somit ist der Bau eines Neuwagens ebenfalls eine Umweltbelastung und wäre mit einer Neuwagensteuer zu belasten. Man könnte ja auch noch eine Feinstaubsteuer für Raucher einführen, gibt es da Berechnungen wieviel Feinstaub in der Bundesrebublik jährlich durch Zigaretten,Zigarren und Pfeifenrauch verursacht wird eventuell ist das mehr wie durch LKW und PKW.

Das war jetzt nur ein Gedankenspiel, Argumente gibt es immer wenn man Geld braucht.

 

Im Prinzip geht es nur ums Abkassieren, da bleib ich dabei.

Frei nach dem Song von DieFreundeDSL :

Angelaaa, deine Taschen sind leer und Du bist nicht allein, auf deiner Treibjagd nach dem letzen Sparschwein.

 

 

Moin,

Machst Du es dir an der Stelle nicht etwas einfach ?!

Wenn ein Auto angemeldet wird ... KANN niemand wissen, ob es im Jahr 1000 km oder 50.000 km fährt. Melde Ich wie du so schön sagst ... den Ascona an ... verbietet mir niemand damit 50.000 km pro Jahr zu fahren. Mit der Anmeldung, Abgeltung von Steuer und Versicherung habe Ich nunmal das RECHT soviel damit zu fahren, wie Ich möchte !

Und ... dein Einwand bzgl. Umweltverschmutzung bei der Produktion ... meinst Du der Stahl der verbaut wird muss nicht bezahlt werden ?! In jedem Produktionsschritt bezahlt der Hersteller Geld in Form von Energie. Der Hersteller hat entsprechende Massnahmen zum Umweltschutz (Emissionsminderung) zu treffen. An der Universität Groningen wurde im übrigen bereits wissenschaftlich untersucht ... wieviel ein Fahrzeug fahren muss, damit sich aus Umweltsicht die Neuproduktion lohnt. Es war eine km-Leistung zwischen 200 und 250.000 km, je nach Aufwand des Fahrzeuges (Es besteht nunmal ein Unterschied zwischen Polo und S-Klasse). Besonders schlecht schneiden logischerweise Fahrzeuge ab, die viel Alluminium und/oder Magnesium verbaut hatten ... diese müssten zum Teil merklich über 300.000 km fahren, ehe ein Ersatz aus ökologischer Sicht sinnvoll wird.

Ich sage nicht, das die Besteuerung in dieser Form das Nonplusultra ist ... Sie hat SICHERLICH Ihre Mängel, aber das ist ein anderes Thema als die Forderung gewisse Fahrzeuge besonders wohlwollend zu besteuern, also zu subventionieren. Und schlussendlich muss man sich auf EINE Regelung nunmal einigen. Sicherlich gibt es Regelungen die ich sinnvoller finde ... als die Besteuerung nach Hubraum, aber auch diese wären für entsprechende "Ausnahmen" nachteilig.

MFG Kester

Hallo,

also,die Autoversicherungen geben auch Rabatt für Wenigfahrer!

Bis 6000km ; 9000km ; 12000km und eben darüber.

Ist die Staffelung bei meiner Versicherung.

Das könnte wenn er wollte der Staat auch machen.

Er will aber nicht,weil er das Höchste aus uns rauspressen will was geht.

Moin,

*lach* Und WIE sollte er das KONTROLLIEREN ?! *Fg* Im übrigen ... über die MISCHBESTEUERUNG ... mit dem Kraftstoff ... (Mineralölsteuer) ist das durchaus vorhanden. Die KFZ-Steuer ist die "Grundgebühr" ...

MFG Kester

also irgendwie weiß ich nicht was ich von Dir halten soll!

Wie das Finanzamt das machen soll?

Wie machen es denn die Versicherungen?

Grundsteuer?

Ganz schön unterschiedlich Deine Grundsteuer!

Da braucht ne 250er Honda mit 6l Zweitakt Verbrauch ohne Kat

viel,viel weniger "Grundsteuer" bezahlen wie ein 1,6l Opel Ascona

der fast das Gleiche an Sprit verbraucht.Und dabei nur Normal-Benzin

und Geregeltem Kat.

 

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

*lach* Und WIE sollte er das KONTROLLIEREN ?! *Fg* Im übrigen ... über die MISCHBESTEUERUNG ... mit dem Kraftstoff ... (Mineralölsteuer) ist das durchaus vorhanden. Die KFZ-Steuer ist die "Grundgebühr" ...

MFG Kester

Moin,

Wie machen es Versicherungen ?! Ganz einfach ... wenn du einen Versicherungsschaden meldest ... wird der Tachostand überprüft. Passt dieser nicht zu deiner angegebenen Fahrleistung ... dann ... holt sich die Versicherung den gesamten Rabatt den sie dir gewährt hat ... zurück.

Und wie Ich schon sagte ... Ich halte das gesamte STEUERSYSTEM nicht für perfekt (ganz gewiss nicht!) ... aber bei GLEICHEN Vorraussetzungen ... eben GLEICHE STEUERSÄTZE.

Das Mopped hat eben keine 1600ccm ... sondern nur 250ccm und wird grundlegend anders besteuert ... Hier geht es aber darum ...

DARF ein 2.5L Diesel ohne Kat ... nur weil er wie ein Nutzfahrzeug ausschaut ... BILLIGER besteuert werden ... als ein 2.5L ohne Kat ... der eben als PKW versteuert wird. Nein ... denn die Vorraussetzungen sind an dieser STELLE gleich !

MFG Kester

nein natürlich nicht!

nur sollten die Politiker nicht andauernd etwas ändern.

wenn sich jemand einen L200 zulegt der als LKW zugelassen wurde/ist,

dann sollte dieser L200 das auch bis zu seiner Verschrottung bleiben.

Weil was wäre denn wenn man deinem Porsche auf einmal

die Grüne aberkennt und sagt,alle Porsche,weil die Motorhaube

länger als der Kofferraum kriegen nur die Rote?

 

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Wie machen es Versicherungen ?! Ganz einfach ... wenn du einen Versicherungsschaden meldest ... wird der Tachostand überprüft. Passt dieser nicht zu deiner angegebenen Fahrleistung ... dann ... holt sich die Versicherung den gesamten Rabatt den sie dir gewährt hat ... zurück.

Und wie Ich schon sagte ... Ich halte das gesamte STEUERSYSTEM nicht für perfekt (ganz gewiss nicht!) ... aber bei GLEICHEN Vorraussetzungen ... eben GLEICHE STEUERSÄTZE.

Das Mopped hat eben keine 1600ccm ... sondern nur 250ccm und wird grundlegend anders besteuert ... Hier geht es aber darum ...

DARF ein 2.5L Diesel ohne Kat ... nur weil er wie ein Nutzfahrzeug ausschaut ... BILLIGER besteuert werden ... als ein 2.5L ohne Kat ... der eben als PKW versteuert wird. Nein ... denn die Vorraussetzungen sind an dieser STELLE gleich !

MFG Kester

Moin,

Du bringst da wieder etwas durcheinander ... es geht hierbei nicht um "Willkür" ... sondern um eine SUBVENTION. Eine Subvention ist eine FREIWILLIGE (!) Sache des Staates. Und die "LKW Besteuerung" von Nutzfahrzeugähnlichen PKWs ... war eine solche. Nun ist diese Subvention von VIELEN (!!!) missbraucht worden, um weniger Steuern zu zahlen. Ergo ... hat der Staat diese SUBVENTION gestrichen. Wer sein Fahrzeug dennoch GEWERBLICH nutzt ... darf die Steuern des Fahrzeuges auf seine Steuern anrechnen. Betroffen sind also nur diese ... die Ihre Fahrzeuge eben NICHT (!) gewerblich einsetzen, also eine PRIVATE PKW NUTZUNG betreiben. Und PKWs sollen halt als PKWs besteuert werden, wer das Gerät gewerblich nutzt ... rechnet es auf seine Steuern an.

MFG Kester

Pro Allrad hat vor dem Finanzgericht Köln wegen der Pick Up Steuer recht bekommen.

Mal sehen ob es noch vor dem BFG geht, Richter hätten ihre Entscheidung sehr fachkundig gefällt.

Wer nun in Widerspruch gegangen ist, hat beste Chancen sein Geld in absehbarer Zeit wieder zu bekommen.

Hallo,

das ist eine herrschende Ungerechtigkeit.

Haben auch einen Mitsubishi L 200 und sind finanziell arg betroffen.

Man kann versuchen über eine Petition die Pick Up´s (evtl mit Einschränkung auf´s Gewerbe) aus dem Gesetz auszugliedern und wieder nach Gewicht besteuern zu lassen.

Petition: Das ist ganz einfach:

Gehe auf die Seiten des Deutschen Bundestages auf Formulare und Anträge:

http://www.bundestag.de/interakt/antraege.html

Dort kannst Du OnlinePetition wählen:

https://onlinepetition.bundestag.de/ffw/action/invoke.do?id=Petition

Ausfüllen abschicken...und warten was kommt...

Vielleicht hilft es ja was, wenn sich genügend Leute melden.

Also schreibt den Gesetzeserlassern Euren Unmut! Sie sind schließlich die Stimme des Volkes, und sollen sich auch so verhalten.

Viel Glück.

Ich habe gerade meine Petition abgeschickt!

Wird Dir nicht viel Nützen, für die KFZ Steuer sind die Länder zuständig.

Hi

Zu dem Problem der KFZ Steuer habe ich auch eine Kleinigkeit beizutragen. Doch zuerst mal, ich bin bei der Suche nach Infos bei euch reingestolpert und habe den Beitrag von H. Rotherbach gelesen. Nun, selten so etwas unqualifiziertes gelesen und dann auch noch mit dem Unterstrich "Moderator". Bis dato habe ich eigentlich nichts gegen Anstand und Sitte, worauf ein Moderator achten sollte, gelesen, aber das ist genau der richtige Akzent. Nun ja, für die, die das gleiche Schicksal teilen und sich ungerecht behandelt fühlen, mal ein paar Hinweise. Es ist nichteinegeforderte Steuergerechtigkeit, sondern der Wegfall des § 23 Abs. irdendwas, der die Finanzämter dazu genötigt hat, die Fahrzeuge neu in andere Regelungen einzuordnen. Und daas tut man erst mal da, wo's was bringt.

Bis heute ist nicht eindeutig entschieden, ob die Zuordnung rechtens ist, speziell im Hinblick auf EU-Recht. Besitzern von Pick-Ups wird da was von 50% Transportfläche aufgetischt. Nun ja, das ist die "neue" deutsche Auslegung. Tatsache ist, das im EU-Recht kein PKW eine getrennte Ladefläche hat, wie z.B. ein Pick-Up.

Des weiteren geht schon gar nicht, und da ist der neidische Blick mancher Autofahrer mit der hämischen Bemerekung in Richtung Steuergerechtigkeit völliger Blödsinn, das Fahrzeug im Verkehrsrecht sowie im Versicherungsrecht als LKW zu betrachten ( siehe Sonntagsfahrverbot ), dasselbe aber, weils mehr Steuern bringt, den PKW's zuzuordnen.

Nein, Leute. So kann es nicht Recht sein und daher bleiben meine Einsprüche zur KFZ-Steuer bestehen. Auch wenn es vielleicht nur unnützer Schreibkram bleibt, ich werde mich solange es geht, gegen diese staatliche Willkür wehren. Als ich letztens mein Fahrzeug dem Finanzamt vorgestelle habe, hat doch dieser gute Mann mit einem Bandmaß das Fahrzeug vermessen und mit einer Polaroid ein paar Fotos gemacht. Ich hab ihm mitgeteilt, das jeder Prospekt des Herstellers diese Daten zuverlässig bis auf den Millimeter und das Bild in bester Qualität liefert, aber, nun ja, er muß die Daten selbst aufnehmen. Ach bin ich glücklich, das in Deutschland noch so etwas wie "Einsatz" und "Genauigkeit" existiert.....

Meine Meinung zu dieser Aktion werde ich hier nicht hinschreiben, aber ich denke, jeder Mensch mit etwas Hirn wird ähnlich denken wie ich.

Ich kann nur jedem raten, zu den Steuerbescheiden , und zwar zu jedem einen Einspruch abzugeben. Es ist leider kein Automatismus, das ein Einspruch auf folgende Bescheide übergeht, sondern jeder Bescheid einer neuen Rechnungsstellung entspricht, also ein neuer Vorgang rectlich gesehen.

Also, auch wenn ich mich spät zu diesem Thema äußer, es ist noch nicht vom Tisch, wie es wohl manche gern hätten. Außerdem, es ist lt. Rechtsprechung egal, wofür das Fahrzeug genutzt wird, das Steuerrecht versteuert das Fahrzeug und nicht die Nutzung. Also wehrt euch und sucht mal über Google die notwendiggen Infos, um sie den zuständigen Behörden mal unter die Nase zu halten. Die werden sich zwar nicht fügen, aber vielleicht ist da noch ein ganz klein bischen Anstand, der vielleicht Verständnis erzeugt. Ein Steuerbeamter tut auch nur seine Pflicht und das ist nunmal die Vorgaben umzusetzen. Laßt uns dies bei allem Ärger nicht vergessen.

Gruß euer Buerger0815

am 23. Mai 2009 um 10:21

Zitat:

Original geschrieben von forester68

Hallo!

Vielleicht kann mir hier wer helfen. Die Änderung bei der KFZ-Steuer gerade im Bereich der Pick'ups ist ja wohl die Härte. Als ich meinen L200 gekauft habe, bekam ich ihn als LKW zu gelassen. Das Finanzamt sagt, es sei nicht an die Einstufung der Zulassungbehörde gebunden und schickte mir einen Beschied entsprechen der PKW-Steuer. Die Begründung war, dass bei Doppelkabinern die Fläche für die Beförderung von Personen größer sein als die für Güter.

Also habe ich die Bude Auflasten lassen. Jetzt geht die Geschichte von vorne los.

Hatt jemand eine Idee wie man aus dieser Miesere wieder heraus kommt.

Würde mich freuen.

Viele Grüße ann alle L200 Fahrer da draußen.

Hallo hab eine frage was will das finanzamt haben für steuern will mir erst einen l 200 kaufen habe aber keine lust dafür 800 euro steuern zu bezahlen schreib bitte mal an T.schalle1@web.de

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