Probleme der bei Rabattübertragung
Hallo zusammen,
ich wollte mich gerne mit einem Thema an euch wenden und hoffe auf Tipps und vorgehensweisen in diesem Fall.
Vorgeschichte:
Als Lehrling hatte ich mir damals ein Auto zugelegt, 2008 gleich nach Führerscheinerwerb, einen kleinen Ford Fiesta, die Versicherung des Wagens lief dann auf meinem Vater, als Sondereinstufung Zweitwagen. Das ganze lief nun 4 Jahre, jedes Jahr pünktlich wurde bezahlt und es kam auch immer ein Schreiben mit der neuen Einstufung, auch immer mit dem Vemerk es handelt sch hierbei um eine Sondereinstufung und bei einem Versichererwechsel kann nur eine geringere SF Klasse berücksichtigt werden.
Soweit sogut.
Nun habe ich mir einen neuen Wagen geholt etwas mehr PS und auch andere Marke, so da ich auch nun voll im Leben stehe sollte nun auch die neue Versicherung auf mich laufen soll habe ich mich an ein Maklerbüro gewand, der Makler sagte alles kein Problem wir veranlassen eine Übertragung der SF Klassen da es der Vater ist, unter der Vorraussetzung der Vater stimmt zu. Alles kein Problem wir haben ein Schreiben fertig gemacht über den Makler und haben alles dem Vorversicherer geschickt. Das alles war im Februar diesen Jahres. Alles läuft nun und im Juni kam nun die Rechnung des neuen Versicherers und der Schock ist groß 900 Euro mehr wie mit dem Makler beanschlagt hat. Nunja ab zum Makler was ist da los. Der sagte machen sie sich keine Sorgen es wurden warscheinlich die Rabatte nicht übertragen, er kümmere sich darum. So dann kam der Anruf der Vorversicherer hat die SF klassen nicht übertragen, also ein Brief an den Vorversicherer mit der Aufforderung die SF Klassen sofort zu Übertragen, es kam ein Schreiben zurück mit dem Selben inhalt wie auf den Abrechnungen:
Zitat:"
Sehr geehrter Herr xxxxx
aufgrund Fortfalls des versicherten Risikos haben wir Ihre Kfz-Versicherung zum 18.02.2014 storniert.
Dieser Vertrg wird derzeit aufgrund Sondereinstufung bei uns in der Kfz.Haftpflichtversicherung in SF-Klasse 6 mit 6 Schadensfreien Jahren geführt. Bitte beachten Sie, dass bei einem Versicherungswechsel unsere Sondereinstufung nicht weitergegeben werden kann, sonsern die tatsächlich von Ihnen erfahrenen 4 Jahre schadensfreien Jahre.
Eine Rückstufung aufgrund aktueller Schäden hat hierbei noch keine Berücksichtigung gefunden
Unterschrift
" Zitat ende.
Das an den Makler der sagte nur "ich prüfe das", so nun diese Woche die Nachricht keine Übertragung ich solle beim Vorversicherer anrufen. Gesagt getan Angerufen.
Vorversicherer sagt nun wir haben die SF Klasse 4 bestätigt. Etwas skeptisch habe ich dann das Gespräch verlassen und war nun etwas dreist und habe noch 2 mal angerufen mit dem Wissen da kommt sicher ein anderer Berater an die Strippe und es klappte. Alle drei sagen nun das selbe die Klassen wurden bestätigt , ernüchternd an den Makler gewand der sagte wieder evt sind die nun eingegangen wird geprüft. Heute dann der Anruf es gab nochimmer keine Übertragung, ich soll nun laut Makler dort nochmals einen Brief verfassen mit einer schriftlichen Bestätigung das die SF-Klassen übertragen wurden.
Nun weiß ich eigentlich nicht genau was hier falsch läuft, will mich einer der beiden namenhaften Versicherer nun betrügen oder stimmt was mit dem System nicht weil 900 Euro mehr schmerzen nun doch sehr.
Wenn sich das nun klärt kann ich dann damit rechnen, dass der neue Versicherer das Verrechnet?
Wenn das schief geht sind dann die 4 SF-Klassen weg? Im Falle ich nehme nun einen anderen Versicherer und keiner findet irgendwelche SF Klassen auf?
Mit Versicherungsbeginn hatte ich auch gleich eine Verkehrsrechtschutz abgeschlossen, kann ich die i dem Fall gleich verwenden?
Ich hoffe ich konnte alles gut Schildern und hoffe ich kann von euch ein paar Infos erhalten wie ich mich nun am besten verhalten soll hierbei.
Sollten Fragen bestehen oder unklarheiten die ich evt näher erläutern muss immer zu.
MfG Chrstian
17 Antworten
Ich würde - zumindest bis der SFR nciht irgendwo angekommen ist - den Versicherer nicht wechseln. Das macht es nicht einfacher
Also vielleicht nochmal um das nahbarer für Dich machen.
Über eine elektronisches System fragt der Anschlussversicherer bei Vorversicherer die sogenannte VWB (Versichererwechselbescheinigung) ab.
Bei einer Rabattübertragung ist das AKZ zur Vorvertragsnummer unter anderem eine Legitimation zur Bestätigung des Schadenverlaufes. Anscheinend hat Dein jetztiger Versicherer bereits angefragt und auch in der richtigerweise; denn sonst würde der Vorversicherer ja nicht behaupten können er habe den Verlauf einen Versicherer bestätigt.
Es ist zwar selten kommt aber durchaus im Elektronikwust vor, dass Bestätigung "verloren" gehen. Dies ist aber kein Problen.
Auf Grund der beiden Aussagen der Versicherer wurde ich an Deiner stelle den Vorversicherer um Ausstellung einer Zweitschrift an den Anschlußversicherer und bei Interesse auch an Dich bitten. Ich diesem Zuge würde ich auch mal die Vertragsnummern vergleichen.
In diesem VWB - Verfahren, so glaube es mir, habe ich schon Pferde kotzen sehen.
Beste Grüße
Phaeti
Hallo zusammen,
da das Thema ja noch steht wollte ich nun zum Abschluss noch das Ergebnis von allem verkünden.
Zum ersten habe ich wie bereits vorgeschlagen mich an beide Versicherer gewandt. Da es telefonisch kein Ergebnis gab habe ich meinen alten Versicherer angeschrieben und aufgefordert, mir schriftlich, die Rabattübertragung zu bestätigen.
Merkwürdigerweise wurde am Telefon mehrmals gesagt 2 Wochen vorher das dies bereits geschehen ist.
Auf den Brief aber zu deuten das ganze erst vorige Woche passiert ist.....
Zu guter Letzt alles an die neue Versicherung gesendet, keine Woche hat es gedauert und das Schreiben ist da und mir wird auch vom vorigen Halbjahr meine Summe erstattet, somit gab es stolze 900€ zurück.
Das wäre alles fast sehr teures Lehrgeld geworden aber nun hab ich draus gelernt alles schriftlich mit Bestätigung anfordern spart in jeder Hinsicht Nerven und Geld.
Somit ist dann, denke ich alles ausgestanden und hat einen guten Abschluss gefunden.
Vielen Dank an alle mit den hilfreichen Tipps!!
MfG der glückliche Mercedes Fahrer.
Schön, das es nun geklappt hat und danke für die Endinfo. Nur noch mal kurz zu Deiner RS: Du hast, wenn ich es richtig verstanden habe, im Februar sowohl die neue Kfz.- Versicherung als auch die RS abgeschlossen. Dann wäre die dreimonatige Wartezeit noch nicht vorbei, da das Problem mit Abschluss der Kfz.Vers. entstanden ist. Die RS stellt nicht auf den Zeitpunkt ab, wo Du zum Anwalt gehst, sondern auf den Zeitpunkt, wo die Streitursache gesetzt wurde.
Gruß
Peter