Probleme beim Kauf - Preisnachlass
Hallo,
ich möchte euch mal kurz folgendes Problem schildern und wenn möglich eine Einschätzung dazu haben.
Ich hatte bei einem großen(!) Autohaus im Nordwesten Deutschlands ein Fahrzeug gefunden, dass meine Anforderungen fast zu 100 % erfüllt hat und dazu auch noch in das Budget passt.
Netter Verkäufer, Probefahrt - alles gut soweit.
Golf V Var. Sport / Benziner / 95.000 km / 140 PS - alles gut soweit.
Als Kaufpreis haben wir uns vor 14(!) Tagen auf 7.900 EUR geeinigt, gestern war der Termin zur Abholung.
Im Verlauf der Verhandlungen wurden noch einige Mängel am Fahrzeug angesprochen.
- Das Radio war falsch angeschlossen, so dass es extra ausgestellt werden musste und nicht mit der Zündung zusammen ausging.
- Im Motorraum war eine Dämmmatte und eine Gummilippe locker.
- Die AHK sollte neu lackiert und die Gangbarkeit kontrolliert werden.
- Die Klebereste der alten Handyhalterung sollten entfernt werden.
- Ein Fleck auf der Rückbank sollte entfernt werden.
- Generell sollte das Fahrzeug nochmal gereinigt werden.
Leider musste ich gestern feststellen, dass bis auf die Anmeldung des Fahrzeugs in den letzten zwei Wochen rein gar nichts passiert ist. Von den o.g. Punkten wurde kein einziger erledigt.
Dem Verkäufer war die Geschichte äußerst unangenehm, er hat sich mehrfach entschuldigt und zugesichert, dass die Probleme umgehend behoben würden und man mir irgendwie entgegen kommen würde.
Ich bin mehr als sauer momentan, da ich das Fahrzeug am Wochenende zwingend bräuchte und auch gestern der halbe Tag dafür draufgegangen ist. 2x 60 km für nichts und dafür noch eine andere Veranstaltung absagen müssen.
Meine Fragen nun:
Mit was kann ich rechnen?
Wie kann ich jetzt neu nachverhandeln?
Ich habe keinerlei Ansatz, wie ein solches Entgegenkommen aussehen sollte.
Bspw. 10 % Preisnachlass? Ein Satz Winterreifen? Das wäre eigentlich mein Favorit.
Wir werden im laufe des Nachmittages telefonieren und ich habe ehrlichgesagt keine Lust mich mit einem schäbigen Tankgutschein oder ähnlichem abspeisen zu lassen.
Über eine kurze Einschätzung wäre ich dankbar.
Beste Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@am14 schrieb am 15. Juni 2018 um 10:21:46 Uhr:
Meine Fragen nun:
Mit was kann ich rechnen?
Wie kann ich jetzt neu nachverhandeln?
Ich habe keinerlei Ansatz, wie ein solches Entgegenkommen aussehen sollte.
Bspw. 10 % Preisnachlass? Ein Satz Winterreifen? Das wäre eigentlich mein Favorit.
Wir werden im laufe des Nachmittages telefonieren und ich habe ehrlichgesagt keine Lust mich mit einem schäbigen Tankgutschein oder ähnlichem abspeisen zu lassen.Über eine kurze Einschätzung wäre ich dankbar.
Beste Grüße
Meine persönliche Einschätzung: was Du erwarten kannst ist, dass die Mängel wie vereinbart beseitigt werden. Was Du nicht erwarten kannst, ist ein weiteres Entgegenkommen im Preis - weshalb auch, wenn das Fahrzeug nach der Nachbesserung den Zustand aufweist wie vereinbart? Ein Entgegenkommen in der von Dir gewünschten Höhe sehe ich nicht. Was hast Du für Vorstellungen vom Verdienst bei einem Gebrauchtwagen?
45 Antworten
Zitat:
@am14 schrieb am 15. Juni 2018 um 16:15:48 Uhr:
Zitat:
@Autofahrer- schrieb am 15. Juni 2018 um 16:00:26 Uhr:
Hat der TE dem Händler mitgeteilt, dass er das Fahrzeug am Wochenende braucht?Ja, dass wusste er. Tut aber nichts zur Sache.
Das Auto in einem Zustand mitzunehmen, der alles andere als der vereinbarten Beschaffenheit entsprach, nächste Woche dann nochmal hinzufahren und das Auto für min. einen Tag dort zu lassen war keine wirkliche Option.
Doch, denn dann hätte der Händler für das Wochenende einen Leihwagen zur Verfügung stellen und bei der Rückgabe direkt gegen das aufbereitete Auto tauschen können.
Moin,
Da kommst du aber wie schon angedeutet an den Punkt - sind die Vereinbarungen wirksam im Sinne des Kaufvertrages, war wirksam eine präzise Lieferung vereinbart und war dem Verkäufer die Wichtigkeit bewusst. Und ist das alles nachweisbar. Nur dann hat man da juristisch die Fäden in der Hand und bekommt dies sicher durch. Ansonsten ist es eben Kulanz des Verkäufers. Das persönliche Empfinden spielt da - wenn es hart auf hart geht - eben Null Rolle.
LG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 16. Juni 2018 um 08:10:48 Uhr:
Moin,Da kommst du aber wie schon angedeutet an den Punkt - sind die Vereinbarungen wirksam im Sinne des Kaufvertrages, war wirksam eine präzise Lieferung vereinbart und war dem Verkäufer die Wichtigkeit bewusst. Und ist das alles nachweisbar. Nur dann hat man da juristisch die Fäden in der Hand und bekommt dies sicher durch. Ansonsten ist es eben Kulanz des Verkäufers. Das persönliche Empfinden spielt da - wenn es hart auf hart geht - eben Null Rolle.
LG Kester
Was ist denn "wirksam im Sinne des Kaufvertrags"??
Eine Vereinbarung ist immer verbindlich, das beinhaltet schon das Wort - insbesondere sind selbstverständlich nicht nur schriftliche Vereinbarungen gültig.
Die Frage der Beweisbarkeit wird erst relevant, wenn es um ein Gerichtsverfahren geht (was hier keine Rolle spielt) bzw. wenn die Vereinbarungen bestritten werden (was hier ebenfalls nicht der Fall ist).
Es kommt also auf die genannten Aspekte nicht an.
ich hätte die "Karre" oder einen Leihwagen des Händlers mitgenommen, am WE genutzt und der Händler hätte mit seinem eigenen Personal die Autos tauschen können. Zum Abholtermin war je (vermutlich) eine zweite Person und ein weiteres Auto nötig gewesen. Wie ein KD einen Wagen im AH abholt ist ja zunächst nicht Sache des VK, aber das hier Kosten und Zeitverlust entstehen leuchtet wohl dem dümmsten VK ein. Traurig finde ich, dass der VK als Person den Wagen vor Übergabe nicht inspiziert hat. Die Werkstatt "vergisst" zu 90% immer etwas oder empfindet es als nicht wichtig, was da auf der Arbeitskarte steht... und genau daran hängt sich der KD dann auf... VK = Anfänger. Der VK-Leiter hätte aber hier im jedem Fall mit dem KD in Bezug auf das weitere Verfahren sprechen müssen. Einfach entscheiden, dass der Wagen da bleibt ist schlecht. Er hat hier in keinster Wiese im Sinne des KD entschieden. Zumal der Wagen ja vermutlich schon bezahlt war / ist und er somit nicht über das Eigentum des KD verfügen kann.
Ich würde VOR Abholung dem VK und dem VK-Leiter eine sachliche Email schreiben und die Situation (Kosten, Zeit) nochmals darlegen und humane Vorschläge (keine Forderungen!!!) unterbreiten. Bedenke dabei, dass sich das AH leichter tut, Dienstleistungen zu gewähren, als finanzielle Rabatte.
Alles was dabei mit einen weiteren Besuch dort zu tun hat (Gutscheine) würde ich sein lassen, denn das erfordert wieder den Gang dorthin (120km!!!), sondern Dinge, die sofort erledigt werden können: Volltanken, Winterräder (Gebrauchte) in den Kofferraum, zusätzliche Versiegelung, ...
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Moin,
Todd - lies meinen ersten Beitrag hierzu noch einmal. Da steht die Antwort auf deibe Andeutung. Weil es beim mündlichen Gespräch oft MISSVERSTÄNDNISSE gibt - gibt es da so Vertragsregelungen, welche eben die SCHRIFTFORM des Vertrages zum einzig relevanten Fakt machen. Und deshalb kann so ein Gespräch bis zu einem ABWEICHENDEN Urteil keine Gültigkeit haben. Da kannst du sonst soviele mündliche Verträge schließen wie du magst - dann musst du erstmal klagen/anfechten. Und ob sich das lohnt ..
LG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 17. Juni 2018 um 17:05:01 Uhr:
Moin,Todd - lies meinen ersten Beitrag hierzu noch einmal. Da steht die Antwort auf deibe Andeutung. Weil es beim mündlichen Gespräch oft MISSVERSTÄNDNISSE gibt - gibt es da so Vertragsregelungen, welche eben die SCHRIFTFORM des Vertrages zum einzig relevanten Fakt machen. Und deshalb kann so ein Gespräch bis zu einem ABWEICHENDEN Urteil keine Gültigkeit haben. Da kannst du sonst soviele mündliche Verträge schließen wie du magst - dann musst du erstmal klagen/anfechten. Und ob sich das lohnt ..
LG Kester
nochmals: es ist von allen Beteiligten UNBESTRITTEN, dass der Verkäufer hier Fehler gemacht hat! Es lagen keine Missverständnisse vor!
Es ist ebenfalls unbestritten, dass die Vereinbarungen Gültigkeit hatten!
Der Käufer hat selbst nicht gesagt: "Pech gehabt, laut schriftlichem Vertrag gelten unsere mündlichen Vereinbarungen nicht"!
Und man muss weder klagen noch anfechten (das sind im Übrigen zwei völlig verschiedene Dinge), um die Situation zu klären (außergerichtlich, mit einem Gespräch).
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 15. Juni 2018 um 11:59:24 Uhr:
Dann fährt der TE wieder 2 x 60 km, das ist doch auch ein Zeitfaktor!
Muss er jetzt doch auch (sogar mit einem Fremdfahrzeug).
Wenn ich irgendwelche Abholtermine vereinbare, die 2 Wochen in der Zukunft liegen und eine größere Anfahrt erfordern, rufe ich im übrigen kurz vor dem Termin dort an, und erkundige mich ob alles wie vereinbart in Ordnung geht.
Dauert 5 Minuten und spart Zeit, Geld, halbe Urlaubstage und Nerven.
Zitat:
@Matsches schrieb am 18. Juni 2018 um 11:01:01 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 15. Juni 2018 um 11:59:24 Uhr:
Dann fährt der TE wieder 2 x 60 km, das ist doch auch ein Zeitfaktor!Muss er jetzt doch auch (sogar mit einem Fremdfahrzeug).
Wenn ich irgendwelche Abholtermine vereinbare, die 2 Wochen in der Zukunft liegen und eine größere Anfahrt erfordern, rufe ich im übrigen kurz vor dem Termin dort an, und erkundige mich ob alles wie vereinbart in Ordnung geht.
Dauert 5 Minuten und spart Zeit, Geld, halbe Urlaubstage und Nerven.
Es wäre die Bringschuld des Verkäufers seinen Kunden vor der Anfahrt zur Übergabe in Kenntnis zu setzen, wenn er selbst die Verabredungen nicht eingehalten hat.
Zitat:
@asphyx89 schrieb am 19. Juni 2018 um 12:59:45 Uhr:
Es wäre die Bringschuld des Verkäufers seinen Kunden vor der Anfahrt zur Übergabe in Kenntnis zu setzen, wenn er selbst die Verabredungen nicht eingehalten hat.
Super!
Für diese Erkenntnis und 50 Ct. Aufpreis kann man sich dann im Anschluss einen Lolli kaufen.
Natürlich kann man auf die Bringschuld von irgendjemandem verlassen, wenn man das gerne mag.
Zeit, Geld und Nerven kostets einen nur selbst, da kann man nun nachträglich nichts mehr dran ändern.
Deswegen verlasse ich mich in solchen Fällen ungern auf die Bringschuld fremder, sondern nehme das was ich wissen will selbst in die Hand.
Da mag aber sicherlich jeder seine eigenen Vorlieben haben.
Da ist natürlich etwas dran, ich habe auch am Tag vor der Abholung nochmal nachgefragt. Drückt aber auch ein Misstrauen gegenüber dem Verkäufer aus...
Moin,
Lieber Todd - wenn diese Klausel im Vertrag existent ist - dann ist JEDE Nebenabsprache - egal wie sehr es dem Verkäufer leid tut - eben eine REINE Kulanzangelegenheit. Weigert sich der Verkäufer - dann mannst du da nen Handstand machrn, hüpfen und gleichzeitig jonglieren - bekommtste dafür genau Null und Nix. Du bist dann allein auf ein nettes, faires Verhalten angewiesen. Nix anderes habe ich gesagt. Und dann gilt genau auch das für etwaige zusätzliche Leistungen des Verkäufers. Du hast dann eben auch keinen geregelten Schadensersatzanspruch - da der Verkäufer im formalen Fall seine Pflichten erfüllt hatte. Und nur dann kann man auch Ansprüche stellen, die man auch wirklich durchsetzen kann. Und dies ist auch bei einem Gespräch WICHTIG zu wissen - denn sonst überreizt man sein Blatt gewaltig.
Und ob der Verkäufer nett ist oder nicht - das ist eben vom vertraglichen unabhängig.
LG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 19. Juni 2018 um 15:02:10 Uhr:
- wenn diese Klausel im Vertrag existent ist - dann ist JEDE Nebenabsprache - egal wie sehr es dem Verkäufer leid tut - eben eine REINE Kulanzangelegenheit.
ja, WENN.... aber wir haben keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass diese These zutreffend sein sollte - aber ganz deutliche, dass entweder
a) eine solche Klausel nicht existiert oder
b) zwar existiert, vom Verkäufer aber zumindest nicht geltend gemacht wird! Ein seriöser Händler wird sich durchaus auch an Absprachen halten, selbst wenn es im Vertrag eine solche Klausel gibt.
Anders gesagt: wenn der Verkäufer erst mündlich Zusagen macht, und dann hinterher auf das Kleingedruckte verweist a la "ätsch, war alles ungültig - Sie hätten besser vorher aufmerksam den Vertrag lesen sollen!" DAS wäre extrem unseriös!
....eine solche, unwahrscheinliche Konstellation unterstellst du hier, umd begründest damit, dass der TE nichts machen könne.
Zitat:
@keksemann schrieb am 20. Juni 2018 um 04:40:59 Uhr:
@am14
wie schaut´s aus? Wie stehen die "Gespräche"?
Alles in Ordnung!
Habe das Fahrzeug am Samstag Vormittag geliefert(!) bekommen, alles war erledigt und der Verkäufer ist mir einigermaßen zufriedenstellend entgegengekommen.
Gutschein in passender Höhe und auf Nachfrage auch direkt einen vollen Tank bezahlt.
Dass die anfangs provokativ von mir ausgerufenen Erwartungen viel zu hoch waren, war mir im voraus bewusst.
Wie sehr das Thema dann doch aus dem Ruder gelaufen ist, lässt mich allerdings an manchen hier zweifeln.
Absprachen hin oder her, dass es hier rein um die Kulanz des Verkäufers ging, war mir schon bewusst. Hatte nie auch nur den geringsten Anspruch auf irgendetwas. Wie sehr dann manche Hobbyjuristen meinen ihre marginalen kaufrechtlichen Kenntnisse ausbreiten zu müssen, die dann doch ziemlich am Thema vorbeigingen und sich auch noch darüber zu streiten oder zu beleidigen wundert einen doch auch sehr...
Sauber, dann hat doch alles noch super geklappt, trotz der kleinen Probleme. War dann also doch ein externes Versehen, dass dem Händler selbst peinlich war.